Fischereischein -  Neuling mit einigen Fragen

Hi Mr. Unruhestifter,
erstmal ein fröhliches Willkommen hier,
wenn du gut am Unterricht teilnimmst und zu Hause noch mal in die Unterlagen guckst, denn sollte das Bestehen des Scheins keine große Sache sein.Bloß nicht verrückt machen.
Zum Thema "Bildungsurlaub" wirst du wohl kein Glück haben.Bildungsurlaub ist für Weiter- bzw. Fortbildungen gedacht und ich denke da wird der Angelschein nicht wirklich ins Raster passen, aber probieren kannst du es ja.Ich habe Urlaub nehmen müssen, aber das war er mir wert!!

in dem Sinne

Viel Glück
 
War ja heute den ersten tag da.
und so viel kann ich schonmal sagen.
also hier in hessen gibt es nur ca 650 fragen.
in 5 themen gebieten. Allgemeine Fischkunde
Spezielle Fischkunde.
Gewässerkunde
Gesetzeskunde.
bei der prüfung habe ich dann zu allen 5 themen 12 fragen.
und das wars.
ich muss also keine tierarten benennen. also artenkenntnis fällt weg.
und ich habe auch keine praktische prüfung.
so viel schonmal dazu.
komme dank einiger vorbereitung sehr gut mit im unterricht und bin zuversichtlich das ich am 27.2 die prüfung bestehen werde :-)

mfg nico
 
Hallo Unruhestifter, zu deiner Frage:
wann ich dann meinen angelschein bekomme und endlich angeln gehen darf :-)

Also bei mir in Bayern, und ich denke des wird bei dir ungefähr gleich lange dauern, bekommst du nach ca. 3 bis 5 Wochen eine benachrichtigung über die bestandene Prüfung mit deiner Urkunde. Mit der kannst du dann deinen Fischereischein beantragen. Des wird dann ca. auch noch ne Woche dauern und dann gehts auf zum Angeln.
 
ohje ihr könnt euch doch anstellen hier ist ein neuling hat von ncihts richtig ahnung und ihr wollt ihn nicht einmal paar hilfreiche tipss geben hab mir jetzt zwar nicht jedes komentar durchgelesen aber egal, dafür ist die seite eigentlich da das man sich untereinander austauscht dann wer ich das jetzt mal mache.
also kommen wir zum anfang zum angeschein ich sage dir wie es bei mir war in rlp
da ich die angelei auch von mien bruder habe, habe ich mcih entschieden meinen angelschein zu machen meine erste frage war wo mach ich dies? und meine mum hat in der zeitung geksen es wra august zu diesen zeitpunkt das in der nähe wieder anfang september ein lehrgang teilfindet ich meldete mcih an und zahlte als 15 jähriger 100 € (ab 18 waren es 120) und nochmals 29.50€ prüfungsgebür.
ja seid dem ganzen ist jetzt 1 jahr vergangen und ich kann sagen das es richtig geil war die zeit am wasser habe viel erlebt hatte viel spaß und erfolg am rhein.. am bodensee an entlichen seen ja mal sehen wo es mich 2010 hinzieht
petri heil benni und viel glück bei der prüfung
 
nen kumpel von mir hat gemeint bei ihm wäre es vor paar jahren so gewesen:
er hat prüfung geschrieben und am gleichen tag bescheid bekommen.
also nix mit mehreren wochen :-)
also in bayern bei euch ist eh viel schwerer glaub ich , da ihr ja schonmal ca 1500 fragen habt und wir lediglich 650 oder sowas :-)
ich werde mal bescheid sagen wie lange alles dauert :-)
bzw ich werde mal heute den "lehrer" fragen .....der wirds mir sagen können
mfg nico
 
servus .habe heute mal nachgefragt.
also hier in hessen ist es so , das nachdem man die prüfung abgegeben hat....man zu einer gewissen uhrzeit wieder herbei gerufen wird.
und man bekommt noch am selben tag bescheid ob man bestanden hat und man bekommt am selben tag noch den angel schein ausgestellt :-)
 
Servus....

ich stelle euch jetzt mal hier einen Gesetzestext aus dem Hessischem Fischereigesetz hier rein und wollte euch mal bitten , wie IHR diesen Gesetzestext Interpretiert.

