Allgemein -  Ist eine Köderfischsenke erlaubt?

Jummma

Petrijünger
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bzgl. einer Köderfischsenke und hoffe Ihr könnt mir darauf eine Antwort geben. Ich habe schon einige Beiträge zu diesem Thema gesucht und auch gefunden, allerdings konnte ich durch diese Beiträge keine genaue Antwort auf meine Frage bekommen.
Ich habe vor mir eine Köderfischsenke zu kaufen um diese an der Saar zu nutzen. Ich habe auch schon die Fischereiverordnung des Saarlandes gelesen, sowie die Hinweise auf dem Jahresschein für die Saar. Auf dem Jahresschein wird gar kein Bezug auf irgendwelche Stellnetze oder Senken genommen, und in der Fischereiverordnung ist in §11 lediglich die Rede von Stellnetzen, Aalnetzen und Reusen die ab einer bestimmten Größe nicht zum Einsatz kommen dürfen. Im §9 "Unzulässige Angelmethoden" wird ebenfalls nichts über eine Senke gesagt.
Unter welche Rubrik fällt denn eine Köderfischsenke? Ist das ein Stellnetz? Oder darf ich eine solche Senke auf jeden Fall benutzen, da diese nicht explizit verboten ist? Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Danke schon mal im Vorhinein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hi

Kommt auf den Verein,Teichbesitzer und Angelpark an.Frag mal den Vorsitzenen o. den Teichbesitzer deines Angelplatzes.:)
 
Ich denke auch dass das durch die Vereine geregelt wird. Wir haben bei uns im Verein z.B. Vorzuchtbecken, in denen das Angeln verboten ist. Jedoch dürfen wir mir der Senke Fische zum Raubfischangeln entnehmen.
 
Es geht mir um die Erlaubnis die Senke an der Saar benutzen zu dürfen. Also an keinem Teich, See oder Weier eines bestimmten Vereines. Der Streckenabschnitt der Saar, an dem ich fische wird durch eine Pachtgemeinschaft mehrerer Vereine betreut. In einem örtlichen Angelgeschäft, in dem man Tageskarten, Monatskarten etc. kaufen kann, kann man auch Köderfischsenken kaufen. Allerdings meinte die Verkäuferin (die übrigens Mitglied eines Vereins dieser Pachtgemeinschaft ist), dass man diese nicht an der Saar benutzen dürfe. Einen solchen Hinweis konnte ich aber bisher nirgendwo lesen, weder auf meinem Jahresschein noch in der Fischereiverordnung des Saarlandes. Ist dies überhaupt zulässig, dass mir dies mündlich mitgeteilt wird, dass ich keine Köderfischsenke benutzen darf?
Und bevor ich mich einfach mit einer Senke ans Wasser setze und evtl. eine Anzeige riskiere wollte ich hier mal nachfragen, wie das sich so verhält mit einer Senke.
 
Hi Jumma ,

wenn in eurem Landesfischereigesetz kein Hinweis auf ein Verbot steht und auf deiner Karte für die Saar auch nichts steht von einem Verbot der Köderfischsenke , dann ist das Fangen von Köderfischen mit der Senke erlaubt .

Deiner Benutzung der Senke steht also nichts im Weg , mündliche Verbote oder Erlaubnisse interessieren da nicht , wenn in den Papieren/Gesetzen kein direktes Benutzungsverbot geschrieben steht !

mfg Jacky1
 
so siehts aus steht nix in der karte oder den verordnungen/gesetzen kannst du sie benutzen!!!

ich kenne einige gewässer da darf sie benutzt werden einige da darf man sie benutzen wo ich fische und anderewiederum ´haben einschränkungen das die senke nur 1x1m sein darf oder so-das ist aber alles schriftlich festgehalten-bei dir ja nicht also feuer frei!!
 
Ok, vielen Dank für die schnellen Antworten. Dann geh ich mal ein bisschen senken und harre der Dinge die da kommen.
 
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