Landesfischereiverordnungen -  Nachtangelverbot - Wem nützt es ?

ich meine:bist du sauer das da Menschen die Natur erleben?Mit dem Kanu DEINE WUNDERVOLLE WELT zerstören?
Was WILLST DU eigentlich?
 
Laubi schrieb:
Als "Begründung" hört man immer nur sowas wie "ist ja eine Trinkwassertalsperre."
Na und? Was ist denn das für eine Begründung?
Denn zuzüglich zum Nachtangelverbot bestehen an den Trinkwassertalsperren immer auch die anderen Verbote wie:
- Bootfahren
- Anlegen von Feuer
- Zelten
- Mitführen von Hunden

Der Witz ist, von so gut wie jedem Angler (einschließlich Kontrolleure) werden alle Verbote, bis auf das Bootfahren missachtet und von den (Ver)Pächtern, Vorständen sogar geduldet.
Nachtangelverbot? Kommt mir vor wie ein unnützer Verweis um die Karten und Merkzettel etwas voller zu bekommen, damit überhaupt was drauf steht.

@ Laubi was bedeutet / Trinkwasserspeicher ?
Ein Speicher mit den die umgebenden Städte mit Trinkwasser , durch Filtersysteme versorgt werden !
Hoffe es ist keine weitere Erklärung nötig, warum Hunde sicher nicht verboten, sondern angeleint sein sollten.
Feuer ? Damit keine Grillkohle und kein Aschenschlamm in den Speicher gelangen.
Zelten ? Wo gehen Camper aufs Klo ? In der Uferregion, was bei Regen bedeutet...........................?

Reine Trinkwasserspeicher stehen unter besonderen Schutz und unter besonderen Auflagen. Oder möchtest du dich an deinem Leitungswasser eine Krankheit holen , nur weil 100 Leute mit Zelt ans Ufer gesch.....n haben.

Torsten wie wo anders schon gesagt. Auch ich mache gerne mal, als ehemaliger Pfadfinder Trapper , ein Lagerfeuer an.
Doch entweder benutze ich legale Feuerstellen, oder ich verlasse meine Angelstelle wie ich sie vorgefunden habe.
 
Ist doch traurig,solche Wortklauberei zu betreiben,wer will denn nun Recht bekommen,es stinkt einem langsam an,wenn man laufend nur Zitate liest.
 
Also ich denke das in Berlin an der Spree ein Nachtangelverbot besteht zumindestens im Ostteil damit wir die Angler dem Fischer nicht die Aale wegfangen. Auch wird darüber gesprochen ein generelles Aalangelverbot zu beschließen, was wiederum nur für Angler gilt. Somit ist das für mich die plausiebelste Erklärung zumindesten für diese Region.

Gruß Basti
 
@ Laubi was bedeutet / Trinkwasserspeicher ?
Ein Speicher mit den die umgebenden Städte mit Trinkwasser , durch Filtersysteme versorgt werden !
Genau.
In der Gegend sind einige Trinkwassertalsperren, die zur Aufbereitung verwendet werden und in absehbarer Zeit von einer anderen, größeren Trinkwassertalsperre abgelöst werden.

Hoffe es ist keine weitere Erklärung nötig, warum Hunde sicher nicht verboten, sondern angeleint sein sollten.
Anscheindend doch.
Es steht explizit auf der Karte dass das Mitführen von Hunden verboten ist.
Eindeutige Diskriminierung der Angler.
Jeder Spaziergänger/Jogger läuft mit seinem Hund am Wasser entlang (meist ohne Leine), zum Teil auch in der Schutzzone, wo ja eigentlich nur Angler berechtigt sind diese zu betreten.
:confused: Blickt hier noch einer durch? :hahaha:
Feuer ? Damit keine Grillkohle und kein Aschenschlamm in den Speicher gelangen.
Zelten ? Wo gehen Camper aufs Klo ? In der Uferregion, was bei Regen bedeutet...........................?

