Gesetze -  Für mich unsinnige Karpfen-Schonzeit - Warum?

Northlight

Pädagogischer Allrounder
Moinsen,

ich ärgere mich schon lange, aber nun noch mehr ( weil alle die fangen dürfen ), über eine für mich unsinnige Schonzeitregelung für Karpfen an ..............

Im Bereich des ....... ist es Verboten zwischen dem 30.11 - 30.04. gezielt auf Karpfen zu angeln, bzw. diese zu entnehmen. Sie stehen unter Schonzeit. Ok, beim Hecht und Zander kann ich es voll verstehen, da die Tiere dann laichen, aber der Karpfen?????

Der laicht doch im Mai bzw. Juni und das nur bei Wassertemperaturen jenseits der 18 Grad Celsius.

Hab mal nett im ...... gefragt warum die geschützt sind, bekam aber nur die Antwort: "Ist nun mal so schon seit Jahren". Warum usw. konnte mir keiner sagen.

Die Bestände die wir haben sind: Spiegel, Schuppen, Gras und seit ein paar Jahren Wildkarpfen ( war mal ne Besatzmaßnahme ). Vermehren tun die sich im Sommer ganz gut, man hat immer mal wieder Jungkarpfen dran - ohne neue Besatzmaßnahmen. Und auch die Bestände sind recht ordentlich.

Vielleicht kann mir mal einer von euch sagen, was die für mich unsinnge Maßnahme soll, bzw. vielleicht hat sie doch einen Sinn???? Laß mich gerne eines besseren belehren.

Gruß .........
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo wir leben doch in Deutschland es wird irgend eine Verordnung geben die das regelt. auch wenn sie von 1103 ist.Also reg dich nicht auf. Es gibt eine Menge sachen die antiquirt sind. aber ändern wirst du das nicht.
 
Ok, hinterfragen darf man es aber dennoch. Für mich steht keinerlei Hintergrund dahinter. Keine Laichzeit, keine Probleme beim zurück setzen im Winter usw. Warum dennoch diese unsinnigen Regelungen. Im Sommer könnte ich es ja verstehen ( wegen Laichzeit ), aber im Winter??? Besch....... Im Winter wo sie nicht laichen verboten - mitten in der Laichzeit werden sie zum Abschuß frei gegeben. Irgendwie paradox.
 
Ja das ist so. Ich gebe dir völlig recht. Es gibt unsinnige Gesetze in der BRD. In Hessen zum beispiel ist die Todesstrafe immer noch in Kraft. Also wenn wir mal Autonom werden., dann auf gepasst.
 
Warscheinlich will dein Verein den Karpfen mal eine Pause gönnen, in der sie Stressfrei leben und wachsen können .Aber ich find die Regelung auch dumm;)
 
Es gelten für folgende Fische Schonzeiten und dürfen weder beangelt noch entnommen werden:

Hecht: 01.01. - 30.04.
Zander: 01.01. - 30.04.
Karpfen: 30.11. - 30.04.
Aaland: 30.11. - 30.04.

Die Regelung gilt überings für alle .......................................

Weiterhin sind gewisse Flußabschnitte komplett gesperrt, da diese als Rückzugsgebiete dienen ( was ich auch nachvollziehen kann ).

@strasse

Wirklich viel wachsen die Fische im Winter nicht. Verköstigen ja weniger und verstoffwechseln auch deshalb kaum was. Wachstumsphasen sind eher im Sommer oder?????
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das ist so. Ich gebe dir völlig recht. Es gibt unsinnige Gesetze in der BRD. In Hessen zum beispiel ist die Todesstrafe immer noch in Kraft. Also wenn wir mal Autonom werden., dann auf gepasst.

Art 102 Grundgesetz sagt ganz klar das die Todesstrafe abgeschafft ist und das gilt auch in Hessen :). Denn das GG schlägt jedes Landesrecht.

Ich kann mir aber gut vorstellen das den karpfen während und nach dem zehrenden Winter eine Erholungsphase gegoennt werden soll um vor der Laichzeit noch einmal richtig Kraft aufzubauen.

Gruss
Olli
 
Art 102 Grundgesetz sagt ganz klar das die Todesstrafe abgeschafft ist und das gilt auch in Hessen :). Denn das GG schlägt jedes Landesrecht.

