Bundesgesetze -  Bin ich der Nachfrage verpflichtet um Eis betreten zu dürfen?

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kartitza

Profi-Petrijünger
Moin,
ich hab da mal ne Frage: Muss ich jedesmal Erkundigungen einholen wenn ich eine Eisfläche betreten will?
Genauso hat es mir heute die Wasserschutzpolizei glaubhaft machen wollen.
Ich dachte ich höre nicht recht. Überall wo Schilder stehen darf man nicht rauf. Wo keine stehen muss man fragen. Wenn ich mir das in der Praxis vorstelle, wird mir schlecht.
Das gesamte Barther Hafengebiet darf also nicht mehr betreten werden.
Ob der "freie" Bodden noch betreten werden darf, hat der Herr sehr zweideutig beantwortet. Einmal nein und beim 2. Mal ja. Warscheinlich um mich dann wieder dranzukriegen.
Damit hat man in Barth also das Eisangelverbot durchgesetzt. Denn auch 20cm Eisdecken werden nicht mehr freigegeben. Das Verbot gilt auch für Schlittschuhläufer und Spaziergänger.
Nebenbei haben die beiden Herren heute bemerkt (sie kontrollieren mich schon seit mind. 6Jahren), dass die Anschriftsänderung im Fischereischein nicht korrekt ausgeübt wurde. Der Vorsitzende des letzten Vereins (ein Beamter!!!) hat die Änderung vorgenommen. Nun muss ich 15€ bezahlen. Wenn ich versuche gegen an zu gehen wird´s teurer. Ob nun fürs Eis oder den Ausweis erwarte ich spannungsvoll. Auf jeden Fall werde ich beim Bürgermeister vorstellig werden.
Die beiden Herren hatten sich schon gefreut, dass sie Einen ohne Gewässerkarte am "Haken" haben. Aber nichts da - das Teil steckte auf der anderen Seite. Sie suchten und fanden etwas. Am Ende hätte ich den Minipilker zu dolle hochgerissen. Bei uns ein nicht seltener Anklagegrund.
Ich habe mich immer schon vor Kontrollen zu verstecken versucht, aber es klappt nicht immer. 20mal wurde ich bestimmt beim legalen Angeln erwischt.
Bisher war auch alles in Ordnung. Wobei ich auch schon 3x an einem Tag vom Selben kontrolliert wurde.
Nun sind unsere Stadtkassen heillos leer die behördliche Fallenstellerei geht um. Alles ist so auslegbar wie man es braucht.
Ich denke es ist mein letztes Jahr als Sportangler. Ich kann und will mich solcher Willkühr nicht aussetzen.
Ich habe mich immer an Bestimmungen gehalten. Kein lebender Köfi, vorgeschriebene 3 Ruten mit 2 Anbißstellen, Schonzeiten, Mindestmaße, etc.
Ich denke dass ich nun am Scheideweg angelangt bin, wo ich entscheiden muss ob ich weiter diesen Sport ausübe oder nicht.
Das Härteste war eigentlich, dass Die mich als Lügner hingestellt haben.
Meine Argumente interessierten Die einen Dreck.
Was auch immer passiert, eine Zusammenarbeit mit diesen Leuten wird es nicht mehr geben.

Petri Heil
 
Hallo kartitza,
leider kann ich dir zum Eis betreten nicht's sagen.
Aber zu den beiden "Herren" möchte ich nur sagen, dass das schon sehr stark nach Schikane aussieht was die mit dir veranstalten.
Allein 3 mal am Tag vom selben "Herr" kontrolliert zu werden, sagt schon alles.
Warte mal ab was der Bürgermeister dazu sagt, bevor du die Angelei hinschmeißt.
Gruß Gunter
 
