Landesfischereigesetze -  Setzkescher - Ärger und kein Ende

Dietmar

El Barscho©
Eigentlich könnte man das Thema als Erledigt abhaken, eigentlich! Schliesslich ist es ja in den einzelnen Landesverordnungen- und Gesetze irgendwie mehr schlecht als recht geregelt. Trotzdem gibts am Wasser krach. Man stelle sich folgende Situation vor:
Fließgewässer/Schifffahrtsstrasse - zum Beispiel und ganz aktuell: Der Main - Angelbereich kurz vor oder hinter einer Schleuse.
Während in Bayern der Setzkescher grundsätzlich in Schifffahrtsstrassen erlaubt ist wenn eine Schädigung der gehälterten Fische ausgeschlossen ist ist in Hessen der Setzkescher nur erlaubt wenn eine Schädigung der gehälterten Fische durch Wellenschlag ausgeschlossen ist.
Ich behaupte dass letzteres kurz vor und hinter der Schleuse der Fall ist weil in diesen kurzen Strecken wegen der dort herrschenden Fahrverbote faktisch kein Wellenschlag vorkommt. Die Polente sah das letzte Woche anders. Sie ist der Meinung dass in einer Schifffahrtsstrasse immer Wellengang herrscht - und zwar auch dann, wenn kar kein Boot in diesen Streckenabschnitten unterwegs sein darf und kann. Die beiden Herren konnten ihre Sichtweise nicht näher erklären. Man betonte, " Wenn sie das so sehen würden dann sei das einfach so und basta!"
Frage: Muss ich und andere Angelkollegen das so hinnehmen?
Grüsse
Dietmar

Ps: Bevor hier irgendwelche Intelligenzien fragen wie es sein kann dass da für Boote Fahrverbot herrscht: Jeweils auf der gegenüberliegenden Seite der Schiffsein- bzw ausfahrten die von langen Kaimauern begleitet werden ist das Angeln erlaubt. In diesen Bereichen - etwas vor oder nach den Schleusentrommeln ist das Einfahren für Binnenschiffer nicht möglich und - auch für Sportboote - verboten!
 
Zuletzt bearbeitet:
dietmar das ist bei uns im rhein genau so wir dürfen es nich auf hessicher seite und die mainzer dürfen das wo ist die gerechtigkeit
 
moin ,
ich wohne in nrw und wir müssen vom verein aus ein sätzkescher haben .

gruss Kero
 
das ist auch besser so in anderen budeslanderen z.b tühringen die fangen fische un setzen sie in komoran geschädigte gewässer ein so wasgeht bei uns garnicht
 
So? In NRW und anderswo ist...

...der Setzkescher EXTRA erlaubt? Ja, sogar Vorschrift? Da "hauts abba nu die Wurscht vom Teller!!!"
Das zeigt, wie "sinnvoll" die Landesgesetze und Verordnungen sind und wie Kompetent diejenigen sind die sich mit derr Setzkescherfrage beschäftigen. Wie soll man eigentlich insbesondere der Jugend verklickern dass der Setzkescher hier verboten ist weil er dort erlaubt ist oder wie? Daran sieht man den hochgradigen Quatsch und Unsinn der uns vorgeschrieben wird. Gleiches Recht für alle.....davon ist Deutschland meilenweit entfernt. Das wäre auch ein Grund sich gegen eine etwaige Strafe zu wehren weil man einen Setzkescher verwendet.
Grüsse
Dietmar
 
...ich hab zwar einen, aber mal davon abgesehen, dass die Polizei bei uns Angler nicht kontrolliert....benutze ich ihn eh nicht, da: Forellen ich nicht darin hältern darf, zum Verzehr bestimmte Fische sofort zu töten sind.....
Wozu brauch ich ihn also?
 
Wieder einmal so ein schönes Thema das durch die Tatsache entstanden ist, dass die Fischereigesetze Landes- und nicht Bundesgesetz/recht sind.

