Hi,
@ Red scorpion; habe gesucht, doch nichts gefunden.
@ El Hechti; mein Kollege wohnt in NRW und will sich das Papier besorgen.
Er will an seinem Hausgewässer wieder Frieden und glaubt sich als Aufseher stärker zu sein. Dabei könnte er doch auch mit seinen "normalen"
Papieren Kontrollen durchführen.
Ohne Fischereiaufseher-Ausweis muss man niemandem (außer Polizei) seine Angelpapiere aushändigen/vorzeigen!
Bevor mich wieder jemand zitiert
oder was dazu schreibt:
Das "
niemandem" bezieht sich nur auf (andere) Angler!
Ohne Prüfung wird das wohl auch nicht gehen, denn der Aufseher muss ja - für sein Bundesland - alle "Gesetztestexte" (Verordnungen) etc. und Schonmaße kennen!
Weiss hier zufällig jemand wie es mit dem Rhein aussieht? Kann man dort irgendwo eine solche Lizenz erhalten? Ich würde nämlich seeeehr gerne dort mal etwas mehr Ordnung reinbringen, teilweise ist es nicht mehr lustig bei uns wie 1. Die Ufer ausschauen 2. Wie die Ostblock Angler sich benehmen 3. das überall Schwarz und falsch gefischt wird. Wäre schon toll was dazu beitragen zu können.
Bei uns ziehen sich die Aufseher doch direkt zurück wenn sie ein Trüppchen Russen sehen!
Auch ein interessanter User-Beitrag
:
https://www.fisch-hitparade.de/showpost.php?p=298057&postcount=20
Hier muss ich sagen, ich weiß wie die Bestimmung in Bayern ist, was der Aufseher darf und was nicht.
Kann er sich als Aufseher nicht ausweisen, wird es von mir nichts sehen!
Gut, ich angle in einem Verein.... da kenn ich auch den Vorstand privat!
Falsch ist das Fischereiaufseher irgendwelche Polizeiähnlichen befugnisse haben... sie haben das Recht zu Kontrollieren usw... aber um eine Kontrolle durchzusetzen bedarf es immer einer Amtshilfe der Polizei!!
Dazu zählt aber ja nicht, dass sie das Angelzeug sowie den Fischereischein einziehen dürfen.
Dazu bedarf es keiner Polizei.
Übrigends hat jeder Angler die gleichen befugnisse Angler zu überprüfen und bei bedarf oder Erkenntnissen von Verstößen die Polizei zu rufen.. Doch wird wenig von diesem Recht gebrauch gemacht...
Schön und gut, ein Angler, der kein Aufseher ist (kann sich nicht auswiesen) dem muss man auch seine Angelpapiere nicht vorzeigen - Polizei rufen kann man, die prüft dann.
Das Beipsiel von
hier, da sag ich Daumen hoch!
So, hier nun zum Abschluß
für Bayern:
AVFiG
§28 Persönliche und fachliche Eignung
§29 Eignungstest
und
§30 Dienstabzeichen, Dienstausweis
Nachzulesen hier:
http://www.lfvbayern.de/media/files/avfigneufassung.pdf