Ich kann mir aber gut vorstellen das den karpfen während und nach dem zehrenden Winter eine Erholungsphase gegoennt werden soll um vor der Laichzeit noch einmal richtig Kraft aufzubauen.

Gruss
Olli

Ich schreibe ja auch wenn wir uns für Autonom erklären haben wir die Todesstrafe nicht abgeschafft und können diese anwenden. Richtig ist das Bundesrecht Landesrecht schlägt. Es geht nur darum das wir die Todesstrafe nicht abgeschafft haben.
 
Schonzeiten

Im Bundesland Salzburg gibt es keine Schonzeiten für Karpfen da ja sonst in manchen Teichen fast nicht gefischt werden könnte. Ebenso verhält es sich bei der Regenbogenforelle da diese schon durch die Züchterei mit der Laichzeit komplett durcheinander ist,.Auch der Bachsaibling hat bei uns keine Schonzeit.

Lg. OS
 
@OBERESALZACH

In Deutschland gibt es auch in keinem Bundesland eine strikte Karpfenschonzeit ,diese wurde halt von einem Verein angeordnet .Also in Salzburg bist du nicht der einzige der keine Schonzeit hat ;)
 
@OBERESALZACH

In Deutschland gibt es auch in keinem Bundesland eine strikte Karpfenschonzeit ,diese wurde halt von einem Verein angeordnet .Also in Salzburg bist du nicht der einzige der keine Schonzeit hat ;)

Die hats bei uns auch noch nie gegeben. Anders verhält es sich z.B. in Ober- und Niederösterreich oder auch Wien und Burgenland die haben alle eine vom Land vorgeschriebene Schonzeit und nicht nur von einem Verein.

Lg. OS
 
Die hats bei uns auch noch nie gegeben. Anders verhält es sich z.B. in Ober- und Niederösterreich oder auch Wien und Burgenland die haben alle eine vom Land vorgeschriebene Schonzeit und nicht nur von einem Verein.

Lg. OS

Hoi!

Seit 2006/2007 haben wir in Niederösterreich keine vom Land vorgeschrieben Karpfenschonzeit mehr... Vereinsintern kann man aber nach wie vor eine machen...

Petri Heil aus Österreich!!!
 
Bei uns in Brandenburg ist der Karpfen auch das ganze Jahr offen. Einzig unser Vereinsgewässer regelt dies etwas anders. Graskarpfen sind ganzjährig geschont und kurz nach neuem Besatz sind wir angehalten die guten Stücke etwas in Ruhe zu lassen. Könnte auch der Grund bei Euch sein! Im November besetzte K2 bzw. K3 Karpfen sind noch recht unbefangen was Angelschnüre mit Köder betrifft. Die fressen einfach alles was irgendwie geht.
 
Hallo Holtenser !
Hast ein neues Benutzerbild ! Affengeil !:hahaha:Hätte auch gern eins , bin nicht so firm darin . Gehört hier zwar nicht hin , hoffe , mir wird verziehen :angler: Gruss an alle Old Crow
 
Hi Leute ,

mir sind auch keine Gewässer bekannt , wo es eine Schonzeit für den Karpfen gibt .

Das einzige was für den Karpfen bei uns hier in Bayern gilt ist ein Schonmaß von 35cm .

Was sie mit dieser überzogenen Schonzeit erreichen wollen , bleibt mir ein Rätsel .

Könnte mir nur vorstellen , daß sie im November besetzen und so die Besatzfische schonen und schützen wollen , den sonst wäre im Frühjahr vom Besatz nicht mehr viel übrig , da die Satzkarpfen auf alles mögliche Beißen .
Also ich denke es soll bei Besatz ein verangeln verhindern .

mfg Jacky1
 
Moinsen!
Diese (auch für mich unsinnige) Karpfenschonzeit wird offensichtlich durch kein Gesetz geregelt, sondern gilt, wie Northlight ja schrieb, für alle Hunte - Gewässer. Sie ist also intern eingerichtet vom Hunte-Verband oder eben dem Eigner oder Verwalter der Hunte - Gewässer. Es bedarf also keiner Gesetzesänderung, um sie abzuschaffen, sondern nur eine Mehrheit im Verwaltungsgremium. Diese könnte unter Umständen erreicht werden durch eine wohl begründete Unterschriftenaktion aller Hunte-Angler.
Gruß
Eberhard
 
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