Tierschutz -  Schonzeiten

Hi,

Ich habe ihn dann aus Interesse gefragt, ob die ganzen Zandermenüs die in den hiesigen Restaurants angeboten werden, alle aus Teichzucht-Zandern zubereitet werden. Die Antwort hat mir die Sohle vom Schuh gelöst: Nö, die sind aus dem See, die Schonzeiten gelten ja generell nicht für mich als Fischer.

die Masse des in der Gastronomie verkauften Zanders stammt aus dem Baltikum. Für die Dumpingpreise, zu denen man von den Gastroversorgern gefrorenes Zanderfilet kaufen kann, wird kein Fischer seinen frischen Fang verarbeiten und verkaufen. Die jährlichen Fangmengen der Erwerbsfischerei beim Zander im Land Brandenburg bewegen sich in einer Grössenordnung von rund 60 Tonnen. Davon geht die grosse Masse im Direktverkauf an den Endverbraucher, der den Fisch beim Fischer kauft und dann in der eigenen Küche zubereitet.

Nun frage ich mich, ob es für den Bestand an Zandern schädlicher ist, wenn Angler XY, mal in einem Jahr 1 Zander fängt oder der Fischer täglich 10 Zander entnimmt....

Bei solchen Vergleichen kommen mir die Tränen ... ;) Bezogen auf das Land Brandenburg liegt die Jahresfangmenge aller 154 Haupterwerbsfischer bei insgesamt knapp 60 Tonnen. Mal unterstellt, das Durchschnittsgewicht der Fische läge bei nur einem Kilogramm, kämen wir im Schnitt auf einen Zander pro Tag und Fischer. Wenn jeder Angler im Einzugsgebiet eines einzelnen Fischereibetriebes im Jahr durchschnittlich nur einen Zander fängt, würde das in der Summe den Fang des Fischers sicherlich übertreffen. Tatsächlich geht man in Schätzungen (!) davon aus, dass der Fang der Angelfischerei etwa bei 75% dessen liegt, was die Berufsfischerei an Land bringt.

Somit empfinde ich die Schonzeit als Doppelmoral und wirtschaftliche Begehren, nämlich Umsatz im Restaurant und für den Fischer, stehen über dem Wohl der Tiere.

Schonzeiten haben nur einen einzigen Zweck. Sie sollen verhindern, dass einzelne Fischarten, die zu bestimmten Zeiten besonders leicht zu fangen sind, den Gewässern in zu grosser Menge entnommen werden. Das gilt z.B. beim Zander insbesondere für die Milchner, die die Gelege bewachen und zu der Zeit im Zweifel auch auf einen bunten Lappen beissen, so man ihn denn neben deren Gelege platziert. Wer die Stellen kennt, kann zur richtigen Zeit mit der Angel effektiver fischen, als ich es mit Netzen könnte. Und es gibt ausreichend Experten, die solche Stellen kennen und einige von ihnen nutzen das gnadenlos aus.

Um das zu verhindern und die Zander in Ruhe Brutpflege betreiben zu lassen, bräuchte ich in der Unterhavel eine Schonzeit von Anfang April bis Mitte/Ende Juni. Die ist aber an sich sinnlos, wenn an der gleichen Stelle zur gleichen Zeit auf Hecht geangelt werden darf. Die Zander beissen dennoch und ein Teil davon wird das Zurücksetzen nicht überleben. Für die Berufsfischerei sieht die Fischereiordnung eine vierwöchige Schonzeit nach Festlegung des Hegeplans vor. Das ist in mehrfacher Hinsicht ein Witz und es gibt deshalb in unterschiedlichen Gewässerbereichen Absprachen unter den Fischern, nach denen bestimmte Fischereimethoden (Zugnetz, Stellnetz) für deutlich längere Zeit unterbleiben, um dem Zander eine bestmögliche Reproduktion zu ermöglichen.

Das mit dem Unterschied in Berlin/Brandenburg erschließt sich mir auch absolut nicht. Aber so ists mit vielen Dingen, die ich in dem letzten Jahr über das Angeln lernen musste. Nicht alles macht Sinn.

