Also ich hab jetzt versucht mich noch mal ein bisserl schlau zu machen was Jugendfischereischein und so betrifft.
Ich war (und bin) mir nämlich sicher, dass man als Jugendfischereischeininhaber auf eine eigene Tageskarte fischen kann.
Hab also mein Rechtskundebuch noch mal rausgesucht und mir den Art. 65 (2) des FiG nochmal angeschaut. Ich muss zugeben, dass da jetzt nicht ausdrücklich drin steht, dass man des darf, aber es steht auch nicht drin dass es verboten ist.
Dann hab ich noch ein bisserl gegoogelt und folgendes gefunden.
http://www.fischerpruefung-bayern.de/Pruefung/Wer_Fischerpruefung.htm
Da steht nämlich wörtlich drin:
"Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein besitzen und einen Erlaubnisschein für Inhaber eines Jugendfischereischeins für das Gewässer gelöst haben. Der aufsichtführende Angler muss einen gültigen Fischereischein haben."
Daraus schließe ich, dass es doch erlaubt ist, dass ein Jugendfischereischeininhaber auf eine eigene TK fischt und es so erlaubt ist dass er und die Aufsichtsperson jeweils zwei angeln beaufsichtigen.
Ausserdem stellt sich mir die Frage, warum für Gewässer wie z.B. den Chiemsee TKs mit 50% Ermässigung an Jugendfischereischeininhaber ausgegeben werden, wenn es nicht erlaubt ist ???
http://www.anglerbund-chiemsee.de/preise-a-karten/kartenpreise.html
Aber in einem Punkt muss ich dir voll und ganz recht geben:
Ich weiß bei dem Thema kann man bekloppt werden.
...und man kann nicht nur, man wird es auch...
Aber wenn du eh grade deinen Fischereischein machst, dann kannsch ja nochmal deinen Lehrgangsleiter bzw. Rechtskundespezialisten fragen.
Denn der muss es ja wissen.
MfG, Baggerseefischer