Landesfischereigesetze -  Ausbringen der Montagen mit dem Boot...

Hi!
Wenn ich mir Eure VuB´s so durchlese, wunder ich mich, dass
Ihr nicht alle bei uns in Bayern angelt.
Ich bin jedenfalls froh, dass das Fischen bei und so einfach zu sein scheint.

Boot JA oder NEIN steht eindeutig so in der Erlaubniskarte. Da gibt es kein
wenn nachmittags um 15 Uhr die Wassertemperatur ein Drittel der Lufttemperatur
beträgt und am gegenüberliegendem Ufer ein grüner Regenschirm steht, dann darf ich 63%
meiner Wurfleistung mit einem aus Mondphasenholz hergestellten Boot ausbringen.

Schuldigung, aber das kommt mir jetzt wirklich so vor.
 
@carphunter-selb
Wenn ich mir Eure VuB´s so durchlese, wunder ich mich, dass
Ihr nicht alle bei uns in Bayern angelt.
Liegt entweder an der Entfernung oder weil es so günstig ist bei Euch.:)

Boot JA oder NEIN steht eindeutig so in der Erlaubniskarte.
Bei uns nicht anders.Oder ?
Nicht allgemeine Gewässerordnung mir regionalen Gewässerbestimmungen,die abweichen können,vergleichen.
Zum Rest nur soviel.
Mit der Aussage kann ich nichts anfangen weil lächerlich.:)
Und was ist denn mit unseren " VuB`s".
Welche meinste überhaupt ?
 
bin echt froh,das es bei uns in der Gegend nicht verboten ist(wo boote erlaubt) weil ich meine Posenmontage immer mit dem Boot ca.2-3000 meter raus bringe,das mit der Muskelkraft meiner Wurfarme wohl kaum möglich wäre!!! das ich dabei meine Pose mit dem Fernglas beobachten muß,stört mich nicht im geringsten,weil,da draußen warten die ganz großen!!!:):hahaha:

Ja, und deine Angelrute ist 15 Meter lang und die Rolle ist eine 30.000er mit vier Kilometer 125er Geflochtener drauf:klatsch

Ach ja, und der Futterkorb für deine Feederrute ist einer von diesen weissen Säcken, die des Sommers immer auf den Wiesen liegen:spass
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Torsten1

@carphunter-selb


Mit der Aussage kann ich nichts anfangen weil lächerlich.:)


Hallo!!!
Das war Ironie! Kein Ernst!
Komm wieder runter!

Und ich pflichte dir bei, dass auch Eure Regelungen eindeutig sind!
Deswegen versteh ich nicht, dass solche Konstruktionen geschmiedet werden,
nach denen man das Boot im Wurfradius verwenden darf.
Entweder ist das Angeln vom Boot aus gestattet oder nur vom Ufer aus!
Seh ich nicht anders!


Gruß Matthias
PS betrachte Dich bitte nicht immer persönlich angegriffen!
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Torsten1




Hallo!!!
Das war Ironie! Kein Ernst!
Komm wieder runter!

Und ich pflichte dir bei, dass auch Eure Regelungen eindeutig sind!
Deswegen versteh ich nicht, dass solche Konstruktionen geschmiedet werden,
nach denen man das Boot verwenden im Wurfradius verwenden darf.
Entweder ist das Angeln vom Boot aus gestattet oder nur vom Ufer aus!
Seh ich nicht anders!


Gruß Matthias
PS betrachte Dich bitte nicht immer persönlich angegriffen!

Vom Boot aus darf ich angeln :)
 
@carphunter-selb
Komm wieder runter!
PS betrachte Dich bitte nicht immer persönlich angegriffen!
Fühle mich nicht angegriffen.
Zeigt doch mein Smiley im Post.
Ansonsten hätt ich den hinter gesetzt.:mad:
Alles klar.:)
@Gerald
Genau soweit wie Du in der Lage bist vom Boot aus zu werfen.:)
Noch Fragen.
 
@carphunter-selb

Fühle mich nicht angegriffen.
Zeigt doch mein Smiley im Post.
Ansonsten hätt ich den hinter gesetzt.:mad:
Alles klar.:)
@Gerald
Genau soweit wie Du in der Lage bist vom Boot aus zu werfen.:)
Noch Fragen.

Ha, dann ruder ick im Vordersee genau zur Mitte und der Tümpel gehört mir :hahaha:
Ist dann alles im Wurfbereich :) Ich kann dann alles beanspruchen was ich in 360° anwerfen kann :super:
Mal sehen wie lange es dauern würde, bis sie mich versenken :augen

Torsten geh nicht darauf ein, ist mehr ein Scherz
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie spannste mit 2 Ruten den Bereich von 360° ab,Bernd.:)
Auch nen Scherz.:prost
 
@AlexB

Ebend nicht.
Da steht werfen und nichts anderes ist gestattet.:)


Sorry...da steht nicht, dass man die Montage werfen muss. Da steht, man darf soviel Wasserfläche in Anspruch nehmen, wie man mit der gewählten Montage werfen kann. Von der Ausbringung innerhalb dieser Reichweite steht NIRGENDS was!
 