Als ich den Entwurf der neuen Fischereiordnung des Landes Brandenburg zur Stellungnahme bekam, habe ich mir ganz ehrlich nicht im Ansatz Gedanken darüber gemacht, ob die Schonzeiten im Land Brandenburg sich mit denen im Land Berlin decken. Das ist deshalb so unwichtig, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmasse und Schonzeiten eben nur die Mindeststandarts sind. Es steht jedem Fischereiberechtigten frei, über diese Mindeststandarts hinaus, längere Schonzeiten und/oder höhere Mindestmasse für seine Gewässerbereiche festzulegen und auf die Angelkarten zu drucken.

Viele Grüsse

Lars
 
@Ralle
Eigentlich ist es doch ganz einfach.
Wir Angler wollen doch immer Eigenverantwortung und heben die Hege und Pflege unserer Fischbestände heraus.
Dann sollte es doch für jeden klar sein,wann ich einen Fisch einfach in Ruhe lasse,nicht beangle.
Im Zweifel dann auch nicht auf einen Fisch gehe,wo das Risiko besteht z.B. den Zander zu erwischen.
Spielt doch dann keine Rolle,was auf dem Schein steht.
Mit ein wenig Grips,lass ich es einfach.
Scheint aber bei vielen nicht zu gehen.
 
Es steht jedem Fischereiberechtigten frei, über diese Mindeststandarts hinaus, längere Schonzeiten und/oder höhere Mindestmasse für seine Gewässerbereiche festzulegen und auf die Angelkarten zu drucken.

Viele Grüsse

Lars



Und diese Fischereiberechtigten verzichten dann auf eine Einnahmequelle und verlängern die Standartschonzeiten freiwillig?

Gruß Ralle.

@Ralle
Eigentlich ist es doch ganz einfach.
Wir Angler wollen doch immer Eigenverantwortung und heben die Hege und Pflege unserer Fischbestände heraus.
Dann sollte es doch für jeden klar sein,wann ich einen Fisch einfach in Ruhe lasse,nicht beangle.
Im Zweifel dann auch nicht auf einen Fisch gehe,wo das Risiko besteht z.B. den Zander zu erwischen.
Spielt doch dann keine Rolle,was auf dem Schein steht.
Mit ein wenig Grips,lass ich es einfach.
Scheint aber bei vielen nicht zu gehen.


Das trifft wohl glücklicherweise auf einen Teil der Angler zu.Der andere Teil braucht ,wie auch in anderen Bereichen eben Gesetze.

Gruß, Ralle
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

Und diese Fischereiberechtigten verzichten dann auf eine Einnahmequelle und verlängern die Standartschonzeiten freiwillig?

warum verzichte ich auf eine Einnahmequelle, wenn ich die Schonzeiten verlängere? Der Effekt ist bestenfalls kurzfristig, sofern einzelne Angler aus diesem Grund keine Karte für das Gewässer kaufen. Mittelfristig stehen die wieder auf der Matte, wenn das betreffende Gewässer wegen einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Bestände auch das attraktivere Gewässer ist.

Viele Grüsse

Lars
 
Hi,



warum verzichte ich auf eine Einnahmequelle, wenn ich die Schonzeiten verlängere? Der Effekt ist bestenfalls kurzfristig, sofern einzelne Angler aus diesem Grund keine Karte für das Gewässer kaufen. Mittelfristig stehen die wieder auf der Matte, wenn das betreffende Gewässer wegen einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Bestände auch das attraktivere Gewässer ist.

Viele Grüsse

Lars

Schön das Du so denkst. Wer ist aber zum Beispiel für den Bereich Unterhavel an der Landesgrenze zu Berlin zuständig? Warum soll ich mir als Berliner eine zusätzliche Karte nach Ablauf der Schonzeit kaufen wenn ich danach in Berlin angeln kann?

