Landesfischereiverordnungen -  Widerrechtliche Angaben - Lachs/Main

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Fishbox

Gast
Hallo,

ich hab mir gerade mal die Monatskarte für den Main im Abschnitt der Höchster Fischereigenossenschaft zugelegt. Als ich die Schonzeiten und Schonmaße durchging hab ich kurz mal Stielaugen bekommen.


Beginnend mit dem Satz: Es ist verboten Fische folgender Arten während der Schonzeiten, oder wenn sie nicht das Mindestmaß besitzen zu fangen bzw. zu entnehmen.

Soweit so gut. Dann die Auflistung.

  1. Aal - 40 cm - keine Schonzeit
  2. Äsche - 30 cm - 1.3. bis 15.5
  3. Barbe - 38 cm - 1.5. bis 15.6.
  4. Gründling - kein Mindestmaß - 15.4 - 30.6.
  5. Hecht - 50 cm - 1.2. -15.4.
  6. Wildkarpfen - 45 cm - 15.3. - 31.5.
  7. Lachs - 50 cm - keine Schonzeit
  8. etc.pp

Wie kann ich denn das nun deuten? Druckfehler? Oder gibt es jetzt so viele lachse im Main das sie wieder entnommen werden dürfen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moinsen!
Das ist in der Tat höchst merkwürdig. Entweder stammt der Druck dieses Erlaubnisscheines noch aus Anno Tobak oder es liegt ein Irrtum vor. Ich würde Dir empfehlen, Dich einmal an die Obere Fischereibehörde wenden. Wo die ihren Sitz hat, kann man Dir sicher bei der Unteren Fischereibehörde Deiner Stadt sagen. Wenn da ein Fehler beim Druck der Scheine vorliegt, so müssen sie ja wohl schnellstens aus dem Verkehr gezogen werden, denn soweit mir bekannt ist, darf der Lachs z. Zt. nirgendwo in Deutschland beangelt werden.
Gruß
Eberhard
 
Ich hab jetzt bei der Höchster Fischereigenossenschaft angerufen und die haben mir bestätigt dass am Main im Bereich von Stromkilometer 2,890 bis Stromkilometer 30,800 (Also deren Bereich) der Lachs über 50 cm entnommen werden darf.
 
An meiner Mainstrecke ist der Lachs nicht vertreten, steht auch nichts davon in den Bedingungen, dafür ist hier die Meerforelle ganzjährig geschützt.

Gruß Bernd
 
Es wundert mich nicht wirklich. Wenn der Lachs im Main nicht wiederangesiedelt wird - ich weiß es nicht - dann ist da ohnehin nichts zum schützen da oder? Allerdings solltest Du nochmal in den gültigen Landesvorschriften nachsehen. Es würde mich nicht wundern, wenn der Lachs dort ganzjährig geschont wäre.
In diesem Falle müsste die eine besondere Genehmigung für diese Ausnahme haben, wovon ich nicht ausgehe.
 
Meiner Meinung nach sollten Lachse im Main (und in auch keinem vergleichbarem) garnicht entnommen werden, und als Beifang gefangene Lachse sofort schonend zurückgesetzt werden.
Wir sollten als Angler froh sein das diese Fischart wieder langsam im kommen ist und das auch unterstützen!
Es wird wohl noch einige Jahre dauern bis der ´Bestand in deutschen Flüssen so hoch ist das er ohne Schaden entnommen werden kann!
 
Es wundert mich ohnehin was deren Auflistung angeht denn in der Hessischen Fischereiverordnung von 2009 stand beim Aal noch eine Schonzeit(die neu eingeführt wurde) und ein Mindestmaß von 50 cm. Nun sind es in der Auflistung von der Fischereigenossenschaft nur noch 40 cm und die Schonzeit fällt weg. Ich kann aber auch nirgends einen Hinweis finden dass die Hessische Fischereiverordnung geändert wurde diesbezüglich.

