Tierschutz -  Schonzeiten

Ich möchte nicht wissen was in den Hirnen vieler Angler so vorgeht.
Mein besteben ist es, Schonzeit hin oder her, der Nachwelt eine bessere Natur zu hinterlassen.
Dazu gehört selbstverständlich auch Nistgebiete von Vögeln,
als auch Tümpel und Feuchtwiesen zu meiden.
Jeder Tag in der Natur ladet meinen Akku wieder auf.
Fische sehe ich gern nur schwimmen,
sie müssen nicht zwingend Beute sein!
 
@Ralle

Mir war schon klar auf was deine Frage eigentlich abzielte.:)
Na sicher hast Du Recht das diese Regelungen oftmals fragwürdig sind.
Oder besser ausgedrückt nicht unbedingt passend dazu,was Sie eigentlich erreichen sollen.
Ne Schonzeit sollte so geregelt sein,das ein genügend großer Puffer enthalten ist,der einigermaßen die Schwankung des Beginns des Laichvorgangs auffängt,sowie einen ausreichenden Zeitraum zur Erholung der Fische,danach.
Aber nun stell Dir mal die Frage,wie viele Angler so einen größeren Zeitraum der Schonzeit befürworten,ihn ertragen würden ?

genau so ist es,die schonzeit sollte weit vor und nach dem ablaichen der fische reichen!!! Angler,die für so etwas kein Verständnis haben,sollten ihr Hobby Wechsel!!!! PS: schließlich wird durch so einer Regelung die Arterhaltung derer Zielfische geregelt!!!! in diesem sinne:schmatz Frank

Moin !
Im allgemeinen fällt die Laichzeit der verschiedenen Fischarten ungefähr in die für sie festgesetzten Schonzeiten. Da die Laichzeiten zu einem guten Teil vom Wetter u. von der Temperatur abhängen, ist es einfach nicht möglich, daß die Laichzeit immer ganz genau mit der gesetzlichen Schonzeit übereinstimmt. Manche Regelung macht sicherlich auch nicht für jeden Angler Sinn, aber deshalb die Schonzeiten generell oder, wie oben geschehen, gleich den gesamten Naturschutz in Frage zu stellen, ist doch widersinnig. Irgendwie hat man dann das Gefühl, daß eine derartige Auffassung von Anglern kommt, denen die Schonzeiten ganz einfach lästig sind. Nebenbei: um einen Fisch zurückzusetzen, der ganz offensichtlich bis zum Kragen voll "Kaviar" ist benötige ich persönlich keine gesetzliche Regelung, sondern das tue ich aus eigenem Antrieb.

zumal die gesetzlichen Schonzeiten vor langer zeit festgelegt wurden!! mittlerweile hat sich das Wetter,die Menschen und auch die Tiere geändert und eigentlich sollten fast alle alten Gesetze in was auch immer neu überarbeitet und neu festgelegt werden. so mancher würde sich dann wundern und die heutigen noch gültigen Gesetze wieder herbei wünschen!!!

Ich möchte nicht wissen was in den Hirnen vieler Angler so vorgeht.
Mein besteben ist es, Schonzeit hin oder her, der Nachwelt eine bessere Natur zu hinterlassen.
Dazu gehört selbstverständlich auch Nistgebiete von Vögeln,
als auch Tümpel und Feuchtwiesen zu meiden.
Jeder Tag in der Natur ladet meinen Akku wieder auf.
Fische sehe ich gern nur schwimmen,
sie müssen nicht zwingend Beute sein!

Hans:respekt :prost wenn ich ans Gewässer fahre und die sonne scheint,der grill ist an,das blonde schmeckt und die Kumpels sind da,war der Angeltag ein schöner und erfolgreich erholsamer Tag!!!:) ups:Fisch hab ich aber nicht gefangen:hahaha:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es gibt verschiedene Ansichten.
Der eine möchte mit seinem Vereinsbeitrag plus-minus- null
die Kosten decken, falls noch erjagbares Wild vorhanden wird dieses ebenfalls den Kochtopf bereichern.
Erkennen eine Bremse nicht als Steinfliege und Barben nicht als Gründlinge.
Wenn man mit offenen Augen durchs Leben geht, sollte man wissen,
wann man wem auf die Füße tritt.
Diese Scheuklappenmentalität sollte erstmal beschult werden.
 
