Posenangeln -  Sbirolinoangeln während Frühjahrsschonzeit?

Gerd L.

Namaycush
Hallo an alle Sbiroangler,

bei uns am Rhein in RLP gelten folgende Bestimmungen während der Frühjahrsschonzeit (15.4.-31.5.) :

2) Die Frühjahrsschonzeit gilt nicht
1. für die Benutzung von Fanggeräten, die weder gezogen noch gestoßen werden (stille Fischerei). Hierzu gehören insbesondere Stellnetze, Aalhamen, Ankerkuilen, Steerthamen, Garn-, Draht-, Korbreusen sowie Treib-(Schwimm-)netze ohne Begleitung von Fahrzeugen,
2. für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.

Darf ich nun mit dem Sbirolino angeln während dieser Zeit oder nicht? Was sin eure Meinungen dazu???
Ich beabsichtige mit Sbiro und Naturködern (Fischfetzen, Tauwürmern usw.) zu angeln...:angler:
 
Hi Gerd!
Ich würde es sein Lassen,Betreibe die Stille Fischerei,die 2 Wochen kriegen wir auch noch rum!
Ist genauso wie das DropShoten oder Jiggen mit Wurm,wird im Endeffekt als Aktives Angeln
Ausgelegt!
 
Hallo Gerd,

Walter schreibt es völlig zurecht, warte lieber die 2 Wochen, denn auf die Fischfetzen und auch Wurm kann durchaus ein Zander einsteigen. Nach der Laichzeit und Brutpflege schieben sie mal richtig Kohldampf und Du riskierst damit Deinen Fischereischein.

Gruß Micha
 
Das mit dem Begriff stille Fischerei beziehe ich nicht auf das Angeln mit der Handangel, sondern mit den dahinter beschriebenen Geräten wie Aalreusen etc!
Der Passus mit der Handangel kommt ja erst im Absatz 2 vor und da steht eben nichts drin, dass nur passives (stilles) Fischen erlaubt ist! Hier wird nur ausdrücklich auf das Verbot des Kunstköderfischens hingewiesen (Ausnahme Fliegenfischen). Von daher hätte ich gesagt; Sbiro mit Naturködern sollte ok sein!
Daher habe ich diesen Thread eröffnet, um diesbezgl. eure Meinungen zu lesen!

Das da ein Zander einsteigen kann, ist mir schon klar. Das kann mir aber grundsätzlich auch beim Grundangeln mit den gleichen Ködern passieren...
Ich hatte bei der Methode bislang an den von mir bevorzugten Angelplätzen noch keine Zander in der Vergangenheit an den Haken bekommen. Barsche jedoch zu Hauf, sowie hin und wieder Döbel und Rotaugen...
 
@Gerd:Sbiro mit Naturködern sollte Ok sein.
Nein Gerd,ist nicht Ok,es darf weder Gestossen noch Gezogen werden,und ein Sbiro wird doch meines Wissen Gezogen,oder Irre ich mich da!
Also ich an deiner Stelle würde es sein Lassen,wir Leben in einem Paragraphenstaat,wo man sich die Gestetze Drehen kann wie man sie Brauch!
1,5 Wochen gehen auch noch rum.

Ps.Fischfetzen ist doch auch ein Köderfisch,zwar nur ein Stück,aber immerhin Köderfisch,Verstehst du was ich Meine mit der Auslegungssache.
 
Dann werde ich heute Abend wohl doch nur mit der Grundangel unterwegs sein. Schade drum. Hätte heute richtig Lust auf das Sbirolinoangeln gehabt, was ich schon seit Ewigkeiten nicht mehr praktiziert habe.
Petri Heil und Dank an alle.

G.
 
@Gerd:Sbiro mit Naturködern sollte Ok sein.
Nein Gerd,ist nicht Ok,es darf weder Gestossen noch Gezogen werden,und ein Sbiro wird doch meines Wissen Gezogen,oder Irre ich mich da!
Also ich an deiner Stelle würde es sein Lassen,wir Leben in einem Paragraphenstaat,wo man sich die Gestetze Drehen kann wie man sie Brauch!
1,5 Wochen gehen auch noch rum.

Ps.Fischfetzen ist doch auch ein Köderfisch,zwar nur ein Stück,aber immerhin Köderfisch,Verstehst du was ich Meine mit der Auslegungssache.

Da knüpfe ich gleich mal an:
Boilies mit hohem Anteil an Fischmehl, zählen die demnach auch als Köfi?
Ganz schön verstrickt:confused:
 
@Gerd:Sbiro mit Naturködern sollte Ok sein.

Nein Gerd,ist nicht Ok,es darf weder Gestossen noch Gezogen werden,und ein Sbiro wird doch meines Wissen Gezogen,oder Irre ich mich da!

