DAFV - (unter-)maßige Fische in Berlin und Brandenburg

mastermirk

Profi-Petrijünger
Hallo Freunde,

ich hoffe, dass ihr mir meine Frage beantworten könnt. Asche auf mein Haupt, da ich es seit der Prüfung offen gestanden nicht mehr genau weiß...

Beim Studium der Berliner Gewässerordnung ist mir in Abschnitt 4 Punkt 10 aufgefallen, dass untermaßige, nicht mehr lebensfähige Fische zu töten und ins das Fanggewässer zurückzusetzen sind.

In der GO des Landes Brandenburg steht nichts dergleichen. Ich meine aber gelernt zu haben, dass nicht lebensfähige, untermaßige Fische zu vergraben sind...stimmt das? Oder einfach wie in der GO des Landes Brandenburg geschrieben, ggf. das Vorfach abschneiden und zurück setzen?


Des weiteren ist mir zu meiner Verwunderung aufgefallen, dass es in Brandenburg laut GO statthaft ist, maßige Fische nach dem Fang zurückzusetzen (4.5.1) aber in Berlin muss jeder maßige Fisch entnommen werden (Abschnitt 4 Punkt 9).
Ich kann das irgendwie nicht ganz nachvollziehen und höre dies zum ersten mal. Das bedeutet, wenn ich eine Plötze fange, ohne Mindestmaß, sagen wir mal 12cm lang, dann muss ich die abschlagen und mitnehmen? Wir hatten mal einen Thread hier, wo ich nicht glauben konnte, dass jemand die gefangenen Fische auf dem Kompost entsorgt...aber irgendwie scheint die Berliner GO genau dieses Verhalten zu fördern, oder interpretiere ich das jetzt nicht richtig?

Danke schonmal an alle die, die Licht ins dunkel bringen können ;)

Grüße
Mastermirk
 
Hallo,

muss jeder maßige Fisch entnommen werden
dieses Gesetz kenne ich auch. Zum Glück hält sich da niemand dran!!!!
Aber eigentlich müsstest du wie du sagst jeden Fisch der kein Mindestmaß und sich nicht in der Schonzeit befindet entnehmen.

dass untermaßige, nicht mehr lebensfähige Fische zu töten und ins das Fanggewässer zurückzusetzen sind
Das steht da genau so wort wörtlich drin? Das kann ich ja kaum glauben.
Ich kenne das so: untermaßige Fische schonend zurücksetzten. Nur wenn sie nicht mehr überlebensfähig sind zählen sie zum Fangergebnis dazu. Sie dürfen dann normal verwertet werden. Allerdings muß der Köder solange im Maul des Fisches gelassen werden wie man sich am Gewässer aufhält.

Ich kenne da noch daß keine Fischeingeweide, tote Fische etc ins Gewässer eingebracht werden dürfen.

Manchmal sollten manche Gesetzte einfach nicht zu genau genommen werden.....
 
Das steht da genau so wort wörtlich drin? Das kann ich ja kaum glauben.
Ich kenne das so: untermaßige Fische schonend zurücksetzten. Nur wenn sie nicht mehr überlebensfähig sind zählen sie zum Fangergebnis dazu. Sie dürfen dann normal verwertet werden. Allerdings muß der Köder solange im Maul des Fisches gelassen werden wie man sich am Gewässer aufhält.
Ja, wörtlich steht drin unter Abschnitt 4 Punkt 10: "...Nicht mehr lebensfähige Fische sind waidgerecht zu töten und in das Fanggewässer zurückzusetzen. Deren Mitsichführen oder Verwertung ist unzulässig" Somit erledigt sich auch dein Kenntnisstand.

Ich kenne da noch daß keine Fischeingeweide, tote Fische etc ins Gewässer eingebracht werden dürfen.
Das kenne ich auch und wundere mich deshalb darüber, dass ein abgeschlagener Fisch ins Wasser soll und nicht vergraben o.ä.

Manchmal sollten manche Gesetzte einfach nicht zu genau genommen werden.....
Leider sieht das der Aufseher (zu recht) bestimmt anders. Irgendwie müssen wir uns schon dran halten, wenns so ein Gesetz gibt. Eine Änderung des Gesetzes wäre da der einzige Weg in meinen Augen, wenn man das ganze anders handhaben will...

Grüße
Mastermirk
 
Als Erlebnis hatte ich mal ein nicht ganz massigen Karpfen der beim Drill schon starb !:shock
Der Haken hatte die Schlagader hinter den Schlundzähnen erwischt !:augen
So zog ich den Fisch ohne grosse Gegenwehr aus sein Element !:confused:
Ich behielt zwar auch den Fisch , aber ganz wohl war mir dabei nicht !
 
