DAFV - Berliner Gewässer bald ohne Fisch

Abend Mastermirk
Ich kann Dir mit ruhigen Gewissen versichern,das selbst diese verzerrten Zettelchen ausgewertet werden würden,zumindest beim LAVB.
Hi,
super, das war alles was ich wissen wollte.

Hättest ja ein Blatt deines Quittungsblockes zum download hier einstellen können.:zwinkernd
Ich natürlich auch.
Tue ich auch,falls kein anderer es hier schafft.
Ich habe gerade mit dem LAVB telefoniert und einen Cottbusser Ansprechpartner bekommen, der für die Website des LAVB verantwortlich ist.
Ich habe unsere Diskussion geschildert und angefragt, ob ich eine Seite des Fangbuchs online stellen darf, da ich ja nicht einfach fremde Sachen ins Internet stellen kann. Dies wurde mit den Worten "Das gibt Ärger" negiert.
Man bedankte sich allerdings für meine Anregung, dass der LAVB dieses und weitere Formulare auf deren Website online stellen sollte. Nach Absprache mit dem Vorstand und Auftragserteilung an die Firma die die Website unterhält wird dies in nächster Zeit der Fall sein. Vorausgesetzt, niemand im Vorstand lehnt es ab.

Wer Interesse daran hat, kann sich bei mir per PN die Telefonnumer und Namen des Ansprechpartners geben lassen.

Grüße
Mastermirk
 
Hallo Mastermirk
Ich kann Dir mitteilen nach Rücksprache mit dem Hauptgeschäftsführer des LAVB das es keinen Ärger gibt bei der Einstellung einer Fangmeldung zum download auf dieser Seite.
Keine rechtlichen Einwände,im Gegenteil,wenn damit anderen Anglern geholfen ist,sogar erwünscht.
Von daher,kannste also aktiv werden.
Selbst wenn Sie etwas verzerrt ist und nicht maschninell einlesbar ist es kein Problem,wird dann per Tastatur eingetragen.
Im übrigen der Keller des LAVB liegt voll mit Fangbüchern.
Kann jederzeit dort abgerufen werden.
 
Moin,
Ich kann nur wiedergeben was mir telefonisch gesagt wurde. Wenn die Aussage falsch ist, liegts nicht an mir. Mich nervts nur mal wieder, dass man sich heutzutage wirklich jeden "Mist" schriftlich geben lassen muss/sollte und ich mir die Mühe/Kosten für Telefonate mache die letztlich hinfällig sind und weder mir noch der Gemeinschaft nutzen. Danke.

Mir letztlich auch egal, ich habe mein Fangbuch bekommen und nutze es bei Bedarf vor Ort.
 
@Mastermirk
Ich kann nur wiedergeben was mir telefonisch gesagt wurde. Wenn die Aussage falsch ist, liegts nicht an mir.

Na war doch auch kein Vorwurf.
Letztendlich ist es doch auch egal,ob man mal nen bischen nachhakt oder telefoniert.
Ging doch nur um die Klärung der Sache an sich.
Deswegen lohnt die Aufregung doch nicht.
 
Na war doch auch kein Vorwurf.
Habe ich auch nicht so verstanden.
Letztendlich ist es doch auch egal,ob man mal nen bischen nachhakt oder telefoniert.
Da geh ich nicht ganz mit und darum auch die "Aufregung".
Mir ists nicht egal ob ich rumtelefoniere und mir / dem Forum damit helfe sondern es soll schon was bringen. Wenn man dann noch falsche Informationen bekommt, ists umso ärgerlicher.
Dir muss ich sicher nichts erzählen, wir hatten hier im Forum schon Diskussionen, da wurde einem der Einsatz eines lebenden Köfis telefonisch gestattet. Sehr vertrauenserweckend. Genauso ging es mir in der Diskussion über die Definition von Dropshot, wo ich wissen wollte, ob die DS Rute als Spinnangel zählt oder man nebenbei noch eine zweite Grundrute legen darf. Antwort von der unteren Fischereibehörde telefonisch: "Hmm, naja, hmm, also ich würde mal sagen, hmm, dass es eine Spinnrute per Definition ist. Eigentlich ist das so. Obwohl auf diese neuen Techniken in den Verordnungen noch nicht eingegangen wird. Hmm. Nehmen Sie lieber keine zweite Rute..."

Gehört zwar nicht ganz zum Thema, aber genau das ist der Knackpunkt der mich frustriert. Nicht, dass es rechtlich beim Angeln haufenweise Grauzonen gibt sondern die unklarheiten die sich auftun, wenn man ein Problem lösen will und sich dazu an höherer Stelle informiert.