Reine Trinkwasserspeicher stehen unter besonderen Schutz und unter besonderen Auflagen. Oder möchtest du dich an deinem Leitungswasser eine Krankheit holen , nur weil 100 Leute mit Zelt ans Ufer gesch.....n haben.
Das Trinkwassertalsperren einen besondern Status verdienen ist logisch.
Mit der Aufzählung wollte ich nur verdeutlichen wozu extra ein Nachtangelverbot, wenn so schon alles verboten ist?
Lässt/Produziert der Ansitzangler von sagen wir 20-08 Uhr mehr Müll als der Tagesansitzer von 08-20 Uhr liegen?
Natürliche Köder sind erlaubt, anfüttern ist erlaubt.
Alles Sachen die die Wasserqualität beeinflussen.
Aber Nachtangeln beeinflusst mehr :hahaha:
Vielleicht durch die giftigen Knicklichter :grins

Torsten wie wo anders schon gesagt. Auch ich mache gerne mal, als ehemaliger Pfadfinder Trapper , ein Lagerfeuer an.
Doch entweder benutze ich legale Feuerstellen, oder ich verlasse meine Angelstelle wie ich sie vorgefunden habe.
Da bist Du wohl die absolute Ausnahme.
Torsten hat es ja mit seinen Bildern gezeigt, dass viele es nicht so machen.
Oder findet ihr solche Stellen schön?
Man läuft durch die grüne Pampa und auf ein mal so ein trostloser, schwarzer Fleck. Ist doch wunderschön anzusehen oder?
Wer solchen Stellen hinterlässt schmeißt auch Müll gleich mit weg oder versucht diesen mit zu verbrennen.
 
Ist doch traurig,solche Wortklauberei zu betreiben,wer will denn nun Recht bekommen,es stinkt einem langsam an,wenn man laufend nur Zitate liest.

@ Walter Zitate sind oft sehr hilfreich, um einzelne Textstellen einzufügen , womit man gezielt darauf Antworten kann. Auch hilfreich für andere User, die hinterher den Thread durchlesen. Dafür ist diese Funktion auch vorhanden und wird gerne genutzt :hahaha: :klatsch

@ Laubi sorry, hatte wohl dein vorhergehendes Posting fals aufgefasst, bzw falsch verstanden :trost. Bin ja auch nur ein Wolf :engel
Wie gesagt, Trinkwasserspeicher die ich kenne, gilt striktes Anfütterungsverbot, und meißt sind auch Maden verboten.
Das manche Nachtangler denken, sie könnten im Schutze der Nacht , ihren Müll hinterlassen kenne ich von Urlaubstrips zur Genüge.
Wird aber auch am Tage gemacht, wenn die Angelstelle vor fremden Augen geschützt ist.

Wenn ich die absolute Ausnahme bin, fühle ich mich geehrt :hops
In dem Thread über Müll, habe ich es schon einmal beschrieben.
Als Gastangler im 14 Tage Urlaub, haben wir ( Bruder und ich ) einen 100qm Angelplatz total gereinigt, in Säcken gefüllt, und 1km bis zum
Fahradweg vorgefahren, wo von der Stadt dieser entsorgt wurde.
Ich benutze sogar auch eine Blechdose mit Deckel als Aschenbecher für die Filterkippen. Denn dies tue ich, um eben keinen Grund zu geben, wo man Nachtangeln verbieten könnte.
 
@Theduke,Habe mich mit den Zitaten etwas falsch ausgedrückt,sorry,meinte mehr die Diskussion des Rechthaberischen,ich verstehe wirklich nicht,wenn einer anderer Meinung ist,warum versucht wird,meine Meinung dem anderen aufzwingen zu wollen.man muß sie auch respektieren. Gruß Walter
 
@ Thorsten1

Ja sicher sind die Bilder schon nicht gerade Werbung für Pro Natur. Sicher werden solche Vorgänge immer was nach sich ziehen.Und es wird pauschal gestraft egal wer es wahr man hat dann gelitten da zufahrten gesperrt werden das Ordnungsamt die alle 2 Min auf den Zehen steht. Und da wir Angler ja nicht auf irgend welche anderen Plätze ausser am Wasser ausweichen können sind wir die geprügelten.Also liebe Kollegen denkt an euren Sport und haltet alles so wie ihr es auch vorfinden wollt.
 
Warum besteht ein Nachtangelverbot ?
Habe bzgl. dieses Themas mit dem Fischereiamt Berlin gesprochen.
Wie ich schon geschrieben hatte (ein paar Seiten vorher), liegt dieses Nachtangelverbot in den Fischereirechten begründet. Der Sinn besteht darin, dass "besonders schützenswerte Fischarten, die überwiegend nachtaktiv sind, wie z:B. der Aal, unter einen besonderen Schutz gestellt werden sollen".
Ein weiterer Punkt besteht darin, dass in einigen Gewässerabschnitten die Berufsfischer in der Nacht mit Zugnetzen arbeiten. Um diese Tätigkeit ungehindert ausführen zu können, ist es erforderlich, dass die Berufsfischer nicht durch ausgelegte Angeln behindert werden.

