Neueinsteiger -  Probeangeln ohne Angelschein?

Ommi

Petrijünger
Hallo,

ich mache gerade den Lehrgang für den Angelschein und freue mich schon, bald ans Wasser zu können.
Einige meiner Freunde finden das prinzipiell auch ganz interessant, aber hatten noch nie eine Angel in der Hand. Natürlich will man dann nicht gleich die 120€ für den Lehrgang bezahlen, wenn man es noch nie gemacht hat.
Soweit ich weiß, darf man hier in Niedersachsen nicht einmal an einem Forellenteich ohne Angelschein angeln, was es dann doch schwierig macht, einem Neuling das Angeln näher zu bringen.
Wenn ich richtig informiert bin (korrigiert micht, wenn ich falsch liege), darf man als Nicht-Angler selbst in Begleitung eines Angelberechtigten nicht angeln, was ich allerdings nicht ganz verstehe, da der Hauptteil der Prüfung ja der theoretische Teil ist und man hätte ja jemanden dabei, der über alles Bescheid weiß. Solange man an einer ruhigen Ecke angelt, wo man auch ohne die praktische Prüfung abgelegt zu haben, ein Bisschen werfen kann ohne jemanden zu gefährden, sehe ich eigentlich keinen dringenden Grund, warum man als Angelscheinbesitzer nicht seinen Kumpel zum Angeln mitnehmen dürfte.

Was denkt ihr zu dem Thema? Und vor Allem, wie bringt ihr Freunden das Angeln näher?
Ich fände es ein Bisschen doof, wenn mein Kumpel den ganzen Tag neben mir sitzt und mir beim Angeln zuguckt.
 
Kenne die niedersaechsischen Landesgesetze leider nicht. In Hessen geht es nach dem sog. "Enkel-Paragraph(§25 Absatz 2)". Lade Dir mal Euer Fischereigesetz und suche nach entspr. Keywords. Zur Not musst Du es mal lesen, sollte eh Jeder mal getan haben.

regards
Peter
 
Soweit ich weiß, darf man hier in Niedersachsen nicht einmal an einem Forellenteich ohne Angelschein angeln, was es dann doch schwierig macht, einem Neuling das Angeln näher zu bringen.

Darf man in Baden-Württemberg auch net, aber bei uns gibts genügend Forellenparadiese und Flussabschnittbesitzer die das dennoch erlauben, bzw. dulden.
 
Normalerweise ist das verboten bzw. eine Straftat. Dennoch gibt es sogar bei uns in Bayern die möglichkeit ohne Schein zu fischen. Solange es unter Aufsicht passiert fände ich es nicht falsch. Es sollte nur ein Fischereischeinbesitzer dabei sein.
 
weis ja nich, wie es bei eurer mobilität aussieht, aber in Mec. Pomm. könnten deine kumpels ja nen tourischein holen.... kostet glaub ik 25 euro und is 28 Tage gültig (korrigiert mich bitte wenn ik da quatsch schreib)....

denke mal das währ ne "günstige" sache um mal reinzuschnuppen :)
 
Du solltest dich nicht hier nach sowas erkundigen, wenn du weiter die Diskussionen hier verfolgst wirst du merken, dass es oft so ist, das die Leute auf Paragraphen rumreiten etc. Daher ruf einfach ein paar Puffs an und frag nach , der ein oder andere sagt das es kein Problem ist.
 
Danke für die vielen Antworten.
Ich habe mal etwas im Internet gestöbert. Soweit ich das herausfinden konnte, ist es in Niedersachsen erlaubt an Angelteichen unter Aufsicht (d.h. jemand mit Angelschein muss dabei sein) auch ohne Angelschein zu angeln. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das an allen anderen Gewässern aber verboten.
 
grüss dich Omni ...
keine Ahnung wo du dich belesen hast aber
in Niedersachsen ist das Angeln an Forellenteichen ohne Schein erlaubt

ich selber habe auch (noch) keinen
und das ist der Sinn der Forellenteiche das da eben jeder auch ohne Schein angeln darf
und wenns kein "forellenpuff" sein soll

also ein teich so groß wie ein Handballfeld

dann gibt es genug naturbelassene Gewässer die in privater Hand sind und eben diese werden dann als "bezahl angel gewässer" betrieben da entrichtet man nach Stunden und Anzahl der Ruten

bestes Beispiel (die website die in meiner signatur verlinkt ist)

gruß g.
 
Normalerweise ist das verboten bzw. eine Straftat. Dennoch gibt es sogar bei uns in Bayern die möglichkeit ohne Schein zu fischen. Solange es unter Aufsicht passiert fände ich es nicht falsch. Es sollte nur ein Fischereischeinbesitzer dabei sein.

