Bedenken beim Töten der Fische?

@ Thunfisch
Hallo Thorsten,
leider ist laut Strafgesetzbuch das Tier immer noch eine Sache. Tötet man also den Hund oder die Katze des Nachbarn, so hat man, sofern nicht noch andere Delikte mit hineinspielen (z. B. unerlaubter Waffenbesitz oder Tierquälerei) nichts weiter als eine Sachbeschädigung begangen, die nur auf Antrag des Besitzers des Tieres strafbar ist. Das heißt, sie wird ohne Strafantrag nicht verfolgt. Hierbei wird überhaupt nicht berücksichtigt, daß der Tierhalter möglicherweise sehr an diesem Tier hing, daß dies Tier (z. B. als Blindenhund) für die Familie eine große Hilfe war usw.
Hier wäre eine durchgreifende Gesetzesänderung mehr als nur überfällig.
Tiere sind, obwohl der Gesetzgeber dies immer noch nicht akzeptiert, nämlich
Lebewesen und keine Sachen!!!
Gruß
Eberhard
 
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