west
verkauft nix
Keine ganzjährige Aalschonzeit!
Laut Aussage einiger französischer Kollegen ist der Aalfang nicht verboten.
Das Nachtangeln am französischen Rhein das bisher (2008) noch an ausgewiesenen Stellen erlaubt war wurde nun ganz verboten.
In der Zeit zwischen dem 1. April und 31. Oktober ist der Aalfang tagsüber erlaubt!
Eventuell gibts im Elsass noch verschärfte vereinsinterne Bestimmungen deshalb ist es ratsam sich immer vor Ort noch zu erkundigen!
Laut Aussage einiger französischer Kollegen ist der Aalfang nicht verboten.
Das Nachtangeln am französischen Rhein das bisher (2008) noch an ausgewiesenen Stellen erlaubt war wurde nun ganz verboten.
Gesetzliche Fangzeiten :
Fischen zur Nachtzeit ist verboten
Das Fischen darf nicht mehr als eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang und nicht mehr als eine halbe Stunde nach
Sonnenuntergang ausgeübt werden, gleichviel um welche Art des Fischens es sich handelt.
In der Zeit zwischen dem 1. April und 31. Oktober ist der Aalfang tagsüber erlaubt!
Eventuell gibts im Elsass noch verschärfte vereinsinterne Bestimmungen deshalb ist es ratsam sich immer vor Ort noch zu erkundigen!
ACHTUNG!
Bei Zuwiderhandeln kann das Fischfangmaterial beschlagnahmt und dem Gericht übergeben werden.