Zitat:
§ 25 Fischereischeinpflicht

(1) Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 47 Abs. 1, den Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.

(2) Wer völljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen , von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangel ausüben darf.

(3) Fischereischeine anderer Bundesländer werden dem Fischereischein dieses Gesetzes gleichgestellt.

Zitat ende.

Was mich interessiert ist (2).
ich interpretiere das ich jemanden mitnehmen darf (z.b. meine verlobte) und diese dann eine handangel führen darf, wie seht ihr das?

mfg nico
 
Servus....

ich stelle euch jetzt mal hier einen Gesetzestext aus dem Hessischem Fischereigesetz hier rein und wollte euch mal bitten , wie IHR diesen Gesetzestext Interpretiert.

Zitat:
§ 25 Fischereischeinpflicht

(1) Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 47 Abs. 1, den Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.

(2) Wer völljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen , von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangel ausüben darf.

(3) Fischereischeine anderer Bundesländer werden dem Fischereischein dieses Gesetzes gleichgestellt.

Zitat ende.

Was mich interessiert ist (2).
ich interpretiere das ich jemanden mitnehmen darf (z.b. meine verlobte) und diese dann eine handangel führen darf, wie seht ihr das?

mfg nico


Moin:)also ich habe schon öferts erleb das wenn man als Begleiter eine Frau bzw ein Kind dabei hat wird gerne mal ein Auge zugedrückt...aber hat man einen Kumpel dabei der nicht Angel "kann/darf" sieht die sache schon ganz anderes, ob das jetzt nun der "Frauenbonus bzw der neidlichkeitsfaktor" ist möchte ich mich nicht festlegen...Ich finde es Schade das man nicht einfach mal so einen Kumpel ans Angeln ran führen kann, außer er holt sich einen Angelschein und das wollen die wenigsten wenn sie es sich nur man anschauen wollen um zu schauen ob es Ihnen gefällt...naja Deutschland-Bürokratenland:)
 
Eigentlich lese ich den Absatz so wie Du. Demnach könntest Du eine Person, die keinen Fischereischein hat, zum Angeln mitnehmen. Diese darf aber nur unterstützend tätig werden, heißt nicht selbstständig Angeln sondern eher eingreifen, wenn Du mal gerade überfordert oder verhindert bist. Jedoch ist es durchaus nicht so einfach.

1. Neben dem Fischereischein benötigst Du meist noch eine Fischereierlaubnis, die hat nochmal eigene Zusatzbedingungen und ist allgemein nicht teil- oder übertragbar.

2. Ich empfehle in solchen Fällen immer zur Behörde zu gehen und dort nachzufragen. Dann kannst Du sehr sicher sein, dass Du richtig liegst, zumal im Falle einer Anzeige jene Behörde die Sache weiterbearbeitet.
 
Also
gibt wieder mal neuigkeiten.
Da mir die Neugier keine ruhe lässt , habe ich heute glatt mal bei unserer unteren fischereibehörde angerufen und mich nach oben stehendem gesetzestext erkundigt.
und es ist tatsächlich so wie ICH gesagt habe :-)
Also ich fasse zusammen.
Hier in Hessen.
Wenn jemand über 18 jahre ist, den Fischereischein besitzt, eine gültige gewässerkarte hat ( oder eben am forellensee ist ) darf man sich von leuten unterstützen lassen.
von diesen personen darf man EINE person eine Handangel unter aufsicht führen lassen.
also darf ich z.b. meine verlobte eine eigene angel führen lassen solange ich da bin :-)

mfg nico
 
Zurück
Oben