Gruß,Ralle
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lars,

du scheinst dich gut auszukennen! Darum noch einige Fragen zu deinen Aussagen:

Die jährlichen Fangmengen der Erwerbsfischerei beim Zander im Land Brandenburg bewegen sich in einer Grössenordnung von rund 60 Tonnen. Davon geht die grosse Masse im Direktverkauf an den Endverbraucher, der den Fisch beim Fischer kauft und dann in der eigenen Küche zubereitet.
Hast du hierfür eine Quelle bzw. einen Beleg? Ich kenne gegenden, wo ein Großteil der Edelfische an die hiesige Gastrononie gehen (Beleg: Aussage eines ansässigen Fischers)

Bei solchen Vergleichen kommen mir die Tränen ... ;) Bezogen auf das Land Brandenburg liegt die Jahresfangmenge aller 154 Haupterwerbsfischer bei insgesamt knapp 60 Tonnen. Mal unterstellt, das Durchschnittsgewicht der Fische läge bei nur einem Kilogramm, kämen wir im Schnitt auf einen Zander pro Tag und Fischer. Wenn jeder Angler im Einzugsgebiet eines einzelnen Fischereibetriebes im Jahr durchschnittlich nur einen Zander fängt, würde das in der Summe den Fang des Fischers sicherlich übertreffen. Tatsächlich geht man in Schätzungen (!) davon aus, dass der Fang der Angelfischerei etwa bei 75% dessen liegt, was die Berufsfischerei an Land bringt.
Mein Vergleich war, zugegeben und sicherlich offensichtlich, aus der hohlen Hand gegriffen und nur sinnbildlich gemeint. Kannst du deine Zahlen weiter untermauern bzw. mir eine Quelle im Internet nennen? Würde mich gern darüber belesen in Bezug auf jährliche Fangmengen unterschiedlicher Fischarten.

Schonzeiten haben nur einen einzigen Zweck. Sie sollen verhindern, dass einzelne Fischarten, die zu bestimmten Zeiten besonders leicht zu fangen sind, den Gewässern in zu grosser Menge entnommen werden. Das gilt z.B. beim Zander insbesondere für die Milchner, die die Gelege bewachen und zu der Zeit im Zweifel auch auf einen bunten Lappen beissen, so man ihn denn neben deren Gelege platziert. Wer die Stellen kennt, kann zur richtigen Zeit mit der Angel effektiver fischen, als ich es mit Netzen könnte. Und es gibt ausreichend Experten, die solche Stellen kennen und einige von ihnen nutzen das gnadenlos aus.
Ich denke, Schonzeiten haben nicht nur diesen Zweck. Der Hecht hat während der Laichzeit zum Beispiel eine Fresshemmung. Für den Zander mag deine Aussage richtig sein. Trotzdem dient die Schonzeit dazu, dem Fisch sein Laichgeschäft zu ermöglichen und nicht durch beangeln zu stören oder zu verhindern (zB durch Entnahme).

Das ist in mehrfacher Hinsicht ein Witz und es gibt deshalb in unterschiedlichen Gewässerbereichen Absprachen unter den Fischern, nach denen bestimmte Fischereimethoden (Zugnetz, Stellnetz) für deutlich längere Zeit unterbleiben, um dem Zander eine bestmögliche Reproduktion zu ermöglichen.
Ich finde es löblich, dass die Berufsfischer freiwillig zum Schutz ihrer Einnahmequelle Fisch beitragen. Allerdings nützen Absprachen rein rechtlich gesehen nichts und dem Fisch auch nur so lange, wie die Absprachen eingehalten werden, sowohl in Quantität als auch in Qualität. Wenn schon die Hobbyangler gewissen gesetzlichen Regelungen unterliegen, sollten Erwerbsfischer dies auch zu einem gewissen Maß sein.
habe ich mir ganz ehrlich nicht im Ansatz Gedanken darüber gemacht, ob die Schonzeiten im Land Brandenburg sich mit denen im Land Berlin decken. Das ist deshalb so unwichtig, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmasse und Schonzeiten eben nur die Mindeststandarts sind. Es steht jedem Fischereiberechtigten frei, über diese Mindeststandarts hinaus, längere Schonzeiten und/oder höhere Mindestmasse für seine Gewässerbereiche festzulegen und auf die Angelkarten zu drucken.
Zum Abschluss verweise ich auf meinen Kommentar zu deinem vorherigen Zitat. Schön, wenn es Fischereiberechtigten freisteht die gesetzlichen Mindeststandards zu erweitern. Dann soll es aber auch mit bedacht (und Kontrolle) und in hinreichender Qualität und Quantität durchgeführt sein.