Moin !
Nebenbei: um einen Fisch zurückzusetzen, der ganz offensichtlich bis zum Kragen voll "Kaviar" ist benötige ich persönlich keine gesetzliche Regelung, sondern das tue ich aus eigenem Antrieb.

Wenn Du Ihn unverletzt zurücksetzen kannst.Aber weshalb beangelt man überhaupt die Fische in der für sie kritischen Zeit.Ein Hecht oder Zander beißt doch sehr selten auf ein Maiskorn.Wenn die Schonzeit zu knapp ist, werden allerdings immer wieder Laichfische an den Haken gehen.Deshalb sollte meiner Meinung die gesetzliche Schonzeit so bemessen sein ,das man solche Fänge fast ausschließen kann.
Wenn ich aber nur einen Schritt über eine Landesgrenze setze und damit 2 Monate länger auf eine Art angeln kann ,fällt mir dazu nichts mehr ein.Ich brauche mir nur so manches Foto in der Hitparade etwas genauer ansehen und die Fangzeit nachlesen.Das sagt eigentlich schon eine Menge zu diesem Thema aus. (von wegen zurücksetzen )

Gruß, Ralle
 
Solange in den Fischereischeinlehrgängen nur die Theorie gehandhabt wird und in D C&R "verboten" ist......solange niemand darüber je ein Wort bei den Einsteigern verliert, auch mal einen Fisch zu releasen....

....genauso lange braucht sich niemand über Schonzeiten etc. zu beschweren.

Schaut doch mal in die oberen Reihen der Verbände......ohne jetzt jemanden nahe treten zu wollen, die Herren (und es sind fast ausschließlich Herren) sind doch alle schon älter wie die Braunkohle.

Schaut man in die Ministerien....die Leute gehen vielleicht 5x im jahr ans Wasser, wenn überhaupt.
Also völlig realitätsfremd. Da wird in irgendwelchen Statistiken gewühlt und dann versucht einen Mittelweg zu finden......nicht mehr und nicht weniger.

Was erwartet ihr also?
 
Nein Torsten, das meinte ich damit nicht.

Man kann doch auch......ausserhalb der Schonzeit, einen Fisch releasen, wenn ein pers. Mindestmaß unterschritten bzw. ein pers. Höchstmaß überschritten wurde.
Aber so einen Gedankengang wird man bei den Obrigkeiten nicht finden.

Die Ideale Schonzeit zu finden, ist imho sehr schwierig, bedingt duch die Wettersituation.

Zum anderen, so ist es jetzt bei uns der Fall, wird schon über Schonzeit (in diesem Fall Verlängerung) diskutiert.
Da spielen aber wieder, für mich auch nachvollziehbare Faktoren, eine Rolle.

Verlängert man die Schonzeit jetzt um 1 Monat, passiert folgendes:

  • es werden weniger Karten verkauft -> es gehen weniger Leute angeln
  • Umsatzeinbrüche bei Bootsvermietern
  • Umsatzeinbrüche bei Pensionen etc.
  • Umsatzeinbrüche bei den Angelgeschäften
Das mag in Nicht-Urlaubsregionen vertretbar sein bzw. eine einfache Entscheidung.
Sieht man aber das Umfeld in Urlaubsregionen......ist das ein ganz schöner Rattenschwanz.

Ich selber bin auch für eine Verlängerung der Schonzeit bzw. für eine Anpassung der Schonzeit.
Und ich gehe sogar einen Schritt weiter und sage, der Barsch gehört auch geschont.
 
@Jana
Was hat C&R mit den Schonzeiten zu tun ?
Macht dieses dann das beangeln von Fischen in " Ihrer " Zeit besser ?

hier mal die Brandenburger Gewässerordnung,Zitat:

4.3.1. Mindestmaße und Schonzeiten

Fischart lat. Name Mindestmaß Schonzeit


Aal Anguilla anguilla 45 cm -

Aland Leuciscus idus 30 cm -

Äsche Thymallus thymallus 30 cm 01.12. - 31.05.

Bachforelle Salmo trutta f. fario 30 cm 16.10. - 15.04.

