Naturschutzgesetze -  Bis wohin darf man mit dem Auto fahren?

corey

Petrijünger
Hallo,

ich möchte mal fragen, bis wohin man denn mit dem Auto fahren kann.

In meinem konkreten Beispiel ist es so, dass gut ausgebaute Wege rund um den Teich gehen, jedoch vorher schon ein Schild kommt: Naturschutzgebiet.

Darf ich als Angler dann doch dort lang fahren oder muss ich das Auto vor dem NSG abstellen und den Rest zu Fuß laufen?

Bis jetzt bin ich meist mit Sack und Pack gelaufen, aber am Montag hatte ich ein Auto genau an einer Angelstelle entdeckt und bin nun am überlegen, ob man dort überhaupt ranfahren darf?!

Vielen Dank schonmal vorab
Christian
 
Also aus einem Naturschutzgebiet würde ich Persönlich mit dem Auto draussen bleiben.

Lieber laufe ich einwenig, weil wenn du irgendwelche Vögel oder was bei der Brut dadurch störst und dich jemand anprangert hast du nichts gut gemacht.

Daher nehme lieber nen kleinen Marsch in kauf auch wenn du ggf. 2-3 laufen musst aber so bist du auf der sicheren Seite und dir kann keiner was.
 
Ja das auto musst du stehen lassen und leider auch nicht Weg verlassen , kann mich auch täuschen . Das beste ist du fragst in der zuständigen Gemeinde nach .
 
Hallo corey,

wenn das ein NSG ist, gibt es auch eine NSG Verordnung oder ähnliches dazu. Am besten mal google suchen lassen. Da sollte dann alles drin stehen was verboten ist.

Prinzipiell gibt es für NSG`s , LSG`s Biosphärenreservate u.s.w. kein generelles Befahrungsverbot. Auch darf man abseits der Wege Pilze suchen, Blumen pflücken, Beeren sammeln u.s.w. sofern für den eigenen Bedarf und keine geschützten Arten betroffen sind.

Aber Achtung, für jedes Gebiet kann es zusätzliche Einschränkungen geben. Daher vorher schlau machen.

Aufschluß kann auch die Beschilderung der Wege geben ( sofern vorhanden ). Wenn das ein öffentlicher Weg ist und kein Durchfahrtsverbot besteht, darf man da auch langfahren, muß aber nicht.

M.f.G. Gofi
 
Parkschild?

Bei uns ist es eigentlich so das zuerst ein Verbotsschild kommt, und 1-2 Km später ein mehr oder weniger befestigter Parkplatz mit einem Schild Parken für Fischereiberechtigte.
Lustig ist nur das auf den Verbotsschildern nie ein Hinweis zu finden ist das man durch darf, kann auch Versicherungstechnisch sein, da es am Rhein auch oft etwas halsbrecherisch zugeht und man plötzlich vom trockenen Stuhlangler zum flüchtenden Überschwemmungsangler wird.
Erkundige dich mal bei denen die den Weg befahren dürfen. (Landschaftsamt oder so steht auf den Autos).
 
Hallo Naturschutzschild!

Wer Mineralöl betriebene Fahrzeuge darin abstellt und oder unerlaubt befährt bekommt eine Strafe von 35€. Gestzt weis ich nicht mehr aber über weisung kann ich dir noch sagen 16.06.2008.
 
Okay,

danke erstmal für eure Antworten. Als ich gestern wieder dort war, habe ich gesehen, dass es sich um Landschaftsschutzgebiete handelt.

Dennoch finde ich keine gesetzliche Regelung. In der Gewässerverordnung des Landes steht:

"Die Anfahrt an die Gewässer und das Parken muss auf dafür freigegebenen Straßen, Wegen und Parkplätzen erfolgen. Der Beschilderung an den Gewässern ist unbedingt Folge zu leisten."

Dort stehen Schilder mit der Aufschrift "Unbefugten betreten verboten" und halt das Schild: "Landesnaturschutzgebiet".

Vorrangig werde ich natürlich immer zum Gewässer laufen, aber wenn man alleine angeln geht und man 2-3 mal gehen muss, dann habe ich schon Angst um meine Ausrüstung.

Ich werde es mal am Montag bei der Anglerversammlung ansprechen. Mal schauen was dort so zu dem Thema gesprochen wird.
Dann werde ich mal hier berichten.

Schönes Wochenende und Petri Heil
Christian
 
Hallo zusammen.

Mit dem Befahren wäre ich sehr vorsichtig.
An einem unserer Gewässer ist auch ein LSG ausgeschrieben.
Vom 1.06. bis 31.08. ist es zusätzlich noch als Vogelschutzgebiet
ausgeschildert. Ein befahren der Wege kommt zur Anzeige und wird
mit einer Geldbuse bis zu 15.000 EUR bestraft.
Die Sache kann also recht teuer werden.

Gruß

Holger
 
Hallo

Grundsätzlich ist das befahren eines LSG in der LSG Verordnung des entsprechenden LSG geregelt. (Geiler Satz :hahaha:)
Ein befahren eines Weges im LSG ist nur aus wichtigem Anliegen möglich (Erwerb, Arbeit, Anreiner etc.)
Also lass es nicht darauf ankommen kostet nur Anwaltskosten und wenn man den Angeltag mit einem Spaziergang ans Gewässer beginnt freut man sich umso mehr auf den geruhsamen Ansitz.

Gruss
Olli
 
lol Wolfi :)

Ich würde es auch lieber sein lassen da rein zu fahren :nein, nimm lieber den Fussmarsch in kauf auch wenn er beschwerlich ist
 
Das regelt bundesweit die StVo und ist ganz einfach!

Jeder befahrbare Weg unterliegt der Strassen- Verkehrsordnung.
Ob du einen Weg befahren darfst oder nicht - unabhängig ob Naturschutzgebiet oder nicht - ist ganz leicht erkennbar und zwar:

1) Durchfahrt Verboten Schild alleine = du musst draussen bleiben
2) Schild "Privatweg - Durchfahrt verboten" = du musst draussen bleiben

3) Zusatz unter dem Schild "Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" = du musst draussen bleiben

4) Alle Schilder mit Zusatz "Anlieger frei" = Du darfst den Weg ohne weiteres benutzen!

5) Weitere Zusätze wie "Angler frei" = du darfst!

6) Ist überhaupt kein Schild am Weg bedeutet dies freie Zufahrt für jedermann.

Hinweis: Auch Wege eines Naturschutzgebietes können für den Verkehr nur durch entsprechende Hinweisschilder gesperrt werden. Nur das Schild "Naturschutzgebiet" oder ähnliches enthält kein Befahrungsverbot!

Hoffe, geholfen zu haben.
Grüsse
Dietmar
 
Sehr gut endlich mal klare ansagen!

Jedoch habe ich ein Ticket bekommen wegen befahren eines nicht befestigten Weges in einem Naturschutzgebiet mit einen Mineralölbetriebenen Fahrzeug
 
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