Nachtangelverbot

Technoidla

Der der im Bach Tanzt
Was soll man dazu sagen, da will ein Land ( Baden Würtenberg ) endlich das Nachtangelverbot aufheben und Ausgerechnet ein Angelverband stellt sich dagegen.
Das Müssen Leute sein die entweder Absolut keine Ahnung vom Angeln haben oder Nachts noch nie einen Fisch gefangen haben.
Vor allem würde Ich mal gerne für so eine Entscheidung eine Anständige begründung hören !!!! Am besten ist das argument das die Fische zeit zum erholen haben sollen ! Da Frag ich mich ob diese "Angler" überhaupt wissen das es auch Fische gibt die Nachtaktiv sind ?!?
Wenn ich mir vorstelle das Ich hier in Meck-Pomm nur Tagsüber angeln dürfte dann könnte ich das Karpfenangeln aufgeben denn Tagsüber geht ihr echt garnichts. In manchen Gewässern hier fängt man Tagsüber nichtmalWeißfisch!
Gut in einigen Gewässern bei mir daheim darf man auch nicht Nachtangeln aber dort geschieht das nur zum schutz der Angler da es an den Gewässern schon öfter zu übergriffen auf Angler gekommen ist. In so einem fall könnte ich eine solche Entscheidung verstehen aber doch nicht für ein ganzes Bundesland!!!
Ich denke das sehr viele meiner Meinung sind mich würde mal interesieren wie andere darüber denken !!!

Petrie @ all
 
Ich verstehe sowieso nicht, wieso wir in Deutschland fünfzig Anglerverbände brauchen, die sich gegenseitig nur bekriegen und für uns Angler nur unsinnige Dinge verfolgen... :(
 
bei uns in brandenburg ist zum glück kein nachtangelverbot und wenn das mal kommen würde könnte ich glaube das karpfen angeln aufgeben
da ich meine karpfen zu 90% nur nachts fange
 
Bin hin und wieder an der Mosel angeln und nach 24 Uhr ist Risiko angeln angesagt also ohne Glöckchen und Knicklicht echt spannend sowas
 
Nachtangelverbot 2005 im LFV-Mittelfranken

Sehr geehrter Herr Schmitd,
zu Ihrer Frage betreffend des Nachtangelverbotes kann ich Ihnen heute schon folgendes mitteilen:
Das Präsidium des Fischereiverbandes Mittelfranken hat beschlossen auch für das Jahr 2005, das Fischen von 24 Uhr bis 5 Uhr zu verbieten.


Mit freundlichen Grüßen

Bernd Müller
Fischwirtschaftsmeister

Hallo Angelkollegen in Mittelfranken!!!
So soll es im Jahr 2005 bei uns aussehen!!Im restlichen Bayern ist das Verbot gefallen!!! :confused:
Sollen wir uns das gefallen lassen?Wird hier mit zweierlei Maß gerechnet??
fvmittelfranken@freenet.de
Habe jedenfalls schon meine Meinung zu dem Ganzen gemailt!!
Also,macht was!!! :wut :schrei
Vielleicht können wir noch etwas erreichen!!!
 
Also bei uns (Österreich) ist Nachtangeln nicht verboten, sicherlich gibt es vereinzelte Privatgewässer wo es verboten ist weil der Bewirtschafter kontrolieren will was alles so rauswandert Fischmässig,aber generell muss ich sagen das ich froh bin das es das bei uns nicht gibt.
 
wattvolt schrieb:
Sehr geehrter Herr Schmitd,
zu Ihrer Frage betreffend des Nachtangelverbotes kann ich Ihnen heute schon folgendes mitteilen:
Das Präsidium des Fischereiverbandes Mittelfranken hat beschlossen auch für das Jahr 2005, das Fischen von 24 Uhr bis 5 Uhr zu verbieten.


Mit freundlichen Grüßen

Bernd Müller
Fischwirtschaftsmeister

Hallo Angelkollegen in Mittelfranken!!!
So soll es im Jahr 2005 bei uns aussehen!!Im restlichen Bayern ist das Verbot gefallen!!! :confused:
Sollen wir uns das gefallen lassen?Wird hier mit zweierlei Maß gerechnet??
fvmittelfranken@freenet.de
Habe jedenfalls schon meine Meinung zu dem Ganzen gemailt!!
Also,macht was!!! :wut :schrei
Vielleicht können wir noch etwas erreichen!!!