Grundsätzlich ist das Fischen ohne Fischereischein nicht gestattet. Ausnahmeregelungen unterschiedlichster Art und Weise kann man den Landesfischereigesetzen und Verordnungen entnehmen.

Das Fischen ohne Fischereischein stellt jedoch keine Straftat im Sinne des StGB dar sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Das Fischen ohne Fischereierlaubnisschein (Jahre/Tagesschein o.ä.) widerrum stellt den Tatbestand des Fischdiebstahls dar (in geschlossenen, privaten Gewässern) und in offenen Gewässern (bei sogenannten herrenlosen Fischen) den Tatbestand der Wilderei.

In Fopu´s funktioniert die Sache einfach nach dem Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter". Sollte man jedoch von einem staatlichen Fischereiaufseher oder der Polizei kontrolliert werden, kann dies Konsequenzen haben (Ordnungswidrigkeitenanzeige).

Petri
 
Niedersachsen:

§ 57
Nds. FischG - Landesrecht Niedersachsen
(1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

Fazit: für alle Gewässer gilt -> Scheinpflicht!

Für alle , die es nicht glauben wollen , auch in Niedersachsens FoPu´s ist Scheinpflicht !
Sollte es zu einer Kontrolle kommen , ist nicht nur der Angler dran , sondern auch der Betreiber , da das Gelände öffentlich zugänglich gemacht wird und so sowohl Polizei als auch Ordnungsamt ohne Zustimmung des Betreibers Kontrollen durchführen dürfen .

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

Die Betreiber können dir viel erzählen , die intersssiert nur das Geld , weswegen sie auch Leute ohne Schein angeln lassen .

Es gibt in Deutschland wenige Bundesländer , wo man im FoPu ohne Schein angeln darf , und wenn es erlaubt ist , dürfen die Gewässer eine bestimmte größe nicht überschreiten !

mfg Jack the Knife
 
überaus interessant ... und ich dachte bisher immer das genau das der Sinn (und die Rechtfertigung) der zum teil horenden Abzockpreise sind ...

2 Ruten im Wasser für 3 Stunden 11 Euro , Tageskarte 25 Euro usw...

bisher war ich der Meinung das man genau damit auch demjenigen das Fischen erlauben will der keinen Schein hat

tja ... dann werd ich wohl irgendwann den Schein einschieben müssen aber danach löhne ich nie wieder auch nur einen cent für ein gewässer das privat betrieben wird
 
Ich komme aus Niedersachsen und ich weiss das es auch ohne Schein am Forellenteich erlaubt ist hab auch schon mal früher am Forellenteich geangelt.
 
Niedersachsen:

§ 57
Nds. FischG - Landesrecht Niedersachsen
(1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

Fazit: für alle Gewässer gilt -> Scheinpflicht!
mfg Jack the Knife

Also wenn ich mir den Paragraph so durchlese, fällt mir das Wörtchen oder zwischen Fischereischein und Personalausweis auf. Damit würde das für mich bedeuten, dass ich mit Genehmigung des Fischereiberechtigten (Fischereierlaubnis) an seinem Gewässer auch ohne Fischereischein angeln darf. Das finde ich zwar nicht begrüßenswert, aber diesen Interpretationsspielraum liefert dieser Paragraph leider.

Gruß Micha
 
Oh ich habe es doch geschrieben man darf dort ohne schein angeln! Hab ich auch früher gemacht!
 
Hi Peter ,

nach der Helferregelung hatte der Threadersteller nie gefragt , seine Frage war im allgemeinen ob einer seiner Freunde unter seiner Aufsicht oder im FoPu ohne Schein angeln darf !

Als Helfer darf er nur beim Keschern helfen , keinesfalls eine Angelrute bedienen oder einen Fisch versorgen (abködern , töten) .

mfg Jack the Knife
 
Hi Peter ,

nach der Helferregelung hatte der Threadersteller nie gefragt , seine Frage war im allgemeinen ob einer seiner Freunde unter seiner Aufsicht oder im FoPu ohne Schein angeln darf !

Als Helfer darf er nur beim Keschern helfen , keinesfalls eine Angelrute bedienen oder einen Fisch versorgen (abködern , töten) .

mfg Jack the Knife

Bla Bla Bla ^^

Ich fang jetzt bestimmt nicht an Paragraphen zu zitieren, aber Blah!!! Damit meine ich uebrigens auch alle Anderen ;-) Ich bin auch schonmal bei rot ueber die Ampel gegangen und keiner hat mich verhaftet.
Wer wirklich sicher sein will, sollte sich die jew. Gesetzeslage des Bundeslandes bestaetigen lassen. Bestenfalls via Email.


P.S: Das delhoven echt Recht behaelt *kopschuettel*
 
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