Landesfischereiverordnungen -  Angeln mit Wurm trotz Verbot

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Thomas1988

Petrijünger
Hallo zusammen,

habe mal eine Frage.

Da es bei mir in der Umgebung fast überall nur gestattet ist mit Fliege zu Angeln aber ich nicht mit Fliege angle. Welche Strafe würde denn auf mich zukommen, wenn ich trotz Bestimmung mit Wurm oder Mais Angeln würden?

Würde mich freuen wenn mir vielleicht jemand die Frage beantworten könnte.

Danke und Grüße
 
Hi

Strafe ist relativ aber Du wirst der Buhmann schlechthin werden, die Aufregung über dich wird sehr gross sein die Strafe relativ klein, wenn du in einem Verein bist, was ich nicht glaube, würdest auch rausfliegen mehr nicht glaube ich, aber riskieren würde ich es trotzdem nicht es wäre es nicht wert, es gibt doch ganz bestimmt auch andere Gewässer wo Du keine Fliege brauchst angeln kannst. Oder noch einfacher nimm eine normale Spinnrute eine leichte Sbirolino und ein 1,20meter Vorfach und hau so deine Fliege raus, musst halt so probieren, es zwingt dich ja keiner mit ner Fliegenrute zu fischen, ich hab schon einige gesehen die so ein paar schöne Forellen gefangen haben.

Grüsse
 
Danke für deine schnelle Antwort!

Bin in keinem Verein, hab es aber trotzdem nicht wirklich vor. Kenne dort zwar auch keinen aber sicherlich wird es etwas Aufregung geben.

Die Idee mit der Spinnrute ist aber nicht schlecht. Vielleicht sollte ich das mal ausprobieren weil das Gewässer wohl richtig gut sein soll.

Danke für deine Antwort!
 
Funzt auf jeden Fall , habe ich auch schon gemacht , mußt zwar am anfang mit dummen Gesichtern und langen Geschwätz auskommen , aber lang sind am Ende höchstens die Gesichter wen du mit ner Traumforelle rauskommst!
lg tim
 
Hoffe bei dieser Frage handelte es sich nicht um beabsichtigtes brechen von Gesetzen. So in der Art, wenn die Strafe nicht zu hoch, kann ich ja einmal....:nein
Nicht nur Ausschluß aus dem Verein, sondern sogar Sperrung des Anglers an diesen Gewässer kommen vor und sollten ausgesprochen werden.
Wenn jemand ein Gewässer durch dessen Bestimmungen nicht genehm ist, sollte sich man ein anderes suchen.
So einfach .......................
Nicht umsonst ist das fischen in manche Gewässer nur mit Fliegenrutenköder .
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Thomas1988

Ich stelle jetzt einmal eine Gegenfrage:

Wozu sind Gewässerordnungen da?

Sicher nicht um sie vorsätzlich zu brechen oder zu seinen Gunsten zu verbiegen! :mad:
Könnte das Naturköderverbot nicht auch dazu dienen, das Gewässer vor übermäßiger Belastung zu schützen,
die natürliche Nahrungskette zu erhalten, den Fischen ein möglichst unbelastetes und natürliches Habitat zur Verfügung zu stellen?
...

Wenn Du nicht gewillt bist an einem Fly-only-Gewässer zur Fliegenrute zu greifen,
dann bleib dort fern und suche Dir eine Alternative.
Nur noch ein Hinweis am Rande:
Auch die Verwendung einer Fliegenrute, nicht nur die Fliege als Köder, kann durchaus in der Gewässerordnung verankert sein.
Deshalb kann auch der Versuch mit Sbirolino und Streamer in die Hose gehen.
So bei uns, wer dagegen verstößt, fliegt aus dem Verein, ganz einfach.
Rate Dir also die GO im Vorfeld zu studieren, im unangenehmsten Fall kann Deine Aktion als Schwarzangeln ausgelegt werden,
endet dann mit einer Anzeige, ist es Dir das wert?
 
@ Georg das kenne ich aus meiner Ecke in der ich aufgewachsen bin.
Angrenzend fließt die Wiesent. Soweit ich weiß, nur mit Fliege, und Fliegenrute zu befischen. Streamer teilw. erlaubt. Ist aber ja nicht meine Fischerrichtung. Auch in der hinteren Tschechei - Nordmähren - gibt es sogar solche Bestimmungen.
Das selbe auch in einigen Trinkwasserspeichern, wo das Angeln zwar erlaubt, aber Maden, Futterkörbe und anfüttern verboten ist.
Ich denke schon , daß dahinter schon ein gewisser Sinn und Zweck steht, den man einhalten sollte.
 
