Bundesgesetze -  Durchfahrt verboten! Oder etwa doch nicht?

Dietmar

El Barscho©
Hallo,
ich möchte euch alle mal bitten eure Sicht der Dinge hier mitzuteilen. Es geht um das leidige Thema "Wie ans Wasser kommen wenn da steht - Durchfahrt verboten , landwirtschaftlicher Verkehr frei."

Hierzu hatte ein Kölner Gericht bereits vor Jahren eine bis heute geltende Entscheidung gefällt, die ich hier gleich wiedergebe und die meiner Meinung nach trotz Verbot eine offene Türe hinterlassen hat die bislang keiner beachtet hat.
Die eigentliche Frage an euch kommt zum Schluss , der Passus um den es geht ist zum besseren Auffinden von mir gekennzeichnet.

Tenor:

In Naturschutzgebieten bestehen gewöhnlich Verkehrsverbote für Fahrzeuge aller Art. Ausgenommen ist dann vielfach der "landwirtschaftliche Verkehr". Bei einem solchen Sachverhalt hat sich das Oberlandesgericht Köln mit der Frage befasst, ob ein Angler einen derart beschilderten Weg benutzen darf, wenn er an sein Gewässer will.
In der Gesetzgebung wird der Begriff »Landwirtschaft« nicht einheitlich verwendet. Soweit Einzelbestimmungen diesen Begriff enthalten, beziehen sie teilweise die Fischerei oder einzelne ihrer Zweige ausdrücklich ein. Teilweise werden auch land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung begrifflich unterschieden und als eigenständige Wirtschaftsformen nebeneinander aufgeführt.
Für das Gericht war aber die Auffassung entscheidend, die Fahrt eines Anglers zu einem Fischgewässer zur Ausübung seines Hobbys, wäre unter keinen Umständen "landwirtschaftlicher" Verkehr. Landwirtschaftlicher Verkehr wird nämlich dadurch gekennzeichnet, dass er der Bewirtschaftung des Bodens in der für die Landwirtschaft typischen Form, also seiner Bebauung oder Ausnutzung zur Erzeugung tierischer oder pflanzlicher Rohstoffe dient. Entscheidend ist somit die Zweckbestimmung eines Verkehrsvorganges. Dabei muss der Bewirtschaftungszweck der maßgebende Grund für die Fahrt sein.
Bei der Anwendung des Zusatzschildes "landwirtschaftlicher Verkehr frei" auf die Fischerei kann dementsprechend nur der fischereiwirtschaftliche Verkehr zulässig sein. Ebenso wie beim übrigen landwirtschaftlichen Verkehr muss auf die Zweckbestimmung des Verkehrs im Rahmen der Fischerei und nicht auf die Person des Verkehrsteilnehmers abgestellt werden. Fischereiwirtschaftlicher Verkehr liegt daher nur dann vor, wenn ein Verkehrsvorgang als Bewirtschaftungsmaßnahme am Fischwasser anzusehen ist, die der Bebauung oder Ausnutzung des Erdbodens im Rahmen der übrigen Landwirtschaft entspräche.

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Vergleichbare Bewirtschaftungsmaßnahmen wären etwa die Reinigung des Gewässers, der Besatz mit Fischen, die Fütterung, die Durchführung von Kontrollen oder auch der zu Erwerbszwecken betriebene Fang selbst. Nur eine Fahrt, die zu solchen Zwecken durchgeführt wird, könnte fischereiwirtschaftlicher und damit landwirtschaftlicher Verkehr im Sinne des Straßenverkehrsrechts sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich fische in Sachsen-Anhalt und seit letztem Jahr wurden die Schilder Durchfahrt verboten "landwirtschaftliche Verkehr frei" ersetzt durch Durchfahrt verboten "landwirtschaftliche, forstwirtschaftlicher, fischereirechtlicher Verkehr frei".
Vorher war es an den besagten Straßen auch erlaubt, aber man musste sich beim Amt für Fischerei oder DAV erkundigen, da das Fischereirecht nicht bei allen Straßen galt.

Aber nun zu deiner Frage: Also ich denke das du mit der Ausrede des Hegefischens oder ähnlichem keine Chance haben wirst...das würde ja bedeuten das jeder der dort mit dem Fahrzeug zu den Gewässern möchte, nur nen Teichfilter einpacken müsste, um dann zu behaupten, "ich führe eine Wasserreinigung durch" oder ich pack mir ne Spaten ein und sage " ich Pflege den Boden" ;)
Das sind vieleicht nicht die besten Beispiele, aber sie sollen nur verdeutlichen das sich der Gesetzgeber nicht so einfach veräppeln lässt...
Wie schon oben erwähnt, sind in Sachsen-Anhalt das Forst-,Fischerei- und Landwirtschaftliche Recht klar geteilt und somit wird es dir laut Recht auch nicht erlaubt sein diese Wege zu befahren...
Zumindest kann ich mir schlecht vorstellen das es in deinem Bundesland anders geregelt wird.