Hallo die 5 Std sind Euer Nachtangelverbot??? Wie sieht das denn im Sommer aus da ist es doch schon um 3:30 Hell?? Oder wie ist das geregelt ? Gilt das Verbot nicht doch mit Sonnenuntergang und Sonnenaufgang? Wie verhält sich das? Gruß Pitti
 
Hallo Pitti!!
normalerweise ist es so geregelt.Erlaubt bis 2 Stunden nach Sonnenuntergang,auf Waller und Aal aber bis 24Uhr,Sommerzeit bis 1Uhr!!
Morgens ab 1 Stunde vor Sonnenaufgang.
So ist es in Bayern Gesetz.Daran hab ich mich immer gehalten und so werde ich es auch weiterhin halten(müssen :crying )
Was dieser Herr Müller mit 5Uhr meint,das hat er mir bis heute jedenfalls noch nicht mitgeteilt!!
 
Re

Hallo Wattvolt, da hätte ich noch eine Frage wer ist denn der Herr Mueller und was für ein Amt bekleidet er? Es muß ja nicht Richtig sein was er sagt, ich habe schon oft Falsche Antworten auf Fragen erhalten. Leider ist es so das wenn ein Verein oder auch eine Einzelperson ein Gewässer gepachtet hat, so steht Ihm das Recht zu, eigene Auflagen für sein Gewässer zuerlassen. Meist sind diese Auflagen wesentlich höher (auch Pächter dürfen nicht gegen Gesetze verstossen) als die vom Landes-Fischereigesetz oder der Landes-Fischereiverordnung. Das soll dazu dienen Gastangler abzuschrecken, denn vom Gesetz her muß ein Pächter von Staatlichengewässern, diese der Öffendlichkeit zugänglich machen und dies bis zu einem Gewissen Anteil. Da aber Angelvereine keine Konkurenz haben wollen, werden diese mit besonderen Auflagen abgeschreckt. So ist es durchaus möglich das der Staat garnichts gegen das Nachtangeln hat, aber die Vereine und Pächter der Gewässer. Gerade wenn es um Einzelgewässer geht, wo die Pächter Vereine oder Intressengemeinschaften sind , werden Astronomische Preise für die Erlaubnisskarten genommen um so abzuschrecken. Eigendlich schade da WIR ja alle im selben Boot sitzen oder? Wie ich jetzt noch nachgelesen habe ist es sogar Euer Dachverband , naja da kann man nur eins machen raus aus dem Verband und wenn der Verein nicht mitzieht raus aus dem Verein. Anders kann man ja sein Unmut nicht mitteilen oder Unterschriftenaktion, die muß aber schon mindestens 10 000 Unterschriften bringen, sonst passiert garnichts. Man könnte es auch mal von einem Anwalt prüfen lassen, ob man eine Chance hätte, aber da muß dann schon der ganze Verein hinter stehen.Wie dem auch sei ich wünsche Dir viel Glück und ein Dickes Petri Heil. Gruß Pitti
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, habe mich eben rregistriert.
Wollte mich bezüglich der geplanten Aufhebung des Nachtangelberbotes auf den neuesten Stand bringen.

Absolute Klasse wenn dem wirklich so ist, daß das Nachtangelverbot tatsächlich
aufgehoben wird, nachdem sich unser eigener Verband ja so vehement dagegen
gewehrt hat.
Gruß und Kuss
Sl-Angler
 
nachtangelverbot BW

Angelspezi schrieb:
Neuste Insider-Infomation:

Baden Württemberg wird zum 01.01.05 das Nachtangelverbot aufheben! :cheesy
Das bedeutet jedoch nicht, dass einzelne Gewässer nicht trotzdem ein Verbot haben können. ;)[/QUOTE

Hallo,

wäre es möglich, daß Du mir die offizielle Seite mitteilen in der der Beschluß nachzulesen ist?

