Zwiespalt in mir geweckt.
Der Fischereibeauftragte, der als Zeuge aussagt, macht den beiden Angeklagten Vorwürfe. Sie hätten das Tier nur fischen dürfen, wenn sie auch eine Verwendung dafür gehabt hätten, zum Beispiel den Verzehr.
Finde ich bis zu disem Satz lächerlich, denn angenommen, ein Angler fischt nicht gezielt auf Wels, woher soll er denn wissen das einer beißt? Ok hier war es ja anders.
Er habe die beiden Angeklagten bereits vor dem Vorfall gekannt. Es gebe diverse Videos, wo sie mit großen Fängen posieren.
Somit passende Anklage.
Die Zeit, die der Fisch außerhalb des Wassers war, könne er nur schätzen. Zwei bis fünf Minuten sollen es gewesen sein.
Was aber bitte schön ist gegen 2-5 Minuten einzuwenden? Ein Wels kommt locker auch ohne Wasser länger aus. Schleimhautbeschädigung und damit kommende Pilz und Bakterienbefall halte ich beim Waller als eine falsche Behauptung, denn die Haut ist zäh wie Leder und ist nicht so anfällig wie bei anderen Fischarten.
Wenn die beiden Fischer festgestellt hätten, dass das Tier zu groß zum Verzehr sei, hätten sie es noch im Wasser wieder abhaken müssen, so der Fischereibeauftragte.
Ok das waren Fotoangler. Aber die Behauptung einen 2m Walle einfach mal so im Wasser abzuhaken, kann nur von Fischereibeauftragten kommen, die so ein Tier noch nie an der Rute hatten. Stelle mir das gerade an Seen oder Flüssen vor, wo die Wassertiefe am Ufer tief ist, oder das Ufer steil abfällt und hoch ist.
Wie gesagt ich will die beiden Angler nicht schützen, aber anscheinend benötigen wir mal wieder keine Tierschutzorganisation, denn wir haben solche Fischereibeauftragten die das nun selber in die Hand nehmen.
„Wäre er kleiner gewesen, hätten wir ihn gegessen.
Was ich bezweifle. 1,50m Waller. Klar ist diese essbar, doch wer bitte nutzt solch einen Fisch für die Küche?
Auch der andere Angeklagte sagt, man habe die Größe des Tieres nicht abschätzen können. Er sagt aber auch, er habe die Hobby-Fischerei mittlerweile eingestellt. Es habe zu viel Ärger damit gegeben.
Glaub ich zwar nicht, aber wenn doch, dann selber schuld. Und leiden müssen die anderen Angler, auf den ein schlechtes Bild geworfen wird.
Die Staatsanwältin habe keine Zweifel, dass ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt, sagt sie. Vor allem das „Sich an der Luft befinden“ sei ein erhebliches Leiden für das Tier gewesen. „Es war absolut unnötig ein Foto zu machen“
Dummfug. Ein Wels kann durchaus an der Luft überleben, selbst wenn ein Teich abgelassen wird und dieser um Schlamm liegt. Welse haben diese Fähigkeiten. Wenn man dies immer wieder den Anglern vorwirft, müsste auch jede Teichwirtschaft verboten werden, wo Karpfen, u.a. Fische immer wieder nach dem Abfischen umgesetzt werden, oder Salmoniden Milchner und Rogner zum abstreifen entnommen werden, die dann in der Hand abgestreift werden.
Warum gibt es am "Kleinen See" keine Entnahmepflicht für Welse?
 
Hey Leute,

Im Offenbacher Weiher treibt ein Wels sein Unwesen. Angeblich hat der große Raubfisch schon alle anderen Fische aufgefressen, sich anschließend an den Küken der Enten vergriffen und jetzt soll er auch noch eine Katze auf dem Gewissen haben. Ist wahrscheinlich ein Katzenwels:auslach

Unterschiedliche Zeitungen berichten von dem Fall. Hier der Artikel aus der HNA.
 