MfG der Matze
 
Moinsen !
Das Gerichtsurteil ist doch völlig klar: Zum Zwecke der Ausübung des Angelsportes ist das Befahren dort verboten, da es nur dem Hobby dient. Auch ein sog. "Hegefischen" dient mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur u. ausschließlich dem Hobby. Eine Ausnahme k ö n n t e gemacht werden, wenn der Verein nachweisen kann, daß es zwingend notwendig ist, verbuttende Fischbestände auszudünnen, oder eine Fischart (z. B. Hecht) zu beangeln, weil der Besatz mit anderen Fischen sonst sinnlos wäre. Diese Veranstaltung müßte dann angemeldet sein unter Darlegung der Gründe. In diesem Fall würde möglicherweise eine Genehmigung zum Befahren ausnahmsweise erteilt. Mit einer strengen Kontrolle wäre dann allerdings zu rechnen. Für die üblichen sog. "Hegefischen", welche im allgmeinen (oder sagen wir abschwächend: sehr oft) verkappte Preisangeln oder Vereinsmeisterschaften sind, wird eine solche Ausnahmegenehmigung nach meinem Dafürhalten nicht erteilt.
Gruß
Eberhard
 
Also ich finde ja sowieso das jeder angler der fit genug ist zu seinem angelsplatz laufen sollte!immer das gelaber vonwegen naturerlebniss und dann am besten bis 2meter ans wasser fahren!ich finde es gut das nich jeder depp auf feldwegen fahren darf wie er will!auch zur schonung der natur!!!
 
Schwierige Frage - man hat ja als Angler den sogenannten "Hegeauftrag" bzw. sogar die "Hegepflicht". Das ist in meinen Augen durchaus eine Art Bewirtschaftung des Gewässers und keinenfalls ein Hobby (außerdem haben wir eh kein Hobby gemeinsam, sondern eine Passion, eine Leidenschaft ;-)).
Abgesehen davon hat Wallerwastl natürlich recht... sofern es keine behinderten oder ältere Angler betrifft, die nicht gerade gut zu Fuß sind.

Ich seh allerdings in dem Urteil einige Knackpunkte, über die sich streiten ließe.
Fischt z.B. kein Berufsfischer am Wasser - wer bewirtschaftet dann dieses? Doch wohl die Angler (deshalb wird in jedem Verein ein Teil der Einnahmen ja auch als WIRTSCHAFTLICHER Zweckbetrieb ausgewiesen und somit sollte auch dem Staat klar sein, dass es eine Bewirtschaftung gibt. und das ist nicht nur Besatz und Pflege sondern eben auch Ernte.)

Ein interessantes Thema - gibt´s keine Anwälte unter uns?

LG
Harry
 
Wäre zu schön um wahr zu sein, überall rumfahren zu dürfen.
Aber keine Chance, deshalb.
Überall rumfahren, das heißt es wäre richtig was los an den Gewässern.
Autos ohne Ende und das will keiner, besonders nicht in Naturschutzgebieten.
Soll der Angler seinen faulen ***** doch bewegen.
Kann ja auch ein Klappfahrrad sein mit einem kleinen Hänger.
Und wenn einer meint seinen ganzen Haushalt mitschleppen zu müssen.
Soll er doch zwei oder dreimal laufen.
Bewegung tut gut.
Gruss Armin
 
Ohne hier jemand auf den Schlips treten zu wollen...

...herrscht aber z.B. entlang des Mains auf den dortigen Strassen ausserhalb geschlossener Ortschaften striktes Parkverbot! Jeder Feldweg ist chronisch mit den "Durchfahrt verboten" Schild zugepflastert (scheint eine bayerische Sitte zu sein). So! Wie soll man dann dort wo angeln? FRAGE??? Wenn ich mir ein Fischereirecht in Form einer Gastkarte erkaufe dann muss ich doch auch die Möglichkeit haben die sozusagen angemietete Strecke zu befischen. Da ich GAST bin (also nicht dort wohne) bin ich von irgendwo her angereist. Heutzutage ist das Fortbewegungsmittel meist ein Auto, jedenfalls ist das in Hessen so. Wie also soll das rechtlich funktionieren?Oder ist die Gastkarte lediglich ein Schnippsel Papier gegen Gebühr ohne jegliche Rechte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Gastkarte berechtigt Dich zum Angeln u. zu sonst nichts. Die Angelberechtigung stellt der Verein oder Verband aus. Die Beschilderung ist Sache der Straßenverkehrsbehörde. Also zwei völlig verschiedene Institutionen. Ich glaube kaum, daß Dir die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren erteilt, nur weil Du dort angeln willst.
Nebenbei: ich persönlich habe bisher noch immer einen (legalen) Parkplatz gefunden, wenn ich angeln fuhr, auch wenn ich dann vielleicht mal ein Stück laufen mußte. Wie Armin schon sagte: Bewegung tut gut!
Gruß
Eberhard
 
@DIETMAR
ich park dann meistens an den eimündungen zum feldweg.hat sich noch nie jemand beschwert.ich beangele mehrere gewässer in hessen und rheinland-pfalz und hab bisher immer eine gute möglichkeit zum parken gefunden...
 