So, zurück zum Thema, ich stell mein Fangbuch hier nicht rein, da ich keine Lust auf irgendwelche Malässen mit Behörden / Vereinen etc. habe.
Wenn jemand an der Quelle sitzt, wie es offensichtlich bei dir der Fall ist Torsten, dann kann ich dich nur bitten, mit Nachdruck zu mehr Transparenz bei all den Geschichten die DAV, LAV, KAV, Fischereibehörde etc. betreffen aufzurufen. Wirst du sicherlich bereits machen. :klatsch

Grüße
Mastermirk
 
@Mastermirk
Wenn man dann noch falsche Informationen bekommt, ists umso ärgerlicher.
Sicher.
Ich halte es immer so,das ich die entscheidenden Leute kontaktiere.
Letztlich landet man eh immer dort,wenn sich andere Befragte nicht sicher sind.

Gehört zwar nicht ganz zum Thema, aber genau das ist der Knackpunkt der mich frustriert. Nicht, dass es rechtlich beim Angeln haufenweise Grauzonen gibt sondern die unklarheiten die sich auftun, wenn man ein Problem lösen will und sich dazu an höherer Stelle informiert.

Grauzonen gibt es immer,wird sich nie vermeiden lassen,oder der Gesetzestext,Verordnung wird so umfangreich,das dann kaum noch einer hinterher kommt.
Leider werden aber diese Grauzonen oftmals auch von einigen Anglern,bewusst gesucht um für sich das maximale rausholen zu können.
Oder etwas anderes umgehen zu können.
Wenn man das alles ausschließen will,sitzen Völkerstämme von speziellen Fachleuten in einer Tour dran.
Das mit dem KöFi sicher doof,stimme ich zu.
Mit dem Dropshot,naja eigentlich ja eine " aktive " Angelei von der Grundausrichtung her,deshalb würde ich das eher in Richtung Spinnangeln zählen.
Warum muss das nun wieder erst so zerlegt werden,das ich noch was bei rausholen kann(Grundrute) ?
Ich kann immer etwas an irgendeiner Stelle drehen und interpretieren,auslegen usw.
Mich stellt sich da höchstens die Frage " Unbedingt nötig " ?

Wenn jemand an der Quelle sitzt, wie es offensichtlich bei dir der Fall ist Torsten, dann kann ich dich nur bitten, mit Nachdruck zu mehr Transparenz bei all den Geschichten die DAV, LAV, KAV, Fischereibehörde etc. betreffen aufzurufen.

Hängt von ab auf was alles sich die " Transparenz " bezieht.
Nicht alles muss für jeden, überall ,zu jeder Zeit, einsichtbar sein.
Wie im normalen Leben.
Ansonsten sei Dir versichert,das auch ich genügend Kritik und Änderungsvorschläge habe.
Teile das auch mit,versuche so weit wie möglich,das auch etwas realisiert wird.

Aber um beim Thema zu bleiben(Fangbücher).
Wie Du ja weisst,ist das Fangbuch in der kommenden Gewässerordnung anders eingestuft.
Als " Teil " der Angelberechtigung.
Dürfte jeden klar sein,was dann bei einer Kontrolle passieren kann,wenn nicht dabei,oder ordentlich geführt.
Angelberechtigung futsch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber um beim Thema zu bleiben(Fangbücher).
Wie Du ja weisst,ist das Fangbuch in der kommenden Gewässerordnung anders eingestuft.
Als " Teil " der Angelberechtigung.
Dürfte jeden klar sein,was dann bei einer Kontrolle passieren kann,wenn nicht dabei,oder ordentlich geführt.
Angelberechtigung futsch.
Weißt du zufällig ab wann die neue Gewässerordnung gültig ist bzw. wann mit Veröffentlichung gerechnet werden kann?

Grüße
Mastermirk
 
@Mastermirk
Gültig ist Sie ab 1.1.2010.
In 6-8 Wochen dürfte es öffentlich sein.
Einige Einzelheiten kenn ich schon,werde aber nicht vorgreifen.
Nagel mich jetzt aber nicht an ner Woche fest.
Im übrigen gibt es auch Änderungen an der Landesfischereiverordnung.
 
@Pitti

Über Besatz in Gewässern des LAVB entscheidet allein der Bereich Gewässerwirtschaft des LAVB`s und nicht der DAV.
Der DAV sagt seinen Landesverbänden nicht,welche Menge,Art an Besatz in Gewässer X,Y einzubringen ist.
Welche Gewässer vom Landesverband gepachtet werden,entscheidet auch nicht der DAV sondern der Landesverband.

