Lachs -  Lachsfangen am Neckar erlaubt?

goanna

Profi-Petrijünger
Ich habe grad bei Neckarwaller die Mindestmaßen und Schonzeiten für den Neckar angeschaut, und musste erstaunt feststellen, dass der Lachs 50cm Mindestschonmaße hat. Bei dem Angelkurs mussten wir lernen dass der Lachs (neben der Meerforelle) ganzes Jahr Schonzeit hat. Gilt das jetzt nicht mehr?
 
Zuletzt bearbeitet:

Na das macht die Sache recht einfach.

Grundsätzlich gelten die Mindestmaße und Schonzeiten die der Gesetzgeber vorgibt.

Sollte es jedoch keine gesetzliche Regelung geben kann der Inhaber des jeweiligen Fischereirechtes eigene Regelungen festsetzen.

Grundsätzlich gilt hierbei: gesetzlich festgelegte Regelungen können inhaltlich durch den Inhaber des Fischereirechts ausschließlich in ihrer Wirkung verschärft, jedoch niemals entschärft werden.

Somit bleibt folgendes Fazit zu ziehen:

Die württembergische Fischereiverordnung sieht keine Schutzmaßnahmen vor, jedoch haben die Verantwortlichen deines Gewässerabschnittes eine eigene Regelung getroffen; was ich persönlich für sehr sinnvoll halte.

Petri
 
Die württembergische Fischereiverordnung sieht keine Schutzmaßnahmen vor, jedoch haben die Verantwortlichen deines Gewässerabschnittes eine eigene Regelung getroffen; was ich persönlich für sehr sinnvoll halte.

Petri

Ist nicht mein Gewässerabschnitt, ist mir nur aufgefallen. Ich finde dies jedoch sehr fragwürdig, weil wie gesagt in der Prüfung habe ich gelernt (und das war dieses Jahr) dass der Lachs ganzjährige Schonzeit hat!
 
Die württembergische Fischereiverordnung sieht keine Schutzmaßnahmen vor, jedoch haben die Verantwortlichen deines Gewässerabschnittes eine eigene Regelung getroffen; was ich persönlich für sehr sinnvoll halte.

Petri

So so die BW Fischereiverordnung sieht keine Schutzmaßnahmen vor!

Für folgende Arten gilt ganzjährige Schonzeit:

Alle Neunaugen (Cyclostomata), Atlantischer Stör (Acipenser sturio), Lachs (Salmo salar), Meerforelle (Salmo trutta f. trutta), ....

http://lfvbaden.de/Aktuelles/Schonbestimmungen.html#anchor0
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi


egal was in dem Schein steht,Lachse gehören hier einfach nicht befischt!

Es werden horrende Beträge in Wiedereinbürgerungsprogramme investiert und dann stehen ein paar Id**** an den Stellen wo sich die Lachse zum Aufstieg sammeln und angeln auf "Rapfen" oder "Barsch" :augen:augen:augen
Ich will garnicht wissen was mit den Fischen dann nach dem zurücksetzen passiert.Nur weil er schnell wegschwimmt,heißt das nicht,dass er es überlebt bzw. es zum Ablaichen schafft!
Wenn man jetzt mal die Zahl der Rückkehrer den Gesamtkosten für die Wiedereinbürgerung gegenüberstellt,sollte auch dem letzten Kritiker deutlich werden,dass solch ein Verhalten eine Sauerei ist!
 
egal was in dem Schein steht,Lachse gehören hier einfach nicht befischt!

sehe ich genauso. Ich glaube auch nicht, dass man die Lachse überhaupt angeln darf, bloß weil das auf deren Erlaubniskarten drauf steht - eigentlich gehört das bestraft! Ich war halt nur so überrascht wo ich das gelesen habe - vor allem deswegen weil ich vor kurzem irgendwo ein Artikel über die Wiedereinbürgerung der Lachse gelesen habe.
Ich hoffe aber schon dass ich eines Tages dem Lachs nachstellen darf, aber dazu wird sicherlich noch ein wenig Zeit vergehen.
 
Zurück
Oben