Aalangeln ab jetzt in Frankreich verboten?

Keine ganzjährige Aalschonzeit!

Laut Aussage einiger französischer Kollegen ist der Aalfang nicht verboten.

Das Nachtangeln am französischen Rhein das bisher (2008) noch an ausgewiesenen Stellen erlaubt war wurde nun ganz verboten.

Gesetzliche Fangzeiten :
Fischen zur Nachtzeit ist verboten
Das Fischen darf nicht mehr als eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang und nicht mehr als eine halbe Stunde nach
Sonnenuntergang ausgeübt werden, gleichviel um welche Art des Fischens es sich handelt.

In der Zeit zwischen dem 1. April und 31. Oktober ist der Aalfang tagsüber erlaubt!

Eventuell gibts im Elsass noch verschärfte vereinsinterne Bestimmungen deshalb ist es ratsam sich immer vor Ort noch zu erkundigen!

ACHTUNG!
Bei Zuwiderhandeln kann das Fischfangmaterial beschlagnahmt und dem Gericht übergeben werden.
 
Hallo, ist zwar schon eine Weile tot das Thema aber wollte mal was fragen und noch was klar stellen.


Da das Aal fangen grad eh so ein heisses Thema ist, bitte nicht gleich los gehen wie "Harry", wollte nur mal fragen, da ein Kumpel mit erzählte dass es verboten sei.

1. Hat jemand ne Ahnung ob in Frankreich jetzt das Aalfangen auch verboten ist ??
Ich hab schon gehört dass es so ist. Auf der offiziellen Seite von Bas Rhin steht nur :
Gelb Aal = kein Mindestmaß, Fangen von 04.01. -30.09 erlaubt in Flüssen
Kategorie 2, Rhein und künstliche Umleitungen

Blankaal ganzjähriges Verbot, egal wo


2. Nachtangeln in Frankreich verboten ??

Stimmt auch nicht ganz :
Original von Google übersetzt :
Die Praxis ist in der Regel bis zulässig von einer halben Stunde vor Sonnenaufgang eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang (siehe die lokale Ephemeriden ).
Certains secteurs peuvent être ouverts à la pêche de nuit mais uniquement pour la pêche de la carpe ou de l'anguille de nuit (se référer à l'arrêté prefectoral annue l).​
Einige Bereiche können offen sein für die Fischerei in der Nacht, sondern nur für den Fang von Karpfen und Aal in der Nacht (zu beziehen den Präfekturen annua L).

info : http://www.peche67.fr
 
also ich hätte nicht die angelei auf aal verboten sonder das mitnehmen der aale
man sollte zb dann 150euro und 1 monat angelverbot kriegen aber die angelei verbieten
naja ...





die spinnen die franzosen:hahaha:

aber das gesetzt kann ich mehr als gut nachvollziehen
 
Jou aber das war jetzt eigendlich keine richtige Antwort auf meine Frage.
Die Richtlinien stehen schon seit Anfang dieses Jahres so auf der Seite.

Jetzt durch das neue Gesetz was es ja Streckenweisse in Deutschland verbietet wurde es dadurch jetzt auch in Frankreich ganz verboten ??

Ein Kumpel von mir meinte Ja.
 
Jou aber das war jetzt eigendlich keine richtige Antwort auf meine Frage.
Die Richtlinien stehen schon seit Anfang dieses Jahres so auf der Seite.

Jetzt durch das neue Gesetz was es ja Streckenweisse in Deutschland verbietet wurde es dadurch jetzt auch in Frankreich ganz verboten ??

Ein Kumpel von mir meinte Ja.

Du kannst doch zu angeln rüber fahren, oder?

Die Karte hast du ja auch drüben geholt, denk ich mal.

Also wäre doch das naheliegende du frägst drüben nach!

Links hast du ja oben schon eingestellt, wirst also die Telefonnummer sicherlich auch finden, oder du fährst halt rüber! :nixweiss:


die spinnen die franzosen:hahaha:

Denk mal in 10 oder 20 Jahren darüber nach wer spinnt, die Deutschen oder die Franzosen!
 
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