Vielen Dank

Sl-angler
 
Sl-angler schrieb:
Hallo,

wäre es möglich, daß Du mir die offizielle Seite mitteilen in der der Beschluß nachzulesen ist?

Vielen Dank

Sl-angler

Hallöchen Sl-angler,

ich hatte nichts von offiziell geschrieben. ;)

Das neue Gesetz für Baden Württemberg liegt dem Landtag vor und sollte eigentlich zum 01.01.2005 verabschiedet werden. Leider haben sich verschiedene Verbände dagegen gestellt. Gründe wurden angeblich folgende angegeben. Erstens sei es den Aufsehern nicht zuzumuten auch Nachts zu kontrollieren. Zweitens würde die Nachtruhe verschiedener Tiere beeinträchtigt, besonders in einigen Naturschutzgebieten, die in Baden Württemberg zum angeln freigegeben sind. Das heißt, es bleibt vorerst leider bei der bisherigen Regelung, bis sich die Herren evtl. geeinigt haben... :mad:

Schade, schade, schade. :crying
 
Re

Erstens sei es den Aufsehern nicht zuzumuten auch Nachts zu kontrollieren. Zweitens würde die Nachtruhe verschiedener Tiere beeinträchtigt, besonders in einigen Naturschutzgebieten, die in Baden Württemberg zum angeln freigegeben sind.

Hallo, alles nur Ausreden, 1. die Entscheidung der Zumutung ob oder ob nicht Nachts kontrolliert wird liegt doch wohl beim Aufseher. Kein Kontrolleur muß das alleine machen, alles nur eine art der Absprache. 2. Welcher Angler, ob im oder ausserhalb, eines Narturschutzgebietes, möchte am Tage geschweige denn Nachts, Lärm beim angeln??? Die Ruhe der Tiere ob am Tage oder in der Nacht wird so oder so gestört, wenn sich ein Fremdkörper im nahen Bereich befindet, das kann auch ein Spaziergänger,Fuchs,Raubvogel,oder sonstiges sein. Bei uns im Biosphärenreservat Schorfheide ( Narturschutzgebiet hoch drei) ist sogar ,das Wasserski fahren erlaubt und dort sind genug Narturforscher unterwegs. Also was will den der Anglerverband in Baden Württenberg eigendlich??? Besser sein wie alle anderen? Oder nur mitreden? Gruß Pitti :cool:
 
Hallöchen Spezi,

vielen Dank für die Antwort.

Wenn ich richtig informiert bin ging es damals um die Verwaltungsreform in BW.
In dieser Reform war auch die Rede vom lebenslangen Fischereischein, der ja
inzwischen durch ist.
Werden diese beiden Themen getrennt behandelt?

Viele Grüße
Sl-angler
 
hallo Angelfreunde,

Vom Fischereigesetz aus ist das Nachtangeln grundsätzlich nicht verboten !!!

Diese liegt denoch immer an den ansässigen Vereinen, welche das Nachtangeln
generell nur für bestimmte Erlaubnisscheininhaber (Austauschschein, Jahresschein
(Monatsscheininhaber)) erlauben, so ist es zumindestens in Rheinland/Pfalz u. Hessen..

meiner Meinung nach, müssten alle Angelverbände sich an einen Tisch setzen
und ein Bundesgesetz heraus bringen welcher das Nachtangeln generell erlaubt
egal welches Bundesland !!!!!!!!!!!!!!!!.................
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin ich froh das ich in Bayern wohne. Nachtangelverbot was ist das.Spass beiseite bei uns in Schwandorf ist seit 01.01.05 das Nachangelverbot aufgehoben.
Gruss Michael
 
Ich halte die vorgebrachten Argumente ebenfalls für nicht plausibel...ich bin tagsüber allenfalls 2-3 mal in meinem Angelleben kontrolliert worden, also etwa einmal alle 7 Jahre.

Mir scheint, dass das Verbot eher damit zusammenhängt, dass viele der nachts angeltechnisch gesperrten Gewässer auch Produktionsgewässer von Berufsfischern sind (Beispiel Havel, Angeln 1 Stunde vor bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet).
Anscheinend wird in diesem Lager die Befürchtung gehegt, dass Angler nachts für Fischer inakzeptable Mengen herausfangen könnten.


Thomas
 
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