Bachsaibling Salmo fontinalis 25 cm 16.10. - 15.04.

in Fließgewässern, in stehend

Gewässern keine Schonzeit

Barbe Barbus barbus 40 cm 01.05. - 31.07.

Döbel Leuciscus cephalus 30 cm -

Gr. Maräne Coregonus nasus und

Coregonus lavaretus

in Fließgewässern 30 cm -

in stehenden Gewässern 30 cm 01.10. - 31.12

Hecht Esox lucius 45 cm 01.02. - 31.03.

Karpfen Cyprinus carpio 35 cm -

Kl. Maräne Coregonus albula 15 cm -

Quappe Lota lota 30 cm -

Rapfen Aspius aspius 40 cm 01.04. - 30.06.

Regenbogenforelle Onchorhynchus mykiss

in Fließgewässern 25 cm 16.10. - 15.04.

in stehenden Gewässern 25 cm -

Schleie Tinca tinca 25 cm -

Seeforelle Salmo trutta f. lacustris 60 cm ganzjährig

als Satzfisch eingebrachte
Seeforellen 60 cm 16.10. - 15.04.

Wels Silurus glanis 75 cm 01.05. - 30.06.

Zander Sander 45 cm 01.04 - 31.05.

Zope Abramis ballerus 20 cm 01.03. - 31.05.

Amerikan. Krebs Orconectes limosus Raf. 8 cm -


man beachte:Hecht,Wels,Zander(Überschneidungen)
bei den Friedfischködern kommt uns die Barbe mächtig in die Quere!

also ganz so einfach ist es dann doch nicht,bei der Wahl der entsprechenden Angelmethoden!
 
@nepo ääh meine Hans:)
Macht Angeln überhaupt Sinn?
Ist es nicht eine perverse Befriedigung der eigenen Gelüste,
ein Frefel am Geschöpf?
Klar macht Angeln Sinn.Ich erangle mir mal den Fisch,den ich verspeisen möchte.
Perverse Befriedigung meiner Gelüste ?
Warum,weil ich einen Fisch verspeisen will.Mein Ziel des Angelns.
Befremdlich finde ich es erst,wenn das Ziel nur mein Kick ist,ich deshalb mit nen Fisch " spiele ".
Denn in der Zeit wo ich keinen Fisch möchte für die Pfanne,ruht bei mir die Rute,dann buddle ich am Gewässer,um selbst Fischen einen Raum zu geben,die ich nicht beangle.
Und das ganz ernsthaft.:)

@Jana
Man kann doch auch......ausserhalb der Schonzeit, einen Fisch releasen, wenn ein pers. Mindestmaß unterschritten bzw. ein pers. Höchstmaß überschritten wurde.
Aber so einen Gedankengang wird man bei den Obrigkeiten nicht finden.
Ist dem so bei Euch ?
Bei uns nicht.:)

Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang weidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.

Lässt mir alle Möglichkeiten.

Verlängert man die Schonzeit jetzt um 1 Monat, passiert folgendes:

* es werden weniger Karten verkauft -> es gehen weniger Leute angeln
* Umsatzeinbrüche bei Bootsvermietern
* Umsatzeinbrüche bei Pensionen etc.
* Umsatzeinbrüche bei den Angelgeschäften

In der Tat kann es für diese Interessengruppen ein Problem sein.
Letzendlich geht es aber um den Fisch.
Oder muss sich dieser dann unterordnen ?
Was passiert wenn man den Schutz von Fischen in einer bestimmten Zeit,den Interessen von dehnen Du sprichst unterordnet ?
Wenn der Fisch weg ist,haben Sie das gleiche Problem.
Tja zum Barsch eins.
Wenn Er im Bestand einbricht,sollte Er auch Schonzeiten usw. haben.
Ganz klar.

@Jörg
Klar gibt es immer Überschneidungen.
Was soll ich jetzt dazu sagen.:nixweiss:
Ich bestimme Sie nicht.
Gibt ja bald ne neue Gewässerordnung.
Vielleicht ändert sich etwas.
Beim Aal ganz sicher.:)
 
Was hat politischer Wille,wirtschaftliche Interessen mit ner Schonzeit z.B. in LAVB Gewässern zu tun.

