Mehr als das Gesetz verlangt...

Solange wir Angler eine lebendige und auch kritische Diskussion führen, bleiben wir auch glaubwürdig.

Hi Buzz,

da stimme ich dir zu, eine öffentlich geführte Diskussion kann signalisieren, dass Angler sich mit ihrem Tun kritisch auseinandersetzen - was bei vielen ja den Tatsachen entspricht. Die Rede war aber von Forderungen nach weiteren Einschränkungen, nicht von notwendigen Diskussionen. Die Frage muß man sich stellen, wie denn das in der nicht angelnden Welt ankommt. Und ob es dazu beiträgt, an Glaubwürdigkeit zu gewinnen, möchte ich mal bezweifeln. Signalisiert das doch, dass wir bisher einem ungenügend reglementierten Hobby nachgehen - das ist aus meiner Sicht nicht der Fall.
Der Knackpunkt sind die unzureichenden Überwachungen und die fehlenden Sanktionen. Mich interessiert auch eher der psychologische Hintergrund solcher Forderungen. Bei Tierrechtlern ist das klar, bei Tierschützern z.T. nachvollziehbar, aber aus den Reihen der Angler?

Gruß Thorsten
 
...Der Knackpunkt sind die unzureichenden Überwachungen und die fehlenden Sanktionen. Mich interessiert auch eher der psychologische Hintergrund solcher Forderungen. Bei Tierrechtlern ist das klar, bei Tierschützern z.T. nachvollziehbar, aber aus den Reihen der Angler?

Wieso nicht aus den Reihen der Angler? Das ist mein Rechtsverständnis. Einige Angler nutzen Gesetzeslücken gewissenlos aus. Zur Not wird sich wegen jeden Sch.... bis vor Gericht gestritten, um sich irgendwie rauszuwinden. Letztendlich wird derartiges, in meinen Augen oftmals unsportliches Verhalten auf die gesamte Anglerschaft reflektiert. Von daher bin ich für klare, lückenlose Regelung des Angelsports, möglichst bundeseinheitlich.
Naja, und um aus falsch verstandender Kameradschaft "dicht" zu halten, dafür bin ich nicht der Mensch.
 
Es wird ja immer wieder geschrieben, Angler müssen zusammenhalten, man kann doch keinen Eidgenossen anscheißen usw. Ich Frage....warum nicht, muss ich jeden Dreck mit vertuschen den jemand aus Charakterschwäche oder Egomani verzapft.

Warum heißt es immer Angler sollen zusammenhalten auf Teufel komm raus. Warum werden Angler mit Gesetzesverstössen immer in Schutz genommen oder es kommen Phrasen wie " ich nehme dir nicht ab das du alle Gesetze beachtet, du bist Scheinheilig usw.

Warum kommen immer Vergleiche aus anderen Bereichen des alltags oder es wird gesagt andere machen noch schlimmeres, nach dem Motto, ach so schlimm bin ich doch garnicht.

Kapieren diese Menschen denn nicht das es kein Argument gibt was ihr Verhalten legal macht. Die Norm ist nicht etwas zu beugen weil man gerade mal Bock darauf hat, sondern sich an Regeln zu halten.

Lebender Köderfisch, zu kleine Setzkescher, verbotene Haken, Schonzeit einer Fischart zu umgehen und und und. Es wird Anglern wie mir unterstellt das ich mit der Mehrheit"schwimme" oder das ich Scheinheilig bin. Damit kann ich aber gut leben den ich weiß das ich etwas dafür tue das Angler nicht noch mehr in Verruf geraten bei den Tierschützern.

Jeder der sich angesprochen fühlt der macht wohl etwas falsch das müsste ihm klar sein. Und Sprüche wie" muss jeder so angeln wie du ( war ich mit gemeint) bringen mich zum lächeln.

Es gibt überall schwarze Schafe und überall wird durch Lobbyisten vertuscht auf Teufel komm raus, warum muss das bei uns anglern genauso sein. Alle die bewußt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen gehören nicht in die Gemeinschaft der Angler weil sie den Ruf derer zerstören die redlich mit ihrem Hobby, Passion umgehen.

Gruß

Gerald
 
Einige Angler nutzen Gesetzeslücken gewissenlos aus.

