Fischereischein -  Fischereischein verlängern jedoch kein Prüfungszeugnis mehr?

skhldfl

Petrijünger
Schönen guten Tag.

Ich hätte da mal eine frage und zwar dreht es sich darum das ich mein Fischereischein im Jahr 1996 (Jugendfischereischein) erfolgreich bestanden hatte, mit dem zusatz des Raubfischfischereischeines.
Leider hatte mich damals die lust auf den Angelsport verlassen und ich habe den Angelschein damals zur verlängererung für weitere 5 Jahre abgegeben, doch nie wieder abgeholt.

Nun hat mich allerdings wieder die lust gepackt und würde diesen gern wieder mein eigen nennen. Jetzt besteht allerdings die frage wie. Bekomme ich diesen denn irgendwie wieder? Oder müsste ich nochmal die Fischereiprüfung wiederholen? Was ja leider auch nicht das Preisgünstigste wäre.


Über schnelle Antwort würde ich mich freuen.


LG skhldfl
 
Schönen guten Tag.

Ich hätte da mal eine frage und zwar dreht es sich darum das ich mein Fischereischein im Jahr 1996 (Jugendfischereischein) erfolgreich bestanden hatte, mit dem zusatz des Raubfischfischereischeines.
Leider hatte mich damals die lust auf den Angelsport verlassen und ich habe den Angelschein damals zur verlängererung für weitere 5 Jahre abgegeben, doch nie wieder abgeholt.

Nun hat mich allerdings wieder die lust gepackt und würde diesen gern wieder mein eigen nennen. Jetzt besteht allerdings die frage wie. Bekomme ich diesen denn irgendwie wieder? Oder müsste ich nochmal die Fischereiprüfung wiederholen? Was ja leider auch nicht das Preisgünstigste wäre.






Über schnelle Antwort würde ich mich freuen.


LG skhldfl




Ich würde an Deiner Stelle bei der zuständigen Stelle nachfragen, die werden Dir mit Sicherheit Auskunft geben können!!! Die Sache mit dem "Angelschein" ist ja Landessache! Ich wohne in Niedersachsen und habe das Glück, daß für mich keine Verlängerung von Nöten ist, der Schein gilt lebenslang!
 
ich wohn in Sachsen-Anhalt. Wie verhält sich das denn da? Weil wenn ich die Prüfung einmal bestanden hab kann mir ja eig keiner mehr den weck nehmen oder?? Is das nich überall so?
 
und das ist ja auch eins der probleme. Wir haben damals direkt den Schein in die hand bekommen. Ohne Zeugnis. Also wie beim führerschein. Nun hab ich eine info bekommen über ein ersatzzeugnis was man sich bei einer Behörde abholen kann. Weiss jemand darüber was??
 
Hallo!

Du wirst wohl dann die Prüfung machen müssen. Ohne Zeugnis kriegst Du keinen Fischereischein.

Bei uns in Brandenburg kriegen nur Leute den Fischereischein ohne Prüfung, wenn sie nachweislich vor 1993 die damalige Raubfischqualifikation hatten oder über 10 Jahre im Angelverein Mitglied sind.

Ein Ersatzzeugnis kann man ja nur bekommen, wenn man schon mal eins hatte. Wenn man die Prüfung jetzt macht, sind die Daten alle gespeichert, da ist das kein Problem.

Gruß, Alex


P.S.: Die Angaben, die unter dem Link von derotten zu finden sind, bedürfen mal einer Überarbeitung, vieles stimmt da nicht (mehr).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das bedeutet nur weil irgendwelche leute uns kein zeugnis gegeben haben. Muss ich jetzt nochma die Prüfung machen?


Ich mein ich hab sogar noch die prüfungsfragen hier...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denk das Du die Prüfung nicht noch mal machen musst.Ich hatte mal mit einem Beamten diesbezüglich ein Gespräch und er Zeigte mir meine Unterlagen aus den 60er u. 70zigern es war alles fein sorgfältig Abgeheftet und nachvollziehbar.
Warum sollten die also Deinen Schein wegwerfen(dürfen`se gar nicht ),also einfach hin fragen und klarstellen.Fragen kost auch auf`m Amt noch nix und eventll bekommsten mit Zahlung von nem kleinem "Verwaltungsgeld"
Einfach so zurück.Die Verlängerung musste natürlich voll bezahlen.
Und noch eins wenn man euch das Zeugnis der Prüfung nicht ausgehändigt hat so ist dieses garantiert in den Akten.
Viel Glück, Iven.
 
Ja das denk ich auch...

Also dieses Ersatzzeugnis Kostet 20€ hab ich mir gerade sagen lassen. Ja und die Verlängerung des scheins das ich dir tragen muss ist klar ;)

Ich hoffe echt das das klappt... werde mich morgen gleich ans tele schwingen ;)
 
Warum Ersatzzeugnis,das Zeugnis hattest Du doch gar nicht ausgehändigt bekommen,da ist der Verantworlich der es Einbehalten hat.In Deutschland ist es üblich Zeugnisse auszuhändigen! ist doch Dein Nachweis und nicht der vom Prüfer-allerdings wenn Du es versemmelt hast na dann ist`s richtig.
Aber Du hast ja geschrieben, das Du den Schein hast auf dem Amt liegen lassen.Iven
 
Meine Gedanken gehen dahin,das ja sämtliche Scheine registriert sind und an Hand Deines Namens müßte ja alles fest zu stellen sein.Bin auch der Ansicht das der Schein unter den Ablagen vorhanden sein müßte.
 
Drück dir die Daumen, das du ihn ohne Prüfung wieder bekommst. Ein ähnliches Problem
hatte mein Nachbar, wollte im Sommer mit mir zum Angeln und fand seinen Schein nicht.
Er fuhr zu der Nachbarsgemeinde wo er damals seinen Schein gemacht hat und dort
wurde ihm gesagt, das nichts registriert ist. Er sollte sich an den damals 1. Vorsitzenden
des Vereins wenden, in dem er Mitglied war. Raus gekommen ist bis heute nichts, denn
auch der 1. Vorsitzende hat keine Unterlagen mehr.

VG Sven
 
Ja das wäre wohl das naheliegenste... ich werde da morgen mal anrufen und fragen... da müsste ich doch bei der Oberenfischereibehörde des landes Sachsen-Anhalt genau richtig sein oder??

Was dann bei reus gekommen ist werde ich dann hier Niederschreiben ;):D
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht Oberere sondern Untere Jagd u. Fischereibehörde-also die für Deinen Landkreis! Iven
 
Ich habe vor kurzem meinen in Baden-Württemberg ausgestellten Fischereischein, hier in Thüringen getauscht und habe nun einen für 10 Jahre. Ich musste weder ein Zeugnis noch sonstwas vorlegen.
 
Mahlzeit....


Also habe gerade angerufen...

IST ALLES KEIN PROBELM HABEN ALLES DA LIEGEN. BRAUCH LEDIGLICH NEN PASSBILD UND DIE VERLÄNGERUNG BEZAHLEN :klatsch :winkehand :baeh:


Hat alles richtig gut geklappt

Vielen dan nochmal für die vielen Antworten!!!!
 
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