Hallo,

kann es sein, das die Beamten noch aus den glorreichen Zeiten des real existierenden Sozialismus auf deutschem Boden stammten und den Knall nicht gehört haben?? Dann könnte ich mir vorstellen, das sie mit dem generellen Eisbetretungsverbot, das ja im Umkehrschluß aus der angeblichen Notwendigkeit der Nachfrage folgt, potentielle Flüchtlinge abschrecken wollten. Wäre mein erster Hinweis gewesen " Jungs die Grenze ist offen und man kann auch über Land nach Westen"! Mit etwas Glück hätten sie spontan ihre Uniform ausgezogen und "rübergemacht".
Da die Wasserschutzpolizei ebenso wie die normalen Grünen oder Blauen, Ländersache ist, kann ich Dir von hier aus nicht sagen wie´s mit den Vorschriften in McPomm aussschaut, hier im Westen allerdings habe ich von einem generellen Betretungsverbot von Eisflächen noch nie was gehört. Das einzelne Komunen, z.B. München (liegt jetzt nicht wirklich im Westen) das untersagen hat natürlich in erster Linie haftungsrechtliche und in zweiter Linie Naturschutz Gründe und zielt weniger auf das Eisangeln ab.
Was das Verwarnungsgeld wegen der Anschriftenänderung angeht, weiß ich nicht, ob ein Vereinsvorsitzender, Beamter hin oder her, die vornehmen kann, sollte eigentlich immer die ausstellende Behörde, bzw. bei Umzug eine entsprechende vor Ort machen. (Das aber hätte Dir auch Dein Vorsitzender sagen können und müssen)
Was hat es mit dem "zu dolle Hochreißen eines Minipilkers" auf sich? Lautet da der Vorwurf "Vertikal-Reißangeln" ? Wie will man das denn bestimmen, also ab welcher "Hochziehgeschwindigkeit" bist du im illegalen Bereich?
Gut zu wissen das es bei Euch nichts anderes für die WaPo zu tun gibt....
Gruß Fairbanks
 
Moin Fairbanks,

In der Tat würde ich abraten in Barth und Umgebung zu fischen.
Man muss sich auf einige Schikanen einstellen. Wer z.B. von Frauendorf zum Bodden will weil er nur die Küstenkarte hat, sollte kein montiertes Gerät mitführen wenn er sich in Sichtweite der Barthe befindet. Da gab es schon Fälle die haarsträubend waren.
Genauso wie an der Strassenbrücke der Barthe in Barth Tannenheim. Wer beide Scheine hat, sollte mit dem auf der Küstenseite gefangenen maßigen Zander nicht auf Parkplatz auf der Binnenseite erwischt werden.
Deiche sind zu betreten verboten. Bisher sah man das nicht so eng. Kam immer drauf an wer kontrollierte. Jetzt wird es wohl ein Problem werde, denn die Barthe ist fast kpl. eingedeicht. Wie gesagt, die Kassen sind leer.

Was ich noch dazu sagen muss, bevor die WaPo kam, waren vorher die normalen Grünen da und hatten kein Problem.
Auch hat der Wasserschutzmensch gesagt ich müsse das Angeln sofort abbrechen und das Gelände verlassen. Wohl so etwas wie ein Platzverweis.
Bin ja auch verschwunden.
War dann auf dem Bodden ausserhalb der Stadt über das Gelände eines ehem. Vereins.
Als ich hinfuhr (Fahrrad) war der Schnee noch jungfräulich. Als ich ca. 1,5h später zurückkam, war eine Autospur da und Spuren von 2 Leuten. Diese müssen kurz geschaut und wieder weg sein. Ich denke es waren wieder die Beiden.
Dann entdeckte ich noch ein zusammengeknicktes "Eisfläche betreten verboten"-Schild. Ob Die mich beschuldigt hätten, dass ich das Schild beschädigt hätte? Ich denke schon.
Die 2. Aussage war aber gewesen, dass man ausserhalb auf´s Eis darf.....
Die Fischer dürfen natürlich rauf und ihre Netze stellen.
Vielleicht kommt das Ganze auch aus dieser Lobby. Soweit ich weiss, gibt das Grundgesetz die Möglichkeit nicht her das Angeln zu verbieten. So muss man improvisieren.
Ein generelles Verbot zum Angeln ist von Hafenbetreiber wohl auch schon wieder gefordert. Das hatten wir schon mal vor 2Jahren.
So sieht´s aus.
Petri Heil
Kartitza
 
Und nun noch ein parr Bilder zum aktuellen Fall:


DSC00764.JPG

Wie man sieht: kein Verbotsschild weit und breit.

DSC00765.JPG

Das ist sie, die verräterische Spur. Eindeutiger Beweis für die Handlung eines Missetäters.

DSC00766.JPG

Warum musste ich das Gelände verlassen? Hätte ich nicht vom Steg angeln können? Nein, denn das Angeln ist im Gesamten Barther Hafen verboten und wurde bisher nur toleriert. Diese Info bekommt man aber so nicht.

DSC00761.JPG

Also raus aus dem Hafen. Hier soll laut Ordnungsamt alles in Ordnung sein.
Allerdings ist hier Flachwasser und somit kein Fisch.

