Bundesgesetze -  Angeln an Forellenseen in Schleswig Holstein

Bartelmann

Super-Profi-Petrijünger
Hallo,


Ich habe momentan noch keinen Fischereischein und wohne in der Nähe von Schlweswig-Holstein.
Jetzt wollte ich fragen ob ich an Forellenseen angeln darf...

Im Gesetz steht:

§ 26 Fischereischein
(1) Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf ihren oder seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Fischereiaufsichtsbeamtinnen oder Fischereiaufsichtsbeamten, den Polizeivollzugskräften, den Fischereiberechtigten, Fischereiausübungsberechtigten oder den Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern vorzuzeigen. der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erbracht ist.
(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich in Teichwirtschaften, in besonderen Anlagen der Fischereierzeugung, in privaten Kleingewässern sowie für Personen, die den Fischfang in Küstengewässern aufgrund von inter- oder supranational vereinbarten Zugangsrechten ausüben und Personen, die zur Unterstützung der Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten oder ihren Hilfspersonen, die einen Fischereischein besitzen, zusammen mit diesen den Fischfang ausüben. Ein Fischereischein ist ebenfalls nicht erforderlich für Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie beim Fischfang von einer volljährigen Fischereischeininhaberin oder einen volljährigen Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.
(3) Der Fischereischein wird auf Lebenszeit erteilt
(4) Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Schleswig - Holstein, solange die Inhaberin oder der Inhaber die Hauptwohnung nicht in Schleswig - Holstein hat.
(5) Das Verfahren für die Erteilung eines Fischereischeines sowie weitere Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht regelt die oberste Fischereibehörde durch Verordnung. Für die Erteilung des Fischereischeines sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Für die Erteilung des Fischereischeines für Erwerbsfischerinnen und -fischer ist die obere Fischereibehörde zuständig.



Ist ein solcher Forellensee eine Teichwirtschaft bzw. eine Anlage der Fischereierzeugung??????????
Und heißt das dass ich da ohne Angelschein Angekln darf??????

Danke


Edit:
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Zuletzt bearbeitet:
Dann eben nicht, ich machs einfach, ma sehen was passiert, soll mir der Fischereiaufseher doch das Wort Teichwirtschaft definieren
:shock
 
Also ich habe die Erfahrung gemacht an Forellenseen wird nur auf dein Schein geschaut den du aus dem Portmoney holst der Rest ist egal wenn ich mit meinem Kindern 9 und 3 Angeln gehe verkauft der Kinderkarten für die Hälfte. das Ist auch schon alles. Und jeder weis das in dem alter sicher noch keiner einen Schein hat.
 
Hi Bartelmann ,

ein FoPu ist weder eine Teichwirtschaft , noch eine Anlage zur Fischzucht , was eigentlich das Gleiche ist .

An besagten Teiche wäre sehr wohl ein Fischereischei notwendig , was aber die geldgieriegen Betreiber meist nicht interessiert , sie dürften ohne Schein keine Zarte verkaufen.

Da diese Anlagen öffentlich zugänglich sind , kann die Polizei , das Ordnungsamt und selbst ein für die Region bestimmter Kontrolleuer (Fischereiaufseher) dich und jeden anderen kontrollieren und deinen Fischereischein verlangen .

Hast du diesen nicht , bezahlst du Strafe , ebenso wie der Teichbesitzer , weil eine Straftat vorliegt !

Also besser mit Schein angeln gehen , das spart nämlich hinterher Geld .

P.S.: Vor kurzem wurden zwei Teichanlagen kontrolliert , weiß es von einem Bekannten , daß 12 Leute ohne gültigen Fischereischein angetroffen wurden und bei der anderen waren es 9 Leute , was zur Anzeige gebracht wurde .
Die Namen werde ich nicht nennen , nur soviel , beide sind immer negativ aufgefallen , eine befindet sich in NRW , die andere in Schleswig-Holstein .

mfg Jacky1
 
Waren die Fischereiaufseher nicht dazu da genau das zu prüfen????

Wer kontrolliert schon ein FOPU? wurde noch nie Kontrolliert vielleicht liegt das in Hessen allgemein so wurde seit ich mit 12 angefangen habe nur einmal bis jetzt Kotrolliet und das war auch am Vereinssee. Rhein nichts Main nichts. die kommen mal guggen aber kontrollieren nicht. Und das an FOPU geschaut wird ist genau so lächerlich wie im Puff da zählt auch der Geldschein und nicht das aussehen.
 
Oh, muss ich wohl beim Suchen übersehen haben:(:(:(:(:(

Danke, wobei genau mein Problem bei dir "übergangen" wird..

Fazit: Von der nicht klar definierten Begriffserklärung abgesehen, bei privaten Kleingewässern -> ohne Schein möglich! (!?)

Private Kleingewässer sind doch FoPus oder?:confused:
 
Hi ,

da FoPu´s der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden , gelten sie nicht mehr als private Kleingewässer .
Als privates Kleingewässer gilt ein Teich , der sich auf deinem umzäunten Privatgelände befindet , der allerdings auch nur eine bestimmte Größe haben darf , sofern du ihn nicht für die Öffentlichkeit zum Angeln zur Verfügung stellst !

mfg Jacky1
 
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