Letztlich geht es in diesem Thread auch nicht um freiwillige Leistungen der Fischereiausübungsberechtigten oder dem Weg, den ein entnommener Fisch geht, sondern um die nicht nachvollziehbaren Unterschiede in den Schonzeiten. Dabei steht es außer Frage, dass es sinnvollerweise regional unterschiedliche Schonzeiten gibt, sonden eher um drastische Unterschiede in ein und derselben Region.

@ Bollmann: Erlaube mir eine Frage aus reinem Interesse: Bist du zufällig Erwerbsfischer?

Grüße
Mastermirk
 
Hi,

wenn Du mit "zuständig" meinst, dass dort Angelkarten ausgegeben werden, betrifft das eine Vielzahl von Inhabern unterschiedlicher Fischereirechte, von denen nur ein Bruchteil noch selbst fischt. Diese sind wiederum in verschiedenen Ausgabegemeinschaften organisiert.

Viele Grüsse

Lars

Hi,

Hast du hierfür eine Quelle bzw. einen Beleg?

leider gilt das Fischettiketierungsgesetz nicht für die Speisekarten der Gastronomie. Meine Infos stammen aus vielen Jahren Zusammenarbeit mit Fischgrosshändlern/Gastroversorgern und dem, was mir die Mitgliedsbetriebe des Landesfischereiverbandes Brandenburg/Berlin an Fangmengen melden.

Ich kenne gegenden, wo ein Großteil der Edelfische an die hiesige Gastrononie gehen (Beleg: Aussage eines ansässigen Fischers)

Das mag so sein. Die gehobene Gastronomie wird einem Kunden ganz sicher keinen Tiefkühlzander aus dem Baltikum als Wildfangzander aus dem nächsten Gewässer anbieten. Die zahlt dann allerdings entsprechende Preise, die sich in der Speisekarte wiederfinden. Das begrenzt den Bedarf an Zander & Co., so dass ein einheimischer Fischer als Lieferant in Frage kommt. Daraus jetzt zu schliessen, dass jedes Lokal, bei dem Zander auf der Karte steht, einheimischen Zander anbietet, wäre ein Trugschluss. Die einheimischen Fänge können den Bedarf an Zander bei weitem nicht decken.

Kannst du deine Zahlen weiter untermauern bzw. mir eine Quelle im Internet nennen? Würde mich gern darüber belesen in Bezug auf jährliche Fangmengen unterschiedlicher Fischarten.

http://www.lfv-brandenburg.de/pages...he-in-brandenburg-und-berlin-in-zahlen169.php

Ich denke, Schonzeiten haben nicht nur diesen Zweck. Der Hecht hat während der Laichzeit zum Beispiel eine Fresshemmung. Für den Zander mag deine Aussage richtig sein. Trotzdem dient die Schonzeit dazu, dem Fisch sein Laichgeschäft zu ermöglichen und nicht durch beangeln zu stören oder zu verhindern (zB durch Entnahme).

Weil die Angelfischerei darauf abstellt, dass der Fisch einen Köder ins Maul nimmt, machen Schonzeiten eigentlich nur dann und dort Sinn, wo besagter Fisch zuschnappt und die Gefahr besteht, dass wegen biologischer Besonderheiten wirklich Massenfänge möglich sind. Speziell beim Hecht ist das so nicht gegeben. Hier muss man etwas um die Ecke denken ... Weil der Hecht im absoluten Flachwasser laicht und dort spielend einfach mit dem Kescher zu greifen ist, verpasst man ihm während der Laichzeit seine Schonzeit. Dann kann niemand, der mit gekescherten Hechten an Land kommt, dem Fischereiaufseher erzählen, er hätte die Fische mit der Angel gefangen ...

Wenn schon die Hobbyangler gewissen gesetzlichen Regelungen unterliegen, sollten Erwerbsfischer dies auch zu einem gewissen Maß sein.