Geil. Zwei Welsanglern, die gegen gründummdeutsche Gesetzesansichten verstoßen haben und so blöd waren sich dabei erwischen zu lassen bekommen eine Geldstrafe aufgebrummt. Zwei Malaien, die gegen internationale Tierschutzgesetze verstoßen aber in DE einen Wohnsitz haben dürfen erst mal ausreisen. Hahaha, die kommen doch nie wieder. Wieso locht man sowas nicht sofort ein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Geil. Zwei Welsanglern, die gegen gründummdeutsche Gesetzesansichten verstoßen haben und so blöd waren sich dabei erwischen zu lassen ...
Himmel, was für ein Niveau :augen

Zitat:
(...) Wenn die beiden Fischer festgestellt hätten, dass das Tier zu groß zum Verzehr sei, hätten sie es noch im Wasser wieder abhaken müssen, so der Fischereibeauftragte. (...)

Womit er völlig recht hat. Das Image der Angler wird sich sonst nie zum positiven ändern, solange derartig absurder Fotozirkus stattfindet.
 
Zitat:
(...) Wenn die beiden Fischer festgestellt hätten, dass das Tier zu groß zum Verzehr sei, hätten sie es noch im Wasser wieder abhaken müssen, so der Fischereibeauftragte. (...)Womit er völlig recht hat.
Denke aber, es kommt auch auf die Gegebenheiten an. Ich fische jedes Jahr an der Naab, und möchte da bitte nicht ins Wasser steigen, und abhaken vom Ufer aus ist auch nicht immer möglich.
 
Nun, bei derart schwierigen Bedingungen sollte doch selektiv oder gezielt auf kleinere Flossenträger gefischt werden. Damit sich diese mit Unterfangkescher anlanden lassen und so das Ganze noch waidgerecht bleibt...
Du bist bestimmt Staatsanwalt. Oder irgendwas ähnliches. Man hätte, man könnte und man müsste.. Immer einen schlauen Spruch parat, wie andere alles richtig machen sollen/ können und immer schön vorbei an der Realität, weil eben doch nicht alles so geht wie man gerne will. Denn es ist immer möglich, dass doch etwas am Haken hängt, was man nicht beangelt. Ich habs selbst erlebt: Beim Auftreffen auf die Wasseroberfläche schnappte sich ein Hecht die 20er Boilies. Jetzt meine Frage ans schlaue Kind: Was wurde beangelt?
Das Niveau..nun mein Freund, wenn du nur ein wenig mehr Ahnung hättest, würdest du wissen, das ein kurzes Entnehmen aus dem Wasser nicht schadet. Lies einfach hier im Forum, das Thema wurde schon tausendfach behandelt.
 
Beruhigt euch! Es ist nichts schlimmes passiert. Die Zwei hatten Pech und müssen Strafe zahlen. Damit ist die Sache durch.
 
Nun, bei derart schwierigen Bedingungen sollte doch selektiv oder gezielt auf kleinere Flossenträger gefischt werden. Damit sich diese mit Unterfangkescher anlanden lassen und so das Ganze noch waidgerecht bleibt...
Das ist, wie Fürsti schon sagte, fern der Realität. Ich fische selektiv an der Naab auf Karpfen. Eine mit Boilie, die andere mit Hartmaiskette. :angler: und selbst Waller bissen auf Hartmais. :daumenhoc.
Sollte ich nun selektiv auf kleine Lauben fischen?:coool::danke:
:ernst:Nein
 
Beruhigt euch! Es ist nichts schlimmes passiert. Die Zwei hatten Pech und müssen Strafe zahlen. Damit ist die Sache durch.
Ja doch ist was "schlimmes" passiert. Die beiden haben sich der Tierquälerei schuldig gemacht. Das Tier völlig unangebrachter Weise aus dem Wasser gezerrt, für ein bescheuertes Foto...
Da muss ich mich als Angler in Grund und Boden schämen.

Das ist, wie Fürsti schon sagte, fern der Realität. Ich fische selektiv an der Naab auf Karpfen. Eine mit Boilie, die andere mit Hartmaiskette. :angler: und selbst Waller bissen auf Hartmais. :daumenhoc.
Sollte ich nun selektiv auf kleine Lauben fischen?:coool::danke:
:ernst:Nein
Nee. Darum ging es mir nicht. Sondern darum dass ich meinen Angelplatz so wähle, dass ich den Fang vernünftig (waidgerecht) anlanden und versorgen kann. Ist ja nun wirklich kein so absurder Gedanke, oder?
 
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