Fischereischein -  Ab wann Fischereischein verlängern

maloeze

Petrijünger
hallo,
ich habe nun längere zeit nicht mehr geangelt und habe mich entschlossen wieder anzufangen.
die prüfung habe ich schon lange gemacht.
da ich jeweils für das ganze, laufende kalenderjahr bezahlen muss, will ich den schein erst für 2010 verlängern.
ich habe mir eigentlich gedacht, dass ich jetzt zum amt gehe und die mir einen schein für das jahr 2010 ausstellen.
der typ vom amt sagt aber dass es erst in 2010 möglich wäre.
auf die frage was ist wenn ich aber am 1.1.2010 angeln gehen möchte sagt er nur frech: da haben sie pech gehabt!

mein vater wohnt in der nachbarstadt und war bei seiner stadtverwaltung (schon letzte woche) und hat den schein ohne probleme so wie ich es wollte bekommen.

ist das so richtig oder hat der sachbearbeiter einfach keinen bock gehabt.
wo kann ich das nachlesen

gruss
maloeze
 
Wenn Google Maps mich nicht an der Nase herumführt, dann kommst Du aus NRW. Hier ist es tatsächlich üblich, dass man den Schein nicht im voraus verlängert oder ausgestellt bekommt. Im Landesfischereigesetz stehts zwar nicht ausdrücklichst so drin, wird aber so gelesen. Ich habe leider keinen Zugang zu den Verwaltungsvorschriften, sodass ich Dir nicht viel mehr dazu sagen kann.
Am besten Du gehtst nochmal zum Amt, erkundigst Dich FREUNDLICH nach dem Grund und der gesetzlichen Grundlage dieser Verfahrensweise und bist nachher zumindest schlauer. Vielleicht hat der werte mann hinter dem Schreibtisch ja doch ein Einsehen.
 
Da Stimme ich Steffen zu,ist bei uns In Rheinland-Pfalz Genau so,ab dem 02.01 Kann man den Schein Verlängern,deshalb Verlängere ich ihn immer für 5 Jahre!

WALTER
 
Da muss ich wiedersprechen!

Ich habe den Schein im November gemacht und wollte natürlich auch nicht für das ganze Jahr bezahlen!Also habe ich bei der Unteren Fischereibehörde angerufen und gefragt ab wann man sich die Scheine für 2010 ausstellen lassen kann, nach kurzer rücksprache mit einem Vorgesetzten bekam ich von der Mitarbeiterin die Auskunft das man sich die Scheine für 2010 bereits ab dem 21.12.2009 ausstellen lassen kann.

Komme aus Bochum/NRW kann natürlich sein das es von Stadt zu Stadt anders ist!
 
Diese bürokatischen Probleme haben wir zum glück hier nicht in Brandenburg :)!
Bei uns kannste schon lange dein neuen Fischereischein erwerben ,:ja: umtauschen , der gilt auch ab 01.01.10 bis Ende 2014 wenn 5 Jahre bezahlt wurden !:grins
Ich weiss nicht warum eure Damen und Herren auf dem Amt es so kompleziert machen ?:confused:
Manchmal muss man sich nur wundern . :frage:(
Da lacht doch nur euer bürokratischer "Schimmel" über so ein ausgedachten Verfahrensweise !:roll:vertrag:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo maloeze!:)

Da schließe ich mich ganz und gar der Meinung von VolvoPeter an. Ich komme auch aus Brandenburg und habe noch nie damit Schwierigkeiten bekommen, ganz reibungsloser Ablauf bei uns.
 
Also in meinen Fischereischein aus Brandenburg steht: unbefristete Genehmigung zur Ausübung des Fischfangs ...
Da muß man Brandenburg mal lobend erwähnen !
Gruß Micha
 
Meinen Fischereischein habe ich mir im Jahre 1992 neu ausstellen lassen müssen.
Der Alte war mit mir schwimmen gegangen.
Und der von 1992 wird mich auch ins Grab begleiten.
Niedersachsen auf Lebenszeit.
Gruss Armin
 
Bei uns hat die Rennerei mit der Verlängerung auch ein Ende.
Es gibt seit ein paar Jahren auch "Lebenslänglich" in Sachsen...

So wird :angler: auch ein Bund für´s Leben, nur meckert da niemand wenn man später oder :betrunken nach Hause kommt ;)

mfG Lazlo
 
Zurück
Oben