Eben habe ich bzw. meine Frau beim Ornungsamt angerufen. Es kam heraus, dass das Angeln im gesamten Hafen (laut alter Hafensatzung) komplett verboten ist.
Ein Fakt, von dem ich noch nie gehört habe. Weder im Verein, bei der WaPo selbst noch im Angelladen beim Kartenverkauf.
Es wurde bisher lediglich geduldet. Da nun aber die Kassen leer sind, bietet dieser schwammige Zustand die Möglichkeit zur freien, beliebigen Agitation.

Das Ordnungsamt jeoch teilte mit, dass das Betreten nicht verboten sei. Es darf die Fläche auf eigene Gefahr betreten werden. Für die Bergungskosten müsse man allerdings im Einbruchsfalle selbst aufkommen. Eine Freigabe von Flächen erfolgt nun also nicht mehr, da sonst die Stadt einen Bergungstrupp bereithalten müsste. Konfusion pur.
Scheinbar agiert die Wapo nach eigenen Spielregeln. Obwohl der Eine der beiden Herren gestern meinte dass alles die Stadt regele.
Wer Fragen hat, kann es ja mal bei Frau Röhnpagel vom Ordnungsamt der Stadt Barth versuchen.
Nun bleibt abzuwarten wie die Behörde auf die Sache mit dem Ausweis reagiert. Mal sehen wer da der Dumme ist.
In diesem Sinne.....
 
Moin Kartitza
Nachfragen mußt Du auf alle Fälle an allen verpachteten Gewässern.Allerdings löst sich diese Frage meistens schon beim Kauf der Tageskarte.Gegen die beiden Kontrolleure würde ich persönlich eine Beschwerde einreichen.Und das schriftlich,damit die Behörden auch reagieren müssen.Wenn Du dann selber Dein anliegen vorbringen kannst würde ich alle Maßnahmen die diese"Herren" am Wasser walten lassen ohne wenn und aber erzählen.Das mit dem Bürgermeister ist schon eine gute Idee.Wünsch Dir viel Glück dabei,denn das man wegen dieser Schikane das schönste Hobby der Welt aufgeben will ist das schon hart.
Gruß,viel Glück und ein dickes Petri Heil Oli:angler:
 
Wende dich an die höchste Dienststelle

Hallo Kartitza,
solche Schikaniererei hab' ich auch schon mal erlebt. Allerdings liegt das schon einige Jahre zurück: war auch jedesmal, wenn ich zum angeln gefahren bin und der Schupo das mitbekam. Papiere, Alkohol und so andre Döntjes.
Ich habe mich dann beim Regierungspräsidenten beschwert!!!
Unter Angabe aller Zeiten, in denen das passiert ist. Und die konnten da oben alles nachvollziehen, weil das auch im Dienstbuch des Betreffenden stand.
Danach hatte ich endlich Ruhe.
Wichtig ist, das Du dir die Zeiten der Zwischenfälle festhältst.

gruß
Rolf
 
Das Problem ansich ist erstmal,bist alleine wird Dir in den A**** getreten sind doch schließlich "Beamte".Würde erstmal schauen ob Deine Angelkarte für diesen Gewässerbereich(Hafen)gültig ist,muss drauf stehen falls nicht gibt ein Anruf bei der unteren Fischereibehörde mehr Info.Es gibt in "D" keinen gesetzfreien Raum es sei dann wenn es Privatgrundstück ist was hier jedoch nicht der Fall ist da es sich hier um Öffentlich zugängliche Wassserflächen handelt.Im Punkt Papiere kannste Glück haben da Du immer einen PA bei haben musst um Dich auszuweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hurra, die Post ist da!!!!

Moin die werten Herren,

17. Februar, es ist soweit. Der Brief von der WaPo ist da. Besser gesagt der Bussgeldbescheid. Das Gestammel des Beamten hatte uns ja rätseln lassen wofür ich denn nun angeklagt werde. Nun wissen wir es. Nicht der Ausweis mit der geänderten Anschrift - nein, sondern das Betreten des Eises ist in der Stadt Barth verboten. Auch wenn kein Schild dasteht. Und entgegen der Aussage des Ordnungsamtes. Bei der Vereinssitzung am 11.02. gabs nur ungläubiges Staunen. Der Vorstand wusste und weiss von nichts. Wie schon gesagt: rechtlicher Schwebezustand mit der Möglichkeit nach Lust und Laune zu agieren.
Unten habe ich die Bilder zu den "Dokumenten" angehängt.
Wenn ich in Zukunft Schikane-frei angeln will, muss ich mich wohl mit den Russen kurzschliessen. Die werden nicht mehr kontrolliert nachdem es handfeste Auseinandersetzungen gab. Das Beamtentum begibt sich nicht mal mehr in deren Nähe.
Aber ich werde die Behörde zwingen Schilder aufzustellen betreffend des Verbots.
Ebenso für das Angelverbot im Hafen. Damit Touristen nicht mehr nach Lust und Laune abgezockt werden können.
Ich werde mir als erstes einen Termin beim Bürgermeister holen. Wegen des Eises werde ich ihn mit der Sicherheit für die Kinder seiner Stadt trietzen.
Notfalls gehe ich über die Zeitung. Und wenn´s die regionale Bild ist......
Dann ist die Wurst warm.
mfg
 