Na, wie jemand schon weiter oben schrieb, hängt da nen Angelkartenverkauf, evtl. Übernachtungen, ja eben so halt der Tourismus auch mit drin. Da ist ne Menge Geld zu machen. Wenn ich überlege, wieviel Geld ich für Angelkarten ausgegeben habe, ehe ich dem DAV beigetreten bin, na Mensch, das wäre der Mitgliedsbeitrag bis zur Rente gewesen. ;-)
Und ne Verschiebung um nen Monat wirkt sich dann schon aus. Das ist wie mit den Ferienregelungen der Schule. Stell dir mal vor, alle Bundesländer würden sich auf die gleichen Zeiten einigen. Da können einige Urlaubsregionen gleich dicht machen.

Wie gesagt, wäre wirklicher politischer Wille dahinter, würde man z. Bsp. das Spinnangeln und angeln mit Köderfisch in der Zeit Januar bis Mai komplett verbieten.


Seid ihr wirklich sicher, dass für die Fischer keine Schonzeiten gelten? Das kann ich mir beinahe nicht vorstellen.
 
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang weidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.

Diesen Passus finde ich pers. absolute Spitze. :respekt
 
So letzter Post vor der Bettruhe.Muss Morgen fit sein,hängen ja ein paar Leute mit dran.:)
@Buzz Lightyear
Wenn ich überlege, wieviel Geld ich für Angelkarten ausgegeben habe, ehe ich dem DAV beigetreten bin, na Mensch, das wäre der Mitgliedsbeitrag bis zur Rente gewesen.
Haste Dir auch mal überlegt,wie viele ehrenamtliche Stunden von Mitgliedern des LAVB mit drinstecken,die den Zustand der Gewässer sichern ?
Warum sollte der jenige der nichts dafür tut nur davon partizipieren ?
Von nichts kommt nichts.
Oder bezahlt sich Pacht,Unterhaltung,Reinigung,Fischbesatz,Renaturierung usw. von allein.

Und ne Verschiebung um nen Monat wirkt sich dann schon aus. Das ist wie mit den Ferienregelungen der Schule. Stell dir mal vor, alle Bundesländer würden sich auf die gleichen Zeiten einigen. Da können einige Urlaubsregionen gleich dicht machen.
Oder sich einfach anpassen.:)
Sollte deshalb der Fisch in seiner Schonzeit,sich unterordnen ?
Ganz einfach gefragt.:)
Und die Frage steht noch.
Was wenn der Fisch weg ist,weil Ihm die " Zeit " nicht gegönnt wird?
Was ist dann mit dem " Angeltourismus " ?
Andere bleiben dann ja,wegen der Landschaft z.B.

@Jana

Diesen Passus finde ich pers. absolute Spitze.

Ist schon erstaunlich was geht,wa ?:zwinkernd
Nun stellt sich nur die Frage,Warum woanders nicht ?
So ,Gute Nacht jetzt.
 
@Torsten,einiges kann man machen!
Hecht und Zander zB.überschneiden sich zwar von der Schonzeit,aber leben nicht ganz im selben Gebiet!
Die Barbe bevorzugt auch andere Gewässerabschnitte als manch anderer Friedfisch.Hundertprozentig geht nicht...aber zumindest einschränken...das geht!

zum Thema Aal:Schonzeit von ca.Oktober-März+Mindestmaß auf 50cm!da sag ich mal lieber nichts dazu!
 
@ Torsten 1, ähem irgendwie schreiben wir einander vorbei. :) ich stehe voll hinter einer bundesweiten Ausweitung der Schonzeiten. Ich wollte eigentlich deine Frage beantworten
Was hat politischer Wille,wirtschaftliche Interessen mit ner Schonzeit z.B. in LAVB Gewässern zu tun.
Am liebsten wären mir solche klaren Regelungen wie zu DDR-Zeiten, bundesweit. Ich wollte Dir mit meinen letzten Beitrag eigentlich sagen, welche wirtschaftlichen und damit letztendlich politischen Interessen auch hinter einem LAVB stehen (deshalb mein Vergleich mit den Angelkarten und Beitrag). Das auch manch Anglerverband kein Interesse hat, die Schonzeiten auszudehnen. Und andere, die vom Angeltourismus leben, erst Recht nicht.
Das ist ja das Traurige in dieser Gesellschaft. Die Ausbeutung der Natur, welche sich auch dem Profitstreben unter zuordnen hat.
 
