Geldstrafe ohne Angelschein?

Hey,
Mich hat es schon immer interessiert wie viel es eigentlich kosten würde wenn man ohne angelschein angeln würde und ewischt werden würde.?
Ich hab den Angelschein habt keine sorge ich wüde sowas nict machen:D
Mich interessiert es nur wenn man durch dummheit erwischt werden würde?:)
Wie oft wird an eurem gewässer kontolliert?

lg XxRaubfischanglerxX
 
http://fisch-hitparade.de/angeln.php?t=14339&highlight=gew%E4sser+kontolliert

http://fisch-hitparade.de/angeln.php?t=51994&highlight=Geldstrafe+Angelschein

http://fisch-hitparade.de/angeln.php?t=52830&highlight=Geldstrafe+Angelschein

http://fisch-hitparade.de/angeln.php?t=8104&highlight=Geldstrafe+Angelschein

Hier hast du Antworten auf deine Fragen , die hat die "SUCHEN"-Funktion gefunden .
Tante Google findet dies hier alles :
http://www.google.de/search?meta=lr=lang_de&q=Geldstrafe ohne Angelschein

Wann , wo , wie oft kontrolliert wird ist verschieden , abhängig ob Privatwasser , Staatlich oder Vereinsgewässer .

Zu deiner ersten Frage :
Folge den Links , dort wird sie beantwortet !

mfg Jack the Knife
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann gleich mal einige Tausend Euro kosten und das gesamte Gerät wird sehr warscheinlich eingezogen.
 
Angeln ohne Fischereischein ist keine "Ordnungswidrigkeit" mehr, sondern schon eine "Straftat" = Fischwilderei, kann soweit du nicht vorbetraft bist, eine Geldstrafe bis zu 5000 €
nach sich ziehen, bei mehreren Vergehen mit einer Bewährungsstrafe oder sogar Gefängnis enden !

Also immer vorher überlegen, ob man sich so etwas einhandeln möchte !
 
Dazu kommt es, wenn man vorbestraft ist wegen Wilderei darf mann nie wieder Fischereischein machen!!!
In meinem Kurs damals eine Woche vor dem Prüfung konnte Einer nicht mehr abwarten und ist Angeln gegangen, und natürlich wurde er erwischt!!! :tocktock:
Jetzt darf er nur noch schwarz angeln der Idiot.
 
Das, was meine Vorposter dir geschrieben haben ist die THEORIE. Die Wahrheit sieht ein wenig anders aus. Das liegt daran, dass du in NRW wohnst.

Wer sich hier erwischen lässt, bekommt eine Anzeige, diese wird i.d.R. von der Unteren Jagdbehörde geschrieben und an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben. Achim hat vollkommen Recht, es handelt sich um eine Straftat.

Je nachdem wo du wohnst, werden zirka 80% der Ermittlungen eingestellt, da die hiesigen Staatsanwälte die Fischwilderei als Kaverliersdelikt ansehen und keine große Lust haben dies weiter zu verfolgen. Die Argumentationen sind teils haarsträubend. Die Sache wird dann zurück an die Ordnungskasse gereicht. Von dort, also wieder der UFB, bekommst du dann ein Ordnungsgeld auferlegt. Von Beträgen über 1000€ habe ich bislang noch nie etwas gehört. Zumindest nicht in dieser Gegend. 300 - 600 € sind die Regel, auch dann, wenn die Angelegenheit bis zum Richter kommt und der Delinquent sein Handeln eingesteht.

Schwierig wird es erst dann, wenn man dir beweisen kann, dass du vorsätzlich gehandelt hast, zum Beispiel dann, wenn man dich zum zweiten Mal erwischt.

Es mag Regionen in NRW geben, wo es aufgewecktere Staatsanwälte gibt, große Teile des Landes sind diesbezüglich aber entwicklungsbedürftig.

Beruhigen sollten dies die potenziellen Kandidaten aber nicht. Auch ein Ordnungsgeld im dreistelligen Bereich kann schmerzen. Uns das ist gut so!
 
