Campen und Zelten: 250 Euro Strafe?

Jan1983

Blank-O-Mat
Hallo ich hab mal wieder ein paar Gewässer mit Google Earth überflogen,auch bei Dragun den Vietlübber See,dort sind zwei Bilder,auf den beiden Bildern sieht man das Gewässer,bei einen der Bilder steht noch Übernachtung mit oder ohne Zelt 250 Euro wenn sie dich kriegen...:confused: stimmt das es so hohe Strafen gibt? selbst wenn man ohne Zelt dort übernachten tut? Wildes Camping? kennt sich jemand damit aus von euch und kann was zu schreiben?Vielleicht ist es ja Naturschutzgebiet dort?,ich weiß es nicht nur 250 Euro Strafe ist ganz schön hoch angesetzt,das wird ja sicher auch ein Grund haben,den ich gern wüßte..nur finde ich es auch übertrieben wenn man dort nur mit Liege übernachtet und dann gleich 250 Euros zahlen soll,oder glaubt ihr das hat vielleicht nur jemand aus Spaß geschrieben in der Hoffnung das dort keiner Angeln fährt?:confused:Wär schön wenn jemand eine Antwort drauf weiß..Gruß Jan:angler:
 
bei mir am vereinsgewässe steht auch so ein schild, dass man die wege nicht betreten darf,wenn man erwischt wird ,zahlt man sogar 500euro!!!
 
Hi


stell doch mal den Link ein,guck was auf dem Angelschein steht und frag eventuell mal im örtlichen Angelladen.

Ich würde an einem privatgewässer auch Schilder aufstellen um z.B. Party machende und campierende Jugendliche fernzuhalten...
 
Aber solche Verbote und Strafen sind auch manchmal lieben Anglerkollegen zu verdanken, die meinen sie können ihren Dreck dort lassen wo sie gerade stehen und gehen, natürlich nicht nur Angler. Also kann ich diese Abschreckung auch irgendwo nachvollziehen.
Bei einem Gewässer bei mir in der Nähe hab ich es solchen Anglern zu verdanken, dass die beste Angelstelle bei Hochwasser mit fast 100%iger Fanggarantie, nun eingezäunt ist und keiner mehr hingehen kann.
 
Najo, ganz richtig is es aber nich,man muss sich nur ausgiebig informieren.
Die meisten Stellen sind für Fischereiberechtigte betretbar(nur auf direktem Wege)
Einfach mal Infos einholen zum Thema :Uferbetretungsrecht.

Campen etc. ist auch eine sache für sich, siehe Zelte ohne Boden etc. da streiten sich die Geister noch drum.
 
Hab vergessen dazuzuschreiben, dass es sich dabei um ein Privatgrundstück handelt, wo es eben bis es dem Besitzer zu viel wurde geduldet wurde.
 
sagt nix, er darf nich einfach so den zugang verwehren.
Mach dich mla schlau bei deinem Verein/Stadt, glaube 1-1,50 müssen betretbar sein bzw darfste nutzen.
 
Fische in dem Gewässer mittlerweile nicht mehr, aber das Problem ist du musst quer über das gesamte Grundstück um überhaupt ans Gewässer zu kommen. Theoretisch könnte man über die Steinpackung am Ufer an die Stelle, das Problem erstens musst du schauen wie du ne ca. 5 m hohe Mauer runterkommst und zweitens ist das Ufer dermasen zugewuchert, dass einfach kein durchkommen ist.
 
ja davon hab ich auch schon mal gehört das die Gewässer rundum begehbar sein sollten und ein Pfad oder Weg in der Breite,zum Rundgang um das Gewässer zu ermöglichen,was aber auch nicht immer geht,oder gemacht wird..
 
Hi
Vor ein paar Jahren bin ich mit einem Kumpel nach Worms an den Rhein zum Wallerangeln gefahren. Als wir uns den Schein im Angelladen holten habe ich gleich nachgefragt ob die Möglichkeit besteht am Rheinufer ein Karpfenzelt (natürlich ohne Boden) aufzustellen, da man ja nicht hunderte Kilometer fährt um einen Abend anzusitzen.
Überhaupt kein Problem, war die Antwort.
Wir also zum Rhein gefahren, ca 250m unser Equipment geschleppt und alles aufgebaut.
Am nächsten Morgen die böse Überraschung.
Zwei Beamte der Wasserschutzpolizei standen auf einmal vor uns.
Papiere kontrolliert und dann der Hammer.
Wir sollten pro Person 165,-€ Strafe zahlen weil wir wild "campiert" hatten.
Ich erklärte den Beamten den Sachverhalt und dass wir ja einen "Wetterschutz" ohne Boden benutzten.
Nach langem hin und her brauchten wir "nur 35€" p.P. für "wildes Lagern" zu zahlen.
Die Erklärung: Es sei nur ein Wetterschutz in Form eines Anglerschirmes zulässig der rundum offen ist.
Wir mussten alles abbauen und nach hause fahren!!!
Tolles verlängertes Wochenende!!!

Aus dieser Erfahrung herraus kann ich nur jedem raten sich vor Aufstellen seines Equipments, EGAL WO, ganz genau und vor allem bei den richtigen Stellen zu informieren.
Notfalls bei der Polizei anrufen.
 