Hallo zusammen,

habe mal eine Frage.

Da es bei mir in der Umgebung fast überall nur gestattet ist mit Fliege zu Angeln aber ich nicht mit Fliege angle. Welche Strafe würde denn auf mich zukommen, wenn ich trotz Bestimmung mit Wurm oder Mais Angeln würden?

Würde mich freuen wenn mir vielleicht jemand die Frage beantworten könnte.

Danke und Grüße

In Österreich würde es so sein : Wenn du Gastangler bist und nicht bei dem Verein Mitglied bist, dann wird dir der Angelschein und die gefangenen Fische abgenommen und du wirst dort nie mehr eine Lizenz bekomme..
Da du ja eine Lizenz hast oder gehabt hast kannst du nicht wegen Schwarzfischen angezeigt werden. Du verstoßt nur gegen Vereinsinterne >Bestimmungen.
 
Hi Leute ,

es gibt auch hier in meiner Gegend einige sehr gute Salmonidenstrecken (Argen, Blau , teilweise Iller , usw) die nur mit der Fliegenausrüstung oder seltener mit der Spinnausrüstung (nur Einzelhaken! ) zu befischen sind , dies war auch einer der Gründe , weshalb ich mich für das Fliegenfischen zu Interessieren begann , ich finde diese Angelmethode sehr faszinierend und dies nicht nur an Fließgewässern , da man damit nicht nur Salmoniden , sondern auch (fast) alle Friedfische und einige Raubfische "verhaften" kann.

Warum das Angeln mit Naturködern , gerade Würmern , Maden und anderen Ködern verboten ist , ist wegen des guten Fischbestandes und der sich selbst vermehrenden Fischpopulation verständlich , sollte aber für alle so sein .
Natürliche Köder sind dort meistens verboten , da man mit Würmern und Co mehr Fische verangeln als mit der Fliegen-oder Spinnrute !

Die Frage welche Strafe oder was zu erwarten ist , stößt dabei bei mir auf völliges Unverständnis!
Da es meistens in den Gewässerkarten(Tages-,Woche-,Jahreskarten) oder auch in den Vereinssatzungen festgeschrieben steht und dort oft auch erklärt wird , warum nur solche und nicht andere Köder erlaubt sind .
Dies zeigt , daß derjenige , der solche Fragen stellt , es evtl auch probieren wird oder will , wenn die Strafe sich als Lapalie herausstellen sollte .

mfg Jacky1
 
Und da die Wegnahme der Tageslizenz für mich eine Lapalie ist werden solche es immer wieder probieren. Hab aber auch schon wem erwischt der mit der "Fliege" gefischt hat und auf die Fliege Maden gespie0t hatte.
 
Solche Angler, wie diese, die gewisse Bestimmungen oder gar Gesetze so auslegen und/oder zurechtbiegen wie es Ihnen gerade in den Kram passt, sind oft schuld daran dass für bestimmte Gewässer keine Gastkarten mehr ausgegeben werden.
Das schadet allen Anglern die sich dran halten und einfach Spass an Ihrem Hobby haben wollen.
Daher sollten solche Leute auch entsprechend gestraft werden.


Gruss
moby
 
Moinsen !
Die Frage, "was evtl. an Strafe zu erwarten sei", beweist mir, daß der Fragesteller im Sinne hat, die Vorschrift zu brechen, wenn die Strafe so gering sein sollte, daß es sich für ihn lohnt.
Auf eine solche Frage ohne Emotionen zu antworten, fällt mir ziemlich schwer.
Ich werde es dennoch versuchen, obwohl ich persönlich bezweifle, daß der Fragesteller wirklich ein Angler ist. Er mag ja eine Angel-Lizenz haben, aber ein Angler ist er m. E. trotzdem nicht, sonst wäre es ihm nicht eingefallen, eine derartige Frage zu stellen. Ein wirklicher Angler mit der richtigen Gesinnung kennt die Notwendigkeit solcher Vorschriften u. hält sie deshalb auch ein. Mein Rat an ihn wäre, in einer Forellenanlage fischen zu gehen. Dort gibt es nur selten Köderbeschränkungen u. jeder kann (fast) so angeln, wie er will.
So etwas überhaupt zu fragen.......:tocktock::tocktock:!!!
 
