Landesfischereigesetze -  Frage zum Fischereirecht

CarpJoker

Wildboy
Wie mein Name schon sagt bin ich eigtl Karpfenangler! Habe dieses Jahr aber kein Auto zur Verfügung und wohne in der City Berlins. Habe mir deswegen keine Jahresmarke für den Fischereischein gekauft. Habe jetzt für eine Woche leihweise ein Auto zur Verfügung gestellt bekommen. Da es ja diese Klausel im Fischereigesetz gibt, dass ein Nichtangler mit einer Friedfischrute in Gegenwart eines Anglers mit Fischereischein, angeln darf. Gibt es für mich eine Möglichkeit nun auch mit einer Friedfischrute zu fischen auch ohne Marke? Wollte an einen Kanal nur stippen gehn.
 
Frag am besten bei Deiner zuständigen Unteren Fischereibehörde nach.
 
Dazu zunächst eine Frage: Hast Du jetzt den Fischereischein nicht verlängert oder den Erlaubnisschein für bestimmte Gewässer?
 
WENN Du dann in Deinem Bundesland wirklich trotzdem die Berechtigung zum Angeln auf Friedfisch hast, dann wird das wohl kein Problem sein. Angelberechtigung für das Gewässer vorausgesetzt, natürlich!

edit: Siehe unten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Habe mir deswegen keine Jahresmarke für den Fischereischein gekauft. Habe jetzt für eine Woche leihweise ein Auto zur Verfügung gestellt bekommen. Da es ja diese Klausel im Fischereigesetz gibt, dass ein Nichtangler mit einer Friedfischrute in Gegenwart eines Anglers mit Fischereischein, angeln darf. Gibt es für mich eine Möglichkeit nun auch mit einer Friedfischrute zu fischen auch ohne Marke? Wollte an einen Kanal nur stippen gehn.

ich kann diese Klausel im Berliner Fischereigesetz nicht finden. Der § 14 ist eigentlich eindeutig.

http://www.berlin.de/sen/umwelt/fischerei/angelfischen/downloads/Bln_LFischG.pdf

Viele Grüße

Lars
 
Ohne gültigen Fischereischein A darfst Du nicht angeln, auch wenn Du einen Angler begleitest, der sowohl einen gültigen Fischereischein als auch einen gültigen Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte) hat.
Hättest Du einen gültigen Fischereischein (mit Fischereiabgabemarke für dieses Jahr), könntest Du mit einer Friedfischangel angeln, dann dürfte aber Dein Mitangler auch nur mit einer Friedfischrute fischen.
Also, ohne gültigen Fischereischein geht da nix. So ist nun mal die Gesetzeslage.

Gruß

Detlef
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mal dazu ein paar Fragen.


§ 2 (Berliner Gesetz über den Fischereischein)
Jugendfischereischein
(1) Personen, die das zwölfte, aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können einen
Jugendfischereischein für Angler mit Gültigkeit von einem Jahr erhalten, es sei denn, sie haben die
Anglerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet oder stehen in einem fischereilichen
Ausbildungsverhältnis. Der Jugendfischereischein berechtigt in Verbindung mit einer Angelkarte,
einer Mitgliedschaft in einem Anglerverein und einem Nachweis über die sachkundige Einweisung
durch den Inhaber eines Fischereischeins A oder B zum Gebrauch der Friedfischangel; Letzteres
gilt auch für Fischereischeine anderer deutscher Bundesländer, die dem Jugendfischereischein
gleichstehen.

Meine Tochter hat das 12. Lebensjahr vollendet, Sie könnte jetzt einen Jugendfischereischein erhalten, Einfach so?