Die Schonzeiten für die Erwerbsfischerei sind (in Brandenburg) nur dort vorgesehen, wo sich mehrere Fischereirechte in ihrer Ausdehnung überlappen, also auf der selben Gewässerfläche mehrere Fischer um den Fang konkurrieren. Festlegen soll diese Schonzeiten eine Fischereigenossenschaft im jeweiligen Hegeplan. Weil der Gesetzgeber seinerzeit bei der Formulierung des Fischereigesetzes zu sehr von anderen Bundesländern abgeguckt hat, lassen sich die Regelungen zur Fischereigenossenschaft in Koppelfischereigebieten nicht umsetzen, ohne Fischereibetriebe zu zerstören. Deshalb gibt es kaum Fischereigenossenschaften im Sinne des Fischereigesetzes und entsprechend auch keine Hegepläne. An diese Stelle treten die freiwilligen Absprachen. Das sich Einzelne nicht daran halten, ist ärgerlich, macht aber angesichts der Ausdehung der jeweiligen Fanggebiete den Kohl nicht fett. Davon abgesehen, sind die Mindestmasse (dieses Laptop schreibt kein sz ... ) die deutlich wirkungsvollere Sicherung gegen eine Überfischung seitens der Berufsfischer.

Erlaube mir eine Frage aus reinem Interesse: Bist du zufällig Erwerbsfischer?

Ich war (unzufällig ... :) ) viele Jahre Erwerbsfischer und arbeite heute für den Landesfischereiverband Brandenburg / Berlin.

Viele Grüsse

Lars
 
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Wenn Du Ihn unverletzt zurücksetzen kannst.Aber weshalb beangelt man überhaupt die Fische in der für sie kritischen Zeit.Ein Hecht oder Zander beißt doch sehr selten auf ein Maiskorn.Wenn die Schonzeit zu knapp ist, werden allerdings immer wieder Laichfische an den Haken gehen.Deshalb sollte meiner Meinung die gesetzliche Schonzeit so bemessen sein ,das man solche Fänge fast ausschließen kann.
Wenn ich aber nur einen Schritt über eine Landesgrenze setze und damit 2 Monate länger auf eine Art angeln kann ,fällt mir dazu nichts mehr ein.Ich brauche mir nur so manches Foto in der Hitparade etwas genauer ansehen und die Fangzeit nachlesen.Das sagt eigentlich schon eine Menge zu diesem Thema aus. (von wegen zurücksetzen )

Gruß, Ralle


Wenn die Schonzeiten so geregelt würden, daß sie jede noch so geringe Möglichkeit des zu frühen oder zu späten Ablaichens abdecken würden, möchte ich nicht das Geschrei aus den Reihen der Angler hören, denn dann wären die Schonzeiten grob geschätzt etwa doppelt so lang wie jetzt. Für die Fische wäre das gut und ich persönlich könnte auch damit leben, aber Du kannst mir glauben: das gäbe einen Riesenaufstand!
Gruß
Eberhard
 
Also ist der sog. Naturschutz (SCHUTZ DER FISCHE ) doch nur eine Farce , da ja die Interessen der Angler über denen der Fische stehen.:lach

Gruß,Ralle.
 
@Ralle
Bleiben Wir mal ganz locker.:zwinkernd
Geht doch um nen reinen Meinungsaustausch.Oder?
Also ist der sog. Naturschutz (SCHUTZ DER FISCHE ) doch nur eine Farce , da ja die Interessen der Angler über denen der Fische stehen.
Naja bei mir nicht,vielen anderen auch nicht,aber einem Großteil der Angler ist der " Schutz der Fische " in Punkto Schonzeitenregelung und Länge nur so lange nicht " Schnurz ",wie Sie auf etwas nicht verzichten müssen oder sich etwas einschränken.
Das ist Fakt.
Genau das sagte Eberhard und trifft den Nagel auf den Kopf.
 
@Bollmann
Speziell beim Hecht ist das so nicht gegeben. Hier muss man etwas um die Ecke denken ... Weil der Hecht im absoluten Flachwasser laicht und dort spielend einfach mit dem Kescher zu greifen ist, verpasst man ihm während der Laichzeit seine Schonzeit. Dann kann niemand, der mit gekescherten Hechten an Land kommt, dem Fischereiaufseher erzählen, er hätte die Fische mit der Angel gefangen ...