Gruß

Detlef
 
Das Gezeter ums Nachtangelverbot im Berliner Raum geht schon über verschiedene Jahre,zum Teil wie schon geschrieben,sind die Fischereirechte der Fischer,tonangebend,was des Nachts die Netzarbeit betrifft,muß mal als Argument nur lachen,wobei auch das elektrisch abfischen in den Sommermonaten
nicht gestattet ist.Man sollte sich damit abfinden und als Begründung,das Schonen des Aales,akzeptieren.
 
Das Gezeter ums Nachtangelverbot im Berliner Raum geht schon über verschiedene Jahre,zum Teil wie schon geschrieben,sind die Fischereirechte der Fischer,tonangebend,was des Nachts die Netzarbeit betrifft,muß mal als Argument nur lachen,wobei auch das elektrisch abfischen in den Sommermonaten
nicht gestattet ist.Man sollte sich damit abfinden und als Begründung,das Schonen des Aales,akzeptieren.

Hallo Walter!
Irgendwie kann und will ich Dir nicht folgen. Du schreibst von Gezeter, was soll das bedeuten ? Fakt ist, dass es in Berlin auf einigen Gewässerabschnitten ein Nachtangelverbot gibt und Punkt ! Ob es den Anglern gefällt, oder auch nicht. Und dieses ist einfach mal einzuhalten !!! Da kannst Du von Gezeter schreiben wie Du willst. Die Fischereirechte sind nicht nur tonangebend, sie sind dabei entscheidend !!! Ob Du nun über die nächtliche Netzarbeit der Berufsfischer lachst, oder auch nicht, ist hier nicht ausschlaggebend. Auch diesen Fakt, ob man ihn wahrhaben will oder nicht, haben wir Angler zu akzeptieren. Den Punkt des Schutzes des Aales hast Du doch auch akzeptiert, warum also nicht die anderen Punkte, die in den Vorschriften (Fischereiordnung etc.) festgeschrieben sind.

Gruß

Detlef
 
Moin Detlef,

da muß ich aber nochmal nachhaken:

Ganz offensichtlich machen sich etliche Angler - nicht nur im Berliner Raum - Gedanken um Sinn oder Unsinn eines Nachtangelverbot. Da kann man doch nicht als "Argument" anführen, das steht so in der Fischereiordnung und gut ist. :nein

Bei den bisher aufgeführten Argumenten für ein Nachtangelverbot habe ich auch den Eindruck, so manches ist vorgeschoben oder stammt aus einer anderen Zeit. Ein Nachtangelverbot zum Schutz des Aals beispielsweise kommt mir sehr "spanisch" vor. Wer den Aal wirklich schützen will, der sollte das auch tagsüber tun und die Instrumente nutzen, die zur Verfügung stehen.
Ob in der Mehrzahl der Gewässer ein Nachtangelverbot (sinnvoll) mit der "Netzarbeit der Berufsfischer" begründet werden kann, kommt auch etwas vorgeschoben bei mir an, es sei denn, man würde sich auf "in einigen Gewässerabschnitten" einigen.

Vielleicht gibt es ja wirklich gute Gründe für ein Nachtangelverbot, die aber - wenn sie genannt würden - zu noch mehr "Gezeter" führen würden... So kann ich den Unmut und vor allem das Unverständnis ganz gut nachvollziehen.

Gruß Thorsten
 
@ Alter Däne Es geht doch überhaupt nicht im Prinzip um das Nachtangelverbot,es geht um die Privilegien der Fischer,das war schon von Zeiten als Waldow noch lebte,als unser Nachbar.Außerdem die angeführten Gründe,welche Dir das Fischereiamt offenbarte,sind doch an den Haaren herbeigezogen,Dann erkundige Dich doch beim Landesverband Berlin ( Distelkam) der wird Dir über Verhandlungen erzählen ,Welche sich schon Jahre hinziehen und wenn Du das nicht als Gezeter verbuchst,ist das Deine Sache. Ich bin wahrscheinlich etwas länger im Angelgeschäft als Du und kenne als ehemaliger 1. Vorsitzender gerade diese Misere. Gruß Walter
 
Moin Detlef,

da muß ich aber nochmal nachhaken:

Ganz offensichtlich machen sich etliche Angler - nicht nur im Berliner Raum - Gedanken um Sinn oder Unsinn eines Nachtangelverbot. Da kann man doch nicht als "Argument" anführen, das steht so in der Fischereiordnung und gut ist. :nein

Bei den bisher aufgeführten Argumenten für ein Nachtangelverbot habe ich auch den Eindruck, so manches ist vorgeschoben oder stammt aus einer anderen Zeit. Ein Nachtangelverbot zum Schutz des Aals beispielsweise kommt mir sehr "spanisch" vor. Wer den Aal wirklich schützen will, der sollte das auch tagsüber tun und die Instrumente nutzen, die zur Verfügung stehen.
Ob in der Mehrzahl der Gewässer ein Nachtangelverbot (sinnvoll) mit der "Netzarbeit der Berufsfischer" begründet werden kann, kommt auch etwas vorgeschoben bei mir an, es sei denn, man würde sich auf "in einigen Gewässerabschnitten" einigen.

Vielleicht gibt es ja wirklich gute Gründe für ein Nachtangelverbot, die aber - wenn sie genannt würden - zu noch mehr "Gezeter" führen würden... So kann ich den Unmut und vor allem das Unverständnis ganz gut nachvollziehen.

Gruß Thorsten

Hallo Thorsten !

Dass das Nachtangelverbot in erster Linie dem Schutz des Aales dient, ist kein vorgeschobener Grund !!! Sehen wir uns an, wie sich der Bestand der Aale in Berlin entwickelt hat (stark rückläufig), trotz jährlicher Besatzmaßnahmen, dann denke ich, ist der Grund klar. Ob diese Maßnahme ausreichend ist ...???
Ich kann nur sagen, dass es einige Überlegungen gibt.....

Weiterhin ist es in Berlin so, dass es auf den DAV-Gewässern generell KEIN !!!
Nachangelverbot gibt. Dieses besteht nur auf einigen Gewässerabschnitten, dort, wo es Koppelfischerei gibt bzw. wo die Fischereirechte (teilweise mehrere nebeneinander) bei den Berufsfischern sind. Und hier wird auch teilweise mit Zugnetzen gearbeitet.

Gruß

Detlef
 
Bei uns hat der Verein beantragt, das Nachtangelverbot aufzuheben.

Dem wurde nicht stattgegeben.

Die Begründung: Das brauchts net, in der Nacht zu angeln.

Dazu fällt mir nix mehr ein! Danke an die zuständige Behörde.
 
@ Alter Däne Es geht doch überhaupt nicht im Prinzip um das Nachtangelverbot,es geht um die Privilegien der Fischer,das war schon von Zeiten als Waldow noch lebte,als unser Nachbar.Außerdem die angeführten Gründe,welche Dir das Fischereiamt offenbarte,sind doch an den Haaren herbeigezogen,Dann erkundige Dich doch beim Landesverband Berlin ( Distelkam) der wird Dir über Verhandlungen erzählen ,Welche sich schon Jahre hinziehen und wenn Du das nicht als Gezeter verbuchst,ist das Deine Sache. Ich bin wahrscheinlich etwas länger im Angelgeschäft als Du und kenne als ehemaliger 1. Vorsitzender gerade diese Misere. Gruß Walter

Hallo Walter !
Nun frage ich mich ernsthaft, warum Du hier eigentlich postest, wenn es Dir nicht um das Nachangelverbot geht. Das Thema lautet nun mal "Nachtangelverbot.....":confused:
Es geht Dir also um die Privilegien der Fischer. Was sind denn das für "Privilegien" ?
Meinst Du etwa folgende "Privilegien" :
1. Die Fischer haben das Privileg für ihre Fischereirechte zu bezahlen
2. Die Fischer haben das Privileg für Fischbesatz, den sie bezahlen, zu sorgen
3. Die Fischer haben das Privileg für Ordnung auf und in den Gewässern zu sorgen ......
Oder meinst Du etwa das "Privileg" selbst zu entscheiden (für Gewässer, für die sie bezahlen), wer, wann und wie lange angeln darf ?
Kann ein Dritter entscheiden, was mit Deinem Eigentum passiert ????
Du würdest bestimmt hoch erfreut sein, wenn ein Anderer versuchen würde, Dir Vorschriften machen zu wollen, was mit den Sachen zu geschehen hat, welche Du bezahlt hast, oder ???
Gerade in Berlin besteht aus meiner Sicht absolut kein Grund über bestehende Nachtangelverbote zu meckern. Fakt ist doch, dass die DAV-Gewässer, auf denen kein Nachtangelverbot besteht, eine Fläche von immerhin weit über 20.000 ha betragen. Wir können froh sein, dass wir auf den Gewässern der Berufsfischer wenigstens am Tage angeln dürfen, auch wenn wir dafür extra bezahlen müssen. Die Fischer könnten auch ein generelles Angelverbot auf ihren Gewässern festlegen. Und dann hätte auch keiner einen Grund, sich darüber aufzuregen, denn schließlich liegen die Rechte dazu beim Fischer.
Und wenn Dir die Argumente des Fischereiamtes als an den Haaren herbei gezogen erscheinen, ruf doch mal dort an und rede mit den Leuten, bring Deine Argumente vor, die eine Aufhebung des Nachtangelverbotes bewirken. Dann bin ich aber gespannt, was da rauskommt.