Sie darf, wenn sie Mitglied in einem Angelverein, ne Angelkarte hat und einem Nachweis über die sachkundige Einweisung durch den Inhaber eines Fischereischeins A oder B zum Gebrauch der Friedfischangel angeln.
Nun bin ich Inhaber eines Fischereischeines A. Darf ich meine Tochter sachkundig Einweisen? Wie weise ich das nach? Soll ich ne Urkunde drucken? ;-)
Wo in welchem Gesetz ist festgelegt, wer dieser Fischereischeininhaber A sein darf, der sie sachkundig einweist? Wenn ich jetzt so den reinen Gestzestext interpretiere, könnte das auch ich sein.:)
 
Hallo Leute,

was sind denn das für faxen bei Euch in Berlin.Bei uns in Brandenburg holste Dir bei der Unteren Fischereibehörde eine Fischereiabgabemarke gehst Dir damit ne Karte Kaufen und angelst mit 2 Ruten auf Friedfisch und schön eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.Da brauchste keinen Fischereischein außer Du willst Nachtangeln oder aur Raubfisch.:angler:
 
Ich habe mal dazu ein paar Fragen.



Meine Tochter hat das 12. Lebensjahr vollendet, Sie könnte jetzt einen Jugendfischereischein erhalten, Einfach so?

Sie darf, wenn sie Mitglied in einem Angelverein, ne Angelkarte hat und einem Nachweis über die sachkundige Einweisung durch den Inhaber eines Fischereischeins A oder B zum Gebrauch der Friedfischangel angeln.
Nun bin ich Inhaber eines Fischereischeines A. Darf ich meine Tochter sachkundig Einweisen? Wie weise ich das nach? Soll ich ne Urkunde drucken? ;-)
Wo in welchem Gesetz ist festgelegt, wer dieser Fischereischeininhaber A sein darf, der sie sachkundig einweist? Wenn ich jetzt so den reinen Gestzestext interpretiere, könnte das auch ich sein.:)

Das kann jede Person sein , die den oben genannten Schein A oder B besitzt und älter wie 18 Jahre ist.
Den Jugendfischereischein benötigt sie aber dennoch .

mfg Jack the Knife
 
bei uns must du dir keine marke oder sonst was hollen nur den angelschein haben un dann die rhein karte oder main karte kaufen im angelshop
 
Ich habe mal dazu ein paar Fragen.



Meine Tochter hat das 12. Lebensjahr vollendet, Sie könnte jetzt einen Jugendfischereischein erhalten, Einfach so?

Sie darf, wenn sie Mitglied in einem Angelverein, ne Angelkarte hat und einem Nachweis über die sachkundige Einweisung durch den Inhaber eines Fischereischeins A oder B zum Gebrauch der Friedfischangel angeln.
Nun bin ich Inhaber eines Fischereischeines A. Darf ich meine Tochter sachkundig Einweisen? Wie weise ich das nach? Soll ich ne Urkunde drucken? ;-)
Wo in welchem Gesetz ist festgelegt, wer dieser Fischereischeininhaber A sein darf, der sie sachkundig einweist? Wenn ich jetzt so den reinen Gestzestext interpretiere, könnte das auch ich sein.:)

Hallo !
Geh mit Deiner Tochter zum Fischereiamt (Havelchaussee 149-151), nimm ein Passbild von ihr mit und Du bekommst dort völlig unproblematisch einen Jugendfischereischein für sie. Die Einweisung sollte über den Verein erfolgen (Gewässerwart, Vorsitzender), denn sie muss dokumentiert werden. Das sollte auch kein Problem sein, denn wie Du selbst geschrieben hast:"Sie darf, wenn sie Mitglied in einem Verein....."

Du kannst natürlich auch beim LV des DAV Berlin e.V. in der Hausburgstraße nachfragen. Tel.: 030 / 4271 728

Gruß

Detlef
 
Hallo Leute,

was sind denn das für faxen bei Euch in Berlin.Bei uns in Brandenburg holste Dir bei der Unteren Fischereibehörde eine Fischereiabgabemarke gehst Dir damit ne Karte Kaufen und angelst mit 2 Ruten auf Friedfisch und schön eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.Da brauchste keinen Fischereischein außer Du willst Nachtangeln oder aur Raubfisch.:angler:

Dieses Thema wurde bereits in mehreren Beiträgen ausreichend erörtert und passt hier absolut nicht rein.

Detlef
 
Ach übrigens ist man in Berlin jetzt auch kräftig dabei die Regeln für das vereinfachte Angeln von Brandenburg zu übernehmen!
 
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