Jungangler -  Mit wie vielen Ruten darf man in Bayern als Jungangler fischen

fishingboy

Petrijünger
Da ich im Sommer einen Angelausflug nach Bayern unternehme würde mich
interessueren mit wie vielen Ruten man als Jungangler mit 14 Jahren fischen darf.
MIT einerr wie in BW oder mit zwei.

Hoffe ihr könnt mir helfen.


MFG Phil:angler:
 
Hallo Phil

das ist bei jedem Gewässer unterschiedlich. Schau einfach auf die Tageskarte , da steht es meistens drauf oder informiere dich beim Gewässerbestizer.
MFG
-Bart-
 
Erst einmal sollte geklärt werden ob du überhaupt den staatlichen Fischereischein hast .
Falls ja und du für das entsprechende Gewässer karten gelöst hast ,darfst du normalerweise mit 2 Ruten angeln .
 
So Rechtskunde in Bayern!

Punkt eins:
Ein Jugendfischereischeininhaber darf nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers mit gültigen Fischereischein fischen!

Punkt zwei:
Ihr benötigt nur einen Erlaubnisschein(Tageskarte)! Aber diesen erhältst deine volljährigen Begleitung nur wenn dieser für den Erwerb des Fischereischein eine Prüfung abgelegt hat!

Punkt drei:
In Bayern sind am Gewässer nur 2 Handangeln erlaubt. Für bestimmte Gewässer kann die Kreisverwaltungsbehörde ausnahmen erteilen!

Auf Gut Deutsch du Brauchst den Jugendfischereischein und einen Erwachsen der dich begleitet, der muss aber einen gültigen Fischereischein den er mit einer Prüfung erworben hat! Und wenn ihr beide Fischen wollt kann diese jeder mit einer Angel machen! Wenn einer nur zuschauen mag. Kannst auch mit Zwei. Und ihr Braucht nur eine Tageskarte!

Außer du hast einen gültigen Fischereischein! Den du mit einer Prüfung erworben hast! Dann kannst mit 2 Angel und ohne Begleitung gehen!

:) hätte nie gedacht das ich das mal so schnell brauch :)
 
Servus Hias,

des was du geschrieben hast ist ja alles richtig, aber eine kleine Ergänzung hätte ich noch.
Soweit ich weiss ist es in Bayern nämlich auch erlaubt, dass der Jugendfischereischeininhaber und die Aufsichtsperson jeweils mit zwei Ruten fischen.
Dann braucht halt jeder von ihnen eine Tageskarte aber dann muss die Aufsichtsperson halt nicht zuschauen wenn fishingboy mit zwei Ruten fischen will.

Mfg, Baggerseefischer
 
Erlaubnisscheine ist die Befugnis seines Inhabers zur Ausübung des Fischfanges und ist nicht übertragbar.

Wer ist zum Fischfang berechtige?
Nur Inhaber eines gültigen Fischereischein.
Und den hat ein Jugendfischereischeininhaber ja nicht.

Wir reden nur vom Bayrischen Fischereirecht. Was die Kreisverwaltungsbehörde mit den einzeln Vereine ausmacht ist was anders.
Wir hatte das Thema gestern erst in Rechtskunde.

Ich weiß bei dem Thema kann man bekloppt werden.
 
Also ich hab jetzt versucht mich noch mal ein bisserl schlau zu machen was Jugendfischereischein und so betrifft.
Ich war (und bin) mir nämlich sicher, dass man als Jugendfischereischeininhaber auf eine eigene Tageskarte fischen kann.
Hab also mein Rechtskundebuch noch mal rausgesucht und mir den Art. 65 (2) des FiG nochmal angeschaut. Ich muss zugeben, dass da jetzt nicht ausdrücklich drin steht, dass man des darf, aber es steht auch nicht drin dass es verboten ist.
Dann hab ich noch ein bisserl gegoogelt und folgendes gefunden.

http://www.fischerpruefung-bayern.de/Pruefung/Wer_Fischerpruefung.htm

Da steht nämlich wörtlich drin:

"Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein besitzen und einen Erlaubnisschein für Inhaber eines Jugendfischereischeins für das Gewässer gelöst haben. Der aufsichtführende Angler muss einen gültigen Fischereischein haben."

Daraus schließe ich, dass es doch erlaubt ist, dass ein Jugendfischereischeininhaber auf eine eigene TK fischt und es so erlaubt ist dass er und die Aufsichtsperson jeweils zwei angeln beaufsichtigen.

Ausserdem stellt sich mir die Frage, warum für Gewässer wie z.B. den Chiemsee TKs mit 50% Ermässigung an Jugendfischereischeininhaber ausgegeben werden, wenn es nicht erlaubt ist ???

http://www.anglerbund-chiemsee.de/preise-a-karten/kartenpreise.html

Aber in einem Punkt muss ich dir voll und ganz recht geben:
Ich weiß bei dem Thema kann man bekloppt werden.

...und man kann nicht nur, man wird es auch...:confused::confused::confused:

Aber wenn du eh grade deinen Fischereischein machst, dann kannsch ja nochmal deinen Lehrgangsleiter bzw. Rechtskundespezialisten fragen.

Denn der muss es ja wissen.

MfG, Baggerseefischer
 
Zuletzt bearbeitet:
Gehst du öfter an den Chiemsee?

Wenn ja! Würde ich mal Interesse anmelden mit zugehen nach den 6 März :)

Ich frag morgen noch explizit wegen diesen Thema nach. Und wegen den Chiemsee. Es hängt immer vom Verein ab was die aushandeln mit der Kreisverwaltungsbehörde.
 
Servus hias,
also mit dem Chiemsee muss ich dich jetzt enttäuschen, ich war da selber noch nie, bin blos beim googeln drauf gestossen.
Hab gar nicht gewusst dass man solche Regelungen einfach mit der Kreisverwaltungsbehörde "aushandeln" kann. Aber wenn du morgen mal nachfrägst, dann sind wir ja schlauer. Lass mich doch bitte wissen was der Experte dazu sagt.
Und noch viel glück bei deiner Prüfung (die müsste ja jetzt dann bald wieder sein)
 
Also, als Besitzer des Jugendfischereischeins darf man Definitiv eine Tageskarte lösen und auch mit 2 Ruten angeln . Das hab ich vor ein paar Jahren selber gemacht ,also muss es stimmen ^^
 
Also, als Besitzer des Jugendfischereischeins darf man Definitiv eine Tageskarte lösen und auch mit 2 Ruten angeln . Das hab ich vor ein paar Jahren selber gemacht ,also muss es stimmen ^^


jo also bei uns am main machen das auch alle so!! mein bekannter nimmt auch immer seinen enkel mit und der hat sich extra erkundigt, also er fischt auch mit zwei ruten!!
 
In Bayern, darf man, wenn man im Besitz einer gültigen Tageskarte ist und von einem Erwachsenen mit gültigem Fischereischein / einer gültigen Tageskarte begleitet wird, mit einer Rute fischen(Jugendfischer).


Allerdings dürfen beide nur mit insgesamt 2 Ruten angeln
 
In Bayern, darf man, wenn man im Besitz einer gültigen Tageskarte ist und von einem Erwachsenen mit gültigem Fischereischein / einer gültigen Tageskarte begleitet wird, mit einer Rute fischen(Jugendfischer).


Allerdings dürfen beide nur mit insgesamt 2 Ruten angeln


Ja genau und wenn beide mit jeweils 2 Ruten fischen möchten ,muss sich der Jugendliche auch noch eine Tageskarte kaufen .
 
Erlaubnisscheine ist die Befugnis seines Inhabers zur Ausübung des Fischfanges und ist nicht übertragbar.

Wer ist zum Fischfang berechtige?
Nur Inhaber eines gültigen Fischereischein.
Und den hat ein Jugendfischereischeininhaber ja nicht.

Wir reden nur vom Bayrischen Fischereirecht. Was die Kreisverwaltungsbehörde mit den einzeln Vereine ausmacht ist was anders.
Wir hatte das Thema gestern erst in Rechtskunde.

Ich weiß bei dem Thema kann man bekloppt werden.

Auch ein Jugendfischereischein ist ein gültiger Fischereischein!
Bei uns im Verein isses so, dass sowohl Jugendliche als auch Erwachsene nach Erwerb einer Tageskarte mit 2 Angeln fischen dürfen, wenn beide ihre Tageskarte gekauft haben.
Wer gleich viel zahlt sollte auch nicht in der Rutenanzahl anders behandelt werden, nur weil er unter 18 ist.
 
Hi
Danke für eure antworten.
Werde mir auf jeden Fall eine eigene Karte kaufen.
Habe mich nochmal schlau gemacht.

In Baden Würtemberg gilt man mit oder ohne Prüfungszeugnis bis
16 Jahre als Jungangler und besitzt dann auch nur einen Jugendfischereischein mit all den Einschränkungen.

In Bayern kann man entweder in Begleitung eines Erwachsenes mit einer dessen Rute fischen oder man lösst eine Jugend Tageskarte mit seinem Jugendfischereischein. Wenn man aber die Prüfung bestanden hat kann man mit seinem nun vollwertigen Fischereischein eine normale Tageskarte ohne Einschränkungen lösen und ohne Begleitung fischen.

Gruß Phil:angler:
 
Nein, der Jugendfischer daf nur mit einer Rute fischen.

So, werde evtl. mal etwas Licht in euer jugendliches Dunkel bringen. :)

Jugendliche mit Jugendfischereischein (10 - 17 Jahre) können ganz normal einen Erlaubnisschein erwerben und mit einer erwachsenen Aufsichtsperson (Fischereischeininhaber) das entsprechende Gewässer befischen. Dies gilt auch wenn der Jugendliche (ab 14 Jahren) die Fischerprüfung bestanden hat.

Nach bestandener Fischerprüfung kann der Jugendliche einen Fischereischein beantragen. Mit Ausstellung dieses Scheines verliert der Jugendfischereischein seine Gültigkeit. Mit dem Fischereischein kann der Jugendliche einen Erlaubnisschein erwerben und alleine zum Fischen gehen.

Laut Gesetz darf der Jugendliche in beiden Fällen mit 2 Ruten angeln. Allerdings gibt es Fischereirechtsinhaber/Vereine, die nur 1 Rute erlauben, das kann auch Erwachsene treffen..

Für Besucher aus anderen Bundesländern gilt dies analog:
Jugendfischereischein od. Fischereischein unter 14 Jahren -> Erlaubnisschein +Aufsichtsperson
Fischereischein (ab 14 Jahren) -> Erlaubnisschein
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn er keine Tageskarte hat ,dann darf er mit einer und der Erwachsene auch mit einer ,sobald der Jugendliche eine Tageskarte hat dürfen normalerweise beide mit 2 fischen .
Das hab ich doch so schon gesagt :confused:

Hallo Strasse,

das gilt nur für Kinder bis 10 Jahre, die ja noch keinen Jugendfischereischein haben.
Ab 10 Jahren ist in Bayern der Jugendfischereischein Pflicht! Somit auch der Erwerb eines Erlaubnisscheines.
 
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