Ich glaube es ,weil vieleicht ein kleiner Teil der "Angler" den Hecht mit dem Kescher fangen könnte wurde für den Fisch die Schonzeit eingeführt?:hahaha:In welcher Zeit leben wir .
Die verkürzten Schonzeiten haben für mich ,nachdem ich diese Beiträge gelesen habe , nur einen Hintergrund . Einkünfte durch den Verkauf von Angelkarten , Zimmervermietungen usw.,usw.
Berlin hat ca. 3,5 Millionen Einwohner.Davon sind einige Angler.Wenn sie in Berlin nicht z.B. auf Zander angeln können gehen sie nach Brandenburg und lassen ihr Geld dort.Bei angeglichenen Schonzeiten hätte kein Berliner einen Grund in diesem Bundesland zu angeln und somit sein Geld dort zu lassen.Gute Angelgewässergibt es in Berlin zur genüge.Ich kann ja verstehen das Du die Brandenburger Reglung verteidigst,da Du ja selbst wie Du schreibst daran mitgearbeitet hast und Dir keine großen Gedanken über die unterschiedlichen Schonzeiten gemacht hast.
Nichts für Ungut und keine bösen Absichten:prost.
Gruß, Ralle.

@Ralle
Bleiben Wir mal ganz locker.:zwinkernd
Geht doch um nen reinen Meinungsaustausch.Oder?

Naja bei mir nicht,vielen anderen auch nicht,aber einem Großteil der Angler ist der " Schutz der Fische " in Punkto Schonzeitenregelung und Länge nur so lange nicht " Schnurz ",wie Sie auf etwas nicht verzichten müssen oder sich etwas einschränken.
Das ist Fakt.
Genau das sagte Eberhard und trifft den Nagel auf den Kopf.


Gebe Euch ja Recht,aber nach wessen Interessen wird die Schonzeitreglung getroffen?
Gruß, Ralle
 
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Letzes Jahr stand ich an der Hunte, der einlaufende Fluss in den niedersächsichen Dümmersee, vor einem Schild, welches wie ein
Verkehrsschild aussah.
Mit Daten deklariert wurde beschrieben wann, wo, der Fischfang erlaubt sei.
Nach dem Motto Parken, erlaubt, bzw., verboten.

Die Idee finde ich sehr gut, Fließgewässer in Abschnitte mit Ruhezonen einzuteilen.
 
Aber genauso Käse ist es an der Elbe zwischen Sachsen und Brandenburg, ist die eine Fischart in Sachsen gesperrt, geht es fix über die Brücke ins benachbarte Brandenburg und dort ist gerade keine Schonzeit, siehe Zanderschonzeiten.
Das ist doch der größte Schwachsinn den es gibt!
Oder Beispiel Quappe, in Sachsen darf sie nicht beangelt werden und in Brandenburg ja...

MfG Micha
 
Aber genauso Käse ist es an der Elbe zwischen Sachsen und Brandenburg, ist die eine Fischart in Sachsen gesperrt, geht es fix über die Brücke ins benachbarte Brandenburg und dort ist gerade keine Schonzeit, siehe Zanderschonzeiten.
Das ist doch der größte Schwachsinn den es gibt!
Oder Beispiel Quappe, in Sachsen darf sie nicht beangelt werden und in Brandenburg ja...

MfG Micha

:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch

Gruß, Ralle
 
Hm,alles gut und schön.:confused:
Egal wer nun den Nutzen von hat.
Fragt sich eigentlich mal einer,wer denn diese Schonzeiten Situation ausnutzt,ohne sich mal nen Kopf zu machen ?
Der Angler,oder ein großer Teil dieser.

Einige werden aus Ihrem Verstand heraus,schon nicht von Sachsen-Anhalt nach Brandenburg hüpfen,oder von Berlin nach Brandenburg.
Andere interessiert das nicht die Bohne.
Das Gegeifer ist doch regelmäßig zu lesen.
Oder jene,die natürlich ,es für selbstverständlich halten in der Schonzeit vom Hecht auf Barsch zu blinkern.
Dann kann man sich doch fragen,ob Angler sich nicht erst selbst an die Nase packen sollten.
Muss ich denn ausnutzen was möglich ist ?
Oder sollte mir mein Verstand mal selbst die Bremse auferlegen ?
Das wäre unter Anglern sinnvoller,als nur auf neue Regelungen zu bestehen.
Darüber wird doch immer gejammert.

@Hans:)
Mit Daten deklariert wurde beschrieben wann, wo, der Fischfang erlaubt sei.
Was ist daran neu ?
Steht auf jeder Elbkarte bei mir.Wann ich welchen Fisch fangen darf und welche Bereiche des Flußabschnittes nicht beangelt werden dürfen,oftmals weil bevorzugte Laichgebiete.
 