Nun die Frage an euch alle: Wenn ein Angler (auch Gastangler) oder eine Gruppe ans Wasser geht um ein Hegefischen zur Pflege und Hege des Fischwassers zu betreiben ( und selbst wenn es als Ausrede dient), darf er oder die dann das Gelände befahren?

Scheint ja Mode zu werden das Angler geltendes Recht ignorieren oder beugen wollen.

Jeder Feldweg ist chronisch mit den "Durchfahrt verboten" Schild zugepflastert (scheint eine bayerische Sitte zu sein). So! Wie soll man dann dort wo angeln? FRAGE???

Nein ist keine Bayerische Sitte auch in Niedersachsen und den anderen Bundesländern herrscht in Naturschutzgebieten Fahrverbot für PKW´s. Zum Angeln brauchst kein Auto da reicht einen Angel um dort hinzukommen hast du deine Beine.

Ich musste auch schon des öfteren zum Gewässer laufen, das gehört nun manchmal dazu. ich beschwere mich nicht und habe im Gegensatz zu dir noch einen GDB von 100% durch eine Herzerkrankung. Rate mal wem es schwerer fällt zufuß zu laufen.

Gruß

Gerald
 
Ich mache das auch so, ich Parke am Eingang des Weges, dann habe ich einen kleinen zusammenklappbaren Wagen und das Futteral auf den Rücken und dann wird gelaufen, ein halber Kilometer oder mehr ist keine Seltenheit! Man muss nicht bis direkt ans Wasser fahren! Angeln bedeutet für mich auch die Natur erleben.

Außerdem sind die Plätze die man nicht ohne weiteres erreichen kann oft die Besten :) und man muss wirklich nicht seinen ganzen Hausstand mitschleifen.
 
Bei uns ist es so das du einen Schein bei der Stadt kaufen musst, damit darfst du dann durchfahren. Meine Meinung ist das es nur wieder eine Geldmacherei ist.
Gruss Michael
 
Der Baggersee den ich bis letztes Jahr befischte ist auch nur über einen
asphaltierten Feldweg von der Hauptstraße zu erreichen gewesen.
Etwa 3 Kilometer lang.
Schild Befahrverbot außer Land und Forstwirtschaft.
Wir Vereinsmitglieder haben da vom Wegeverband eine Sondererlaubnis bekommen.
Kennzeichnung der PKW duch eine Parkkarte des Vereins hinter der Windschutzscheibe.
Gastangler durch Gastschein befugt für die Dauer der Angelerlaubnis.
Hat wunderbar gefunzt. Es gab eigentlich fast nie Ärger.
Und durch die abgeschnittene Lage auch so gut wie keine Schwarzfischerei im
großen Stil.
Das hat doch auch seine Vorteile, oder?
Gruss Armin
 
Och Schadow Mirror (Error),
du kommst zwar aus Sehnde aber sehn kannste offenbar nüschte. Ich hab mich nicht beschwert und will auch nicht deine Rechte beugen. Ich habe eine Frage in den Raum gestellt. Im Übrigen freut es mich für dich dass du deine Tage damit verbringst ständig um irgendwelche Gewässer zu rennen. löl. Ich wusste schon immer dass es solche Leute in Niedersachsen gibt. *grins*
In Hessen ist man seit Neander davon abgekommen, hier sitzt man am Wasser, wir nennen es Ansitzangeln.
Grüazi
 
Ich fisch auch am liebsten ausm Kofferraum, Dietmar.
Nur geht das eben leider nicht überall.
Gerald hat doch lediglich drauf hingewiesen das auch oftmal behinderte Angler
sich den Weg zu einem guten Platz mühsam erkämpfen müssen.
Ich wäre in den Fällen einer starken Behinderung sogar dafür eine Sondergenehmigung
zu erteilen.
Nicht grade für NSGs, aber zum Zugang an normale Gewässer.
Gerald kann mich dann ja mit an den Teich nehmen.:hahaha::hahaha::hahaha:
Gruss Armin
 
Da ich meistens anderer Meinung bin, möchte ich auch nun durch Nonsens glänzen.
Persönlich ein eher bequemer Zeitgenosse,
befürworte ich das Durchfahrverbot.
Dies begründe ich damit, daß der Fischbestand geschont, Wild nicht aufgeschreckt, Müll nicht eingetragen wird,
weil ein Fußmarsch durch Schonungen, Unterholz, ect.
ein Übermaß an Natur darstellt.
Kuhweiden werden gemieden,
es könnten Bullen sein.
An Bullenweiden fische ich am liebsten, da allein:hahaha:


Wir Angler haben Zugangsrecht, insofern das Gelände nicht eingefriedet ist.
Von Zufahrtrechten ist mir nichts bekannt.

