Hi zander werner ,
in Hessen hat die Regenbogenforelle keine Schonzeit , in manchen anderen Bundesländern aber schon , außerdem kommt der Threaderöffner auch wieder aus einem anderen Bundesland !!!
Egal , Fische in solchen Anlagen haben keine Schonzeit unabhängig von ihrer Art, siehe Gesetze hier im Forum , ausgenommen sind Schonmaße oder -zeiten die die Betreiber solcher Anlagen anordnen !
Da die Fische aus Zuchtanlagen kommen und ausschließlich zum Fangen besetzt werden , also nicht der Arterhaltung dienen , ob sie ablaichen würden sei dahingestellt .
Auch sind solche Teiche oder Seen so beschaffen , daß es Fischen nicht möglich ist abzuwandern , also das Gewässer zu wechseln , um eventuellen Laichgeschäften/Wanderugen nachzukommen .
Ich kenne Anlagen , die besetzen mit allen möglichen Salmoniden , selbst mit Seeforellen , diversen Saiblingen ,Zandern , Hechten , Wallern , Stören , Sterlets und anderen Fischen .
Für einige oben genannte gelten in der "freien Wildbahn" auch Schonzeiten und Schonmaße , in diesen Anlagen gelten sie eben nicht .
mfg Jacky1