Bundesgesetze -  § 42a des Waffengesetz (WaffG)

Bonita2000

Profi-Petrijünger
Für uns Angler wichtiger Inhalt des Waffengesetzes (WaffG)


§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
 
Hm...ist doch schon bekannt und hat keine Auswirkung auf uns. Hatte schonmal das Vergügen mit dem Gesetz, wegen meinen Schwertern, konnte dann aber erklären das ich die eben für keltisches Reenactment benötige :D

Also wir müssen uns keine Sorgen machen ;)
 
Hat schon jemand Probleme gehabt, wegen zu langen Messern?
Würde mich mal interessieren, denke mal das ich nicht der einzigste bin, bei dem die Klingenlänge über 12cm ist...
 
Wurde denn schon mal jemand mit ner Machete oder so kontrolliert?
Ich denk mal das es im Endeffekt auch wieder ne Auslegungssache ist, ob man als Angler damit durch kommt...
 
Machete habe ich immer in der Rutentasche. Ich muss mir das Teil ja nicht um die Hüfte hängen und in der Fussgängerzone damit rum laufen. Auch haben wir beim NAchtangeln ab und an eine Luftpistole dabei gegen die Ratten. Wenn man sich normal verhält und damit nicht wie Billy the Kid umherballert wird sich keiner Stören.

Fazit raus holen wenn man es braucht und dann gleich weck packen. Weil was ein anderer nicht weis macht ihn nicht heiss.
 
Waffengesetz

Moin @ all!
Warum regt Ihr Euch auf?Ist doch nicht zu unserem Nachteil,im gegenteil,ich fühl mich sicherer wenn nicht jeder 13jährige mit nem Butterfly oder ner Gaswumme durch die gegend rennt!Und die Messer dürfen wir zur Ausübung unseres Hobby`s doch noch frei tragen.Also,was soll`s?
Grüße und ein dickes Petri Heil Oli:angler:
 
Wer regt sich denn auf? Es geht hier bisher nur um Erfahrungsautausch.

Ich wurde wie gesagt mit nem Schwert kontrolliert^^
Passierte nichts, ABER ich musste eben nachweisen das ich es für mein Hobby benötige und mit Kettenhemd, etc. zum Amt latschen^^
 
Was bei einer Kontrolle passiert! Ich würde sagen es richtet Sich danach wie du angetroffen wirst. Wenn die Sachen in deiner Tasche liegen und du sagst wenn ich an einen Platz komme mit hohem grass oder Schilf nehme ich die Machete mache den Platz sauber das ich fischen kann und dann packe ich das weck. wird keiner was sagen. Auch dein messer musste ja nicht wie Rambo zwischen den Zähnen haben.

Ich wurde schon oft mit dem Auto kontrolliert und habe einen Golfschläger neben meinem Sitz was ja auch verboten ist. Aber ich nebe diesen zum öffnen der Garage wenn die Tür nicht auf bleibt drücke ich die wieder in den Halter und das hat noch nie probleme gegeben. So lange du was plausiebel Erklären kannst.
 
Ah, mit so einer Aktion wurde ich auch mal "erwischt". Ich habe hinter dem Fahrersitz einen riesigen Radschlüssel liegen, Griff mit Hanf und Tape umwickelt, für LKW - Muttern. Wozu ich den da hab könnt ihr euch denken, aber da ich im KFZ - Teile - Handel arbeite und zudem nen großen Van fahre konnte ich das auch plausibel erklären ;)
 
hmm.......is doch ganz einfach!

Fuchtel der Polente doch mit deinem Messerchen vorm Antlitz rum, am besten in Verbindung mit irgend einem Karategegröhle.:) Du wirst sicher diesen Test erfolgreich bestehen und kannst uns dann berichten was passiert ist.

Ich selbst hatte noch bei keiner Kontrolle Probleme obwohl ich sicher einige Messerchen dabei habe, zum Angeln, nicht in der Kneipe oder beim Einkaufen.
 
Ich bin schon von der Polizei Kontrolliert worden beim Angeln.
Dabei hatte ich ein Filetiermesser, Klingenlänge geschätzt 20 cm (ich finde gerade keinen Meter, hab meine Angelsachen noch im Auto, da ist einer drin) und ein Einhandmesser am Gürtel.
Die Polizisten fragten nur wofür ich das Einhandmesser brauche und als ich denen gesagt habe das ich zur Not auch mit einer Hand ein Messer benützen können muss waren sie zufrieden.
Das Filetiermesser haben sie garnicht beachtet obwohl es deutlich sichtbar in meiner Angeltasche gesteckt hat.
 
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