Man teilte mir auch mit dass das Vorkommen des Lachses im Main mit jeder Staustufe um 90% abnimmt. Das heißt vom Lachs der vom Rhein in den Main zieht kommen nur 10% über die erste Staustufe. Und über die nächsten jeweils wieder nur 10% von denen die die erste geschafft haben usw. usf. Das hat man dort anhand von Kontrollbefischung festgestellt. Das da bis runter ins Fichtelgebirge nicht mehr viel bis nichts ankommt kann man dann nachvollziehen.

Ich werde morgen mal beim Fischereiverband anrufen und nachfragen. Und danach vielleicht noch mal bei div. Behörden.
 
Was für Menschen müssen das sein die hier bei uns die Gesetze und Erlaubnisscheine machen und schreiben!

Das ist doch echt ein Witz...



Es geht ja wohl eher nicht darum den Rhein,Main usw. wieder mit Lachsen zu besiedeln,sondern um deren Zuflüsse! Der Lachs sollte ganzjährig und Deutschlandweit strengstens geschützt sein!
An sehr untypischen Forellengewässern kann man meinetwegen gerne das Schonmaß für sämtliche Forellenarten auf z.B. 80cm setzen,damit sich ja keiner rausreden kann "Ich dachte das war eine Bach-(/Meer) Forelle".Das ist ja an manchen Seeforellengewässern schon üblich (da dann z.B. 60cm).

Die Schonmaße für Aal und Hecht könnte man in der Regel auch gleich noch ein bissel höher setzen...
 
So, ich hab gerade beim Verband Hessischer Fischer angerufen und da weiß man nichts davon dass die Hessische Fischereiverordnung insoweit geändert wurde dass der Lachs zu entnehmen ist bzw. auch beim Aal die Schonzeit wegfällt und das Mindestmaß von 50 auf 40 heruntergesetzt wurde. Zur absoluten Sicherheit soll ich morgen noch mal anrufen.
 
So, ich hab gerade beim Verband Hessischer Fischer angerufen und da weiß man nichts davon dass die Hessische Fischereiverordnung insoweit geändert wurde dass der Lachs zu entnehmen ist bzw. auch beim Aal die Schonzeit wegfällt und das Mindestmaß von 50 auf 40 heruntergesetzt wurde. Zur absoluten Sicherheit soll ich morgen noch mal anrufen.

Kurze Mitteilung
Auch für die Fischer – Zunft zu Höchst am Main gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Hessischen Fischereiordnung.
Damit Entnahmeverbot für Lachs – ganzjährig und 50cm Mindestmaß + Schonzeit für Aal.
Herr Artel zuständig für die Fischerei im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) Bereich: Bereich Forsten und Naturschutz erklärte dieses heute eindeutig.
Die Fischer – Zunft Höchst am Main wird sofort über diesen Sachverhalt informiert und aufgefordert diese Angaben zu ändern.
Im Übrigen bedankte Er sich für die Aufmerksamkeit und Information.
Also richtet euch nach der Fischereiordnung.
Kein Lachs entnehmen, Aal ab 50cm und nicht in der Schonzeit.
 
Kurze Mitteilung
Auch für die Fischer – Zunft zu Höchst am Main gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Hessischen Fischereiordnung.
Damit Entnahmeverbot für Lachs – ganzjährig und 50cm Mindestmaß + Schonzeit für Aal.
Herr Artel zuständig für die Fischerei im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) Bereich: Bereich Forsten und Naturschutz erklärte dieses heute eindeutig.
Die Fischer – Zunft Höchst am Main wird sofort über diesen Sachverhalt informiert und aufgefordert diese Angaben zu ändern.
Im Übrigen bedankte Er sich für die Aufmerksamkeit und Information.
Also richtet euch nach der Fischereiordnung.
Kein Lachs entnehmen, Aal ab 50cm und nicht in der Schonzeit.

Den hab ich auch versucht zu erreichen. Aber da ging niemand ran. Vielen Dank!
 
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