Irgendwie müssen wir uns schon dran halten, wenns so ein Gesetz gibt
Also ich bin schon jemand der sich an die wichtigen Gesetze hält (Schonzeit Mindestmaß oder was sonst noch auf den Tageskarten steht.)
Aber wenn der gesunde Menschenverstand sagt daß so ein Gesetz keinen Sinn macht dann werde ich mich auch nicht daran halten.
Was macht es für ein Sinn wenn man z.B. beim Barbenangeln als Beifang viele Gründlinge fängt, diese dann alle abschlagen muß nur um sie zu vergraben bzw noch besser sie zurück ins Wasser zu werfen???

Ich glaube echt nicht, daß ein Aufseher da was dagegen hat. Oder hat hier schon mal jemand was anderes erlebt?

Daß solche Fische entnommen werden müssen macht höchstens einen Sinn wenn sie an dem jeweiligen Gewässer eine Plage sind oder der Bestand verbuttet ist.


Aber wenn du dich gerne an Gesetzen orientierst, dann halte dich doch an dieses:
§ 17 TierSchG
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

...und dann nenn mir mal einen vernünftigen Grund zum abschlagen und anschließenden "zurücksetzen" eines Fisches


Eine Änderung des Gesetzes wäre da der einzige Weg in meinen Augen, wenn man das ganze anders handhaben will...
Richtig, dies wäre der offizielle Weg.
 
nur mal als kleiner beitrag von mir!

habe mal in einer taschenheft des DAV berlin gelesen-weiss jetzt leider nichmehr wie es hies -(werde es aber raussuchen ) das es sogar verboten ist weisfische zurückzusetzen !

dann stand da noch drin !

sollten sie keinen vernümpftigen verwendungszweck für diese tiere haben sind sie im hausmüll extra eingetütet zu entsorgen:eek:

mit der bergündung das es wohl zu viel weisfisch in den berliner dav gewässer gibt

NACHTRAG

ein arbeitskollege von mir musste mal 20 euronen strafe abdrücken weil er beim schleie angeln mit waggler (köder war made)
die beifangplötzen wieder zurück warf!
 
Nicht so einfach den ganzen Gesetzesdschungel zu durchschauen, vorallem wenns von Bundesland zu Bundesland noch so verschieden ist.
Ich weiß ja nicht ob in Berlin und Umgebung die Weißfischbestände wirklich so eine riesen Plage sind, aber einen Fisch zu töten und dann wieder ins Wasser schmeißen ist doch irgendwie skuril. Auch wenn viele von den getöteten Fische im Wasser eine Verwertung durch Raubfische, Vögel und Ratten finden, aber an einem Angeltag kann viel an Weißfischen zusammenkommen und wenn ich mir dann vorstelle, dass die ganzen toten Fische dann irgendwo in eine Bucht oder sonst wo hin treiben, kann sich doch ziemlich schnell ein Krankheitsherd für andere Fische sammeln.
 
Soweit ich informiert bin, ist es von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich oder ?
Also ich kannte früher noch Gewässer in und um Berlin wo vom Verein aus gesagt wurde, dass Bleie nichtmehr zurück gesetzt werden sollen.

Muss aber sagen, ich töte keine Fische unnötig und setze auch zurück was ich nicht zum Essen mitnehme.
 
Nicht so einfach den ganzen Gesetzesdschungel zu durchschauen, vorallem wenns von Bundesland zu Bundesland noch so verschieden ist.
Ich weiß ja nicht ob in Berlin und Umgebung die Weißfischbestände wirklich so eine riesen Plage sind, aber einen Fisch zu töten und dann wieder ins Wasser schmeißen ist doch irgendwie skuril. Auch wenn viele von den getöteten Fische im Wasser eine Verwertung durch Raubfische, Vögel und Ratten finden, aber an einem Angeltag kann viel an Weißfischen zusammenkommen und wenn ich mir dann vorstelle, dass die ganzen toten Fische dann irgendwo in eine Bucht oder sonst wo hin treiben, kann sich doch ziemlich schnell ein Krankheitsherd für andere Fische sammeln.

Es geht doch nicht darum jeden Fisch zu töten und ihn dann zurück ins Wasser zu schmeißen! Es sollen NICHT überlebensfähige untermaßige Fische getötet und ins Wasser zurück gesetzt werden. Das wird den Grund haben, dass man sich so nicht die Tüte mit untermaßigen Zandern füllen kann und als Begründung angibt: "Die Fische haben den Haken zu tief geschluckt". Und so wird man bestimmt auch keine Bucht mit toten Fischen füllen, da Untermaßig + nicht überlebensfähig wohl die Ausnahme bleiben wird!!