Noch eines Walter, bitte versuche nicht mich hier als "unwissend" darzustellen. Das klappt nicht !!! Ich bin nun auch schon seit über 35 Jahren Angler und habe auch schon im Bezirksvorstand des DAV ehrenamtlich gearbeitet und kenne daher die Probleme der Anglerschaft in Berlin bestens.
Und wenn Du in Deinem Post mir empfiehlst, mich mit dem Landesverband (Mario Diestelkam) in Verbindung zu setzen, kann ich (entschuldige bitte) nur lachen. Offensichtlich bin ich dort öfter zu finden als Du.
Aber die in diesem Zusammenhang angeführten Verhandlungen zwischen DAV und Fischereiamt haben aber auch gar nichts mit einem Nachtangelverbot auf DAV-Gewässern zu tun (!!!), weil da gibt es keine Einschränkungen. Hierbei geht es um die Aufhebung des Nachtangelverbotes auf der Spree im Bereich zwischen dem Britzer Zweigkanal und der Oberbaumbrücke. Dieser Abschnitt ist kein reines DAV-Gewässer, sondern hier ist Koppelfischerei. Also bitte erkundige Dich bitte, bevor Du hier Fehlinformationen schreibst.

Gruß

Detlef
 
Hallo Thorsten,

Du drehst dem armen Detlef das Wort im Munde rum ... :( Das Nachtangelverbot in Bereich Berlin/Brandenburg betrifft hauptsächlich die Gewässer, die von Erwerbsfischern bewirtschaftet werden. Diese haben auf jenen Gewässern das Fischereirecht entweder im Eigentum oder vom Eigentümer gepachtet. Was Walter als "Privilegien" der Fischer bezeichnet, sind Eigentumsrechte, die dem Eigentum an Grund und Boden gleichgestellt sind. Diese Rechte werden über die eigenhändige Ausübung der Fischerei und/oder die Ausgabe von Angelerlaubnisscheinen genutzt. Mit der Ausgabe von Angelkarten lassen Fischereiberchtigte bzw. Pächter gegen ein Entgeld Angler am Fischereirecht teilhaben. Es liegt deshalb zuerst im Ermessen des Fischereiberechtigten bzw. Pächters, ob er das Nachtangeln zulässt oder nicht. Bei Gewässern, auf denen sich gegenseitig überlagernde Fischereirechte (Koppelfischereirechte) existieren, kann nicht ein einzelner Fischereiberechtigter entscheiden, sondern hat die übrigen Berechtigten mit ins Boot zu holen. Um unter anderem Letzteres abzusichern, ist in der Brandenburger Fischereiordnung festgeschrieben, dass die Untere Fischereibehörde die Aufhebung des Nachtangelverbotes an Gewässern mit Koppelfischereirechten von der Zustimmung der Fischereiberechtigten abhängig machen kann. Sie wird deshalb im jeweiligen Fischereibeirat nachfragen und dort das Veto der Vertreter der Erwerbsfischer vorgetragen bekommen.