@AlexB
Sorry...da steht nicht, dass man die Montage werfen muss. Da steht, man darf soviel Wasserfläche in Anspruch nehmen, wie man mit der gewählten Montage werfen kann. Von der Ausbringung innerhalb dieser Reichweite steht NIRGENDS was!
Na sag mal gehts noch.:confused:
Du sagst da steht nichts von Werfen ,dann sagst Du da steht das man soviel Wasserfläche in Anspruch nehmen kann wie man mit der gewählten Montage Werfen kann.Übrigens selbst Werfen kann.
Ist Dir der Unterschied zwischer Werfen und Ablegen bekannt ?
Beim Werfen vom Land oder Boot gibt es keinen Unterschied.
Werfen hat aber nichts damit zu tun,meine Montage mit Boot rauszubringen und abzulegen.Oder vom Boot auszuwerfen und dann mit Rute an Land zu rudern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Guten Abend Jungs - man seid ihr wieder lieb zueinander also ich hab bei uns heute mal nachgefragt wie das ausschaut wenn ich mit dem Boot meine Montage ausbringe. Antwort:
Wenn Boot erlaubt ist Entfernung des Rausbringens egal - ich muss auch nicht auswerfen vom Boot sonder kann dort wo ich es für nötig erachte ablegen.
Ich spreche hier für Sachsen. So und nun beruhigt Euch mal wieder
 
Moinsen !
Verstehe den Sinn der ganzen Diskussion nicht so recht. Wenn Bootsbenutzung beim Angeln erlaubt ist, so darf auch die Montage mit dem Boot rausgebracht werden. Ist Bootsbenutzung nicht erlaubt, so ist auch das verboten u. man muß halt werfen. Ob Boote erlaubt sind, steht im allgemeinen auf dem Erlaubnisschein. Wenn nicht, steht`s in der Gewässerordnung.
Es gab hier mal einen Thread, in dem es um die erlaubte Rutenanzahl ging. Viele meinten, eine unberingte Stippe zum Köfi-Fang sei zusätzlich erlaubt oder zumindest geduldet. Stimmt nicht!!! Die Stippe ist (sofern nicht ausrücklich zusätzlich erlaubt) eine unerlaubte 3. Rute!! Es werden immer Hintertürchen gesucht, wie man Verordnungen oder sogar Gesetze umgehen kann. So ist es auch hier. Wo Boote nicht erlaubt sind, darf auch die Montage nicht mit Boot rausgebracht u. dann vom Ufer aus geangelt werden. Wer solche Hintertüren benutzt, darf sich nicht wundern, wenn die Bestimmungen immer strenger werden, worunter dann letztlich alle leiden.
Gruß
Eberhard
 
Na,Na Eberhard nicht so pauschal.:)
Wenn Bootsbenutzung beim Angeln erlaubt ist, so darf auch die Montage mit dem Boot rausgebracht werden.
Bei Euch vielleicht,in Gewässern des LAVB nicht.
Ich bezog mich die ganze Zeit auf diese Gewässer.Und da ist es so.
@All
Von Streit und Gemecker kann ja wohl keine Rede sein.
Mir ging es um die Klarstellung wie es die Gewässerordnung des LAVB vorsieht.Nichts anderes.
Oder sollen Fehlinformationen hier stehen bleiben,mit dem Ergebnis das dann mal jemand eine böse Überraschung erlebt ?:augen
Gut in dem Fall,lasse ich in Zukunft ,Antworten ,auf Fragen zu Gewässerordnungen bei uns.
Petri Heil
 
Was mir dabei nun leider nicht einleuchtet ist, warum darf ich denn die Montage
nicht mit dem Boot rausbringen aber trotzdem vom Boot aus angeln.
Ist doch dann eigentlich Jacke wie Hose.
In Schongebiete darf ich doch sowieso nicht mit dem Boot einfahren.
Gruss Armin
 
Wie schauts denn aus, wenn ich bei Bootsverbot meine Montage mit einem
BaitBoat Futterboot ausbringe?
Ist das dann erlaubt?
Und ich mein diese Frage wirklich ernst und will kein Öl ins Feuer gießen.

Gruß Matthias
 
Mit den Baitbooten ist das so eine Sache, sie sind in den wenigsten GO´s erfasst bzw. berücksichtigt,
werden folglich geduldet, da sich keiner zu weit aus dem Fenster lehnen will.
Das Argument des "abgespannten Sees" ist sicher das am häufigsten gebrauchte, aber sicher nicht der Hauptgrund für ein Verbot von Booten.

Schaut man nämlich mal über den Tellerrand hinaus, soll ein Bootsverbot natürlich nicht nur der Schikane von Anglern dienen,
sondern in erster Linie das Gewässer und die Gewässerqualität schützen.
Da spielt es keine Rolle, ob die eingebrachten Fremdorganismen von einem Boot, Belly-Boot oder Bait-Boot stammen.

Das beste Beispiel für einen strikten Gewässerschutz ist Neuseeland,
ohne den Nachweis der gereinigten und desinfizierten Angelausrüstung (komplett versteht sich),
gibt es auch keine Angellizenzen, ganz einfach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ist es geduldet, da nicht explizit geregelt?
Prinzip: Kein Kläger, kein Richter!
Ich werf meine Montage u. U. nicht, aber ich angel vom Ufer aus?


Meine Frage deshalb, weil ich schon an einigen Gewässern fischen war,
an denen zwar nicht Futterboote untersagt waren, aber wohl das Ausbringen
des Köders mit Hilfsmitteln.
Da war dann aber auch wieder die Frage offen, ob ich nur meinen Hakenköder nicht
ausbringen darf oder ob sich das dann auch auf das Anfüttern bezieht, weil Anfüttern
war in einem gewissen, aber sehr großzugigem Rahmen erlaubt.

Wobei aber auch bemerkt werden muss, dass der Allgemeingebrauch des Gewässers
ein Betreiben eines Modellbootes ermöglicht, solange es nicht durch einen
Verbrennungsmotor angetrieben wird.

Widerspruche über Widersprüche.
 
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