Landesfischereigesetze -  Worin Besteht der Sinn

PIKEHUNTER007

Super-Profi-Petrijünger
Gutachter-Kollegium
MOIN!
Hab mal eine Frage zur Schonzeit.
Hab mir früher Keine Gedanken darüber gemacht und hab mir mal mein Merkblatt mit den Schonzeiten und das Klein Gedruckte durchgelesen
da steht folgendes!
Schonzeit Hecht vom 01.02-15.04
Schonzeit Zander vom 01.04-31.05
Frühjahrsschonzeit vom 15.04-31.05,d.H ich darf während der Frühjahrsschonzeit nicht mit Kunstköder und Weichplastikköder,KöFi oder Fischteile Angeln!
Ich kann jetzt noch bis zum 15.04 mit KuKö,Gummi oder KöFi Angeln und das Während der Schonzeit von Hecht und Zander,Klar kann ich evtl. einen Wels,Barsch,Döbel oder Rapfen Erwischen aber wie gross ist die Wahrscheinlichkeit das ich KEINEN Hecht oder Zander in der Schonzeit Fange!
Ich möchte nicht wissen wieviele in der Besagten Zeit mit den oben
genannten Ködern in der Schonzeit einen Hecht oder Zander Entnehmen!
Man darf sie ja NICHT zurücksetzen!
Also diese Terminierung Finde ich voll für den A....!
Oder wie sieht ihr das?

MFG
WALTET
 
Moin Moin

Also du kannst den hecht oder zander schon zurück setzen er darf nur nicht so verletzt sein das ein weiter leben nicht reskirtwird .

auf deutsch er darf nicht bluten oder solche krase verletzung haben das er in denn nechsten tagen draufget oder erkrangt.
mfg
 
Trotzdem ist die Terminierung Schwachsinn!
Releasen ist eine Ordnungswiedrigkeit!
Und wieviele Halten sich dran in der Schonzeit einen Hecht oder Zander zurück zu Setzen!

MFG
 
hast ja recht nicht gerade viele ich setz in trotzdem zurück weil ich meinen schein behalten wiel da bei uns in der gegend mindestens 2 mal kontrolirt wird.

den ..... ist das egal die nemen alles mit was sie fangen.

mfg
 
MOIN!
Hab mal eine Frage zur Schonzeit.
Hab mir früher Keine Gedanken darüber gemacht und hab mir mal mein Merkblatt mit den Schonzeiten und das Klein Gedruckte durchgelesen
da steht folgendes!
Schonzeit Hecht vom 01.02-15.04
Schonzeit Zander vom 01.04-31.05
Frühjahrsschonzeit vom 15.04-31.05,d.H ich darf während der Frühjahrsschonzeit nicht mit Kunstköder und Weichplastikköder,KöFi oder Fischteile Angeln!
Ich kann jetzt noch bis zum 15.04 mit KuKö,Gummi oder KöFi Angeln und das Während der Schonzeit von Hecht und Zander,Klar kann ich evtl. einen Wels,Barsch,Döbel oder Rapfen Erwischen aber wie gross ist die Wahrscheinlichkeit das ich KEINEN Hecht oder Zander in der Schonzeit Fange!
Ich möchte nicht wissen wieviele in der Besagten Zeit mit den oben
genannten Ködern in der Schonzeit einen Hecht oder Zander Entnehmen!
Man darf sie ja NICHT zurücksetzen!
Also diese Terminierung Finde ich voll für den A....!
Oder wie sieht ihr das?

MFG
WALTET
sers,ich geh in der Zeit garnicht erst mit Kunstköder oder so los.
Mir ist die Gefahr zu groß,doch einen zu fangen und außerdem möchte ich nicht das ich eventuell einen richtig guten Hecht fange und ihn wieder zurücksetzen muß wegen der Schonzeit,tät mich dann riesig ärgern.
Bei uns darf und MUSS man sie in der Schonzeit zurücksetzen.
 
Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass man die Fische NICHT zurücksetzen darf? Du MUSST in der Schonzeit gefangene Fische sogar zurücksetzen. Was Du NICHT darfst ist einen geschonten Fisch GEZIELT befischen, UM ihn zurückzusetzen.

Bitte nicht den Begriff C&R falsch verstehen. Zurücksetzen ist nicht grundsätzlich verboten. Es muss aber ein vernünftiger Grund vorhanden sein. Schonmaße und -zeiten sind solche vernünftigen Gründe.
 
Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass man die Fische NICHT zurücksetzen darf? Du MUSST in der Schonzeit gefangene Fische sogar zurücksetzen. Was Du NICHT darfst ist einen geschonten Fisch GEZIELT befischen, UM ihn zurückzusetzen.