Jetzt zu den Gründen für ein Nachtangelverbot:

1.) Ganoven: Wie in anderen Threads zu dem Thema schon mehrfach geschrieben, ist der Hauptgrund für das Verbot des Nachtangelns aus Sicht der Fischerei die Problematik von Fischdiebstählen und Sachbeschädigung bzw. Diebstahl von Reusen. Obwohl offiziell verboten, habe ich hier am See vor der Haustür das Nachtangeln bisher geduldet. Wenn ich in Ruhe fischen kann, sollen die Angler in Ruhe angeln ... so war mein Motto. Inzwischen fehlt eine Reuse komplett und wird sehr wahrscheinlich an anderer Stelle zum Fischwildern benutzt. Damit nicht genug ... Innerhalb eines Monats haben Unbekannte mir zwei mal die Reusen auf dem See gehoben und zum Leeren mit dem Messer aufgeschnitten. Meine Rechnung, dass das Dulden von Nachtanglern am See, den Ganoven das Leben erschwert, ging ganz offensichtlich nicht auf. Deshalb werde ich für meinen Teil jetzt dafür sorgen, dass die Fischereiordnung hier durchgesetzt und das Nachtangeln unterbunden wird.

2.) Naturschutz: Gewässer und speziell deren Uferbereiche sind sensible Lebensräume für eine Vielzahl bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Während die fischereiliche Nutzung nur zu sporadischen und kurzzeitigen Störungen führt, legen campierende Nachtangler ganze Uferstreifen lahm. Es kratzt sie nicht die Bohne, wenn sie mit dem Auto mitten durch die Wiese fahren und die Karre am bzw. im (ehemaligen) Schilfgürtel parken. Ufervegetation wird planmässig entfernt, das Ufer selbst befestigt. Störende Stäucher oder Bäume werden mit absoluter Selbstverständlichkeit entfernt. Eine Feuerstelle gehört selbstredend zum Nachtangeln dazu. Akkustische Bissanzeiger und lautes Palaver sorgen dafür, dass sich auch im grösseren Umkreis jedes sensible Tierchen aus dem Staub macht. Dass alles spielt sich in einem Vogelschutzgebiet (SPA) ab, dass eigentlich durch den Status als Landschaftsschutzgebiet gesichert sein soll.

3.) Jagd: Gewässer und deren Ufer sind regelmässig Jagdreviere. Die Pächter zahlen oft nicht unerhebliche Summen und erwarten zu recht, die Jagd dann auch ausüben zu können. Im Umfeld von regelmässig zum Nachtangeln aufgesuchter Stellen kann man sich die Jagd verkneifen. Ein Teil des Wildes wird hier zuverlässig vergrämt und dem Rest kommt man nicht bei, weil man stets damit rechnen muss, dass sich Angler nachts im Schussfeld rumtreiben. Würde ein Jäger an der Angelstelle auftauchen und einen Schwung grosser Steine geräuschvoll im Wasser versenken, gäbe es auf Seiten der Angler einen Aufstand ...

4.) Landwirtschaft: Zuwegungen zu Angelgewässern führen oft über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Wo keine Wege sind, entstehen fix welche ... schliesslich muss das Gerödel ja irgendwie ans Wasser und tragen kann man dass ja nicht. Dort, wo es Wege gibt, diese aber unwegsam sind, weicht man den Löchern halt aus und fährt dabei durch Wiese und Kornfeld. Soll der Bauer sehen, wie er klar kommt ...

5.) Hinterlassenschaften: Zum Thema Müll an Angelplätzen brauche ich mich hier nicht auslassen. Kennt jeder aus eigenem Erleben. Viele nehmen ihren Pröl auch wirklich wieder mit. Was allerdings beim Nachtangeln ganz sicher liegen bleibt, sind die grossen und kleinen Geschäfte, die man irgendwann halt erledigen muss ... "Da hinten stinkts wie in einem vollgeschi**enen DIXI-Klo" - O-Ton eines Nachbarn, der vorgestern vom Angeln an den angrenzenden Tonstichen kam. Das Gelände rund um häufig frequentierte Nachtangelstellen wird in einem Umfang "vermient", der nicht nur mich sprachlos macht.

Unter dem Strich bleibt ein Fischereiberechtigter, der Angelkarten ausgibt und dafür Geld bekommt. Neben dem Geld hat er wegen legalen oder illegalen Nachtanglern ganz fix die Beschwerden von Naturschützern, Jägern, Landwirten und Grundstückseigentümern an der Backe, die sich völlig zu recht an den halten, der die Angelkarten ausgibt. Und jetzt nennt mir einen vernünftigen Grund, weshalb jemand sich das antun soll ...!

