Zelte -  Definition Zelt

Matze_W

himself
Moin,

hab schon ein paar Infos zusammengetragen, aber das befriedigt mich noch nicht vollends.

Ab wann spricht man konkret von einem Zelt und wann ist es keins?
Was muss es für Kriterien erfüllen, dass man von einem Zelt sprechen kann?

Mir wurde schon mal vor Jahren die Tageskarte entzogen, weil ich einen Nubrolly-Schirm mit Stormpoles aufgebaut hatte. Ein Überwurf war nicht drüber.

Andere behaupten, ein Zelt ist erst eines, wenn ein fester nicht herausnehmbarer Boden drinne ist.

Demzufolge könnte ich mein JRC STI Twin Skin ohne Bodenplane aufbauen...wär ja suppa! :prost

Wir haben ja einige schlaue Köpfe hier, vielleicht kann mir da jemand mal was zu schreiben oder noch besser nen Paragraphentext verlinken. :)

Gruß Matze
 
Zitat aus Wikipedia:

Ein Zelt ist ein temporärer Bau, der leicht zerlegbar und transportabel ist. Zelte dienen dem Wohnen von Nomaden oder als Unterkunft auf Reisen und Expeditionen. Bei Großveranstaltungen kommen Festzelte als temporäre Veranstaltungssäle zum Einsatz, das Zirkuszelt ist der traditionelle Auftrittsort eines Zirkus. In der Regel besteht ein Zelt aus der Zelthaut und einer leichten, innenliegenden Tragkonstruktion (Gerüst).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zelt

Für mich ist ein Zelt, wenn es einen festen nicht herausnehmbaren Boden hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aha, das heisst im Umkehrschluss, dass das JRC aufgrund seiner Bauweise eher einem Schirm ähnelt als dass es ein Zelt ist. ;)

Wenn du den Boden weglässt, müsste es eigentlich keine Propleme geben.

Aber dennoch würde ich in der Tages/Wochen/Jahres Karte mal nachschauen ob da was drin steht.

Oder du schaust zur Sicherheit in der Gewässerverordnung nach.
 
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@ Matze.
Hier ein Link aus dem Forum, falls dir dieser was nützt.
Ich glaube wir alle haben uns schon den Kopf über das Thema zerbrochen.
https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=48521&highlight=zelt

Leider gibt es aber auch super Karpfengewässer mit einen irre guten Bestand an große Karpfen, wo den Ämtern der Tourismus wichtiger ist.
Dort ist es nicht einmal erlaubt, die Nacht am See zu verbringen, auch wenn man kein Zelt oder Liegen benutzt, und seine Ruten verstaut hat.
( Das Gewässer ist nach 1 Uhr sofort zu verlassen ) :eek:
 
Hi!

Zu Thema „Zelt“ da scheiden sich wirklich die Geister!
Eine grundlegende Definition, wie z. B. aus Wiki… kann man hier wohl nicht
anwenden. Da bekommt man auch schon mal mehrere Aussagen der
an einem Gewässer.
Meine Methode, die ich so praktiziere ist die, dass ich mich einfach beim Gewässer-
verantwortlichen erkundige, was hier als Zelt angesehen wird und was nicht.
Ich sicher mich natürlich damit auch ab, weil ich dann auch bei Kontrollen namentlich
eine Person benennen kann, die mir dieses Zelt genehmigt hat.

So bin ich eigentlich fast an allen Gewässern gut durch gekommen.

Schönen Gruß Matthias
 
Hallo zusammen

Ist ein Zelt erst ein Zelt wenn es einen Boden hat? Oder ist ein Schirm mit einem Überwurf schon ein Zelt?
Ich glaube das ist Auslegungssache und wird wohl von jedem Verein oder Fischer anders definiert. Am besten wird es wohl sein, dass man sich vor dem erwerb einer Tages-, Wochen- Monats-, Jahreskarte genau informiert ob man ein Zelt benutzen darf und wie im einzelnen die definition eines Zeltes aussieht.
Außerdem sollte man an erster Stelle daran denken, dass "Wildes zelten" hier in Deutschland verboten ist. Berichtigt mich bitte wenn das so nicht stimmt aber ich glaube sowas im Hinterkopf zu haben.
 
Jubo schrieb:
Ist ein Zelt erst ein Zelt wenn es einen Boden hat? Oder ist ein Schirm mit einem Überwurf schon ein Zelt?
Gute Frage. Ein Zelt ist ein Zelt, wenn solch ein Gerüßt eine Überdachung erhält. Bin jedenfalls ich dieser Meinung. ( Oder tragen BW Soldaten ein Zweimann-Schirm in der Tasche ? :hahaha: )
Oder warum müssen , Pfadfinder sich vom Grundstückbesitzer sich eine Genehmigung holen, um ihre Jurte aufzustellen ( Ist ja nur ein 12 Mann
Schirm :auslach )

Jubo schrieb:
Außerdem sollte man an erster Stelle daran denken, dass "Wildes zelten" hier in Deutschland verboten ist.
Stimmt ! Ist auch in Bayern so. Doch mit Rücksprache mit dem Grundstückbesitzer ( Verein oder Fischerei-Pächters evtl regionaler Verband) ist dies mit sein Einverständniss erlaubt, wenn er dies zulässt.

Aber so einfach, wie " Lazlo " sich das macht, wird es nicht klappen.
Das hört sich so an, als würde man, erlaubt, sein Carport als Gartenhaus, ohne Genehmigung umbauen.

Doch ich bin froh, daß immer mehr Vereine und Gewässer, Bivis, Schirmzelte erlauben, solange sie keinen Boden besitzen, bzw , die Zelte einen herausnehmbaren Boden besitzen müssen.
Auf reinen Sandboden, lasse ich meinen Boden auch drinnen.
Das versteht auch der Aufseher.
 
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