Moin!
Das stimmt leider! In NRW werden die gesetzlichen Möglichkeiten bezügl. Fischwilderei selten genutzt (höchstens dann, wenn man das Pech hat, an einen selbst angelnden Staatsanwalt zu geraten). Aber ein Ordnungsgeld von einigen hundert Euronen ist für die meisten Leute ja auch nicht gerade ein Pappenstiel u. dürfte bis zu einem gewissen Grad doch auch abschreckend wirken.
Außerdem, zum Thema: Die Frage nach den Kosten bei Schwarzangeln wurde schon einmal irgendwo gestellt. Man kann sich da nicht des Eindruckes erwehren, daß der Fragesteller ausloten will, ob Schwarzangeln einigermaßen risikolos ist. Die Antwort kann nur lauten: Nein, ist es nicht!!! Wenn man, wie der Themenstarter, 14 Jahre alt ist, so ist man vor dem Gesetz bedingt strafmündig. Wenn es in diesem Alter vielleicht noch nicht gleich ein Vermögen kosten dürfte, so kann die Geldbuße doch recht empfindlich sein. Also: Prüfung ablegen, Angelschein erwerben u. dann erst angeln gehen!
Gruß
Eberhard
 
Hi

Erwähnenswert ist dabei noch das ein solcher Strafbefehl in Ersatzhaft umgewandelt wird, wenn man nicht bezahlt oder nicht bezahlen kann, da kommen nach Höhe des Tagessatzes schon mal 2 Wochen Haft zusammen. Ist also nicht so das man dann Schulden hat, nene dann gehts ins Cafe Viereck oder abarbeiten.

Gruss
Olli
 
Bei uns in Ba Wü gehen se teilweise vollgas ab und ein Verbot den Angelschein nie mehr machen zu dürfen wird mittlerweile desöfteren gegeben.... das ist dann mehr als ärgerlich wenn man sein ganzes Leben keinen Schein mehr machen darf !


Bei dne Geldstrafen kommts auch drauf an ob der Fisch Laich im Ranzen hatte.. wenn ja ist nichts mehr mit 3stelligen Gelstrafen !


Mir haben se früher nur die Ohren langgezogen wenn se uns erwischt haben.... hehe.... aber da waren wir einmal 12Jahre und n Jahr später 13, das ist jetzt 15-16Jahre her (*******e bin ich alt geworden... mei mei das gibets ja nicht)....

Kollege wollte etzten Winter als wir den Schein gemacht haben so 2-3 Wochen vor der Prüfung auch schwarzangeln (lustige war das er das im Bach machn wollte wo mein ONKEL dort1. Vorstandsvorsitzende im örtlichen Verein ist... der hätte mich gesteinigt!:-)) dann hab ich gesagt ne Danke noch vor 2 Monaten wär ich schon irgendwo mit aber jetzt wo wir im Kurs sind mach ich das nicht mehr (so dumm kann man normal nicht sein!) !
 
Zuletzt bearbeitet:
Moinsen!
Das in BaWü praktizierte Verfahren, ein lebenslanges Verbot auszusprechen, ist sicherlich für Jungangler, die es nicht abwarten können, ziemlich abschreckend u. damit sehr gut u. auch für andere Bundesländer zu empfehlen. Ich glaube jedoch, daß man ein lebenslanges Verbot nur dann aussprechen wird, wenn sich jemand als unbelehrbar erweist, d. h. also, wenn er schon mehrfach erwischt wurde. Alles andere wäre wohl ein wenig übers Ziel hinaus geschossen.
Gruß
Eberhard
 
Moinsen!
Das in BaWü praktizierte Verfahren, ein lebenslanges Verbot auszusprechen, ist sicherlich für Jungangler, die es nicht abwarten können, ziemlich abschreckend u. damit sehr gut u. auch für andere Bundesländer zu empfehlen. Ich glaube jedoch, daß man ein lebenslanges Verbot nur dann aussprechen wird, wenn sich jemand als unbelehrbar erweist, d. h. also, wenn er schon mehrfach erwischt wurde. Alles andere wäre wohl ein wenig übers Ziel hinaus geschossen.
Gruß
Eberhard

Geb ich dir vollkommen Recht, ich komme aus Sachsen und bei uns wird wie s scheint sehr sehr selten Kontrolliert mich selbst noch nie und meine Bekanntekreis wenn dann so 2 mal in 5 Jahren und die gehen sehr sehr oft ans Wasser aber wenn dann wird teuer..
 