Bitte nicht den Begriff C&R falsch verstehen. Zurücksetzen ist nicht grundsätzlich verboten. Es muss aber ein vernünftiger Grund vorhanden sein. Schonmaße und -zeiten sind solche vernünftigen Gründe.

Ein in der Schonzeit gefangener Fisch darf nur dann zurückgesetzt werden wenn er überlebensfähig ist, sollten irgendwelche Verletzungen vorliegen muß der Fisch abgetötet werden.
Ein kleiner Tip von mir wäre folgender: Solltet ihr z.B. einen Hecht mit Wurm fangen (alles schon passiert), und der Haken ziemlich weit im Rachen liegt, den Haken nicht entfernen sondern das Vorfach abschneiden und den Haken drin lassen. Solltet ihr kontrolliert werden könnt ihr beweisen das ihr nicht gezielt auf den Fisch gegangen seid. Gleiches gilt natürlich auch bei gehakten Fischen.
 
Schonzeit

Hallo zusammen

In Österreich ist die Sachlage so: Wenn ein in der Schonzeit oder untermaßig gefangener Fisch nicht mehr überlebensfähig ist, dann muß dieser getötet werden und in kleine Stücke zerschnitten in das Gewässer als Futter für andere Raubfische geworfen werden. Behalten darf dieser mit der Begründung er hat geblutet auf keinen Fall werden. Entzug der Lizenz und Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde wegen Nichtbeachtung eines Landesgesetzes. :vertrag:

Schöne Grüße Oberesalzach
 
Hi

Uns wurde es so beigebracht: Ein untermassiger oder geschonter Fisch ist schonenst zurückzusetzen, wenn der Fisch tief geschluckt hat ist das Vorfach abzuschneiden und der Fisch auch zurückzusetzen.
Stirbt der Fisch bei LAndung etc. ist er sachgemäss zu entsorgen ( vergraben ).
Aneignung des Fisches zieht Strafe nach sich (hängt aber in dem Fall vom gesunden Menschenverstand des kontrollierenden ab), gezieltes Angeln auf gschonte Fische ob man sie nun entnimmt oder zurücksetzt bringt richtig Ärger.
Gruss
Olli
 
Ja, ja Manuel andere Länder andere Sitten obwohl wir in Salzburg zu Fuß nach Bayern gehen können.

Hi

Uns wurde es so beigebracht: Ein untermassiger oder geschonter Fisch ist schonenst zurückzusetzen, wenn der Fisch tief geschluckt hat ist das Vorfach abzuschneiden und der Fisch auch zurückzusetzen.

Vollkommen richtig deine Ausseage, nur wenn der Fisch z.B. eine Äsche nur ein wenig blutet hat er überhaupt keine Überlebenschance. Wenn du wie ich annehme auch Fliegenfischer bist hängen die Fische ja sowieso schön vorne, aber über die Empfindlichkeit von Salmoniden wirst du bescheidwissen. Auch bei Zandern verhält sich das so mit der Empfindlichkeit
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi

Ich war Gott sei Dank noch nie in einer solchen Situation, da während der Schonzeit die Kunstköder zuhaus bleiben, wenn in dem Gewässer eine Speziel lebt die zur Zeit Schonung geniesst.
Während der Äschenschonzeit fische ich selber nur mit der Fliege und ohne Widerhaken, oder meide die Bereiche in der sie bevorzugt stehen.
Sehe allerdings keinen Sinn darin einen Fisch zu zerhacken. Der Gesetzgeber ist mal gefordert klare Richtlinien festzulegen. Feste Verbotszeiten für Raubfischköder etc. und die Vereine sollten alle angehalten werden ihre Fangbestimmungen auf die vorkommenden Fischarten anzupassen ( Einzelhaken Widerhakenverbot etc), hier kann der Gesetzgeber nicht eingreifen da jedes Gewässer anders ist.

Gruss
Olli
 
Hallo Olli
Wenn wir bei uns in Salzburg nur einige von deiner Sorte mehr hätten dann wäre ich froh. Wenn einer in Gewässern wo kein Schonhaken vorgeschrieben ist einen nimmt und Aschenstrecken in der Schonzeit meidet ist schon viel getan. Bei den meisten lautetet die Devise ja fangen und wenn geht viel.