Zitat DAV:
Das Fischereirecht wird in Deutschland über entsprechende Ländergesetze geregelt. Damit ist im DAV die Anpachtung von Gewässern Sache der Landesverbände bzw. Vereine.

Das war der Kern meiner Aussage.
Ansonsten rufe doch mal beim DAV an und frage welcher Besatz in Gewässer X,Y dieses Jahr eingebracht wird.
Wirst bestimmt hören,das Du dich damit an den entsprechenden Landesverband wenden sollst.

Übrigens wolltest Du nicht noch was einstellen hier ?
Frage nur aus reinem Interesse.
 
Auszug aus der aktuellen Gewässerordnung des LAVB:

4.5.2. Fangbuch
Jeder Angler ist zur Führung des Fangbuches verpflichtet und hat dies beim Angeln ständig bei sich zu führen.

Ich wurde noch nie nach dem Fangbuch gefragt. Selbst die beiden beklo***en Cousins vom Maxsee bei Müncheberg taten es nicht. Der Fehler liegt also nicht nur bei den Anglern, sondern auch beim Verband. Vielleicht sollte man anstatt einer verschärften Verordnung einfach mal nur wieder die Kontrolleure darauf hinweisen. Das spricht sich auch schnell herum.
Gruß Dirk
 
@Pitti

Über Besatz in Gewässern des LAVB entscheidet allein der Bereich Gewässerwirtschaft des LAVB`s und nicht der DAV.
Der DAV sagt seinen Landesverbänden nicht,welche Menge,Art an Besatz in Gewässer X,Y einzubringen ist.
Welche Gewässer vom Landesverband gepachtet werden,entscheidet auch nicht der DAV sondern der Landesverband.



Das war der Kern meiner Aussage.
Ansonsten rufe doch mal beim DAV an und frage welcher Besatz in Gewässer X,Y dieses Jahr eingebracht wird.
Wirst bestimmt hören,das Du dich damit an den entsprechenden Landesverband wenden sollst.

Übrigens wolltest Du nicht noch was einstellen hier ?
Frage nur aus reinem Interesse.

Hallo Thorsten1 verstehe das schon was Du gesagt hast und meinst, aber warum stehts im Link anders?

Einstellen? Du meins Pachtvertrag!? Okay hier ein Link der unserem Pachtvertrag gleich kommt und so gehandhabt wird. Gruß Pitti

http://www2.landkreis-cham.de/Dox.a...&orgid={2BF3A1E4-F10A-11D4-9ADE-0060971F7CCB}

und noch zwei andere die auch Interessant sind

http://www.berlin.de/sen/umwelt/fischerei/angelfischen/downloads/Bln_LFischG.pdf

http://www.berlinonline.de/berliner...mp.fcgi/2009/0812/brandenburg/0075/index.html
 
Hallo Detlef,

in der neuen brandenburger Gewässerordnung ist der § 22, Fangstatistik, aufgehoben.

Ist nun das Führen eines Fangbuches überflüssig geworden?

Gruß, Fliege 2
 
im neuen Verzeichniss des LAV-Brandenburg erscheint es unter Punkt: 4.5.2 und für Salmoniden nochmal unter Punkt: 5.1

Gruß Jörg
 
Hallo Detlef,

in der neuen brandenburger Gewässerordnung ist der § 22, Fangstatistik, aufgehoben.

Ist nun das Führen eines Fangbuches überflüssig geworden?

Gruß, Fliege 2

Hallo Ronald!
Der § 22 (Fangstatistik aufgehoben) steht nicht in der Gewässerordnung, sondern in der Fischereiordnung.
Das bedeutet aber nicht, dass der LAVB weiterhin eine Fangstatistik fordern kann. So weit mir bekannt ist, wird die Fangstatistik in Brandenburg weiterhin gefordert, was auch einleuchtend ist, da der LAVB auch für den Besatz der Gewässer mit Fischen aufkommt und daher wissen muß, wie viele Fische den Gewässern entnommen wurden.
Wir müssen also immer genau trennen zwischen "Fischereiordnung" und "Gewässerordnung".

Gruß

Detlef
 
In der neuen Gewässerordnung des LAV Brandenburg e.V. Ausgabe 2009 steht unter
Punkt
1. Grundsätze bei Punkt 1.6

"Der Besitz einer Angelberechtigung verpflichtet den Angler zur Führung einer Fangstatistk nach dem vom LAVB jeweils vorgeschriebenen Muster".