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Schon Ärgerlich,aber 35 sind ja besser als 165Euro ;-) trotzdem schade drum das ihr dann abbauen musstet..finde es gut das sie doch mal öfter ein Auge zudrücken,hatte ich auch mal gehabt bin Nachts halb 3 noch über eine Rote Ampel gefahren die grade umgeschaltet hatte..mit ein paar Sekunden Verzögerung..aber schon Rot,na ja keine 20 Meter später ein Polizeiauto im Rückspiegel..******e dachte ich das wird teuer,Papiere hatte ich auch nicht mit,weil ich die Zuhause vergessen hatte,super auf die paar Euros kommt es jetzt auch nicht mehr an dachte ich mir,na ja vernünftig mit ihn geredet,und noch 2 Drogentests geduldig über mich ergehen lassen weil der erste nicht richtig funktionierte,und mich einsichtig gezeigt..Ergebnis 15 Euro Verwarnungsgeld für eine Rote Ampel und vergessene Papiere..:klatsch:):respekt Echt in Ordnung gewesen.wär den fast um den Hals gefallen:hahaha:..haben aber auch gesagt das ich mein Bonus bei ihnen dieses Jahr verpielt hätte..aber ich hab trotzdem viel drauß gelernt..
 
Ich glaube Karpfenzelt sonst hätte er sicher Brolly geschrieben,aber gute Frage würde mich auch Interessieren ob es evtl. doch ein Brolly war..
 
Hi Lorenz,
Ich habe einen Shelter mit Überwurf von Rod Hutchinson.
Der Shelter alleine sieht aus wie ein halbes Zelt ohne Boden. (kennt man ja)
Hätte ich den Shelter solo benutzt hätten wir noch nicht einmal etwas zahlen müssen und die Beamten hätten ihn noch durchgehen lassen.
Leider stand der aber mit Überwurf da und die Liegen standen drin.
 
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Hallo in die Runde :prost
Diese Probleme hatten wir auch bei uns an einigen Gewässern :mad:
Da sind auch nur Schirme gestattet.
Und da es in Deutschland für alles eine genaue Norm oder Gesetze gibt muß man sich auch daran halten :advokat:
Nachdem von uns folgendes bei einer Kontrolle vorgelegt wurde hatten wir Ruhe.
:idee:Was ist denn ein Schirm:
der; -(e)s, -e; 1 e-e Vorrichtung aus e-m großen Stück Stoff, das über e-n mst runden Rahmen gespannt ist, u. e-m Schaft (mit Griff). Sie dient als Schutz vor Regen od. Sonne ||K-: Schirm-, -griff, -hülle || -K: Regen-, Sonnen-; Damen-, Herren-; Garten

Also sinngemäß ein mit Stoff bespannter meist (nicht zwingend) runder Rahmen, der dem Wetterschutz dient ;)

Gegen welchen Teil der "Vorschrift-Schirm" verstößt man mit einem "Angelzelt" was ja ein mit Stoff bespannter Rahmen ist :vertrag: :nixweiss:

mfG Lazlo
 
Hi


Brolly oder Zelt?

Ich verwende nur ersteres oder Schirm+Plane,deswegen kann ich leider nichts zu der "Problematik" beitragen,denn "Ärger" gabs damit noch nicht...

Hier ist die gleiche Regel, Schirm mit Wetterschutz und ohne Boden, der diesen höchstens 2/3 umgibt und nicht geschlossen werden kann. Brolly also aufgestellt und abends einfach die Restplane eingezippt. Morgens gleich wieder entfernen, hab noch nie Probleme bekommen.
 
Aber ich war immer der Auffassung wenn man keinen Boden verwendet und das Zelt in einer natürlichen Farbe ist zählt es nicht als Campen und ist in der Natur auch gestattet! Kennt sich vllt jemand mit den Paragraphen aus???Ich meine es muss ja iwo ein Gesetz dazu geben.

Und zum Thema SCHIRM anstatt CARP DOME in meinen Augen ist das Haarspalterei und dient nur zur Abzocke!!! Diese unnötigen Gesetzklauseln um es unsereins schwerer zu machen, pure Geldschneiderei!!!
 
Hier ist die gleiche Regel, Schirm mit Wetterschutz und ohne Boden, der diesen höchstens 2/3 umgibt und nicht geschlossen werden kann
Welche Regel?
Wo steht die Regel?
Welche Gesetzesgrundlage besteht?
Man kann nur bestraft werden, wenn man gegen Auflagen / Vorschriften verstößt!
Wo bitte steht diese Regel schwarz auf weis:nixweiss:

Und zum Thema SCHIRM anstatt CARP DOME in meinen Augen ist das Haarspalterei und dient nur zur Abzocke!!! Diese unnötigen Gesetzklauseln um es unsereins schwerer zu machen, pure Geldschneiderei!!!
Haarspalterei??? das ist doch typisch Deutsch:rolleyes:
Warum sollte nicht auch der "kleine Mann"=Angler eine Gesetzeslücke nutzen:nixweiss:
Das bekommen wir doch täglich von den "Größen" der Gesellschaft vorgelebt!
Das ist alles legal!!!,also nutze ein Schlupfloch für den kleinen :angler::spass

Informiert Euch bitte und denkt mal darüber nach :prost

mfG Lazlo
 
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