Also ich an deiner Stelle würde es sein Lassen,wir Leben in einem Paragraphenstaat,wo man sich die Gestetze Drehen kann wie man sie Brauch!

1,5 Wochen gehen auch noch rum.



Ps.Fischfetzen ist doch auch ein Köderfisch,zwar nur ein Stück,aber immerhin Köderfisch,Verstehst du was ich Meine mit der Auslegungssache.




Stimmt nicht, bei uns an der Donau ist der Fetzen verboten, also müsste auch der Köfi verboten sein, dem ist aber nicht soo. Wenn du Fischinnereien nimmst, zählt das auch nicht als Köderfisch.:)


mfg Hadl
 
Das Problem ist,Ich weiss ja Nicht ob es Verboten ist,mir geht es um die Auslegungssache,ich möchte Gerd auch KEINEN Falschen Rat geben!
Ich werde mich mal mit dem Bezirksfischerverband Telefonieren,da ich den Präsident kenne!
 
Habe gerade mit dem Vorsitzenden vom Bezirksverband gesprochen,und auf die frage,darf ich während der Frühjahrsschonzeit mit Fischfetzen Angeln wurde sofort VERNEINT!
 
Ein Rätsel!!!?!?

Habe gerade mit dem Vorsitzenden vom Bezirksverband gesprochen,und auf die frage,darf ich während der Frühjahrsschonzeit mit Fischfetzen Angeln wurde sofort VERNEINT!

Das ist mir jetzt aber ein Rätsel. Ich finde nämlich nirgends eine Bestimmung im Gesetz, die das Angeln mit Fischfetzen verbietet während der Frühjahrsschonzeit?....oder meintest du das jetzt nur im Bezug auf das Sbirolinoangeln mit Fischfetzen???

Mich würde mal interessieren wie denn die Begründung von den sogenannten (manchmal selbst ernannten) Spezialisten lautet, warum das Angeln mit Sbirolino in der Früjahrss. verboten sein soll??? Im Gesetz steht dazu keine ausreichende Begründung---oder gibt es da noch weitere Verordnungen o.ä. die das ergänzend regeln??

Mir ist das zu hoch...:confused:
 
Der Fischfetzen Zählt als Köderfisch,ob Ganz oder halt als Fetzen.
Es darf in der Frühjahrsschonzeit weder Gezogen noch Gestossen werden,tut mir Leid Gerd,mehr Kann ich dir auch NICHT sagen!
Aber nach einem Langen Telefonat wird sich sehr Wahrscheinlich Einiges in der Sektion Raubfisch Ändern,kann dir Leider Keine Infos darüber geben,da noch Nichts Amtlich ist!
Sobald ich was Genaues in Erfahrung Gebracht habe was sich Ändert,werde ich es sofort Posten!
 
Also ich weiß nicht...

Da ich mich ja mit der Formulierung und dem Aufbau von Gesetzen etwas auskenne, weiß ich nicht, ob hier nicht einfach viel zu viel hineininterpretiert und falsch ausgelegt wird.

Es gibt 2 verschiedene Ausnahme-Punkte die zur Frühjahrsschonzeit genannt werden:

Einmal die sozusagen kommerzielle Fischerei mit Netzen und anderen Geräten, die weder gestoßen noch gezogen werden (die so genannte "stille Fischerei") Meines Erachtens bezieht sich der Begriff "stille Fischerei" ausschließlich auf diesen kommerzielle Fangmethoden, ansonsten bräuchte man auch nicht Punkt 2 extra aufzuführen, sondern hätte das Angeln mit der Hand-und Schleppangel direkt unter Punkt 1 hinzufügen müssen im Gesetzestext.

Demnach ist Punkt 2 als komplett eigenständige Bestimmung zu sehen, also als 2.Ausnahme zu dem, was erlaubt ist während der Frühjahrsschonzeit; NÄMLICH: Das Angeln mit der Hand-und Schleppangel!!! Hier wird die Angelei nur eingeschränkt, in dem man das Angeln mit Kunstködern und künstlichen Systemen verbietet!

Wenn überhaupt, könnte man das Angeln mit Sbirolinos als verbotenes künstliches System betrachten. Wobei der Sbirolino ja lediglich eine Auswurfhilfe darstellt und nicht direkt am Köder angebracht ist. Der Sbirolino ist eher als Weitwurpose zu sehen. Das Posenangeln ist soweit ich weiß während der Frühjahrsschonzeit NICHT verboten! Warum sollte das Sbirolinoangeln dann verboten sein, wenn ich dem Sbiro ein 1-2 m langes Vorfach vorschalte an dem sich Naturköder befinden (Tauwurm, Maden usw...)? Das macht keinen Sinn.....
 
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