Barsch -  Spinnfischen in der Schonzeit

Nash

Super-Profi-Petrijünger
Ich habe hier mal eine Frage an euch Raubfisch und Spinnangler.

Ich habe zu Weihnachten eine Barsch-kombi geschenkt bekommen.
Jetzt meine Frage:
Kann ich auch mit der Spinnrute ans Wasser gehn,wenn zb.im Januar Hechtschonzeit ist?

Wen es interressiert:
Rute:1,80m Wg 5-10g von Carbolino
Rolle:1000FB von Shimano.

Würde mich über Antworten freuen,da ich auf diesem Gebiet etwas unerfahrener bin.

mfG Nash :prost
 
Hi Nash,

denke das ist von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich. Kenne einige da ist das Spinnfischen zu bestimmten Jahreszeiten verboten, bzw. durch das Verbot bestimmter KuKö soweit eingeschränkt das man es praktisch nicht mehr betreiben kann. Bei anderen ist das nicht der Fall, sondern der Angler ist gehalten, durch die Wahl seiner Köder der Tatsache Rechnung tragen, das z.B. der Hecht Schonzeit hat.
Bei uns am Vereinsgewässer gibt es gar keine Regelung, was die Art der Angelei bzw. der Köder angeht, aber wenn man in der Schonzeit mit einem 25cm Wobbler losziehen würde, mit der Begründung auf Großbarsche zu gehen, dürfte es schon entsprechende Kommentare geben.... Also machts erst gar keiner
Gruß Fairbanks
 
Hi Torsten,

sofern Deine zugrundeliegende Angelkarte für das Gewässer (LFischO des betreffenden Bundeslandes natürlich ebenfalls beachten *) den Einsatz einer Spinnrute (Raubfischrute) nicht kategorisch ausschließt, kannst Du selbstverständlich Barsche zuppeln. Oder Zander z.B. ... oder gar Hechte.

Einer Schonzeit unterliegende Fischart müsstest Du aber selbstverständlich sorgsam wie umgehend ihrem Element rückerstatten ...

* Beispiele: Berlin:nicht statthaft, BRB: möglich wie statthaft
 
Hatten wir schon Mal Thomas. Weißte noch?
Ich bin total gegen den Gebrauch von Kunstködern jedweder Art und Größe
während der Raubfischschonzeit.
Auch ein kleiner Gummifisch kann von einem Laichtragenden Hecht oder Zander
genommen werden.
Und kommt mir keiner mit "kann ich ja wieder zurücksetzen".
Warum gibts dann überhaupt eine Schonzeit?
Nicht zum Zurücksetzen, sondern zum Stressfreihalten von sich vermehrenden
Fischen.
Punktum.
Gruss Armin
 
Hatten wir schon Mal Thomas. Weißte noch?
Ich bin total gegen den Gebrauch von Kunstködern jedweder Art und Größe
während der Raubfischschonzeit.
Auch ein kleiner Gummifisch kann von einem Laichtragenden Hecht oder Zander
genommen werden.
Und kommt mir keiner mit "kann ich ja wieder zurücksetzen".
Warum gibts dann überhaupt eine Schonzeit?
Nicht zum Zurücksetzen, sondern zum Stressfreihalten von sich vermehrenden
Fischen.
Punktum.
Gruss Armin

Jo, Armin, ich weiß noch ... ich akzeptiere Deine Meinung übrigens auch.

Die Frage von Torsten zielte aber nicht auf Deine oder meine Gemütslage beim Raubfischangeln ab, sondern schlicht auf die zugrundeliegenden Bestimmungen.

Und die habe ich hiermit frei von jeglich persönlicher Bewertung vorgestellt ...
 
Hatten wir schon Mal Thomas. Weißte noch?
Auch ein kleiner Gummifisch kann von einem Laichtragenden Hecht oder Zander

Stimmt wohl, jedoch denke ich müssten dann, genau wie in den Niederlanden auch Würmer, Fischfetzen (1.April - letzer Samstag Mai) etc. verboten sein.
Auch auf diese Köder beißen Hechte, deshalb finde ich, sollte es keine allgemeine Regelung zu "Raubfischködern" geben, auch das angeln mit
kleinen Gufis etc. z.B. beim Barschangeln (sind oftmals ja nicht geschont) ok.

Grüße
Christian

edit: hab gerade gesehen, dass ich das falsche aus dem Zitat rausgeschnitten hab, sollte der Zusammenhang nicht klar werden, müsste mir mal einer erklären wie
ich es wieder rein editieren kann ;)
 
* Beispiele: Berlin:nicht statthaft, BRB: möglich wie statthaft


Stimmt nicht ganz! - In Brandenburg ist der Gebrauch einer Raubfischangel in der Zeit vom 01.01. - 30.04. generell verboten. Also: Keine Kunstköder, keine Wirbeltierköder, keine sonstigen Raubfisch-Köder (z. B. Krebse) und keine Haken, größer, als Größe 8!
 
Hatten wir schon Mal Thomas. Weißte noch?
Ich bin total gegen den Gebrauch von Kunstködern jedweder Art und Größe
während der Raubfischschonzeit.

jIch verstehe dich, aber wenn man jede Schonzeit von allen Räuber so beachtet, dann kann man eh nur 2 oder 3 Monate Spinnfischen, und dann brauch man das auch nicht mehr.
 
