Fischereischein -  Kann man einen Angelschein bekommen ohne Prüfung ?

fischerreischein

das ist mir schon klar.
zum eigentlichen thema bezogen,hab ich meinen beitrag geschrieben.
ich bleibe dabei,das ich dies nicht in ordnung sehe,das jeder angeln darf
ohne schein.
der unterschied zwischen beide gruppen,ist.
eine gruppe kann ständig,die andere gruppe nur für begrenzte zeit.
das war mein anliegen.
ich gehe davon aus.das ich dies nun für dich verständlich geschrieben habe.
viel spaß für die kommende angelzeit.
 
moin leute also ich habe heute mit dem fischereiaufseher gesprochen als ich mit dem doggy am see war und der meinte dieser sonderfischereischein is nicht nur ein düsseldorfer model. jede dienst und ausgebende stelle muss diese art des ausweises zur verfügung stellen sonst ist es diskriminierung. ein behinderter mensch hatte in Düsseldorf vor dem obersten sozialgericht geklagt.


Angeben ohne Gewähr
 
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3. volljährige Personen
a) mit einem auf einer geistigen Behinderung beruhe
nden und amtlich festgestellten Grad
der Behinderung
aa) von mindestens 80 v. H. oder
bb) von mindestens 50 v. H., sofern nachweislich eine
Schule zur
sonderpädagogischen Förderung besucht wurde oder wird
,
b) die durch Vorlage des Ausweises für schwerbehinde
rte Menschen und einer
fachärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie na
ch Art und Schwere ihrer
körperlichen oder seelischen Behinderung die Fische
rprüfung (Art. 59 BayFiG) nicht
bestehen können

Gleiches gilt auch in Bayern!

Nachzulesen hier!
§3 Absatz 1-3
http://lfvbayern.de/media/files/AVBayFiG_200710.pdf

Soweit mir bekannt ist, dürfen diese Leute allerdings nicht alleine losziehen, Angeln ist also nur in Begleitung eines Inhabers des Fischereinsscheins nach bestandener Prüfung möglich, es wird also genauso gehandhabt, wie bei einem Inhaber des Jugendfischereischeins.
 
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Widerlegen, nicht nur nicht-glauben.

Könnte mir schon vorstellen, dass jemand mit einer zb. geistigen Behinderung sein ganzes Leben als "Jugendfischer" durchgeht
und nur in begleitung eines erwachsenen Scheininhabers fischen darf. Alles auf Sondergenehmigung natürlich.

Aber ob das der TE will/braucht ist ein anderes Blatt.

// ich denke mit einer einfachen Bitte, dir den namen des Scheins zu nennen, kommste eher an dein Ziel, als einfach "glaub ich nicht". ;)

Das mit dem Jugendfischereischein auf Lebenszeit unter bestimmten Voraussetzungen ( geistige Behinderung usw) ist in Bayern tatsächlich geltendes Recht : Artikel 58 Bay. FiG.
 
Zitat:
[tbody> Zitat von SalleyeM
Außerdem wird gerne gesehen wenn das Prüfungszeugnis beim Angeln auch dabei ist wegen der doch recht Zahlreichen Grenzgänger hier in der Gegend, auch wenn es keine Pflicht ist.
[/tbody>
Auch wenn es für das Saarland gilt, macht es aber keinen Sinn, denn das Prüfungszeugnis ist eine Urkunde über eine erbrachte Leistung und nicht Grundlage für eine Berechtigung am Tag der Kontrolle.
Ich werde den Teufel tun und sie mitnehmen, denn wenn etwas damit passiert, dann stehe ich da und muss eine Kopie beantragen.
Oder nimmst du auch immer deine Geburtsurkunde mit und zeigst sie vor, wenn Du in eine Verkehrskontrolle kommst?
GB urkunde -> Grundlage für Perso und Wonsitzmeldung -> Grundlage für Führerscheinprüfung

Ich bin aus den Saarland, ich wurde jetzt bei einer Kontrolle noch nie nach den Prüfungszeugnis gefragt. Es wurde nur der Fischereischein und der Erlaubnisschein für das Gewässer kontrolliert. Ohne Prüfungszeugnis hätte ich ja auch keinen Fischereischein. Bei mir ist es jetzt leider so dass ich es nicht mehr hätte, da ich die Unterlagen verloren habe. Den Fischereischein konnte ich mir neu ausstellen lassen da die Fischereibehörde eine Kopie davon in den Unterlagen von meinen ersten Fischereischein hatte.
 
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Widerlegen, nicht nur nicht-glauben.

Könnte mir schon vorstellen, dass jemand mit einer zb. geistigen Behinderung sein ganzes Leben als "Jugendfischer" durchgeht
und nur in begleitung eines erwachsenen Scheininhabers fischen darf. Alles auf Sondergenehmigung natürlich.

Aber ob das der TE will/braucht ist ein anderes Blatt.

// ich denke mit einer einfachen Bitte, dir den namen des Scheins zu nennen, kommste eher an dein Ziel, als einfach "glaub ich nicht". ;)
Mit geistiger Behinderung hast Du keine Chance, weil Du u.a. die Fische waidgerecht töten muss.
UNGLAUBLICH, auf was manche Leute für Ideen kommen - denn Sie wissen nicht, was Sie tun:gaehn:
Ein blödes Gelaaber!!!!!!!
 
Mit geistiger Behinderung hast Du keine Chance, weil Du u.a. die Fische waidgerecht töten muss.
UNGLAUBLICH, auf was manche Leute für Ideen kommen - denn Sie wissen nicht, was Sie tun:gaehn:
Ein blödes Gelaaber!!!!!!!

Seit heute den Schein und schon ist man Allwissend oder wie?
Meld dich am besten gleich zum Fischereiaufseher an, hast gute Chancen! :lach

Als Jugendfischer hast du auch kein geprüftes "Wissen", wie man waidgerecht mit Fischen umgeht.
Daher ja die ständige Aufsichtsperson für Jugenfischer, welche selbst einen Schein mit abgelegter Prüfung vorzulegen hat.

Und jetzt bist du nochmal dran. Wenn nichts mehr kommt, weiss ich auch bescheid ;)
Zumal dein Argument schon vor Wochen hier im Thread widerlegt wurde: http://www.duesseldorf.de/buergerinfo/19/04/005.shtml
 
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Also da muss Ich nun auch mal was zu sagen. Es gibt zu dem Jugendfischereischein auch einen Sonderfischereischein. Dieser wird Personen mit Einschränkungen ausgestellt. Das ohne eine Prüfung abgelegt zu haben. Er wird genau so gehandhabt wie ein Jugendfischereischein. Aber an kosten genau wie der richtige Schein. Man hat dadurch keine Vergünstigung. Kann man sagen ein Jugendfischereischein für Erwachsene.
 
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