Noch kurz zum Thema: "Die Fischer haben Angst, dass ihnen die Angler die Aale wegfangen". Diese völlig blödsinnige "Argumentation" blendet die Gesetzmässigkeiten des freien Marktes völlig aus. Die Einnahmen aus Angelkartenverkäufen sind eine wesentliche Einnahmequelle für die Berufsfischerei. Ohne die Angelkarteneinnahmen wären z.B. die Besatzmassnahmen für den Aal in Brandenburg für die Fischer nicht finanzierbar. Wenn ich als Fischer Sorge habe, dass mir zuviele Angler zuviele Aale wegfangen, hebe ich den Preis der Angelkarten so weit an, dass sich die Zahl der Angelkarten, die Entnahme von Fisch und die Einnahmen im gewünschten Verhältnis bewegen.

Das ein Nachtangelverbot dennoch der Schonung der Aalbestände nützt, weise ich inzwischen nicht mehr mal eben von der Hand. Es macht vor dem Hintergrund der oben geschilderten Marktsituation durchaus Sinn, wenn die Fischereibehörde bei der Frage des Nachtangelns das letzte Wort hat. Denn wo die eigentliche fischereiliche Nutzung gegenüber der Ausgabe von Angelkarten in den (wirtschaftlichen) Hintergrund tritt, interessiert auch die Hege des Fischbestandes unter Umständen herzlich wenig.

So weit mein Senf zum Thema. Vielleicht trägt's ja zur Versachlichung der Argumentation bei.

Viele Grüsse

Lars
 
Nun glaube Ich doch ich habe Alzheimer,es geht um das Thema " Nachtangelverbot" nun möchte ich wissen was ich falsch interpretiert habe.ES geht auch gar nicht um Fischerei-und DAV- Gewässer,sondern ums Nachtangelverbot,was hier alles zusammen interpretiert wird,verstehe ich nicht und wenn Meinungen dazu geäußert werden,das Recht hat wohl jeder,gewisse Unterstellungen mir unter die Weste zu jubeln,sollte man lieber unterlassen,ja ich bedaure das Waldow so früh verstorben ist,hatte nämlich ein sehr gutes Verhältnis zu Ihm und Kein Fischerhasser,dazu mir noch aufzählen zu wollen,was ein Fischer zu bestreiten hat,spottet jeder Beschreibung,aber wenn das Nachtangelverbot richtig angewandt werden soll,dann bitte generell auf Bundesebene.
 
Dass das Nachtangelverbot in erster Linie dem Schutz des Aales dient, ist kein vorgeschobener Grund !!! Sehen wir uns an, wie sich der Bestand der Aale in Berlin entwickelt hat (stark rückläufig), trotz jährlicher Besatzmaßnahmen, dann denke ich, ist der Grund klar. Ob diese Maßnahme ausreichend ist ...???

Hi Detlef,

natürlich kann man sagen, wer nachts nicht auf Aal angeln darf, fängt auch keine und damit dient dieses Verbot auch dem Schutz des Aalbestands.
Wer dem Aal über Verordnungen helfen möchte, kann auch gleich ein Aalfangverbot erlassen und würde auch noch die Aale schützen, die nicht während der Nacht gefangen werden.

Bollmann schrieb:
Du drehst dem armen Detlef das Wort im Munde rum ...

Schmarrn!

Vielleicht trägt's ja zur Versachlichung der Argumentation bei.

So ganz sicher nicht.

Die Gründe, die du für das Nachtangelverbot aufgeführt hast, sind für mich schon deutlich nachvollziehbarer. Nicht das ich mit der Argumentation immer konform gehe, aber immerhin taucht zwischen Punkt 1 und Punkt 5 nirgendwo der Aalschutz auf - erst recht nicht als Hauptargument.

Da du sicher den ganzen Tröt verfolgt hast, wirst du festgestellt haben, dass auf Nachfrage die unterschiedlichsten Begründungen geliefert wurden. Aus meiner Sicht könnte man es dabei belassen. Selbstverständlich muß in jedem Einzelfall eine Nachfrage, ob die Gründe die zu einem Nachtangelverbot geführt haben noch aktuell sind, möglich sein. Denn manchmal ändern sich Dinge auch...

Gruß Thorsten
 
Ich denke das Thema sollte geschlossen werden,denn es kursieren allerhand Meinungen dazu,geht es nur um den Aal oder welche Faktoren sollten Berücksichtigt werden.Das eine Thema schließt das andere ein,es gibt Gründe über Gründe,Natur,Fisch u.s.w. man kann schon nichts mehr konkretisieren.
 
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