Da hilft nur eins: ließ dir die §§ in deinem Landesfischereigesetz durch, kopier sie ab oder nimm das Gesetzbuch mit ans Wasser. Und wenn in diesem Büchlein erlaubt ist, Fisch zu hältern, wenn keine Schädigung durch Wellenschlag hervorgerufen wird, hältere sie und zeigt der Schnittlauchfraktion den entsprechenden § und sie sollen dir dann die Wellen am SK zeigen. ;)

PöSö: ich bin gegen das Hältern - aber lustig finde ich die Thematik schon. :D

Zudem noch ein Wort zu deiner letzten Frage: eigentlich musst du eine Aussage mit dem Wortlaut "Weil's so ist!" nicht hinnehmen. Aber bedenke, dass die Herren Beamten zu zweit sind und eigentlich immer am längeren Arm des Gesetzes ziehen. Also schluck es lieber runter ODER du wirst richtig gemein und fängst an auf Gesetzen herumzureiten. Denn die sind in der Nachweispflicht - nicht du. ;)
 
Hoi!!!

Gott sei dank ist das bei uns in Ösi-Land noch nicht so schlimm... Bei uns ist der Setzkescher noch erlaubt (Bundesweit...)!

Aber Vereinsintern kann man ihn verbieten...

Ich persöhnlich verwende meinen 3,5m Setzkescher nur wenn ich Köfis für mich und meine Angelkollegen fange... Dann tu ich die Fischis da rein (er ist richtig aufgebaut!!!) bis ich genug zusammen habe...

Bei uns werden von den alten Hasen noch manch mal diese alten ca. 80 cm tiefen Netzchen verwendet... Ich habe meinen Setzkescher mal nem Kollegen geborgt der nur so nen 80 cm Kescher hatte... Naja manche lassen sich noch belehren...

Die meisten bei uns verwenden aber Karpfensäcke zum hältern, die geben da Runde Steine rein damit der Sack nicht schwimmt...

Habe auch einen aber verwende ich nur wenn ich mir Fische mit nehme, was bei Karpfen so gut wie nie vorkommt.

Am Freitag hatte ich den Setzkescher und den Karpfensack im Einsatz...

Im Setzkescher habe ich die Köfis, gehältert und im Karpfensack die Forellen (2 Stück)...

Bei uns wurde ich noch nie wegen nem Setzkescher kontrolliert, immer nur ob alle Fische eingetragen sind und ob ich ne gültige Landesfischerlizenz habe...
 
Meiner Auffassung nach gilt in NRW Folgendes:

Die Verwendung des Setzkeschers ist in NRW nicht gesetzlich geregelt. Grundsätzlich kann darüber hinaus, jeder Gewässerpächter (z.B. Verein) die Verwendung des Setzkeschers verbieten.
Ich habe in der Vergangenheit erlebt, dass es gegen zwei Angler Anzeigen wegen Tierquälerei gab. Wie die Sache ausging, konnte ich leider nicht erfahren.
Da es keine gesetzliche Regelung gibt, kann die Grenze zwischen einem „tierquälenden“ und einem „zugelassenem“ Setzkescher nicht klar definiert werden.
Es wird also entweder bei der Verwendung nichts passieren („wo kein Kläger, da kein Richter“) oder es wird im Rahmen einer Anzeige zu einer Prüfung des Einzelfalls kommen. Dann werden wohl Gutachten eingeholt oder Fachleute (hoffentlich!) befragt. Letztlich kann jeder Fall anders entschieden werden, da der Ermessensspielraum recht groß ist.
Kommt es tatsächlich zu einem Prozess und der Vorsitzende ist der Meinung, dass die Hälterung eines Fisches zum späteren Abschlagen schon an sich ein tierquälerischer Akt ist, hat man als Setzkeschernutzer schlechte Karten.

Meiner Einschätzung nach, könnten sonst bei einer Beurteilung folgende Kriterien herangezogen werden:

  • Länge des Setzkeschers?
  • Durchmesser des Setzkeschers?
  • Beschaffenheit des Netzes? (mit oder ohne Knoten; glattes Material?)
  • Ausbreitung des Setzkeschers? (vollständig ausgebreitet und bis auf den ersten Ring, vollständig unter der Wasseroberfläche?)
  • Schutz vor Wellenschlag?
  • Besatz mit Kamm- /Rundschuppern gemischt oder separat?
  • Besatz mit Fried-/Raubfisch gemischt oder separat?
  • Fischmenge bezogen auf Keschergröße?
  • Fischgröße bezogen auf Keschergröße?

Ich habe übrigens bei "meiner" unteren Fischereibhörde nach der Anzeige der beiden Angler mal gefragt, bei welchem Setzkescher die Damen und Herren keine Anzeige erstatten würden und leider nur eine schnippige Abfuhr erhalten...

(Ich stellte im gesamten Text meine persönliche Einschätzung und Meinung dar!!)

Tacklebrother
 
Zurück
Oben