Hallo Koalabaer,hast Dir ja sehr viel Mühe gemacht.Wenn Du den von mir eingestellten Link im Anfangsbeitrag öffnest bekommst Du eine Übersicht über die Schonzeiten und Mindestmaße aller Bundesländer.
Noch mal zurück zum Thema.
In Berlin ist z. B. der Zander vom 1.1. -1.5.gesperrt.Was mache ich ,ich überschreite die Grenze nach Brandenburg und lege meinen Köderfisch sagen wir mal 10 Meter weiter aus,denn in Brandenburg beginnt die Schonzeit erst ab 1.4. und endet am31.5. Ich kann also 3 Monate länger, vom 1.1.bis zum 1.4. angeln als in Berlin. Ab 1.5. also 1 Monat später, ziehe ich dann wieder 10 Meter zurück nach Berlin, denn dort endet dann bereits die Schonzeit und angel munter weiter.
Der gleiche Fisch ( einen Radius von 10 Meter dürfte man ihm doch wohl zubilligen) hatte nun gerade mal 4 Wochen Zeit sich fortzuflanzen.Wenn man nun ev. Witterungseinflüsse berücksichtigt kann sich das noch verändern.Man will mir doch nicht glaubhaft versichern wollen ,das sich da jemand ernsthafte Gedanken über den Schutz der Fische gemacht hat.

Gruß, Ralle.
 
Der gleiche Fisch ( einen Radius von 10 Meter dürfte man ihm doch wohl zubilligen) hatte nun gerade mal 4 Wochen Zeit sich fortzuflanzen.Wenn man nun ev. Witterungseinflüsse berücksichtigt kann sich das noch verändern.Man will mir doch nicht glaubhaft versichern wollen ,das sich da jemand ernsthafte Gedanken über den Schutz der Fische gemacht hat.

Hallo,
ich geh mit deiner Grundaussage völlig konform; Ich finde es auch schwachsinnig bei den Schonzeiten Bln/Brb. Diese sollten nicht differieren.

Ich muss dir allerdings sagen, dass eine Landesgrenze eine gedachte Linie ist. Wohlgemerkt gedacht, nicht sichtbar o.ä.
Die 10m Radius die du dem Zander zubilligst, benötigt er nicht einmal. Es reichen 10cm, 1cm....etc. Man könnte das beliebig zuspitzen und mit einem guten Rechtsanwalt diese schöne Grauzone zu seinen Gunsten ausnutzen.

Dann käme noch die Frage, wo genau der Fisch den Köder genommen hat. Du wirfst vielleicht auf die Brandenburger Seite aber der Köder treibt nach Berlin rüber...

Ach, das ist alles absolut schwachsinnig. Schlimm, dass man sich über derlei Unsinn seine Gedanken machen muss.

Die 4 Wochen Zeit zum ablaichen hat der Fisch unter Umständen dann auch nicht mehr, da er zuvor bei einem Ausflug nach Brandenburg einen Landgang gemacht hat.

Zumindest in Berlin und Brandenburg sind unterschiedliche Schonzeiten Unsinn. Ob es in der Nord-Süd oder Ost-West Ausrichtung von Deutschland nicht doch Sinn macht, kann ich nicht zu 100% beurteilen. Warscheinlich kann das niemand. Ich denke allerdings, dass das Grundprinzip unterschiedlicher Schonzeiten gemäß unterschiedlicher Klimadiagramme der jeweiligen Orte Sinn macht.

Grüße
Mastermirk
 
Natürlich machen unterschiedliche Schonzeiten schon einen Sinn, nur das Problem welches hier angesprochen wurde wird nie zu korrigieren sein...
Es wird immer eine Grenze geben, selbst wenn die Schonzeiten in Deutschland gleich wären, dann würde es eine Grenze der Schonzeiten zwischen 2 Ländern geben, welche auch nur 10m entsprechen würde...und die Schonzeiten weltweit gleich zu machen, kann ja kaum im Interessen der Fische sein ;)

MfG Matze
 
Die für den Angler "günstigen" Schonzeiten locken natürlich viele Berliner Sportsfreunde nach Brandenburg und fördert den Verkauf von z.B.Fischereikarten,Übernachtungen usw..

Gruß, Ralle
 
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