Dass mit den Weißfisch ist eine völlig andere Sache! Das sollte man nicht durcheinanderbringen. Diese sollen nach dem Fang getötet und NICHT ins Wasser zurück gesetzt, sondern verwertet werden (notfalls ab in die Mülltüte).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi
Ich denke Blaubarschbub hat´s getroffen.
Das Zurücksetzen eines abgeschlagenen Fisches betrifft z.B. die gierigen Minibarsche, die den Tauwurm inklusive Riesenhaken bis zur Schwanzflosse einsaugen und die man dann natürlich nicht halbtot, sondern getötet, wiederzurücksetzt, damit nicht der Eindruck entsteht, man habe untermaßige Fische entnommen.
Ein Verstoß gegen §17 TSCHG kann es wohl nicht sein, wenn man das Tier von seinen Qualen erlöst.
Obwohl ich auch sagen muss, dass es eigenartig ist einen toten Fisch wieder ins Wasser zu werfen.
 
Hi Sportsfreunde,

also mir wurde es im Fischereischeinlehrgang so erklärt das man in Brandenburg evtl. nicht lebensfähige Fische (woher soll man genau wissen ob der Fisch nicht doch überlebt) schonend zurück setzten muss und Berlin muss man sie töten und zurück setzten. Was ich allerdings sehr Fragwürdig finde.

Den Hintergrund dieser Gesetze hat blaubarschbub schon genannt.

Was die Weisfische in Berlin anbelangt ist es so wie Blackpike sagte sie sind waidgerecht zu töten und in einer Tüte im Hausmüll zu entsorgen. Aber was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann ist das man Barsche auch nicht mehr zurück setzten darf.

Gruß Basti
 
....dass jemand die gefangenen Fische auf dem Kompost entsorgt...aber irgendwie scheint die Berliner GO genau dieses Verhalten zu fördern, oder interpretiere ich das jetzt nicht richtig?...
Das Verhalten ist ja auch ganz korrekt für an Berliner Gewässern gefangene Fische. Alle Fische (Bleie, Güster, Plötzen usw.), für die kein Mindestmaß an Berliner Gewässer gilt, sind halt nicht zurück zu setzen. Fertig aus die Maus.

jaja, was wurde damals auf den Brassenverprasser rumgehackt, nur weil dieser sich gesetzteskonform verhielt.:)
 
Ich habe mal ein bißchen gesucht und folgendes dazu gefunden:
Anfang Zitat von LFischO
§ 9 Zurücksetzen von Fischen
(1)
Untermaßige Fische oder während der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend in das Fanggewässer zurückzusetzen.
(2)
Fische im Sinne des Absatzes 1, die nicht überlebensfähig sind, sind sofort zu töten und in das Fanggewässer zurückzusetzen. Deren Mitsichführen oder Verwertung ist unzulässig.
Ende Zitat LFischo

Zitat Anfang von der Internetseite: http://www.berlin.de/sen/umwelt/fischerei/angelfischen/de/fischarten.shtml

Bleie und Güstern nicht zurücksetzen
Die Fischarten Blei und Güster haben sich in den nährstoffreichen Berliner Gewässern besonders stark vermehrt. In Havel und Dahme zum Beispiel besteht der Fischbestand zu rund 75 Prozent aus Bleien und Güstern. Um dem Übergewicht dieser Massenfische entgegenzuwirken, ist die Entnahme jeden gefangenen Bleies und jeder gefangenen Güster aus dem Gewässer notwendig. Ein Mindestmaß besteht für diese Fischarten nicht. Nehmen Sie Ihre gefangenen Bleie und Güstern mit, auch wenn Sie die Fische nicht essen wollen. Wenn Sie keine sinnvolle Verwertung für sie haben, verpacken Sie diese Fische geruchsneutral in einer Plastiktüte und werfen Sie das Päckchen in Ihren Hausmüll. Auf keinen Fall gehören tote Fische in die öffentlichen Abfallkörbe an den Ufern der Gewässer. Dadurch werden Wildschweine, Ratten und andere Tiere angelockt, die den Inhalt der Abfallkörbe in der Umgebung verteilen.
Zitat Ende

Eine Anmerkung zur Diskrepanz mit dem Tierschutzgesetz ist dort nicht zu finden....
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben