Jungangler -  Von Fischereiaufsicht erwischt! Welche Strafe?

matze3006

Petrijünger
Hey Leute heute war ich an der Unterwarnow auf Hering Angeln hier bei uns in Rostock habe mir eine Karte gekauft beim Ortsamt. ich sagte zu Ihr ich möchte eine Karte wo ich im Fischerrei Hafen Angeln könnte was gab sie mir eine Ostsee Karte ich achtete nicht drauf und ging damit angeln. Wie der Zufall so will wurde ich kontrolliert und meine daden augenommen. Welche Strafe erwartet mich?????Wisst ihr einen Rat???
 
Hi also ich würde protest einlegen weil du ja dem jeniegen gesagt hast das du im Fischereihafen angeln möchte,kennst du vieleicht noch den namen von dem der dier die angelerlaubnis ausgestellt hat.
Hast du schon einen Brief bekommen von denen.
Und wie alt bist du ich wurde mal beim herings angeln erwichst und da ich 13 jahre alt war hatte ich einen brief zu denen geschrieben das es mir leit tut und ich es nie wieder machen würde und ich hatte glück das ich nicht bestraft wurde.
Aber fals das nichts bringt erwartet dich eine strafe(Fischwilderei)
 
neinden namen weiß ich nicht mehr aber die alte würde eh sagen das sie das nicht gesagt hat aber das mit dem wiederspruch probiere ich mal aus ne ich bin 18 und net 13 wie du früher gruß matze
 
Bleib erst mal gaanz locker. Du warst ja nicht gänzlich ohne Schein angeln. Und deine Aussage klingt ja auch glaubhaft. Von daher abwarten. Wenn du angeschrieben wirst, sachlich! und vernünftig antworten und versuchen, die Umstände zu erklären. Einsicht zeigen wirkt Wunder. ;-)In der Fischereibehörde sitzen keine Unmenschen. Wenn dem so wäre, wärst du deine Angeln schon los.;-)
 
Aber sei mal ehrlich, wenn ich mir ne Karte kauf dann schau ich drauf wo ich angeln darf, und fisch nicht einfach drauf los. Da bist du schon ein bißchen selber Schuld. Nicht die Dame die dir den Schein ausgestellt hat. Sorry für dich
 
jaja das werde ich ja machen sachlich. Natührlich bin ich auch selber schuld ich könnte mich auch in den A***h beizen das ich nicht drauf geguckt habe aber ich war in Eille grußßßßßßßßßßßß
 
Hallo Matze

Ich bin der Meinung das es sich im Sand verlaufen wird. Wenn du nicht gerade ein ich muss das jetzt ahnden Beamten hast wird es eingestellt wegen geringfügigkeit.
 
Schwarzfischen

Morgen

Also in einem Gewässer mit einem Angelschein von einem anderen Gewässer zu fischen wird bei uns in Österreich genauso geahndet wie Schwarzfischen.
Aber ich als Aufsichtsfischer würde bei einem Gastangler eher die Augen zudrücken, da dieser die örtlichen Verhältnisse nicht so kennt.
Die Frage nach der Strafe: Es folgt eine Anzeige bei Gericht wegen § 137 Eingriff in fremdes Jagd und Fischereirecht. Wenn noch nicht einschlägig vorbestraft eine Geldstrafe die sich nach dem Einkommen richtet.
Natürlich zieht das auch eine Vorstrafe nach sich.
Wie gesagt das nur wenn der Aufsichtsfischer streng nach Vorschrift :advokat: handelt.

Lg. Oberesalzach
 
Mach dich nicht verrückt und warte erst mal ab.
Aber auf die Tageskarte hättest du schon einen Blick werfen können,auch wenn du in Eile warst.Soviel Zeit sollte sein.Das hast du bestimmt schon mal daraus gelernt
 
Mal eine reine Interessefrage: Macht das nicht einen Unterschied, ob man mit garnichts erwischt wird (also kein Fischereischein, keine Abgabe, nichts) oder ob man kontrolliert wird, Inhaber eines gültigen Scheins ist, seine Abgabe ordentlich bezahlt hat und nur für das Gewässer keine gültige Karte vorlegen kann (da abgelaufen, oder falsche Karte bekommen)? Rein vom gesunden Menschenverstand würde ich sagen, dass in letzterem Fall eher zivilrechtlich was geschehen kann, da man ja den "Eigentümer" (Fischer, etc.) des Gewässers schädigt, indem man unrechtmäßig Fische entnimmt die derjenige dort eingesetzt hat. Dass man dennoch die Qualifikation hat (haben sollte) mit ordentlichen Methoden zu Angeln und waidgerecht mit den Fischen verfährt ist ja gegeben.

Grüße
Mastermirk
 
@ mastermirk

Ich sagte ja nur wenn er gesetzeskonform vorgeht
kann man es als Schwarzfischen auslegen.
Menschlich gsehen reicht eine Verwarnung.
 
Hi,

Mal eine reine Interessefrage: Macht das nicht einen Unterschied, ob man mit garnichts erwischt wird (also kein Fischereischein, keine Abgabe, nichts) oder ob man kontrolliert wird, Inhaber eines gültigen Scheins ist, seine Abgabe ordentlich bezahlt hat und nur für das Gewässer keine gültige Karte vorlegen kann (da abgelaufen, oder falsche Karte bekommen)?

kein Fischereischein / keine Fischereiabgeabe gezahlt = Ordnungswidrigkeit
keine gültige Angelkarte für das Gewässer = Straftat, weil Fischwilderei nach § 293 StGB

Es macht also einen Unterschied, wobei die fehlende Angelberechtigung für das Gewässer das grössere Problem darstellt.

Viele Grüsse

Lars
 
Hi,



kein Fischereischein / keine Fischereiabgeabe gezahlt = Ordnungswidrigkeit
keine gültige Angelkarte für das Gewässer = Straftat, weil Fischwilderei nach § 293 StGB

Es macht also einen Unterschied, wobei die fehlende Angelberechtigung für das Gewässer das grössere Problem darstellt.

Viele Grüsse

Lars

Da muß ich Bollmann vollkommen recht geben
 
Danke @ Bollmann!

Das ist hier der springende Punkt! Wir sprechen hier von einer Straftat und da ist nichts mehr mit Fischereibehörde oder Ermessen sondern die Staatsanwaltschaft verfolgt das Delikt. Du wirst also vermutlich bald von der Polizei entweder zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert oder zur Vernehmung vorgeladen. Da solltest Du dann natürlich Deine Geschichte in Ruhe erzählen und am besten vorher noch schauen, ob Du herausfinden kannst, wer Dir die Karte verkauft hat. Diese Dame könnte nämlich als Zeugin für Dich hilfreich sein.

Später entscheidet dann der Staatsanwalt, ob Anklage erhoben wird. Wenn er die Sache einstellt, hast Du Glück gehabt, wenn nicht, entscheidet der Richter.

Und wie sagt man so schön: "Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand."
 
War grad auf der Seite vom lallf da stand was von Platzverweis und vorläufiges sicherstellen vom Angelgerät bis Strafe und Geldbuße . Wollen hoffen das es nicht so schlimm wird .
 
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