Landesfischereigesetze -  Angeln in Nebenarm und Hauptfluss gleichzeitíg

Toller-Hecht14

Barben-Spezialist
Hallo.

Ich habe mir heute im Angelladen eine Gewässerkarte für einen toten Rheinarm gekauft. Dieser Arm wird durch etwa 3-4 Meter "Land" vom Rhein getrennt. Ich habe auch eine Gewässerkarte für den Rhein. Dürfte ich dann theoretisch mit 4 Ruten angeln? Also 2 Ruten in den Altarm und 2 in den Rhein?
Ich weiß nicht ob es da irgendwelche gesetzte geben gibt aber es interresiert mich mal...
Weiß da jemand genaueres?
 
Nein, darfst Du nicht ;)
Eine Person darf nur mit 2 Ruten fischen, egal ob man einen oder zehn Berechtigungsscheine hat.
 
Stell dir mal den Fall vor du hast einen Biss im Altarm und einen in Rhein gleichzeitig.

Wie wilste das den machen ???:confused:

Verstehst du was ich dir sagen will.:eek:

Deshalb ist das nicht gestatet. :wein
 
Naja es sind ja 2 verschiedene Gewässer .
Ich glaube das du das schon darfst .
Du hast ja 2 verschiedene Erlaubnisskarten für unterschiedliche Gewässer .

Am besten du fragst mal bei der zustelligen Behörde nach ;)
 
Die Anzahl der Ruten wird allerdings nicht nur durch den Erlaubnisschein geregelt.
Die LFO gestattet nur 2 Ruten pro Person, egal ob man an einem oder 3 Gewässern Fischst.
 
Ich weiß nicht genau ob man das darf, aber ich halte es für möglich da du ja in zwei verschiedenen gewässern angelst...
 
@Austropetri

Bei uns in Österreich ist die Anzahl der Ruten nicht vom Gesetzgeber geregelt sondern vom Verein.
Also wenn ich mir zwei verschiedene Erlaubnisscheine kaufe und die Gewässer zufällig nebeneinander liegen kann ich mit sovielen Ruten fischen wie der jenige Verein erlaubt von dem die Lizenz ist.

Lg. Peter
 
SalleyeM:

Welche LFO schreibt das vor?

Toller Hecht:

In welchem Bundesland angelst Du?
Die Brandenburger schreibt es jedenfalls vor:
§7 (2): Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen.

Wie es in den anderen Ländern ist, weiß ich nicht, kann mir aber vorstellen, dass es genauso ist. Der beste Tipp wurde schon gegeben: Behörde anrufen und klären.
 
Nein darfst du definitiv nicht, es ist doch eindeutig in der Gewässerordnung geregelt, das du nur mit 2 Angeln und Stippe angeln darfst.
Ich hab auch ne tolle Stelle wo die Mulde in die Elbe fließt und besitze den DAV-Schein sowie den Elbschein, aber das berechtigt mich nicht zum Angeln mit je 2 Ruten ;)
 
SalleyeM:

Welche LFO schreibt das vor?

Toller Hecht:

In welchem Bundesland angelst Du?

Beim Überfliegen der Gesetze von NRW habe ich tatsächlich keine Bestimmung über die Anzahl der Ruten gefunden.

Ich bin vom Saarland ausgegangen.
§ 9 Unzulässige Angelmethoden
(1) Verboten ist
5. das gleichzeitige Angeln mit mehr als 2 Ruten.
Ähnliche Bestimmungen habe ich allerdings in den anderen Verordnungen auch gefunden wenn ich sie genauer untersucht habe, allerdings kann man ja nicht alle 16 auswendig können.
 
Stell dir mal den Fall vor du hast einen Biss im Altarm und einen in Rhein gleichzeitig.

Wie wilste das den machen ???:confused:


Das gleiche kann dir aber auch passieren wenn du mit 2 Ruten fischst ;)
Soweit ich weiß ist das angeln in Mecklenburg Vorpommern auch mit 3 Ruten gestattet. Da kannst du auch auf 3 Ruten gleichzeitig einen Biss kriegen.


An die anderen:
Ich komme aus NRW. Habe heute mal im Angelladen nachgefragt. Da gabs auch geteilte Meinung. Ein Bekannter von mir ist Fischereiaufseher im Rhein. Den werde ich mal anfragen wie das aussieht.
 
Das meinte ich SalleyeM. Die LFO NW schreibt keine Rutenbegrenzung vor. Also müsste es rein logisch erlaubt sein.

Toller-Hecht14:

Dennoch wäre ich vorsichtig. Nachfragen ist immer besser, da man nie weiß, wie im vorliegenden Falle entschieden wird bzw. wie ein Gericht schlussendlich die Sache sieht. Es wäre auch denkbar, dass die Argumentation mit zwei unterschiedlichen Gewässern nicht zieht, da Du dennoch 4 Handangeln gleichzeitig benutzt und es egal ist, in welchem Gewässer sie liegen. Ich bin mal gespannt auf die Antwort der Zuständigen, wenn Du Dich erkundigt hast.

Im übrigen hoffe ich, dass die Frage lediglich interessehalber gestellt wurde und Du nicht wirklich vor hast an beiden Gewässern gleichzeitig zu fischen. Die Bedenken mit gleichzeitigen Bissen teile ich und jeder hier kennt bestimmt Murphys Gesetz :grins
 
Im übrigen hoffe ich, dass die Frage lediglich interessehalber gestellt wurde und Du nicht wirklich vor hast an beiden Gewässern gleichzeitig zu fischen. Die Bedenken mit gleichzeitigen Bissen teile ich und jeder hier kennt bestimmt Murphys Gesetz :grins


War erstmal rein interessehalber gestellt...
Aber wenn es doch möglich ist, warum nicht. Wenn halt zu viele Fische beißen sollten :hahaha: kommen halt 2 von 3 Ruten raus.

Zur Zeit braucht man eh keine 3-4 Ruten am Wasser. Die Fische im Rhein gehen gut. Ich hatte letztens das Problem das ich eine Barbe im Drill hatte und dann eine 2te einstieg...
Das ganze wäre eher für den Winter interresant, weil die fische da lange nicht so gut beißen. Ich hab von Januar bis März dieses Jahr komplett geschneidert. (Die paar Grundeln die es waren zählen nicht)
Da wären mehrere Ruten schon noch interresanter...
 
Mhm hab auch noch mal die Gesetze von NRW gewälzt und konnte auch keine Rutenbegrenzung feststellen, hätte echt nicht gedacht das es so große Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gibt...
Bin auch sehr gespannt, was der Fischereiaufseher dir für eine Auskunft gibt ;)
 
Also ich bin auch schon gespannt auf die Antwort vom Jonny Kontrolätti.

Noch mal zu den Ruten bei uns im Verein(NRW) ist es abens und in der nacht gestatet mit 3 Ruten zu angeln eine muss auf wels sein ! Aber das mache ich einfach nicht nenn mich altmodisch ich finde mit zwei Ruten hat man genug (Meine meinung). Klar funktionieren 2,3,4 Ruten auch irgent wie aber du kannst mir nicht sagen das du dich auf 4 Ruten genauso konzentrieren kannst wie auf zwei .
 
Zurück
Oben