Gefährlich kann es natürlich auch werden, wenn man als Schwarzangler nachts vom Besitzer des Gewässers erwischt wird.... :gewalt:
 
Muss man eigentlich auch Strafe zahlen, wenn man den Angelscheinn nur vergisst??? Also ihn nicht dabei hat und ihn aber nachweislich zu Hause hat?
 
Muss man eigentlich auch Strafe zahlen, wenn man den Angelscheinn nur vergisst??? Also ihn nicht dabei hat und ihn aber nachweislich zu Hause hat?
Ja,das ist doch bei allen Dokumenten so.Wenn Du dein Führerschein nicht dabei hast musst Du auch zahlen und selbst Dein Personalausweis musst Du immer am Mann haben,sonst kostet es alles Geld!
 
wenn man schon so harte strafen ausspricht sollte man wenigstens den jugendfischereischein schon ab 8 jahren vergeben. in brandenburg ist das so.mein sohn ist 9 und bei fast jeden angelausflug mit dabei,und ein leidenschaftlicher stippangler.wenn wir nach berlin angeln fahren,weil es da ein gutes karpfengewässer gib,sitzt er neben mir und zieht ein langes gesicht weil man da erst ab 12 jahren angeln darf. und jetzt sagt mir wer hat schon alles unter 12 schon mal die angel ins wasser gehalten,und kahm vom angeln nicht mehr los.
 
Ja,das ist doch bei allen Dokumenten so.Wenn Du dein Führerschein nicht dabei hast musst Du auch zahlen und selbst Dein Personalausweis musst Du immer am Mann haben,sonst kostet es alles Geld!

Hi Leute !

Alle Papiere können nach Kontrollen nachgereicht werden ,wenn man sie vergessen hat , wie beim Führerschein auch .
Hatte ich auch schon mal zu Hause vergessen und konnte sie tagsdarauf zur Prüfung nachreichen , egal ob Führerschein , Personalausweis oder Angelpapiere (Schein/Jahreskarte) , Strafe habe ich nie bezahlt !

mfg Jack the Knife
 
Hi Leute !

Alle Papiere können nach Kontrollen nachgereicht werden ,wenn man sie vergessen hat , wie beim Führerschein auch .
Hatte ich auch schon mal zu Hause vergessen und konnte sie tagsdarauf zur Prüfung nachreichen , egal ob Führerschein , Personalausweis oder Angelpapiere (Schein/Jahreskarte) , Strafe habe ich nie bezahlt !

mfg Jack the Knife
Na da hast Du Glück gehabt,ich musste schon 20Euro zahlen(Bootsführerschein vergessen).
 
Also bei uns in Brandenburg ist es so, dass die meisten zur Anzeige gebrachten Fischwildereien fallen gelassen werden. Kumpel von mir hat es auch schon einmal erwischt und da kam vom Staatsanwalt eine Androhung auf mehrere Hundert Euro und wurde einfach fallen gelassen :klatsch ohne das der irgendwie eine Stellungnahme oder sonstiges geschrieben hat...also es kommt wirklich auf das Bundesland/Landkreis an
 
Erinnert sich noch jemand an den umtriebigen Herrn Staatsanwalt Droste?
Junge, Junge. Der hat sich in's Zeug gelegt und ist seinerzeit persönlich an den verschiedenen Fischereigewässern 'rumgelaufen und hat reienweise Angler, wegen allem möglichen angezeigt. Wen DER einen ohne Lappen erwischen würde - dann Mahlzeit!
 
wurde einmal am vereinssee erwischt
habe so getan als ob ich die papiere dabei die sachen eingepackt und habe meine beine in die hand genommen und bin gerannt ^^
und die opas schreien wir häten dich eh nur weg geschikt xD
 
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