Neueinsteiger -  Forellen im Bach

Moinsen!
Unser Vereinsbach, die Issel, untersteht der Isselgenossenschaft. Diese nutzt sie aber nicht fischereilich. Die Erlaubnis zum Fischen können nur die anrainenden Bauern erteilen. Unser Verein hat von einem dieser Bauern die Genehmigung, an der Issel zu angeln, soweit seine Grundstücke reichen. Das sind insgesamt ca. 4 km. Die Erlaubnis wurde nur mündlich erteilt. Zu etwas Schriftlichem finden die Grundstückseigner sich aber alle nicht bereit. Der Bauer kennt uns aber als ausschließliche Fliegenfischer u. weiß, daß wir an unserer Strecke Ordnung halten.
Gruß
Eberhard
 
@ Eberhard:
Das hört sich sehr interessant an!

an son eine mündliche Erlaubnis habe ich auch gedacht nicht ans pachten ;)
Nachher wollen die noch Geld und das habe ich als schüler nicht grade übrig.
Mir gehts vor allem um den Fang von Köderfischen, die Forellen würde ich eh zurücksetzen.

Dennoch werde ich mal weiter nachhaken und dann auch berichten.

mfg Steffen
 
Hallo Regenbogenforelle17

Wenn ich mich nicht irre kommst Du aus NRW. Das Landesfischereigesetz regelt in seinen ersten 20 Paragraphen das Fischereirecht und dessen Übertragung. Kurz gefasst hat derjenige das Fischereirecht, auf dessen Grundstück das Gewässer liegt, wenn nichts anderes im Grundbuch eingetragen ist. Er kann das Fischreirecht verpachten, muss das aber der Fischereibehörde anzeigen und braucht deren Genehmigung.

Wie gesagt: Das ganze ist leider ziemlich kompliziert. Daher würde ich, wenn Du Dir den Stress wirklich machen willst, den Gang zur Fischereibehörde empfehlen.
 
o_O das hört sich nach argem Stress an und das fürn paar Köderfische
schade eigentlich
aber mal sehn was ich so rausfinde demnächst

Danke erstmal für die antworten^^

mfg Steffen
 
Hallo Eberhard!

Ich ziehe absolut nicht in Zweifel, dass es bei Euch so läuft und keine Probleme gibt. Wer kontrolliert schon das Fischereirecht, wenn nicht sein Inhaber oder dessen Beauftragte?
Ich wollte nur klarstellen, wie die Rechtslage aussieht, damit Interessierte wissen, wie sie auf der wirklich sicheren Seite stehen. Ich glaube kaum, dass es anders richtige Probleme geben würde aber Murphys Gesetz gilt leider überall :grins
 
Was macht ihr wenn die Polizei den Erlaubnisschein sehen will?

Auch das habe ich bereits gepostet: Wenn denn wirklich mal die Polizei dort auftauchte (was mehr als unwahrscheinlich ist), so können wir darauf verweisen, daß die Issel nicht fischereilich genutzt, also nicht als Fischgewässer eingetragen ist. Das ist kontrollierbar. Die Erlaubnis des Bauern ist ebenso kontrollierbar, denn er hat seinen Hof direkt an der Strecke u. kann bei Bedarf befragt werden.
Gruß
Eberhard
 
Alles was sich bewegt und glitzert, nimmt sich ne hungrige Forelle….

Oder der Raubfischer ohne Schein :augen

Und wer von euch wurde schonmal von der polizei nach fischerei-papieren kontrolliert???
Also ich noch nie innerhalb von über 20 jahren
Die Cops kommen ja noch nichtmal raus wenn man "Kollegen" beim schwarzangeln erwischt, da heists dann nur lapidar am Telefon
"Da kümmern wir uns nicht drum!"

Und solange niemand enrsthafte Kontrollen und Strafen zu befürchten hat gehts munter weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Polizeikontrolle

Und wer von euch wurde schonmal von der polizei nach fischerei-papieren kontrolliert???

Hallo,ich wurde schon mehrmals von der Polizei kontrolliert, allerdings an einem See in Bayern und im Stadtgebiet (Ulm-Donau). Der See ist Naherholungsgebiet und an der Donau in Ulm kommen sie früher oder später immermal vorbei. Man muss dort nur lange genug Fischen.
In der Pampa habe ich aber auch noch nie ne Polizeikontrolle gesehen, dafür sind dort Fischereiaufseher und Gewässerpächter oder -beauftragte unterwegs.
Im Endeffekt kann ich nur sagen: Man kann potentiell überall kontrolliert werden, wenn man zur "richtigen Zeit" am richtigen Ort ist.

Grüße aus Stuttgart:prost
 
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