Danke für Deine Umsicht Lg. Peter :klatsch
 
Moin !
Also ein gewisser Sinn ist schon daran, einen untermaßigen Fisch, der getötet werden muß, weil er nicht überlebensfähig wäre, zu zerscheiden u. dem Gewässer wieder zuzuführen. Wem nützt es, wenn er vergraben wird?? Wird er aber in Stücke geschnitten u. wieder eingeworfen, so finden sich eine Menge Liebhaber für die Stücke. Krebse u. Aale nehmen sie mit Sicherheit, aber auch der Wels, der Zander u. sogar der Hecht nehmen frisache Fischstücke. Da hat es dann wenigstens einen Nutzen. In der Erde wird höchsten Humus daraus. Deshalb bin ich dafür, daß dort, wo es erlaubt ist, auch so verfahren wird. An vielen Gewässern ist es sogar Vorschrift.
Gruß
Eberhard
 
Moin !
Also ein gewisser Sinn ist schon daran, einen untermaßigen Fisch, der getötet werden muß, weil er nicht überlebensfähig wäre, zu zerscheiden u. dem Gewässer wieder zuzuführen. Wem nützt es, wenn er vergraben wird?? Wird er aber in Stücke geschnitten u. wieder eingeworfen, so finden sich eine Menge Liebhaber für die Stücke. Krebse u. Aale nehmen sie mit Sicherheit, aber auch der Wels, der Zander u. sogar der Hecht nehmen frisache Fischstücke. Da hat es dann wenigstens einen Nutzen. In der Erde wird höchsten Humus daraus. Deshalb bin ich dafür, daß dort, wo es erlaubt ist, auch so verfahren wird. An vielen Gewässern ist es sogar Vorschrift.
Gruß
Eberhard

Ja aber könnte es nicht evtl. vorkommen das wenn man so einen Fisch zerstückelt und wieder reinwirft und es ein stilles Gewässer ist und es nur wenig Raubfisch gibt das das Zeug dann anfängt zu schimmeln und sich Krankheuiten ausbreiten könnten oder sehe ich das zu dramatisch und das Zeug wird in der Regel schnell weggefressen??:spass
 
Tach Eberhard

Ja wie ich schon ausführte, ich kenne in Österreich kein Gewässer wo man verletzte oser untermaßige,nicht überlebensfähige Fische vergraben muß. Bei uns werden nur die im Frühjahr durch Winterschaden ums Leben gekommenen Fischkadaver vergraben. Eine der unangenehmsten Arbeiten (Geruch).
Aber ansonsten wird hier nur getötet und in kleine Stücke zerschnitten und den anderen zum Fraß vorgeworfen

Lg. Oberesalzach

Ja aber könnte es nicht evtl. vorkommen das wenn man so einen Fisch zerstückelt und wieder reinwirft und es ein stilles Gewässer ist und es nur wenig Raubfisch gibt das das Zeug dann anfängt zu schimmeln und sich Krankheuiten ausbreiten könnte

Da mach dir keine Sorgen.
  1. Es sind sicher nicht so viele Fische die auf diese Weise entsorgt werden
  2. Sind in einem gesunden Gewässer genug Bakterien Die diesen Fisch gegebenenfalls auch entsorgen
  3. Gibt es sogar Friedfische die sichs an Fischstücken gut schmecken lassen. Man hat schon Karpfen auf Köderfisch gefangen
oberesalzach
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi Leute ,

bei uns hier heißt es allgemein , daß verletze , untermaßige und nicht mehr lebensfähige Fische dem Gewässer entnommen werden müssen , selbst wenn sie in der Schonzeit gefangen wurden und/oder untermaßig sind .
Sie sind als Fang zu betrachten , man muß sie in die Fangliste eintragen und das Vorfach muß im Fisch belassen werden , falls man kontrolliert wird .

Ein zerstückeln und wieder einbringen in ein Gewässer finde ich verachtenswert und hat mit sinnvoller Verwertung nichts zutun !!!

mfg Jacky1
 
Untermaßig

Das ist der größte Unsinn den ich in meinen Leben je gehört habe. Da würde sich dann ja jeder jeden Fisch behalten können und wenn der Aufsichtsfischer kommt sage ich dann der war nicht lebensfähig. dieser Blödsinn SCHREIT ZUM HIMMEL. Und außerdem zeigt mir ein heraushängendes Vorfach nicht ob der Fisch überlebensfähig ist. Den hätte ich genausogut das Vorfach abzwicken können und ihn freilassen können. Übrigens ich habe die Ausichtsfischerprüfung mit Erfolg abgelegt und weiß wovon ich schreibe
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist der größte Unsinn den ich in meinen Leben je gehört habe. Da würde sich dann ja jeder jeden Fisch behalten können und wenn der Aufsichtsfischer kommt sage ich dann der war nicht lebensfähig. dieser Blödsinn SCHREIT ZUM HIMMEL. Und außerdem zeigt mir ein heraushängendes Vorfach nicht ob der Fisch überlebensfähig ist. Den hätte ich genausogut das Vorfach abzwicken können und ihn freilassen können. Übrigens ich habe die Ausichtsfischerprüfung mit Erfolg abgelegt und weiß wovon ich schreibe

Finde es persönlich auch idiotisch, meißt kann man eh nicht einschätzen ob ein Fisch noch überlebt hätte oder nicht. Ein vergraben wäre dann für angebrachter auch wenns schade um den Fisch is.
 
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