Landesfischereigesetze -  Futterkorb=Anfüttern?

Blechrollerfahrer

Petrijünger
Servus,
auf der Suche nach einem neuen Gewässer ist mir in den Bestimmungen eines sehr schönen Sees aufgefallen " das Anfüttern verboten" ist.
Als leidenschaftlicher Winklepickerangler stellt sich jetzt für mich die Frage ob ich an diesem Gewässer überhaupt einen Futterkorb benutzen darf. Auch wenn ein Futterkorb evtl geduldet wird würd mich die rechtliche Situation interessieren, um lästige Diskusionen mit Aufsehern abzukürzen oder erst gar keine Jahreskarte zu erwerben.

Vielen Dank schon mal im vorraus

Gruss Tom
 
Servus,
auf der Suche nach einem neuen Gewässer ist mir in den Bestimmungen eines sehr schönen Sees aufgefallen " das Anfüttern verboten" ist.
Als leidenschaftlicher Winklepickerangler stellt sich jetzt für mich die Frage ob ich an diesem Gewässer überhaupt einen Futterkorb benutzen darf. Auch wenn ein Futterkorb evtl geduldet wird würd mich die rechtliche Situation interessieren, um lästige Diskusionen mit Aufsehern abzukürzen oder erst gar keine Jahreskarte zu erwerben.

Vielen Dank schon mal im vorraus

Gruss Tom

Ich war auch mal an einem See wo das Anfüttern verboten ist.
Und da durfte man wirklich gar kein Futter ins Wasser werfen also auch nicht mit Futterkorb.

Gruß Steven
 
Wenn da steht Füttern oder Anfüttern verboten dann darf man auch nicht mit Feederfutter fischen!

Was meist geht sind Madenkörbchen, aber am besten vorher nochmal genau fragen ob das auch verboten ist!

Bei meinem alten Verein war alles verboten!

Man musste die Drillinge und Zwillinge abknipsen beim Spinnfischen,

Murmeln waren auch als Hakenköder verboten

das Anfüttern oder generell Futter war verboten.
 
Ich denke auch daß der Futterkorb verboten ist.
Mit dem Futterkorb zu angeln heißt ja nicht unbedingt mit kleinen Mengen an Futter auszukommen. Du kannst ja auch mit Futterkorb beliebig viel Futter ins Wasser einbringen.

Also Futterkorb = Anfüttern.
 
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