Landesfischereiverordnungen -  Angeln in Hamburg mit mehr als einem Haken an einer Rute erlaubt?

Bartelmann

Super-Profi-Petrijünger
Hi,

ich wollt ma fragen wie das im Gestz geregelt ist, da steht an entsprechender Stelle

§5 Fischereigerät

(2) Sportfischern ist in den nicht verpachteten Gewässern das Fischen mit mehr als zwei Ruten und zwei Haken, in den verpachteten Gewässern mit mehr als drei Ruten und drei Haken nicht gestattet. Die Ruten müssen aus unmittelbarer Nähe bedient werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt ausgelegt sein. Das Fischen mit Treib- und Schleppangeln sowie mit ständigen Fischereivorrichtungen ist Sportfischern untersagt.

Wenn ich jetzt an einem freien Gewässer angel und mit Einer Rute z.B. Spinne, kann ich dann auch zwei Haken benutzen, oder brauch ich dann auch zwei Ruten??:confused:
 
Ich geh mal davon aus das hier die Bezeichnung recht unglücklich gewählt wurde.
Es müßte wohl Anbissstellen heißen.
Ein Blinker hat ja auch meist einen Drilling, also drei Haken.
Oder ein Wobbler zwei Drillinge.
Gemeint sind hier wohl Paternostermontagen und Legeschnüre.
Gruss Armin
 
Keine Ahnung, ich komme aus Niedersachsen und hier weiss ich genau was ich darf.
Biste denn nicht in einem Verein da in HH?
 
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