Hi Buzz,

was ist denn eine "Gesetzeslücke", beschreib doch mal eine und am besten schreib gleich dazu, wie die "geschlossen" werden sollte. Und was meinst du mit ausnutzen? Wenn es keine Regelung gibt, wie kann man dann etwas "ausnutzen"?

Ganz klar, was Verstöße gegen Gesetze angeht, halte ich es mit Gerald: "Alle die bewußt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen gehören nicht in die Gemeinschaft der Angler weil sie den Ruf derer zerstören die redlich mit ihrem Hobby, Passion umgehen." Aber das ist ein ganz anderes Thema. Wo es keine gesetzliche Regelung gibt, kann ich auch nicht gegen irgendwas verstoßen. Jetzt die Büchse aufzumachen und für alles eine Regel/Gesetz zu fordern ist doch absurd. Dafür ist unser Hobby einfach zu umfassend, als dass sich alles in Paragraphen gießen ließe.

Mir ist auch das Weltbild völlig fremd, demzufolge ich für jeden Furz, den ich lasse, irgendwo nachlesen kann, wie er zu duften hat. Wo bleibt denn die Eigenverantwortlichkeit, das selbstständige Mitdenken, ob etwas gut oder schlecht, grade angebracht oder eben unangebracht ist. Wer möchte denn behaupten, dass alles was in Normen gepresst wird, in Gesetze gefasst oder in Regeln bzw. Verordnungen gegossen wird, immer der Weisheit letzter Schluss ist? Ich behaupte sogar, gemeinsam würden wir viel mehr Gesetze (z.T. aus dem vorletzten Jahrhundert) finden, die unpraktikabel, wirklichkeitsfremd oder einfach nur doof sind, als "Lücken" die es (sinnvoll) zu schließen gilt. Aber wird eine solche Lücke gefunden, dann darf man natürlich nicht die Hände in den Schoß legen oder einfach aus falsch verstandener Solidarität die Augen verschließen. Mir geht ja auch nur die Überregulierungswut auf die Nerven, entspringt diese Denke doch der Grundhaltung, alles was nicht in Paragraphen zu finden ist, wird zwangsläufig auch falsch gemacht.

Gruß Thorsten
 
Dann mache ich das mal. Eine Gesetzeslücke ist ein nicht eindeutig definiertes Gesetz. Beispiel: Hechte dürfen wären der Schonzeit nicht geangelt werden es sind aber weiterhin Köder erlaubt um auf ähnliche Fischarten zu Angeln ( Raubfisch), z.B. Zander. Beide Fischarten beißen auf den gleichen Köder. Der Hecht erkennt ja nicht das der Köder für den Zander gedacht ist :). Das ist die Gesetzeslücke. Dadurch kann ich bewußt einen geschonten Fisch angeln.

Schließen kann ich diese indem ich, zumindest bei Raubfisch, verbiete aktive Köderführung zu betreiben solange eine dieser Arten Schonzeit hat. Bei Friedfischen kann ich dieses erreichen indem ich bestimmte Köder zu diesen Zeiten verbiete oder die Grösse bestimme. Es lässt sich nicht vermeiden den ein oder anderen geschonten Fisch zu fangen , das dürfte jedem klar sein.

Man kann damit aber zumindest die Häufigheit minimieren das es passiert. Für diejeniegen die darauf Pfeifen nützt eh kein Gesetz oder eine geschlossene Gesetzeslücke solange der Begriff Anstand oder Respekt bei ihnen im Hirn nicht klar definiert ist.

Gruß

Gerald
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi Gerald,

ich glaube, deine Definition einer Gesetzeslücke ist schon falsch. Nach meinem Verständnis entsteht eine Lücke zwischen zwei Gesetzen, nicht innerhalb eines Gesetz. Um bei deinem Beispiel Hecht/Zander zu bleiben: es gibt hier eine eindeutige Regelung. Der Hecht ist zu einer definierten Zeit geschützt, der Zander auch. Das sich die Schonzeiten überschneiden, bedeutet nicht automatisch, dass es an dieser Stelle eine "Lücke" gibt.
Der Zustand, dass du in einem Gewässer entweder Hechte oder Zander hast, ist gar nicht so selten. Vereinheitlichst du nun die Schonzeiten, dann dehnst du für beide Arten den Schutz über die reine Laichzeit aus. Kann man befürworten, muß man aber nicht. Dann würde sich nämlich als nächstes die Frage stellen, warum beginnt die Schonzeit nicht schon 2-3 Wochen früher und wird zur Sicherheit noch 2-3 Wochen verlängert. Und überhaupt, wäre nicht ein ganzjähriger Schutz das Beste für diese Arten?