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Hallo,
ich kann nur hoffen, das dich die volle Härte des Gesetzes trifft. Wie kann man es wagen, solche Gestzesübertretungen überhaupt zu machen?

Aber mal im Ernst, Schilda läßt grüßen!!!!!!!!!

In der Angelwoche war jetzt ein Artikel über einen Angler, der einen Hecht gefangen hatte und der so Stolz auf seinen Fang war, das er ihn in die Zeitung stellte und gleichzeitig sagte, das der Drill 10 Min. dauerte. Resultat
war eine Anzeige durch einen Tierschutz-Rechtsanwalt wegen Tierquälerei.

Er hätte die Schnur nach 3 Min. durchtrennen müssen, um dem Tier Qualen zu ersparen.

In der Gerichtsverhandlung wurde er aber freigesprochen.
Ich habe von Berufswegen auch einige Wapos aus dem Osten kennengelehrnt,
wir haben die neuen Boote für die gebaut. Bei Einigen, nicht bei allen kann man noch vermuten, das die Vopo-Uniform noch im Schrank hängt.:confused:

Ich hoffe, du teilst uns hier mit, wie teuer dieses Verbrechen dich kommt.:wein

Notfalls können wir für dich sammeln!:prost:angler:
 
Das mit dem Hechtfang war glaub ich das hier:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/regi.../story/11220215


Zum Thema möcht ich sagen, dass ich so Schwerverbrecher am Liebsten hinter Gittern sehen würde!:hahaha:
Nein im Ernst, ich kann verstehen, dass man sich aufregt, vor Allem wenn man das Gefühl hat, es geht nur ums Abkassieren. Wie beim Autofahren: warst nicht zu schnell, net telefoniert, nix gesoffen....vielleicht is das Führerscheinfoto schon zu alt und schon klingelts!
Ich finde es gut, dass du dich für Veränderungen einsetzt. Speziell eine eindeutige Beschilderung bzw. Rechtslage wäre in diesem Fall wünschenswert, denn offensichtlich wissen hier einige Personen nicht was erlaubt ist und was nicht!
 
Oh, Mann da ist die ganze Angelegenheit ja noch mächtig steigerungsfähig.
Das ist ja kaum noch zu fassen. Ich habe mal in Kaltenkirchen bei Hamburg die Attacke von "Tierschützern" auf einen Angelladen erlebt. Das war nicht lustig.
Aber das man da vor Gericht landet - und noch durch einen Zeitungsartikel, da muss schon ein gewisser Fanatismus dahinterstehen.
Naja, wilde Zeiten eben.
 
Ich hab mir den Bescheid mal kurz angesehen. Da wirst du dir sicher den Kopf einrennen. Die Rechtsquelle wurde einwandfrei benannt. Das man dich und nicht andere gepackt hat, ist dein Pech. Aber es gibt einen Rechtsgrundsatz: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht..
Ein Hafenbecken ist nun mal in erster Linie eine Verkehrfläche - kein Angelrevier. Als Angler sind wir dort Gäste und wenn wir solche Reviere überhaupt behalten wollen, müssen wir uns den dortigen Vorschriften anpassen.
 
Oh, Mann da ist die ganze Angelegenheit ja noch mächtig steigerungsfähig.
Das ist ja kaum noch zu fassen. Ich habe mal in Kaltenkirchen bei Hamburg die Attacke von "Tierschützern" auf einen Angelladen erlebt. Das war nicht lustig.
Aber das man da vor Gericht landet - und noch durch einen Zeitungsartikel, da muss schon ein gewisser Fanatismus dahinterstehen.
Naja, wilde Zeiten eben.