Wenn man Spinnfischen geht, dann läßt es sich sicher nicht verhindern, daß man einen Hecht oder Zander an seinen Kunstköder bekommt!!!
In den verschiedenen Gewässern, die auch verschiedenen Vereinen oder anderen Institutionen unterstehen gibt es mit Sicherheit Infos, aus denen hervorgeht wie es mit Schonzeiten und so aussieht!!!
Falls man zum Spinfischen geht und man bekommt einen Fisch an den Köder, der in der Schonzeit ist, dann sollte man den auch wieder reinsetzen!!! Oder man wartet ab, bis die Schonzeit vorbei ist und geht dann angeln!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
a propos "WUERMER"

geh doch einfach mit Wurm und Grundblei los - heutzutage heisst das DropShot ;-) -

Dann gibts es auch noch Kunstkoeder(z.B. der Firma Berkley), die 100% aus natuerlichen Materialien bestehen.
Somit waerst Du auf der sicheren Seite.

Tue mir und den anderen "Kritikern" den gefallen und nimm wirklich nur Barschkoeder.

Schonzeit heisst so, weil....


regards
 
Thomas, Du hast wie oft recht. Ich kanns mir nun mal nicht immer verkneifen.
In den Vereinen wo ich bis jetzt als Angler aktiv war erübrigten sich übrigens
derartige Überlegungen.
Da war das Kunstköderverbot während der Hecht und Zander Schonzeit in den
Gewässerordnungen festgeschrieben.
Vernünftigerweise haben sich die Vereinkameraden durchgerungen dieses so zu
handhaben.
Gruss Armin
 
Wie oben schon gesagt kann man durchaus mal ein Hecht auf z.B einen Barschspinner gehen, meinen ersten Hecht hab ich mit nem Aldi-Blinker für Forellen gefangen, der Esox hatte 68cm und der Blinker 3cm!
 
Stimmt nicht ganz! - In Brandenburg ist der Gebrauch einer Raubfischangel in der Zeit vom 01.01. - 30.04. generell verboten. Also: Keine Kunstköder, keine Wirbeltierköder, keine sonstigen Raubfisch-Köder (z. B. Krebse) und keine Haken, größer, als Größe 8!


Das ist lt Gewässerordnung nicht ganz richtig. Der Hecht fängt mit Schonzeit erst am 01.02. - 31.03. an! Also ist bis dato auch eine Raubfischangel erlaubt. Grundsätzlich verboten ist sie auch wärend der Schonzeiten nicht!
Aber wie schon einige erwähnten... Schonzeit sagt ja schon alles. In diesen Zeiten sollten wir unseren "Opfern" ihren Frieden lassen. Schließlich sorgen sie in dieser Zeit dafür, das auch zukünftig geangelt werden kann.

Gruß Thuny
 
Stimmt nicht ganz! - In Brandenburg ist der Gebrauch einer Raubfischangel in der Zeit vom 01.01. - 30.04. generell verboten. Also: Keine Kunstköder, keine Wirbeltierköder, keine sonstigen Raubfisch-Köder (z. B. Krebse) und keine Haken, größer, als Größe 8!

deine Aussage ist schlichtweg FALSCH!
Edit:wie bereits VOR mir Thuny und Thomsen erkannt haben!
Gruß,Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt nicht ganz! - In Brandenburg ist der Gebrauch einer Raubfischangel in der Zeit vom 01.01. - 30.04. generell verboten. Also: Keine Kunstköder, keine Wirbeltierköder, keine sonstigen Raubfisch-Köder (z. B. Krebse) und keine Haken, größer, als Größe 8!

Hallo AlexB,
wenn das richtig ist was Du sagst, warum gibt es dann noch expliziete Schonzeiten in Brandenburg, die davon abweichen? Z.B. ist der Zander erst ab 01.04. dafür aber bis 31.05. geschützt (http://www.datche.de/fische.html). Abgesehen davon findet sich auf dieses Verbot auch kein Hinweis in den § 2-4 der Fischerreiverordnung (s. Startseite)


Gruß Fairbanks
 
Meine Guete, wird das Off-Topic hier.
Mal nicht vergessen, was die Ausgangsfrage des TEs war. Fuer Themen bzgl. Raubfischschonzeite und "ich hab aber mehr Ahnung, als-wie Du ...immer 2mal mehr",
gibt es eigene Bereiche.

Ich kaeme mir als Themenersteller schlichtweg ver*rscht vor, wuerde mein Thema dermassen ungeniert ins OT gezogen werden!


regards
 
Hallo AlexB,
wenn das richtig ist was Du sagst, warum gibt es dann noch expliziete Schonzeiten in Brandenburg, die davon abweichen? Z.B. ist der Zander erst ab 01.04. dafür aber bis 31.05. geschützt (http://www.datche.de/fische.html). Abgesehen davon findet sich auf dieses Verbot auch kein Hinweis in den § 2-4 der Fischerreiverordnung (s. Startseite)


Gruß Fairbanks

AlexB beruft sich auf lange vergangene Zeiten!War mal so,wurde aber vor einigen Jahren geändert.
Edit:http://www.meeresangler.com/artikel_235.html
Gruß,Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bedanke mich erstmal bei euch allen,das ihr mir so schnell geantwortet habt.:klatsch

Anhand der verschiedenen Aussagen merke ich das gerade bie diesem Thema generel verschiedene Meinungen und auch zum Teil Unwissenheit herschen.

Legt bitte sämtliche Meinungsverschiedenheiten oder persönliche Meinungen zu diesem Thema ab,und versucht bitte nur auf die von mir gestellte Frage zu antworten,da ich sonst am Ende genauso schlau bin wie vorher.Denn ich möchte mit ruhigen Gewissen am Wasser stehen können,ohne Angst zu haben gegen bestimmte Gesetze zu verstoßen.

mfG Nash :prost
 
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