Aber mal zur Abwechslung weg von den Raubfischen und hin zu den Friedfischen. Als Hakenköder wird dann der Wurm und die Made ganzjährig verboten. Warum? Na, die Karausche (in Hessen) ganzjährig geschützt wird sich garantiert auf so einen Happen stürzen, wenn sie denn dran vorbeischwimmt.

Es ist so, wie du geschrieben hast: "Es lässt sich nicht vermeiden den ein oder anderen geschonten Fisch zu fangen". Es geht im Wesentlichen um eine Minimierung der Wahrscheinlichkeit. Wenn ich jetzt in der Hechtschonzeit mit dem Spinner auf den Buhnenkopf gehe um den Rapfen nachzustellen, dann ist aufgrund der Methode und des gewählen Ort die Wahrscheinlichkeit einen Hecht zu fangen gleich null. Um das vernünftig einordnen zu können, braucht es ein bißchen Verständnis für die Zusammenhänge. Hier muß man wissen, wo hält sich ein Hecht in der Laichzeit i.d.R. auf. Leider kann man dieses Wissen nicht universell voraussetzen - leider ist es aber auch so, dass diejenigen, die um die Vorlieben einzelner Arten (Zander und Dorsch z.B.)bescheid wissen, ihr Wissen skrupellos ausnutzen.
Wenn du morgen in einer Angelzeitschrift ein Dutzend Anzeigen für Kutterfahrten zum Laichdorschfang siehst, dann ist das (leider) legal und auch in diesem bedauerlichen Fall handelt es sich nicht um ein "Ausnutzen von Gesetzlücken", es gibt schlicht kein Gesetz, das so etwas verhindert.

Gruß Thorsten
 
Hi Gerald,

ich glaube, deine Definition einer Gesetzeslücke ist schon falsch. Nach meinem Verständnis entsteht eine Lücke zwischen zwei Gesetzen, nicht innerhalb eines Gesetz. Um bei deinem Beispiel Hecht/Zander zu bleiben: es gibt hier eine eindeutige Regelung. Der Hecht ist zu einer definierten Zeit geschützt, der Zander auch. Das sich die Schonzeiten überschneiden, bedeutet nicht automatisch, dass es an dieser Stelle eine "Lücke" gibt.
Der Zustand, dass du in einem Gewässer entweder Hechte oder Zander hast, ist gar nicht so selten. Vereinheitlichst du nun die Schonzeiten, dann dehnst du für beide Arten den Schutz über die reine Laichzeit aus. Kann man befürworten, muß man aber nicht. Dann würde sich nämlich als nächstes die Frage stellen, warum beginnt die Schonzeit nicht schon 2-3 Wochen früher und wird zur Sicherheit noch 2-3 Wochen verlängert. Und überhaupt, wäre nicht ein ganzjähriger Schutz das Beste für diese Arten?

Aber mal zur Abwechslung weg von den Raubfischen und hin zu den Friedfischen. Als Hakenköder wird dann der Wurm und die Made ganzjährig verboten. Warum? Na, die Karausche (in Hessen) ganzjährig geschützt wird sich garantiert auf so einen Happen stürzen, wenn sie denn dran vorbeischwimmt.

Es ist so, wie du geschrieben hast: "Es lässt sich nicht vermeiden den ein oder anderen geschonten Fisch zu fangen". Es geht im Wesentlichen um eine Minimierung der Wahrscheinlichkeit. Wenn ich jetzt in der Hechtschonzeit mit dem Spinner auf den Buhnenkopf gehe um den Rapfen nachzustellen, dann ist aufgrund der Methode und des gewählen Ort die Wahrscheinlichkeit einen Hecht zu fangen gleich null. Um das vernünftig einordnen zu können, braucht es ein bißchen Verständnis für die Zusammenhänge. Hier muß man wissen, wo hält sich ein Hecht in der Laichzeit i.d.R. auf. Leider kann man dieses Wissen nicht universell voraussetzen - leider ist es aber auch so, dass diejenigen, die um die Vorlieben einzelner Arten (Zander und Dorsch z.B.)bescheid wissen, ihr Wissen skrupellos ausnutzen.
Wenn du morgen in einer Angelzeitschrift ein Dutzend Anzeigen für Kutterfahrten zum Laichdorschfang siehst, dann ist das (leider) legal und auch in diesem bedauerlichen Fall handelt es sich nicht um ein "Ausnutzen von Gesetzlücken", es gibt schlicht kein Gesetz, das so etwas verhindert.

