Bundesgesetze -  Angeln in Bayern

Anglernachwuchs 95

Profi-Petrijünger
Hallo zusammen,:)
ich bin 14 Jahre Alt und habe den Jugendfischereischein.
Allerdings Habe ich die Fischerprüfung schon bestanden, muss meinen Fischereischein aber noch am Rathaus ausstellen lassen. Wir fahren In zwei Wochen nach Bayern auf einen Bauernhof. Der Bauer hat einen Privatsee von
25 Hektar. Dort durfte ich letztes mal angeln jedoch nur unter Aufsicht, da ich da erst den Jugendfischereischein hatte.
Also:
Darf man in Bayern mit 14 Jahren und der richtigen Fischerprüfung schon ohne Aufsicht angeln oder Brauche ich Begleitung und den Jugendfischereischein?

Vielen Dank für eure Hilfe:)

Petri Heil:angler:
 
Ja sobald du in Bayern in Besitz des Fischreischeins bist darfst du ohne Aufsicht Angeln. Häufig gelten für Jugendfische aber bestimmte Auflagen. Bei uns zum Beispiel dürfen alle Jugendlichen bis 21 Jahre nur mit einer Rute an den Vereinsgewässern fischen.Das wird dir aber an einem Privatsee ziemlich egal sein.... Aber hier mal ein guter Link
http://www.lfvbayern.de/gesetzl-bestimmungen/
lg Andi:angler:
 
Zuletzt bearbeitet:
Juhuuuuuu:spass

Vielen Dank imanfree!

Gelten Dann die Regeln des Besitzers?
Auf jeden Fall werde ich mir gleich mal den link anschauen:)

Vielen Dank:)

Petri Heil:angler:

Tim
 
Wenn du an dem Privatgewässer vom Bauern angeln willst, dann solltest du dir einen Zettel ausstellen lassen. Das macht die Sache weniger kompliziert, wenn mal jemand(z. B. Polizei) fragt.
 
Ja das habe ich gemacht. Er verkauft Tageskarten und an Mieter der Ferienwohnung sind sie kostenlos. Aber einen Angelschein brauch ich trotzdem oder?
 
Der Besitzer kann Schonzeiten verändern, verlängern oder komplett aufheben.. das ist sein gutes Recht, aber den Angelschein brauchst du in Bayern immer egal ob privates oder öffentliches Gewässer.. In Bayern gilt der Grundsatz dass nur wer die Prüfung abgelegt hat auch waidgerecht fischt und sachgerecht den Fisch töten kann.
lg aus dem Allgäu
Andi
 
Hallo und vielen Dank, :)
Dann geh ich gleich mal zum Rathaus und lass mir meinen Fischereischein ausstellen.

Vielen Dank:respekt

Gruß von Tim

und Petri:angler:
 
Der Besitzer kann Schonzeiten ...komplett aufheben.. ...
Andi
Das kann er nicht!
Eventuelle Ausnahmen müssen von der Fischereibehörde genehmigt sein.

@Anglernachwuchs95
Mit 14 Jahren, bestandener Prüfung und Fischereischein darfst du auch alleine losziehen. Ausnahmen kann der Fischereirechtsinhaber festlegen. Ist so wie imanfree geschrieben hat.
 
Aber ich glaube ,dass du doch so eine Genehmigung brauchst ,da du ja nicht den Bayrischen Fischereischein hast sondern den eines anderen Bundeslandes .
Da kann man glaub ich für ne bestimmte Zeit ne Lizenz kaufen ,oder täusche ich mich da ?
 
@strasse
Wenn er seinen Fischereischein hat, die Ausstellung dürfte in 3 Wochen machbar sein, gilt dieser badenwürtembergische Schein auch in Bayern.
Wenn der Besitzer an seine Feriengäste Erlaubnisscheine ausgibt, wie er geschrieben hat, benötigt er keinen Berechtigungsschein (für Mitangler des Fischereiberechtigten).
 
Sobald du deinen richtigen Fischereischein hast darfst du alleine Angeln gehe forausgesetzt du hast eine Tages -, Jahres-, Wochenkarte.

Gruß Max.
 
Hallo,:)
jetzt noch einmal im ganzen. Ich darf an dem See ohne Aufsicht angeln.
Der Besitzer lässt mich auch mit einem Ruderboot fahre. Darf ich von dort aus auch fischen? Und darf ich für Rotaugen und Barsche einen Setztkescher nehmen?

Vielen Dank

Petri Heil:angler:

Tim :)
 
Hi ,

Weißfische(Rotaugen , rotfedern , Karpfen , Schleie , usw etc ) und Kammschupper (Barsch,Zander) dürfen nicht zusammen in einem Kescher gehältert werden !
Vom Boot kannst du auch alleine angeln , Schwimmweste nicht vergessen !

mfg Jack the Knife
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi ,

hier in Bayern sieht es mit der Größe so aus:

Länge mindestens 3,50m
Durchmesser von 50cm
aus knotenlosen Material .
Er sollte auch gut gespannt sein , so daß er nicht in sich zusammenfallen kann .

mfg Jack the Knife
 
Eigentlich nicht .

Da du aber an einem Privatgewässer angeln gehst , solltest du den Besitzer fragen , was der davon hält .
Da dieser aber Tageskarten verkauft gelten die Bayrischen Fischereigesetze , also auch die erforderliche Größe des Setzkeschers .

Aber 1m ist schon sehr kurz , selbst für Köfi´s.

mfg Jack the Knife
 
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