Das Führen eines Fangbuches ist somit nicht überflüssig.

Hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Gruß und Petri
big teichmuschel
 
wie die gr0ße teichmuschel schon sagt fangstatistik ist pflicht da sie in brandenburg bestandteil der angelberechtigung ist
das heißt wer sie am wasser nicht dabei hat wird ,zumindest probleme bekommen
zu lesen im neuen gewässerverzeichnis des LAVB unter punkt4.5.2.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo in die Runde,

es ist schon erschreckend, wenn über geltendes Recht gestritten werden muss. In meinem Verein bekomme ich nur eine neue Marke, wenn ich das Fangbuch des vergangenen Jahres abgebe.
In der Gewässerordnung-Sachsen ist in Grundsatz 1.5 und 1.6 eindeutig das Mitführen des Fangbuches und das Eintragen in das Fangbuch geregelt.
Bei uns gibt es allerdings auch keine losen Blätter oder Blocks, wie ich in einigen Beiträgen lesen konnte, sondern ein Fangbuch.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Was mich allerdings zum Nachdenken und Schmunzeln brachte, ist folgendes:

Wenn der Landesverband Berlin ca. 9000 Mitglieder hat und jeder sein zu führendes Fangsbuch am Jahresende abgibt, dann entsteht für eine korrekte Fangstatistik in etwa dieses Rechenbeispiel.
Ich setze voraus, zum erfassen der Daten eines Fangbuches braucht ein Mitarbeiter des LAVB ca. 10min. Ein Arbeitstag hat 8h und die Arbeitswoche hat 5 Arbeitstage.

9000x10min=90000min
90000min:60min=1500h
1500h:8h=187,5Tage
187,5T:5T=37,5Wochen :eek:

Ein einzelner wäre so ca. Mitte September mit erfassen fertig. :confused:
Erfassen die Daten 2 Leute ist man etwa mitte April fertig. :confused:

Ist ne coole ABM?!
Wieviele Leute sind damit beschäftigt?
Es scheint ja auch wirklich gemacht zu werden!?
Was passiert bei noch größeren Landesverbänden?
Wann besetzt man da Fisch???
 
Zum Thema Fangbuch,bin und war schon immer ein Skeptiker,der Gedanke ist nicht von der Hand zu weisen,es kommt auf die Durchführung drauf an und hier bezweifle ich,der korrekten Abgabe der Bücher bzw, der Auswertung.Es wäre demnach,dann auch richtig,die Besatzmaßnahmen öffentlich zu machen,nicht damit alle zu den Gewässern strömen,sondern
zur Kenntnis für die Sportfreunde,das ihre Abgabe auch Früchte trägt.
 
Was mich allerdings zum Nachdenken und Schmunzeln brachte, ist folgendes:

Wenn der Landesverband Berlin ca. 9000 Mitglieder hat und jeder sein zu führendes Fangsbuch am Jahresende abgibt, dann entsteht für eine korrekte Fangstatistik in etwa dieses Rechenbeispiel.
Ich setze voraus, zum erfassen der Daten eines Fangbuches braucht ein Mitarbeiter des LAVB ca. 10min. Ein Arbeitstag hat 8h und die Arbeitswoche hat 5 Arbeitstage.

9000x10min=90000min
90000min:60min=1500h
1500h:8h=187,5Tage
187,5T:5T=37,5Wochen :eek:

Ein einzelner wäre so ca. Mitte September mit erfassen fertig. :confused:
Erfassen die Daten 2 Leute ist man etwa mitte April fertig. :confused:

Ist ne coole ABM?!
Wieviele Leute sind damit beschäftigt?
Es scheint ja auch wirklich gemacht zu werden!?
Was passiert bei noch größeren Landesverbänden?
Wann besetzt man da Fisch???

Hallo !
Auch wenn man es nicht glauben mag, bei uns in Berlin, wie auch in Brandenburg, hat die Technik ihren festen Platz gefunden:)!
Es gibt hier keine Fangbücher, sondern Fangmeldungen, also Einzelblätter.
Diese werden dann maschinell eingelesen und die Daten ebenso maschinell ausgewertet. Sind Einzelbelege nicht maschinell lesbar, werden die Daten dann manuell erfasst.
Da ohnehin die Fangmeldungen leider kaum abgegeben werden, besteht auch nicht die Gefahr, dass die Lesegeräte übermäßig strapaziert werden.

Detlef
 
Zurück
Oben