Gruß Thorsten

Eine Gesetzeslücke besteht dann wenn ein Gesetz nicht klar definiert ist, nicht zwischen zwei Gesetzen. Das Gesetz sagt das während der Schonzeit beim Hecht nicht auf ihn geangelt werden darf der Kunstköder oder aktive Köderführung ist in dieser Zeit aber nicht verboten zwecks Fang anderer Raubfische.

Dein Beispiel der Karausche bestätigt das sich nicht alle Fänge geschonter Fischarten vermeiden lassen. Einige Aussagen von Usern hier im Forum bestätigen doch das hier einen Gesetzeslücke genutzt wird indem sie Fragen oder Beispiele geben wie man das Gesetz umgehen kann.

Laichdorschfang schreibst du doch selber ist gesetzlich nicht geregelt also auch kein Ausnutzen von Gesetzeslücken. Hier kann man nur darauf vertrauen das sich jeder selbst beschränkt. Ich habe aber auch schon Beispiele gehört wo ein hier bekannter User gesagt hat er betreibe mit dem Fang von Laichdorschen Artenschutz, weil er dann keinen Nachkommen mehr für die Fischindustrie produziert.

Bei deiner Aussage mit dem Rapfen gebe ich dir Recht auch das sich viele nicht auskennen was einige Fischarten und ihr Verhalten angeht. Es gibt in vielen Vereinen Gewässer die nur mit einer Art Raubfisch besetzt werden weil jeder weiß das Zander und Hecht nicht zusammenpasst in einem Gewässer, einer der beiden zieht über kurz oder lang den kürzeren.

Das war auch in meinem Vereinsgewässer so also konnte ich diese Lage während der Schonzeit umgehen und habe in diesem Gewässer die Spinnrute zuhause gelassen. In unserem Verein wurde die Schonzeit verlängert wie auch das Mindestmaß um 5 cm erhöht.

Gruß

Gerald
 
Gerald ...na was sagte ich denn ?
Ich sagte das selbe , wie du gerade. Sprich, warum sollte man z bsp keinen Fischfetzen auf Aal benutzen, wenn in manchen Regionen zwar der Räuber gesperrt ist, aber die genaue definition des Köders nicht genau geregelt ist.
Somit spricht doch nichts dagegen, einen Fischfetzen , oder Köfi zu benutzen.

Klar ist jedoch, wer den Köfi auf Aal, aktiv, und als Ausrede ( gehe ja nur auf Aal ) benutzt, suchte nur eine Ausrede, um den Hecht oder Zander nachzustellen. Wer den Fischfetzen jedoch regulär , an der Pose oder auf Grund am Ufer anbietet, ist ihn doch sicher kein Vorsatz anzukreiden, er hätte es nur auf Hecht oder Zander abgesehen.

Und Gerald, wo bitte hab ich etwas gegen mehr Kontrollen gesagt ?
Ich bin selbst dafür, mehr zu kontrollieren, solange ich von den Kontrolleuren , als Mensch und nicht ( ohne Grund ) als Naturschänder angesprochen werde.
Ich finde es hier immer lustig, wie die Fahnen hier im Wind wehen.
Gerald damit meine ich nicht dich.:trost
Mit einem gebe ich dir und Thorsten Recht.
Angler die Gesetzeslücken ausnutzen, um geschonte oder gesperrte Fischarten , diese gezielt mit Ausreden zu befischen, gehört einen Riegel vorgeschoben, und sollte nicht tolleriert werden.
 
Gerald ...na was sagte ich denn ?
Ich sagte das selbe , wie du gerade. Sprich, warum sollte man z bsp keinen Fischfetzen auf Aal benutzen, wenn in manchen Regionen zwar der Räuber gesperrt ist, aber die genaue definition des Köders nicht genau geregelt ist.
Somit spricht doch nichts dagegen, einen Fischfetzen , oder Köfi zu benutzen.

