Landesfischereiverordnungen -  Spinnfischen in Brandenburg

Mali

Profi-Petrijünger
Hi,
ich komme aus Sachsen und hier ist das Angeln mit einer Raubfischangel (also Spinn oder Köfi) vom 1.2 bis 30.4 nicht erlaubt, steht auch explizit in der Verordnung. Nun habe ich mir mal die von Brandenburg angeschaut ,da mein vater und ich über Ostern mitm Boot oben sind, und da stand nichts dergleichen (nur das übliche: Mindestmaß und/oder Schonzeit-->zurücksetzen).

Stimmt das? kann ich in Brandenburg das ganze Jahr über mit der Spinnangel auf Tour gehen?

mfg Mali

PS: Danke im voraus für die Antworten!:)
 
Ja in Brandenburg kannst du das ganze Jahr mit der Spinnangel angeln,du mußt nur die Artenschonzeit einhalten.


MfG A.H.
 
genau deswegen hab ich mir dieses Jahr auch eine Brandenburg Marke dazu gekauft für ganze 5 €:prost da ich das selbe Problem hatte.

MFg
 
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