Landesfischereiverordnungen -  Aal-Schonzeit in NRW !

Die Landesfischereiverordnung NRW wurde mit Datum 09.03.2010 geändert. Siehe nachfolgendem Link.

Hier insbesondere hervorzuheben die neue Aal-Schonzeit im Rheinhauptstrom.

Ein erster Schritt zur Sicherung der Aalbestände wurde getan, über die Sinnhaftigkeit wegen der Begrenzung nur auf den Rheinhauptstrom kann gestritten werden.

Ich gehe mal davon aus, dass dies nicht die letzte Änderung zur Bestandssicherung des Aales sein wird.

Leider bezieht sich diese Verordnung nur auf NRW, d.h. in RP darf fleißig auch im Winter auf Aal geangelt werden...

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl...&keyword=Verordnung zum Landesfischereigesetz

Gruß
Prachtschmerle
 
Schmerle wie auch schon in den BW Thread, hoffe ich auch hier, daß andere Bundesländer sich daran anschließen. :respekt
 
Beste Fangmonate ausserhalb der Schonzeit nice....


Aehm, naja ich finde das Mindestmaß regelt allerdings mehr als es eine Schonzeit könnte.

Dennoch, wir sinds net schuld, sondern die Kutter die Glasaale fangen, ende aus.
 
Hat das wirklich Sinn?

Man sollte sich generell einmal gedanken darüber machen, was eine Schonzeit eigentlich soll. Schonzeiten sind dafür da, den Fischen zu ermöglichen, zumindest einmal abzulaichen. das tut der Aal nicht in unseren gewässern. Jeder Aal, der bei uns lebt ist noch Jungfrau bzw Jungmann und nach dem klassischen Bild der Schonzeit, bzw des Mindestmasses eigentlich schützenswert.
Der Rückgang der Aalbestände sind auch sicher nicht nur auf eine ursache zurückzuführen, sondern es gibt sicher mehre Faktoren die dazu beitragen.
Bei uns in Schweden gibt es eine interessante Untersuchung zum Verlust an Aal an Staustufen der Flüsse.
laut dieser Untersuchung überlebt 1% der Aale die passage durch die Turbinen.
Wenn man nun 5 Staustufen hat kann man selber ausrechnen, wieviele Laichreife Aale die Reise ins Sargassomeer antreten können.
Dazu kommen die bekannten Probleme mit Gewässerverschmutzung, in diesem fall vor allem mit Arzneimittelresten und Hormonen aus dem Abwasser, die Verschmutzung des Laichgebietes udn natürlich die Fischerei.
Meiner Meinung nach kann nur eine Kombination von drastischen Massnahmen, wie Rückbau von Staustufen, alternativ Anlage von Umgehungswegen, bessere Klärung der Abwässer und ein Totalverbot der Aalfischerei eien Lösung bringen, dann aber bitte nicht so, wie bei uns in Schweden, wo das Angeln auf Aal verboten ist, die Berufsfischerei aber schön weitermachen darf.
 
Ich bin der selben Meinung wie folke_kelm, jedoch genügt der Ausbau der Staustufen und die Gewässerklärung nicht viel, wenn die Glaasaale weiterhin abgefischt werden, denn dann können die Aale zwar besser abwandern, aber es werden dann wiederrum auch mehr Glaasaale gefangen - eine EU-weite Regulierung muss her, das wäre der einzige Weg den Aal vorm Aussterben zu schützen, anosnten sehe ich leider schwarz. Klar sind solche Änderungen an den Landesfischereiverordnungen ein erster Schritt und zeigt uns, dass die Länder gewollt sind zu handeln. Das Übel muss aber an der Wurzel angepackt werden...
 
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