Klar ist jedoch, wer den Köfi auf Aal, aktiv, und als Ausrede ( gehe ja nur auf Aal ) benutzt, suchte nur eine Ausrede, um den Hecht oder Zander nachzustellen. Wer den Fischfetzen jedoch regulär , an der Pose oder auf Grund am Ufer anbietet, ist ihn doch sicher kein Vorsatz anzukreiden, er hätte es nur auf Hecht oder Zander abgesehen.

Und Gerald, wo bitte hab ich etwas gegen mehr Kontrollen gesagt ?
Ich bin selbst dafür, mehr zu kontrollieren, solange ich von den Kontrolleuren , als Mensch und nicht ( ohne Grund ) als Naturschänder angesprochen werde.
Ich finde es hier immer lustig, wie die Fahnen hier im Wind wehen.
Gerald damit meine ich nicht dich.:trost
Mit einem gebe ich dir und Thorsten Recht.
Angler die Gesetzeslücken ausnutzen, um geschonte oder gesperrte Fischarten , diese gezielt mit Ausreden zu befischen, gehört einen Riegel vorgeschoben, und sollte nicht tolleriert werden.

Hallo Wolfi, wo sprechen wir das gleiche. Wo habe ich gesagt das ein Fischfetzen ok ist, ließt du meine Antworten richtig. Das was du sagst ist genau die Gesetzeslücke die du für dich nutzt, weil nicht klar definiert nicht verboten moralisch jedoch bedenklich. Ein Wurm oder Garnele würde es in der Zeit doch auch tun und vermindert die Gefahr einen Hecht zu fangen. Ich bin sogar davon überzeugt das Aal am besten mit Wurm zu fangen ist.

Ich gehe auch mal davon aus das du ohne Stahlvorfach auf Aal angelst und damit die Gefahr beim Hechtbiss diesen zu verangeln oder schlimmeres beträchtlich ist.

Und Gerald, wo bitte hab ich etwas gegen mehr Kontrollen gesagt ?
Und Wolfi, wo bitte hab ich gesagt das du etwas gegen mehr Kontrollen hast.

Wolfi ich bin nicht sauer auf dich oder mag dich nicht und angreifen tu ich dich auch nicht. Ich stelle lediglich fest das wir zwei Angler verschiedene Meinungen haben. :schmatz

Gruß

Gerald
 
Eine Gesetzeslücke besteht dann wenn ein Gesetz nicht klar definiert ist, nicht zwischen zwei Gesetzen. Das Gesetz sagt das während der Schonzeit beim Hecht nicht auf ihn geangelt werden darf der Kunstköder oder aktive Köderführung ist in dieser Zeit aber nicht verboten zwecks Fang anderer Raubfische.
Gruß
Gerald

@ Gerald
Das meinte ich mit meiner Behauptung, " Wir sprechen das gleiche . "
Darauf wollte ich doch die ganze Zeit hinaus. Oh man ich und meine blöden Postings :heulend:. Ich drück mich immer leider anders aus, als es gemeint war, oder vieles wird anders gelesen, als es meine Absicht war :crying.
Ups soll nun aber keine Schleim-Antwort sein :engel

Ich bitte mal kurz (Off Topic ) um Hilfe wie man versch. Textzitate hier unabhängig einfügen kann ???:confused:

Gerald ich benutze gefl. Schnur auf Aal, doch leider haben wir bei uns , weder die Möglichkeit auf Aal zu fischen, da im Hausverein keine mehr besetzt werden ( ok finde es für richtig ) ....und du hast schon wieder mein allgemeines Beispiel zum Aal, dies wiederum auf mich bezogen.
Da ich nie selber in der Schonzeit des Hechtes oder Zanders mit Fischköder oder Ku..Kö fischen gehen würde.
@ Gerald guck mal wo ich wohne !!!!!!!!!!!!! Hier gibt es fast keine Aale mehr, und wenn ich schreibe...Wenn man als Angler Köfi als Köder auf Aal benutzt, dann ist das allgemein gemeint und nicht, das ich so fische.
Das ist dein Problem, das du mit mir hast.
Bitte , bin gerne bereit dir per PN und , oder Tele Rede und Antwort zu geben.

Das mit den Kontrollen habe ich falsch aufgefasst......sorry.

@ Gerald bin nun froh das du das nun so relaxt siehst, das wir beide unterschiedliche Angler sind, die das Angeln unterschiedlich auffassen.