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@ Torsten
Muss ich denn ausnutzen was möglich ist ?
Oder sollte mir mein Verstand mal selbst die Bremse auferlegen ?
Das wäre unter Anglern sinnvoller,als nur auf neue Regelungen zu bestehen.
Darüber wird doch immer gejammert.




Leider braucht ein großer Teil die Gesetze ,da für diese Leute eine Selbstdisziplin nicht vorhanden ist. Nach dem Werbemotto "Mein Haus , Mein Auto, Mein Boot" setzen sich diese Menschen über alle Regeln hinweg weil sie glauben die Größten zu sein.Das findet man auch im Strassenverkehr usw.Ich bin bestimmt kein Heiliger ,aber die allgemeinen Spielregeln zählen letztendlich für mich.

@Torsten
Einige werden aus Ihrem Verstand heraus,schon nicht von Sachsen-Anhalt nach Brandenburg hüpfen,oder von Berlin nach Brandenburg.



Könnte man ihnen aber noch nicht einmal verdenken ,ist doch lt. Schonzeitreglung legetim.





Gruß, Ralle.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Ralle
Leider braucht ein großer Teil die Gesetze ,da für diese Leute eine Selbstdisziplin nicht vorhanden ist. Nach dem Werbemotto "Mein Haus , Mein Auto, Mein Boot" setzen sich diese Menschen über alle Regeln hinweg weil sie glauben die Größten zu sein.Das findet man auch im Strassenverkehr usw.
Leider traurige Gewissheit.:( Der Teil ist nur nicht so klein wie man denkt.
Ich bin bestimmt kein Heiliger ,aber die allgemeinen Spielregeln zählen letztendlich für mich.
Na wie sprichst Du mir damit aus dem Herzen.:)
Kann man nur hoffen,das andere mal drüber nachdenken,das sie nicht die einzigen Angler sind oder auch weiterhin einen halbwegs gesunden Fischbestand brauchen,um weiterhin die Gerte zu schwingen.
Und genau deshalb sollte unabhängig von der Gesetzgebung,diese Diskussion unter Anglern geführt werden,gerade mit jenen,dehnen es Wurst ist,solange Sie nur " Ihren " Fisch fisch fangen können.

Könnte man ihnen aber noch nicht einmal verdenken ,ist doch lt. Schonzeitreglung legetim.
Doch !
Weil Ihnen eigentlich klar sein müsste,das Sie den " zu schonenden " keinen Gefallen tun.
Ist nur komisch das sich oftmals dann darauf berufen wird was legitim ist.
Bei Dingen die Ihnen nicht passen,zählt dann schnell die Legitimität nichts mehr.
Wird sich drüber weg gesetzt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Torsten

Doch !

Weil Ihnen eigentlich klar sein müsste,das Sie den " zu schonenden " keinen Gefallen tun.

Ist nur komisch das sich oftmals dann darauf berufen wird was legitim ist.

Bei Dingen die Ihnen nicht passen,zählt dann schnell die Legitimität nichts mehr.

Wird sich drüber weg gesetzt.[/quote]







Gebe ich Dir recht.Aber wie lautet der Spruch ,Gelegenheit macht Diebe.

So für mich ist erst mal Schluß im Forum,ich muß Angelzeug ( und Koffer packen),werde erst mal einige Zeit in anderen Gefilden auf Renken angeln.

Also :winke bis bald , Ralle
 
Moin !
Bei der Schonzeitenregelung sehe auch ich einen gewissen Nachbesserungsbedarf. Wenn ein Fluß die Grenze zwischen 2 Bundesländern darstellt und auf der einen Seite ist das Fischen auf eine bestimmte Fischart erlaubt, während es auf der anderen Seite infolge von Schonzeit verboten ist, so finde ich, ist das total bescheuert und öffnet denjenigen Tür und Tor, für die Schonzeiten nur einfach lästig sind und die sie nur aus Angst vor Bestrafung einhalten, nicht aber, weil ihnen der Schutz der Fische am Herzen liegt.
Da sollte es z. B. möglich sein, daß beide Bundesländer ihre Schonzeitenregelung aneinander anpassen.
Gruß
Eberhard
 
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