Bartelmann
Super-Profi-Petrijünger
Hi,
ich wollt ma fragen wie das im Gestz geregelt ist, da steht an entsprechender Stelle
§5 Fischereigerät
(2) Sportfischern ist in den nicht verpachteten Gewässern das Fischen mit mehr als zwei Ruten und zwei Haken, in den verpachteten Gewässern mit mehr als drei Ruten und drei Haken nicht gestattet. Die Ruten müssen aus unmittelbarer Nähe bedient werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt ausgelegt sein. Das Fischen mit Treib- und Schleppangeln sowie mit ständigen Fischereivorrichtungen ist Sportfischern untersagt.
Wenn ich jetzt an einem freien Gewässer angel und mit Einer Rute z.B. Spinne, kann ich dann auch zwei Haken benutzen, oder brauch ich dann auch zwei Ruten??
ich wollt ma fragen wie das im Gestz geregelt ist, da steht an entsprechender Stelle
§5 Fischereigerät
(2) Sportfischern ist in den nicht verpachteten Gewässern das Fischen mit mehr als zwei Ruten und zwei Haken, in den verpachteten Gewässern mit mehr als drei Ruten und drei Haken nicht gestattet. Die Ruten müssen aus unmittelbarer Nähe bedient werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt ausgelegt sein. Das Fischen mit Treib- und Schleppangeln sowie mit ständigen Fischereivorrichtungen ist Sportfischern untersagt.
Wenn ich jetzt an einem freien Gewässer angel und mit Einer Rute z.B. Spinne, kann ich dann auch zwei Haken benutzen, oder brauch ich dann auch zwei Ruten??