Viele Beiträge sind sicher falsch aufgefasst worden, als man es getextet hatte.

Eine noch kleine Anmerkung zu @ Lazlo
Lazlo , zu einem Hund den ein Angler hat..... Würdest du dein Hund 3 Tage oder 14 Tage an einen Baum binden, nur weil es das Gesetz verlangt, daß man seine Hunde an der Leine führen muß ?

Und zum Thema Gesetzeslücke.
Eine Gesetzeslücke, ist ein Teil eines Gesetzes, das man so , oder so auslegen kann. Ohne das eine andere Art eines Paragraphen diese Lücke wieder überlappend abdeckt.
Bsp.
Anfüttern in diesen Gewässern verboten.
Das besagt nicht, daß man nicht mit anderen Lock Mitteln ( PVA Sack ) oder Futterkorb direkt an der Montage Futter einbringen darf, da dies ja kein richtiges Anfüttern ist.
Doch....würde man dies in einen zusätzlichen , weiteren Teil als Auflage einbringen, dieses zu unterbinden, würde dieser Zusatz , das obere Gestz zusätzlich noch unterstreichen.

Untersagt man
 
Hallo Gerald,

leider musst Du nun herhalten, da Du Dich erbarmt hast, zu erklären, was eine Gesetzeslücke ist. ;)

Eine Gesetzeslücke besteht dann wenn ein Gesetz nicht klar definiert ist, nicht zwischen zwei Gesetzen. Das Gesetz sagt das während der Schonzeit beim Hecht nicht auf ihn geangelt werden darf der Kunstköder oder aktive Köderführung ist in dieser Zeit aber nicht verboten zwecks Fang anderer Raubfische.

Ich beziehe mich mit meiner Antwort auf das für Dich greifende Fischereirecht (Niedersachsen).

Ich sehe hier keine Lücke im Gesetz. Das Gesetz ist klar definiert. Es besagt…

§ 4
(1) Es ist verboten, Fische … folgender Arten während der folgenden Zeiten (Artenschonzeiten) zu fangen:
Hecht vom 1. Februar bis 15. April
Zander vom 15. März bis 30. April

Wer also gezielt auf Hecht angelt (subjektiv), der sollte sich mit den Bußgeldvorschriften vertraut machen. Es genügt bereits die Intention, willentlich auf Hecht zu angeln. Wer ihn dann auch noch mitnimmt (objektiv), verstößt zweifelsfrei gegen geltendes Recht. Ich sehe hier keine Gesetzeslücke, eher ein Problem der Beweislast. Aber das ist Sache des Gerichtes und nicht eines Gesetzes. Einige Bundesländer haben aber auch schon auf Grund der schweren Beweisführung reagiert und verbieten nun den Einsatz von Kunstködern von xxx bis xxx. Wie ich finde, ganz klar die bessere Regelung, da dem Mißbrauch einen Riegel davor geschoben wird.

Die Argumentation hingegen: „Hechte dürfen wären der Schonzeit nicht geangelt werden es sind aber weiterhin Köder erlaubt“ würde ich nicht hochspielen. In Niedersachsen sind Lachs, Meerforelle und Rapfen (!!) ganzjährig geschont. Wenn ich Deine Argumentationskette nun weiterführe, stände da ein ganzjähriges Kunstköderverbot!

Zusammenfassend kann man sagen, dass Gesetze einem nicht nur Pflichten auferlegen, sondern auch Rechte geben. So ist es in Niedersachsen erlaubt, vom 1. Februar bis 14. März mit Kunstködern den Zandern nachzustellen – trotz Hechtschonzeit. Hier gibt es keine Gesetzeslücke und auch keine Definitionsprobleme. Das es für einen Angler eng wird, der in dieser Zeit einen 40 cm Gummifisch anbietet (ohne Welsbestand im Gewässer) ist selbsterklärend.

