Allgemein -  Freispruch für Hechtangler

Der Iller-angler

Petrijünger
Ein Zürichseeangler musste sich am 2.februar vor dem Horgener Bezirksgericht für einen zehn Minuten dauernden Hechtdrill rechtfertigen. infolge des Umstandes, dass der Hechtfang im „Tagesanzeiger“ erschienen war und dadurch öffentlich bekannt wurde, hatte der Züricher Tieranwalt Antoine Goetschel den Angler wegen Tierquälerei angeklagt.
Dem Petrijünger wurde konkret vorgeworfen, er habe einen 22 Pfund schweren und 116 cm langen hecht unnötiges leiden zugefügt, weil es zehn Minuten dauerte, bis der fisch gelandet werden konnte. Dies sei zu lang und verstoße gegen das Tierschutzgesetz. Der vom Staat angestellte Tieranwalt argumentierte vor Gericht jedoch wenig sachgerecht, dass der Angler die schnur hätte durchschneiden sollen, als er bemerkte, dass ein derart großer fisch gebissen hatte. Mit dieser Maßnahme hätte er anscheinend das lange leiden des Hechtes verhindern können. Dieser widersinnigen Argumentation und dem ausschweifenden Plädoyer des Tieranwaltes folgte das Gericht aber nicht und sprach den Angler frei.
Sein Verteidiger – selbst ein Angler – konnte dem Gericht überzeugend darlegen, dass dein Mandant mit adäquaten gerät fischte und ein Abschneiden der schnur für den hecht wohl das Gegenteil einer Leidensverkürzung dargestellt hätte. Der fisch würde sich mit dem losen Schnurende später irgendwo verfangen haben und zugrunde gegangen sein. Die über 50 anwesenden Prozesszuschauer applaudierten nach diesem Gerichtsurteil.
 
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Alter das is mal krass für einen Hechtdrill. Manche übertreibens ganz schön. Aber ist auch irgendwie witzgi zu lange gedrillt xD. Das waren 10 minuten wie siehts dann mit karpfen aus wenn da eine stunde draufgeht?
 
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