Also ich denke mal, die nächsten 2 Jahre werden wir hier wohl nichst mehr von dir hier hören. Muß auch nicht, wenn jemand meint sich über Recht und Ordnung hinwegsetzen zu können. Solltest du doch nach 2 Jahren des darbens bei Wasser und Brot hier wieder auftauchen werde ich dich herzlich begrüßen:prost:respekt. Ich kann bloß sagen, das wir auf dem Weg zur Bananenrepublik schon sehr weit sind.:spass Du hättest den Staat wie Zumwinkel be******en müssen, dann hättest du heute ein paar Millionen und könntest dich auch noch von deinem Verbrechen freikaufen. So aber ab mit dir in Einzelhaft.:klatsch

Die spinnen, die Römer

Gruß von Easyfly und alles Gute
 
Tach auch,

Zitat von Katizia: Aber ich werde die Behörde zwingen Schilder aufzustellen betreffend des Verbots.
Ebenso für das Angelverbot im Hafen. Damit Touristen nicht mehr nach Lust und Laune abgezockt werden können.
Ich werde mir als erstes einen Termin beim Bürgermeister holen. Wegen des Eises werde ich ihn mit der Sicherheit für die Kinder seiner Stadt trietzen.
Notfalls gehe ich über die Zeitung. Und wenn´s die regionale Bild ist......

Ich wünsche Dir schon mal viel Glück bei deinem vorhaben. Ich kann dir nur Raten Dich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Den so wie es bei Dir gelaufen ist geht es einfach mal gar nicht:mad:!
Mfg
 
@fofftein: Ich glaub da gehts nicht darum, den Bescheid anzufechten, denn ich glaub auch dass die €15,- "picken". Meiner Auffassung nacht geht´s drum, dass niemand vom Verbot wusste und dieses auch nicht ordentlich ausgesprochen bzw. beschildert ist! Und dass gehört natürlich geändert! So hab ich die Sache verstanden...
 
Es gibt doch eine Hafenordnung. Nach dieser wurde die Owi verfügt. Da steht das drin. Es muß doch nicht alles beschildert werden. Oder stehen da auch Schilder, das man dort nur mit Angelpapieren Angeln darf, welche Schonmaße pp. Es steht aber mit Sicherheit irgendwo ein Schild: Hafengrenze oder so.
 
Tja die deutschen Gesetze und ihre Auslegung. Mir hat einmal ein Richter gesagt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :heulend:
Aber dies scheint mir nur Willkür zu sein, da ja selbst das Ordnungsamt nicht bescheid weiß. :respekt
Nehme Dir einen Rechtsanwalt wenn Du Rechtschutz versichert bist. (Anwalts Liebling läst grüssen) :hops
Dann würde ich Einspruch einlegen und gleichzeitig eine Kopie des Schreibens an den Bürgermeister persönlich mit den zusatz das ganze auch über die Presse und das Internet zu veröffentlichen. Falls man keine einvernehmliche Regelung für die Zukunft findet.
Gruß
Eddy :angler:
 
Hier mal der Gestzestext der im Bescheid am Anfang angegebenen Paragraphen:
§ 14
Allgemeine Sicherheitsvorschriften
(1) Es ist verboten
13.eine Eisdecke der Hafengewässer unbefugt zu betreten.

§ 34
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig gemäß § 11 Abs. 2 des Wasserverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
einer allgemeinen Vorschrift nach § 14 Abs. 1 und 2 zuwiderhandelt,

So wie es eine StVO für den Strassenverkehr inklusive der Untergesetze gibt, existiert für die Schiffahrt eben eine SeeStrO mit ihren Untergesetzen, eben auch der HafVO, die nun mal generell für alle, auch noch so kleinen Häfen gilt.

Und wenn ich richtig informiert bin, bricht das Verkehrsrecht das Fischereirecht.
Also nicht maulen, -zahlen und gut is'.:nein

Nächstes Mal gehste vom Angelsteg aus aufs Eis und meidest die Fahrrinne und keiner wird Dich dafür beißen.

Gruß
Rolf
 
Moin,

bin ja vom Steg aus gewesen. Wenns nicht das Eis ist, ist´s halt die Tatsache dass angeln eigentlich verboten ist. Rechtlich gibt´s da nicht viel zu machen. Es muss nur diese Verarsche der Leute besonders der Touristen aufhören. Shit auf die 15€. Unserere Region leidet unter dieser Willkühr.
Der Eine darf mit lebenden Köfi und der Andere kriegt ´n parr rein weil er auf dem Eis steht. Jetzt ist auch noch Einer bei Der von der Kripo strafversetzt wurde. Was ein Spass.
Ausserdem, woher soll man denn wissen dass es verboten ist, wenn im Hafen ein Schild steht, am Torf, an der Barthe. Überall. Nur dort nicht. Ausgerechnet da wo geangelt wird steht kein Schild.
mfg Kartitza
 
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