Und sollten doch mal unbestimmte Begriffe im Fischereirecht auftauchen, so ruft die zuständigen Ämter an und bittet um Auslegung der Begriffe. Die Auslegungen resultieren aus Gerichtsentscheidungen, Gesetzeskommentaren und internen Richtlinien. Die Verwendung solcher unbestimmten Begriffe in Gesetzen soll auch nicht verwirren, sondern die Regeln lesbar machen. Kleines abstraktes Beispiel: Ein Verkehrsschild sagt „Bei Nässe 80 km/h“ Was ist Nässe? Nieselregen, Dauerregen, Überflutung der Fahrbahn?
Nässe liegt vor, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm (i. d. R. 1 mm) überzogen ist. Nicht ausreichend ist es, wenn die Fahrbahn nur feucht ist oder nur in Spurrillen Wasser steht (BGH-Urteil vom 20.12.1997). Wäre es hier angebracht, die Regel auf dem Schild oder im Gesetz zu definieren. Selbst eine gesetzliche Definition wäre praxisfremd, wer schaut nach, ob ein Wasserfilm tatsächlich vorhanden ist. Ich habe jetzt schon so einige deutsche Fischereigesetze gelesen, konnte aber nicht feststellen, dass die Gesetze unklar sind, daher musste ich auch auf ein Beispiel im Straßenverkehr ausweichen.

Um noch auf Iven´s Frage einzugehen: Nein wir brauchen nicht mehr Gesetze, sie sollten aber aktuell sein und dynamische Schonzeiten beinhalten!
 
Hallo Gerald,

leider musst Du nun herhalten, da Du Dich erbarmt hast, zu erklären, was eine Gesetzeslücke ist. ;)



Ich beziehe mich mit meiner Antwort auf das für Dich greifende Fischereirecht (Niedersachsen).

Ich sehe hier keine Lücke im Gesetz. Das Gesetz ist klar definiert. Es besagt…

§ 4
(1) Es ist verboten, Fische … folgender Arten während der folgenden Zeiten (Artenschonzeiten) zu fangen:
Hecht vom 1. Februar bis 15. April
Zander vom 15. März bis 30. April

Wer also gezielt auf Hecht angelt (subjektiv), der sollte sich mit den Bußgeldvorschriften vertraut machen. Es genügt bereits die Intention, willentlich auf Hecht zu angeln. Wer ihn dann auch noch mitnimmt (objektiv), verstößt zweifelsfrei gegen geltendes Recht. Ich sehe hier keine Gesetzeslücke, eher ein Problem der Beweislast. Aber das ist Sache des Gerichtes und nicht eines Gesetzes. Einige Bundesländer haben aber auch schon auf Grund der schweren Beweisführung reagiert und verbieten nun den Einsatz von Kunstködern von xxx bis xxx. Wie ich finde, ganz klar die bessere Regelung, da dem Mißbrauch einen Riegel davor geschoben wird.

Die Argumentation hingegen: „Hechte dürfen wären der Schonzeit nicht geangelt werden es sind aber weiterhin Köder erlaubt“ würde ich nicht hochspielen. In Niedersachsen sind Lachs, Meerforelle und Rapfen (!!) ganzjährig geschont. Wenn ich Deine Argumentationskette nun weiterführe, stände da ein ganzjähriges Kunstköderverbot!

Zusammenfassend kann man sagen, dass Gesetze einem nicht nur Pflichten auferlegen, sondern auch Rechte geben. So ist es in Niedersachsen erlaubt, vom 1. Februar bis 14. März mit Kunstködern den Zandern nachzustellen – trotz Hechtschonzeit. Hier gibt es keine Gesetzeslücke und auch keine Definitionsprobleme. Das es für einen Angler eng wird, der in dieser Zeit einen 40 cm Gummifisch anbietet (ohne Welsbestand im Gewässer) ist selbsterklärend.

Und sollten doch mal unbestimmte Begriffe im Fischereirecht auftauchen, so ruft die zuständigen Ämter an und bittet um Auslegung der Begriffe. Die Auslegungen resultieren aus Gerichtsentscheidungen, Gesetzeskommentaren und internen Richtlinien. Die Verwendung solcher unbestimmten Begriffe in Gesetzen soll auch nicht verwirren, sondern die Regeln lesbar machen. Kleines abstraktes Beispiel: Ein Verkehrsschild sagt „Bei Nässe 80 km/h“ Was ist Nässe? Nieselregen, Dauerregen, Überflutung der Fahrbahn?
Nässe liegt vor, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm (i. d. R. 1 mm) überzogen ist. Nicht ausreichend ist es, wenn die Fahrbahn nur feucht ist oder nur in Spurrillen Wasser steht (BGH-Urteil vom 20.12.1997). Wäre es hier angebracht, die Regel auf dem Schild oder im Gesetz zu definieren. Selbst eine gesetzliche Definition wäre praxisfremd, wer schaut nach, ob ein Wasserfilm tatsächlich vorhanden ist. Ich habe jetzt schon so einige deutsche Fischereigesetze gelesen, konnte aber nicht feststellen, dass die Gesetze unklar sind, daher musste ich auch auf ein Beispiel im Straßenverkehr ausweichen.

