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ich hab mal eine Frage: wenn mein onkel oder ein anderer verwandter eine weiher oder see oder bachlafu hat, darf ich da auch OHNE angelschein angeln???? ( wenn diese frage nicht so gut war kann der mod. diese frage löschen.
ich fische ohne OHNE angelschein an einem forellenteich (KEIN FoPu)! un der besitzer hat auch noch nie mich kontrolliert. un wenn ich zum wiegen der fische and kasse komme schenkt er mir immer paar cent ;-D un manchal gibt er sogar tipps^^
Nein, eigentlich nicht. Aber Schon/Mindestmasse sind doch nicht wirklich schlimm. Warum sollte man einen Fisch in der Schonzeit fangen wollen, dazu noch im eigenen Teich. Ich sollte mich doch freuen zu wissen dass der Fisch nun laicht und ich später mehr Fische im Teich /Weiher habe.
Hallo Ralf,
willst du mir damit sagen das ich an meinem kleinen Gartenteich auf Schonzeiten und Mindestmaße rücksicht nehmen muß?
Nicht das ich dieses nicht respektiere aber das wäre mir neu.
Und !JA! in Bayern gibt es unter Anderem Gewässer in Privatbesitz!
????
also wenn ich mich nicht irre warst du der erste der mich über angelgesetze und sowas zu gequasselt hast das darfst du nicht usw......
und nun so eine aussage
also ich habe gelernt das der fischereirechtsinhaber schonzeiten sowie mindestmaß lediglich vergrößern darf aber niemals veringern
nur mal so
Hallo,
auch ein fließendes Gewässer kann in einem privaten Besitz sein - warum nicht. Wenn ich ein Grundstück habe, und durch das Grundstück fließt ein Bach, dann gehört der Bach mir! - Das Fischereirecht ist eine andere Sache und kann vom Eigentum des Gewässers getrennt sein. Wenn die Strecke lang genug (Uferlänge, wenn ich mich recht entsinne ca. 3 km - also wenn mir der Bach auf einer Länge von 1,5 km mit beiden Uferseiten gehört) ist und das Fischereirecfht nicht vom Grundeigentum getrennt ist, habe ich ein Fischereirecht an meinem Bach. - Wenn mir ein kleinerer Abschnitt gehört und können mehere Abschnitte durch ein sog. Koppelrecht verbunden werden und mehrere Gewässereigentümer teilen sich dann das Fischereirecht .... aber wenn Du nicht der Inhaber des Fischereirechts bist, dann brauchst Du immer eine schriftliche Erlaubnis zum Angeln - außer der von Steffen beschreibenen 3-Mann-Regel.
Viele Grüße
Dieter
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