Bundesgesetze -  Eigener Teich

aalfreak

Petrijünger
Hallo
ich wollte mal nachfragen was für auflagen man erfüllen muss um einen eigen Teich oder weiher zu erstellen
Oder kann man einfach wenn man eigenen Grund und boden hat diesen ausbuddeln wasser reinlaufen lassen und fische reinsetzten ?
 
Gar nichts darfste ohne Genehmigung. Auch nicht auf eigenem Land.
Teichanlagen müssen beantragt und genehmigt werden.
Genauso wie ein Eigenheim oder andere bauliche Maßnahmen.
Gruss Armin
 
beantragen musst Du auf der Behörde die für bauliche Veränderungen und Baugenehmigungen zuständig ist.
Da Du aber einen Angelteich anlegen willst, gehe ich von einem grösseren Teich aus und da wird mit Sicherheit das Wasserwirtschaftsamt noch ein Wörtchen mitreden wollen.
Also ich stell mir das sehr Problematisch vor.

Nachtrag: Hast Du den einen Zulauf und Ablauf auf dem Grundstück?

Gruss
moby
 
Zuletzt bearbeitet:
Für die Erstellung eines eigenen Teiches auf Deinem Grundstück benötigst Du bis zu einem Fassungsvermögen vom 99,9 kubikmeter keine Genehmigung,bist aber zu einer Anzeige verpflichtet.Ab 100 kubikmeter ist ne Baugenehmigung fällig.
Auch bei Genehmigungsfreien Baumassnahmen sind zb Bauabstände zu Grundstücksgrenzen einzuhalten.
Bei dem Besitz eines eigenen Teiches ist es nicht selbstverständlich das Fischereirecht zu besitzen.Bei mir war es so, das ich den Nachweis des Fischereischeins über einen längeren Zeit führen musste.Danach war es aber einfach,eine kleine Gebühr und es kam der Stempel vom Landratsamt auf den Pachtvertrag-fertig.
Ich kann es Dir aber nur für Sachsen-Anhalt erleutern,von Bundesland zu Bundesland existieren sicher andere Vorschriften.Iven
 
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