Um noch auf Iven´s Frage einzugehen: Nein wir brauchen nicht mehr Gesetze, sie sollten aber aktuell sein und dynamische Schonzeiten beinhalten!

Wie willst du nachweisen das jemand gezielt einen geschonten Fisch fängt. Hechte fängt man nicht nur auf 40 cm Gummifische 10 cm reichen da schon aus. Das Gesetz wäre klar definiert wenn in der Schonzeit aktive Köderführung und Köderfische verboten wären, schreibst du ja selber.

Lachs, Meerforelle und Rapfen gibt es nun weniger in Niedersachsen ist ja nicht die Regel deswegen wird dieser Beifang nicht die Häufigkeit sein und kann schonend releast werden. Ich wußte auch nicht das sie ganzjährig geschont sind weil im meiner Gegend keiner der drei vorkommt.

Die Verwendung solcher unbestimmten Begriffe in Gesetzen soll auch nicht verwirren, sondern die Regeln lesbar machen. Kleines abstraktes Beispiel: Ein Verkehrsschild sagt „Bei Nässe 80 km/h“ Was ist Nässe? Nieselregen, Dauerregen, Überflutung der Fahrbahn?
Nässe liegt vor, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm (i. d. R. 1 mm) überzogen ist.
Was ist daran unbestimmt, ist doch klar definiert was Nässe bedeutet.


Zum Gesetz beim Autofahren kann ich dir sagen das ich in der Fahrschule gelernt habe das die Geschwindigkeit den Fahrbahnverhältnissen angepasst werden muß. Ein Freund ist mal über eine rote Fußgängerampel gerutscht beim Bremsen auf nasser Fahrbahn, Polizei hat es gesehen und es gab nen Ticket, Polizist hat gesagt nicht angepasste Geschwindigkeit.

Gruß

Gerald
 
Neuer Anlauf

Wie willst du nachweisen das jemand gezielt einen geschonten Fisch fängt.

Wir sollten uns nicht an der Beweisproblematik zu schaffen machen. Der geringste Teil von uns ist Kontrollberechtigt!! Ich will es auch gar nicht nachweisen, dies ist Aufgabe von Fischereiaufsehern und später ggf. von Anwälten und Richtern. Diese sind geschult und können/sollten durch gezielte Fragen die wahren Beweggründe herausfinden. Subjektive Willensprozesse kann man nur so erforschen.

Gleiche Problematik gibt es auch beim Zurücksetzen von Fischen. Dem Fänger muss nachgewiesen werden, dass er nur Angelt um zurückzusetzen.

Aber Finger weg von der Selbstjustiz. :nein Weder Du noch ich sollten beurteilen, ob jemand auf geschonte Fische aus ist. Im Zweifel für den Angeklagten. Dann wurde der 4Mepps halt zum Fang von Barschen benutzt. Gesetzlich einwandfrei erlaubt, moralisch mag es anders aussehen. Dennoch steht das Recht auf der Seite des Spinnanglers. Und das ganz deutlich definiert, sogar Lückenfrei!

Was ist daran unbestimmt, ist doch klar definiert was Nässe bedeutet.
Genau, aber es steht nicht auf dem Verkehrsschild, sondern man muss sich aktiv informieren (Stichwort: Anruf bei den zuständigen Behörden bei unklaren Regelungen).

Gruß
Bono
 
Genau, aber es steht nicht auf dem Verkehrsschild, sondern man muss sich aktiv informieren (Stichwort: Anruf bei den zuständigen Behörden bei unklaren Regelungen).

Ist das nicht überall so das man sich über die Gesetzeslage informieren muss.

Ich möchte auch nicht beurteilen oder Beweis führen wer illegal einen Fisch fängt ich habe lediglich aufgetan das einige Post`s hier darauf schließen lassen das es gewollt ist. Spezi hatte das gleiche vermutet.

Gruß

Gerald
 
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