Der Begriff Hegefischen, ließ mich schon in Kindestagen übel Aufstoßen.
Swen:prost
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Swen, sehr richtig! Und wenn Gerald mit einer Herzerkrankung bis zu seinem Angelplatz ein längeres Stück Weges laufen kann, so werden es ja wohl auch völlig gesunde Angler können. Wenn nicht, so mögen sie den Angelsport drangeben und Briefmarken sammeln oder sowas.
@Dietmar
Wenn Du mal mit komplettem Angelgepäck vom Parkplatz aus 4 km gelaufen bist, um Deinen Angelplatz zu erreichen, kannste mitreden. Das mußten wir damals an der riesigen Sechs-Seen-Platte in Duisburg nicht nur einmal. Manchmal hatten wir auch noch einen schwer herzkranken Kameraden dabei, dessen Gerödel wir unter uns aufteilten, damit er es nicht schleppen mußte.
Verstehe einfach nicht, wie man sich aufregen kann, wenn man zum Angeln mal ein Stück laufen muß. Wenn die Behörde jedem Angler eineAusnahmegenehmigung ausstellen würde, so kämen bald auch andere u. würden auf ihr "Recht" pochen. Denk mal darüber nach.
Gruß
Eberhard
 
Och Schadow Mirror (Error),
du kommst zwar aus Sehnde aber sehn kannste offenbar nüschte. Ich hab mich nicht beschwert und will auch nicht deine Rechte beugen. Ich habe eine Frage in den Raum gestellt. Im Übrigen freut es mich für dich dass du deine Tage damit verbringst ständig um irgendwelche Gewässer zu rennen. löl. Ich wusste schon immer dass es solche Leute in Niedersachsen gibt. *grins*
In Hessen ist man seit Neander davon abgekommen, hier sitzt man am Wasser, wir nennen es Ansitzangeln.
Grüazi

lol deine Antwort zeugt von höchster Intelligenz schön das du dich ein wenig weiterentwickelt hast seit der Zeit im Neandertal.

Ich erkläre es dir aber mal so das auch du es verstehst. Ich renne zwar auch ums Gewässer weil ich aktiver Kuköderangler bin aber meine Antwort bezog sich eher auf das zum Gewässer hinkommen. Wundert mich das du das nicht verstanden hast, darum ging es doch in deinem Post.

Deine provokante und beleidigende Art der Antwort zeigt das dir ein gewisser Punkt fehlt, die Fähigkeit sachlich zu diskutieren. Auch das Lesen fällt wohl schwer ich habe nirgendwo geschrieben das ich ums Gewässer laufe. Schadow_mirror wird ohne c geschrieben das weiß ich auch, nur woher willst du Wissen das dieses mein ansinnen war bei der Namensgebung.

Du versuchst trotzdem ein Gesetz zu beugen lies doch einfach mal deinen Post durch, oder warum dann diese Frage. Vielleicht kannst du mir auch erklären was du mit "solche Leute in Niedersachsen" meinst.



Gruß

Gerald
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
lol deine Antwort zeugt von höchster Intelligenz schön das du dich ein wenig weiterentwickelt hast seit der Zeit im Neandertal.

Ich erkläre es dir aber mal so das auch du es verstehst. Ich renne zwar auch ums Gewässer weil ich aktiver Kuköderangler bin aber meine Antwort bezog sich eher auf das zum Gewässer hinkommen. Wundert mich das du das nicht verstanden hast, darum ging es doch in deinem Post.

Deine provokante und beleidigende Art der Antwort zeigt das dir ein gewisser Punkt fehlt, die Fähigkeit sachlich zu diskutieren. Auch das Lesen fällt wohl schwer ich habe nirgendwo geschrieben das ich um Gewässer laufe. Schadow_mirror wird ohne c geschrieben das weiß ich auch, nur woher willst du Wissen das dieses mein ansinnen war bei der Namensgebung.

Du versuchst trotzdem ein Gesetz zu beugen lies doch einfach mal deinen Post durch, oder warum dann diese Frage. Vielleicht kannst du mir auch erklären was du mit "solche Leute in Niedersachsen" meinst

Gruß

Gerald

Eine PN wäre passender,
sorry
Swen
 
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