Hi Leute!
Tja manche Leute lernen es nie,was für ein Selbststeller kommt auf die die Idee eine solche Frage in einem Angelforum zu stellen!
Eigentlich sollte man solche Fragen einfach Ignorieren aber man Ärgert sich eben doch zu sehr darüber.
Gruß und Petri Frank.
 
Es ist halt so das manche nur sich irgendwo eine Lizenz kaufen um dann auch mindestens den Lizenzpreis in Fischwert wieder hereinbringen wollen und da ist ihnen anscheinend jedes Mittel recht.
Ein Schneidertag wäre dann ein Verlust von mind. 20 Euro.
Ein schöner Tag mit der Fliegenrute in der Hand an einem wunderschönem Gewässer ist ihnen nichts wert. Traurig !!!
 
Also wenn ich ehrlich bin würde mich eine Antwort auf die Frage auch interessieren und das obwohl ich noch nicht mal ein Fliegengewässer in der nähe habe.

Da es viele Verbote gibt die dem außenstehenden merkwürdig erscheinen finde ich es gut zu wissen welchen Grund solche Verbote haben und welche Sanktionen einen erwarten wenn man mal ein Verbot missachtet.

In diesem Falle könnte mir vielleicht jemand erklären welchen sinn es hat in die Gewässerordnung zu schreiben das man nur mit einer Fliegenrute fischen darf, denn ich verstehe es nicht so ganz.

Und bevor mir hier irgend etwas unterstellt wird: Ich beachte die Regeln und Verbote die die verantwortlichen für das Gewässer aufgestellt haben, wenn mir die Verbote zu unsinnig erscheinen Angle ich eben nicht an dem Gewässer. Ebenso Angle ich nicht primär um das Geld für den Erlaubnisschein wieder in Form von Fisch mit nach hause zu nehmen.
 
A

In diesem Falle könnte mir vielleicht jemand erklären welchen sinn es hat in die Gewässerordnung zu schreiben das man nur mit einer Fliegenrute fischen darf, denn ich verstehe es nicht so ganz.

Hi

Diese Abschnitte sind Fliegenfischern vorbehalten da sie
a) in anderen Gewässern wo natur und Kukö erlaubt sind einen sehr schweren Stand haben, überhaupt noch einigermassen aktzeptable Fänge zu verbuchen.

b) Fliegenfischen die schonenste Art der Angelfischerei ist damit schützt man heute doch seltene Wildbestände vor verangeln etc.
Neu eingerichtete Habitate bekommen die Chance sich zu entwickeln, ohne hohen Andeldruck und verludern wertvoller Bestände.

c) die Fischerei mit anderen Ködern einfach nicht erwünscht ist, dies ist dann eine Einstellungssache wo natur und Kunstköder auf Salmoniden als unwaidmännisch angesehen werden.

d) die Vermüllung der Ufer mit Anglerhinterlassenschaften hört schlagartig auf.

Hier ist auch nochmal zu unterscheiden auch dem Fliegenfischer können Grenzen gesetzt werden so gibt es von einigen Puristen angebotene Gastkarten mit dem Aufdruck Dry Fly only Strecken hier ist nur das fischen mit der Trockenfliege gestattet.

Gruss
Olli
 
Okay, in diesem Sinne hätte ich noch eine vielleicht Dumme Frage:
Könntest Du mir bitte das Wort Verangelt Definieren?
Ich bin mir jetzt nämlich nicht sicher ob meine definiton von Verangeln korrekt ist.

@oberesalzach

Ich Angle eigentlich nur noch mir Schonhaken bzw. mit Platt gedrücktem Wiederhaken da ich nach Möglichkeit Beifänge und zu kleine bzw. zu große Fische wieder schwimmen lasse und sich der Haken so besser entfernen lässt.
 
Verangelt heißt im eigentlichen Sinne das die Fische den Haken schlucken und dann trotz Freilassung eingehen.

Das du Schonhaken verwendest find ich echt nobel!! Kommt nicht so oft vor.
 
Hi Marc ,

mit verangeln meint man , daß die untermaßigen Fische , in diesem Fall Forellen , den an solchen Gewässern verbotenen Köder Wurm zu tief schlucken , und ein Lösen des Hakens auf schonende Weise und daraufhin das Zurücksetzen/ein Überleben des Fisches nicht möglich ist .
Man hat den Fisch verangelt !

mfg Jacky1
 
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